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Corona/ Infos für alle Kanarischen Inseln

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Gran Canaria
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    vonNebenanV Offline
    vonNebenanV Offline
    vonNebenan
    Verwarnt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #501
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    • vonNebenanV vonNebenan

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      unique2U Offline
      unique2U Offline
      unique2
      schrieb am zuletzt editiert von
      #502
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      • unique2U unique2

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        webdesigneW Offline
        webdesigneW Offline
        webdesigne
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von webdesigne
        #503
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        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #504

          Könnte man sich etwas gewählter ausdrücken Richtung Politik und Coronamaßnahmen? Wir sind hier nicht in der Eckkneipe, danke.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von
            #505

            👏👍

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • webdesigneW Offline
              webdesigneW Offline
              webdesigne
              Verwarnt Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #506

              Es weicht zwar vom Thema ab aber ich hab auch nach 10 mal durchlesen nicht finden können das irgendwer irgendwie Schimpfwörter oder sonst angewendet hat. Wie auch immer und wie schon gesagt ist es leider so dass ein Urlaub auch nicht ein Urlaub sein kann wenn man mim "Fetzn" im Gesicht spazieren muss, selbst im Freien. Schade, und ich habe mich schon auf die Kanaren und die Sonne im Dezember gefreut 😞

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheckG Offline
                Günter/HolidayCheck
                Admin Experte Fuerteventura
                schrieb am zuletzt editiert von
                #507
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                • elke3E Offline
                  elke3E Offline
                  elke3
                  schrieb am zuletzt editiert von elke3
                  #508

                  Das neue Gesetz zum Test für Urlauber:

                  https://teneriffa-heute.net/kanaren-aktuelles-nachrichten-news/3660-gesetz-zum-covid-test-fuer-touristen-beschlossen.html?fbclid=IwAR0soor3jQdpPFsoH26m5rjHPh0BUVd8d8TNiCI5SKERCH7RhxYdKZlTyTA

                  Gran Canaria - ich lebe auf meiner Trauminsel!

                  SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • elke3E elke3

                    Das neue Gesetz zum Test für Urlauber:

                    https://teneriffa-heute.net/kanaren-aktuelles-nachrichten-news/3660-gesetz-zum-covid-test-fuer-touristen-beschlossen.html?fbclid=IwAR0soor3jQdpPFsoH26m5rjHPh0BUVd8d8TNiCI5SKERCH7RhxYdKZlTyTA

                    SokratesS Offline
                    SokratesS Offline
                    Sokrates
                    Experte Istanbul
                    schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                    #509

                    Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!

                    In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist

                    Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.

                    Weiterhin wird festgelegt, dass vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses einer Touristenunterkunft der Benutzer darüber informiert werden muss, dass die Zugangsbedingungen zu dieser Unterkunft die Anerkennung der Durchführung dieses diagnostischen Tests einschließen. Darüber hinaus ist die Bestätigung des Kunden zum Erhalt dieser Informationen erforderlich.

                    Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.

                    Bei weiterem Lesen dieser Meldung (immer davon ausgehend, dass die Übersetzung der spanischen Vorlage entspricht) werde ich das Gefühl nicht los, dass der Gesetzgeber dabei hauptsächlich an spanische Touristen gedacht hat.

                    LG

                    Sokrates

                    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

                    DerewigReisendeD SokratesS 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • SokratesS Sokrates

                      Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!

                      In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist

                      Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.

                      Weiterhin wird festgelegt, dass vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses einer Touristenunterkunft der Benutzer darüber informiert werden muss, dass die Zugangsbedingungen zu dieser Unterkunft die Anerkennung der Durchführung dieses diagnostischen Tests einschließen. Darüber hinaus ist die Bestätigung des Kunden zum Erhalt dieser Informationen erforderlich.

                      Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.

                      Bei weiterem Lesen dieser Meldung (immer davon ausgehend, dass die Übersetzung der spanischen Vorlage entspricht) werde ich das Gefühl nicht los, dass der Gesetzgeber dabei hauptsächlich an spanische Touristen gedacht hat.

                      LG

                      Sokrates

                      DerewigReisendeD Offline
                      DerewigReisendeD Offline
                      DerewigReisende
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #510

                      @sokrates sagte:

                      Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!

                      In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist

                      Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.

                      Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.

