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Corona (Covid-19) in Ägypten - Infos & Reisehinweise

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  • Ahotep2A Offline
    Ahotep2A Offline
    Ahotep2
    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
    schrieb am zuletzt editiert von
    #5921
    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #5922

      Das Problem was auf stefanett am 24.04.2022 zukommt ist, das sein Impfzertifikat ohne Booster anfangs April ungültig wird und dadurch von der Fluggesellschaft die Mitnahme verweigert wird.
      Zitat zb. Condor:
      Geimpfte Gäste müssen einen gültigen analogen oder digitalen Impfnachweis vorweisen.
      Zu der einreise nach Ägypten heißt es:
      Der Impfnachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen, dieser wird in Deutschland 9 Monate nach der Grundimmunisierung ungültig, somit wohl auch in Ägypten.

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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      • michi137M Offline
        michi137M Offline
        michi137
        schrieb am zuletzt editiert von
        #5923

        Das dachte ich zuerst auch - aber er ist doch frisch genesen? Also 3G erfüllt?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HABERLINGH Offline
          HABERLINGH Offline
          HABERLING
          schrieb am zuletzt editiert von
          #5924

          michi137, danke dir, das mit, frisch genesen, hatte ich überlesen... 😊

          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • REJBodenheimR Offline
            REJBodenheimR Offline
            REJBodenheim
            schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
            #5925

            Yep, Haberling. Das ist ein guter Punkt.
            Für den Flug könnte @stefanett tatsächlich die Genesenenkarte ziehen. Aber da der Genesenenstatus in Ägypten nicht zählt und die 2. Impfung länger als 9 Monate vorbei ist, ist er doch nicht im grünen Bereich. Mist....
            Oder bin ich jetzt ganz verwirrt?
            "Vollständig geimpft" ist man allerdings schon mit 2 Dosen und nicht erst nach dem Booster (siehe hier)
            Eine Option wäre jetzt für @stefanett sich noch schnell einen Booster zu besorgen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH Offline
              HABERLINGH Offline
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
              #5926

              Wenn Ägypten sich nach den Regeln des Ausstellungslandes richtet greift dieses:

              Welche Gültigkeitsdauer haben Impfnachweise innerhalb von Deutschland?

              Die nach zweimaligem und erst recht nach dreimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU sowie Impfnachweise und digitalen Impfzertifikate der EU, die Genesenen nach einer Impfung ausgestellt werden, sind im Hinblick auf die innerdeutsche Verwendung bisher unbefristet.

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MarkoTM Offline
                MarkoTM Offline
                MarkoT
                schrieb am zuletzt editiert von
                #5927

                Nun bekomme ich aber auch langsam "Angst" das ich nicht nach Hurghada reisen kann 😞

                Ich möchte vom 10.04.-16.04. mit meiner 10jährigen Tochter nach Hurghada .
                Meine Tochter muss sich ja nur nach der Rückreise "frei-testen" , wenn ich das richtig lese.
                Aber ich wurde am 07.07.2021 das zweite mal geimpft und habe keine Boosterimpfung .
                Muss ich nun einen Test machen bevor wir zum Flughafen am 10.04. fahren ?!

                Leider ist alles etwas undeutlich formuliert , oder ?
                Danke für Aufklärung eurerseits....!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • REJBodenheimR Offline
                  REJBodenheimR Offline
                  REJBodenheim
                  schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
                  #5928

                  Ja, ein kniffliges Thema und nicht einfach etwas zu empfehlen. Es sind ja viele Faktoren zu berücksichtigen...

                  Das Kind ist unter 12, also sowohl bei Reise nach EG als auch bei der Rückreise nach DE von Impfnachweisen o.ä. befreit.