                      In den spanischen Zeitungen edias.es und diariodeavisos.elespanol.com

                      schreibt man:

                      Jedem Besucher, der den Nachweis nicht hat, wird die Einreise verweigert und er muss sich isolieren

                      weiter:

                      Die Kosten für die Tests (PCR- oder Antigentests) sind von den Reisenden zu tragen, für die Einhaltung der Testpflicht haben die Hotels/Vermieter zu sorgen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • elke3E Offline
                        elke3E Offline
                        elke3
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #511

                        Das BOC - Amstblatt - soll so schnell wie möglich erscheinen. Ich habe noch diese inoffizielle Info gefunden:

                        https://translate.google.de/translate?hl=de&sl=es&tl=de&u=https%3A%2F%2Fstatic.eldiario.es%2Feldiario%2Fpublic%2Fcontent%2Ffile%2Foriginal%2F2020%2F1029%2F17%2Fdecreto-ley-sobe-las-condiciones-de-acceso-a-los-establecimientos-turisticos-5a38933.pdf%3F_ga%3D2.185354473.1786933609.1603637107-612490237.1601911898&prev=search&sandbox=1

                        Gran Canaria - ich lebe auf meiner Trauminsel!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheck
                          Admin Experte Fuerteventura
                          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                          #512

                          Also ich hab mal bei Passolution reingeschaut. Das ist der wichtigste Dienstleister für Zielgebiets-Infos-- den alle Veranstalter ,Airlines usw. für die automatische Zusteuerung von Infos - bei Angeboten nutzen:
                          Da steht aktuell ein Passus:
                          Zur Einreise auf die Kanaren soll zukünftig zudem ein negativer Corona-Test verpflichtend werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen Reisende diesen selbst bezahlen, Schnelltests sollen jedoch auch anerkannt werden. Weitere Details folgen.
                          Aus anderen Quellen geht hervor:
                          Ohne bestätigten negativen Test darf ein Hotel den Gast nicht akzeptieren(Das ist das "Beherbergungsverbot")
                          Und offensichtlich gibt es auch noch ein Problem mit den Antigen Tests-- bei Einreise ---
                          Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob Tests- wie übrigens auch die Kontrollen überhaupt--an den Flughäfen gemacht werden dürfen. Hierzu braucht man die Entscheidung aus Madrid in Richtung AENA (das ist der spanische, staatliche Flughafenbetreiber)

                          Elke hat das BOC ja schon erwähnt darauf kommt es jetzt wohl erstmal an.
                          Ob dann alle Probleme gelöst sind(siehe Madrid/AENA ) ?

                          Louis68L 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

                            Also ich hab mal bei Passolution reingeschaut. Das ist der wichtigste Dienstleister für Zielgebiets-Infos-- den alle Veranstalter ,Airlines usw. für die automatische Zusteuerung von Infos - bei Angeboten nutzen:
                            Da steht aktuell ein Passus:
                            Zur Einreise auf die Kanaren soll zukünftig zudem ein negativer Corona-Test verpflichtend werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen Reisende diesen selbst bezahlen, Schnelltests sollen jedoch auch anerkannt werden. Weitere Details folgen.
                            Aus anderen Quellen geht hervor:
                            Ohne bestätigten negativen Test darf ein Hotel den Gast nicht akzeptieren(Das ist das "Beherbergungsverbot")
                            Und offensichtlich gibt es auch noch ein Problem mit den Antigen Tests-- bei Einreise ---
                            Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob Tests- wie übrigens auch die Kontrollen überhaupt--an den Flughäfen gemacht werden dürfen. Hierzu braucht man die Entscheidung aus Madrid in Richtung AENA (das ist der spanische, staatliche Flughafenbetreiber)

                            Elke hat das BOC ja schon erwähnt darauf kommt es jetzt wohl erstmal an.
                            Ob dann alle Probleme gelöst sind(siehe Madrid/AENA ) ?

                            Louis68L Offline
                            Louis68L Offline
                            Louis68
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #513

                            Tests müssen erst in 10 Tagen nach der Einführung des Gesetzes gemacht werden...