                  Bei dir könnte man sich in epischer Breite in Deutungen der Vorschriften ergehen, wie diese für die Einreise nach Ägypten (nicht-EU) zu interpretieren sind unter Berücksichtigung der Inner-EU-Regelungen, die vielleicht beim Boarding nach EG gelten oder nicht. Anschließend nochmal das selbe Spiel für die Rückreise unter Berücksichtigung der 9 Monate (08.04.2022, hier dann natürlich auch von irgendjemandem die Frage, ob das alles wirklich so genau kontrolliert wird) oder auch nicht, da es ja um einen Flug nach Deutschland geht. Und dann noch den Hinweis geben, dass sich bis dahin noch etwas ändern kann bzw. die Airline vielleicht ihre eigenen Regeln hat.
                  Was Test vor Flug betrifft, ist der ja nur die halbe Miete, du bräuchtest ja auch einen für den Rückflug, falls die 3G Regelungen bei Flugreisen nach D weiter besteht.
                  Und dann kommt man trotzdem zu dem Schluß, dass, wenn du auf der sicheren Seite sein möchtest, die beste Option die ist dir kurzfristig noch einen Booster zu besorgen und dann ist alles im grünen Bereich. Ist ja noch ein Monat hin und Termine ja mittlerweile leichter zu bekommen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MarkoTM Offline
                    MarkoTM Offline
                    MarkoT
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #5929

                    Danke für die Aufklärung !

                    Hatte noch vergessen das ich zusätzlich ein Genesenenstatus seit dem 28.12.2021 habe , was für Ägypten wohl uninteressant ist.
                    Aber vielleicht ändert das noch was in Deutschland für mich ?
                    Boostern kommt für mich eigentlich nicht mehr in Frage , mir ging es nach den Impfungen schon schlecht genug.....

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheim
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #5930

                      Ah... Aber leider bringt dich der Genesenenstatus am 10.04.2022 auch nichts mehr, da er dann schon älter als 3 Monate ist (Ende 28.03.2022).
                      Wenn boostern nicht geht, dann PCR oder Antigen (!) Test für hin und Rückreise einplanen. Für die Rückreise ist dein Hotel bestimmt behilflich etwas zu organisieren.

                      ScarlettFuchsS 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • REJBodenheimR REJBodenheim

                        Ah... Aber leider bringt dich der Genesenenstatus am 10.04.2022 auch nichts mehr, da er dann schon älter als 3 Monate ist (Ende 28.03.2022).
                        Wenn boostern nicht geht, dann PCR oder Antigen (!) Test für hin und Rückreise einplanen. Für die Rückreise ist dein Hotel bestimmt behilflich etwas zu organisieren.

                        ScarlettFuchsS Offline
                        ScarlettFuchsS Offline
                        ScarlettFuchs
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #5931

                        Ich würde hier einwerfen, wenn doppelt geimpft, dann zählt der genesenen Status 6 Monate. Laut RKI, stand 5.3.2022

                        Reisen ist die Sehnsucht nach dem Leben.
                        Kurt Tucholsky

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HABERLINGH Offline
                          HABERLINGH Offline
                          HABERLING
                          schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                          #5932

                          Hallo, jetzt noch mal, das Auswärtige Amt schreibt über den Impfstatus für die Einreise nach Ägypten:
                          Alternativ kann ein Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff vorgelegt werden. Der Impfnachweis muss den Regeln des Ausstellungslandes entsprechen.

                          Innerhalb Deutschlands gibt es zurzeit keine Regelung, die die Anerkennungsdauer von Impf-Zertifikaten begrenzt. In der CovPass- und Corona-Warn-App ist lediglich ein technisches Ablaufdatum von 12 Monaten hinterlegt, das aber derzeit keine praktischen Auswirkungen hat.
                          Als vollständig geimpft gilt man aktuell entweder mit zwei Impfdosen oder einer Dosis plus einer überstandenen Infektion. Wobei das mit einer Dosis plus einer überstandenen Infektion in Ägypten nicht anerkannt wird.

                          Bei Reisen greift innerhalb der EU-Länder eine einheitliche Regelung: Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate für Einreisen in EU-Länder statt bislang zwölf nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.

                          Nachtrag, wenn irgendwann die CovPassCheck-App unter „Für Reisen prüfen“ die Liste mit dem Land Ägypten aktualisiert ist, kann man mit den hinterlegten Zertifikaten die Gültigkeit prüfen.

                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                          Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • winniwanW Offline
                            winniwanW Offline
                            winniwan
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #5933

                            Hallo, zusammen,
                            wir fliegen nächste Woche nach Hurghada und sind Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland. Wir fliegen aber vom Euroairport Basel/ Mulhouse, der zum größten Teil auf französischem Hoheitsgebiet liegt. Wir fahren mit dem Auto zum Flugplatz nach Mulhouse und dann natürlich mit Easyjet nach Hurghada. Wenn ich gewusst hätte, wie kompliziert das wird, wäre ich von Deutschland aus geflogen! Kann mir jemand sagen, was ich für die Hin und Rückreise alles haben und Ausfüllen muss? Wir sind beide vollständig geimpft, Visum für Ägypten und Reisepass ist klar, es geht mehr um die jeweiligen Erfordernisse bezüglich Corona. Für die Rückreise vom französischen Flughafen nach Deutschland brauch ich wohl seit den neuesten Änderungen keine Einreiseanmeldung mehr. Aber was brauch ich sonst noch.............
                            Im Voraus vielen Dank
                            Grüße Winni

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • panguitchP Offline
                              panguitchP Offline
                              panguitch
                              schrieb am zuletzt editiert von panguitch
                              #5934

                              Hallo,

                              viel kann ich leider nicht zum Abflug ab Frankreich sagen. Aber grundsätzlich benötigst du noch das ausgefüllte Health Declaration Formular für den Flug nach Ägypten.
                              Hier

                              Schöne Reise!

                              Gurke33G 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • panguitchP panguitch

                                Hallo,

                                viel kann ich leider nicht zum Abflug ab Frankreich sagen. Aber grundsätzlich benötigst du noch das ausgefüllte Health Declaration Formular für den Flug nach Ägypten.
                                Hier

                                Gurke33G Offline
                                Gurke33G Offline
                                Gurke33
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #5935

                                Hallo aus dem schönen Thüringen.ich wüsste gern,ob ich Formular in Englisch oder Deutsch ausfüllen muß.Hab vergeblich nach Antwort im Netz gesucht😌
                                Wir fliegen nächste Woche nach Hurghada/ Markadi Bay....vielen dank im voraus

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • REJBodenheimR Offline
                                  REJBodenheimR Offline
                                  REJBodenheim
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #5936

                                  Die Gesundheitskarte findest du >>> hier <<<

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HABERLINGH Offline
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                                    HABERLING
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #5937

                                    Hallo Gurke33, sorry warum solltest du zb. deinen Namen in Englisch schreiben?

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                    Gurke33G 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HABERLINGH HABERLING

                                      Hallo Gurke33, sorry warum solltest du zb. deinen Namen in Englisch schreiben?

                                      Gurke33G Offline
                                      Gurke33G Offline
                                      Gurke33
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #5938

                                      das klaro nicht,aber die wolln ja auch wissen was du beruflich machst und bitte was hast du bei Versicherungsdetails reingeschrieben

                                      Und eh ichs vergesse,gaaaanz liebes danke für die schnelle Antwort😄

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • HABERLINGH Offline
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                                        HABERLING
                                        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                        #5939

                                        Den Beruf kannst du geflissen weglassen oder schreib Manager/in und du gibst den Namen der Versicherung an.😉

                                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                        rtw-travellerR 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • HABERLINGH HABERLING

                                          Den Beruf kannst du geflissen weglassen oder schreib Manager/in und du gibst den Namen der Versicherung an.😉

                                          rtw-travellerR Offline
                                          rtw-travellerR Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #5940

                                          Diese "Zettel" werden einfach abgegeben und eingesammelt und keiner schaut was überhaupt drauf steht. Bei Versicherung kannst du auch einfach "Kreditkarte VISA" oder ähnliches drauf schreiben. Das interessiert sowieso keinen. Also keinen Stress deswegen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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