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • elke3E Offline
                              elke3E Offline
                              elke3
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #514

                              Die Hoteliers sehen das auch völlig anders:

                              https://infos-grancanaria.com/2020/verband-der-hoteldirektoren-fordert-pruefungen-an-flughaefen-anstelle-in-unterkuenften/?fbclid=IwAR2bRhkvZuP-C3upTtk5nfsynfWglQxQJF9XGg5UJD3mo31k3tcKgkIrTOQ

                              Gran Canaria - ich lebe auf meiner Trauminsel!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Tino29T Offline
                                Tino29T Offline
                                Tino29
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #515

                                Also am Dienstag möchte ich nach Gran Canaria Fliegen da brauche ich jetzt für mein Aufenthalt noch kein Corona Test sozusagen?

                                KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • ArminA Offline
                                  ArminA Offline
                                  Armin
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #516

                                  @elke

                                  Der Beschreibung nach wären ja auch nur PCR-Tests zugelassen, Antigentests werden ja nicht in einem Labor ausgewertet, hier wird der Abstrich mittels eines Testkits unter ärztlicher Aufsicht gemacht und vor Ort ausgewertet..
                                  Grundsätzlich finde ich die Idee der Testpflicht auch nicht verkehrt, erhöht es doch auch die Sicherheit der Reisenden. In einem vollen Flieger lassen sich ja die AHAL-Regeln nicht einhalten, es wäre doch beruhigend zu wissen in einem Flieger voll mit negativ Getesteten zu sitzen, danach bei Ankunft liegt es ja im Einflußbereich des Reisenden die AHAL-Regeln einzuhalten.
                                  Paßt jetzt nicht ganz zum Thema, ich fliege am 21.11. für 2 Wochen nach Fuerte, ich werde mich bei Erfordernis am nahegelegenen Flughafen Düsseldorf (fliege jedoch ab FRA) einem PCR-Test unterziehen, dieser wird dort für unter 70€ in einem speziellen Abstrichzentrum angeboten. Ein Antigentest (falls anerkannt) ist in einem zentralen Abstrichzentrum für unter 40€ zu haben, mit Ergebnis nach 30min. Vergleichbare Angebote gibt es sicher bundesweit.

                                  Interessant wäre auch zu wissen ob sich die 72-Stundenfrist auf die Ankunft am Flughafen oder in der Unterkunft bezieht...viele offene Fragen...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Tino29T Tino29

                                    Also am Dienstag möchte ich nach Gran Canaria Fliegen da brauche ich jetzt für mein Aufenthalt noch kein Corona Test sozusagen?

                                    KourionK 1
                                    KourionK 1
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                    #517

                                    @Tino29
                                    Was Louis68 hier oben um 13.29 Uhr schrieb, steht z. B. in diesem Artikel von Freitag, 30.10.: (beschlossen Donnerstag) - Kanaren beschließen Corona-Tests für Touristen – das müssen Sie wissen

                                    Dort findest du u.a. - runterscrollen: "Corona auf den Kanaren: Test-Pflicht greift zehn Tage nach Verabschiedung des Gesetzes"

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • SokratesS Sokrates

                                      Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!

                                      In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist

                                      Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.

                                      Weiterhin wird festgelegt, dass vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses einer Touristenunterkunft der Benutzer darüber informiert werden muss, dass die Zugangsbedingungen zu dieser Unterkunft die Anerkennung der Durchführung dieses diagnostischen Tests einschließen. Darüber hinaus ist die Bestätigung des Kunden zum Erhalt dieser Informationen erforderlich.

                                      Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.

                                      Bei weiterem Lesen dieser Meldung (immer davon ausgehend, dass die Übersetzung der spanischen Vorlage entspricht) werde ich das Gefühl nicht los, dass der Gesetzgeber dabei hauptsächlich an spanische Touristen gedacht hat.

                                      LG

                                      Sokrates

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                                      Sokrates
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #518

                                      @sokrates

                                      Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!

                                      Mal gut, dass wir erst am 05.12. nach La Palma fliegen (wollen, werden, möchten - nicht Zutreffendes bitte streichen)!😉

                                      LG

                                      Sokrates

                                      Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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                                      • Ponta DelgadaP Offline
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                                        Ponta Delgada
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #519

                                        Wir wollen Mitte November eine gute Bekannte privat auf Lanzarote besuchen. Da sollte der Test wohl kein Thema sein, oder?

                                        Oktober 2023: Aida-KF Zentrales Mittelmeer, Februar 2024: Lanzarote

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • KourionK 1
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                                          Kourion
                                          schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                          #520

                                          @Ponta Delgada
                                          Zu lesen ist - hier klicken : "Um der Corona-Pandemie Herr zu werden.... fokussiert sich das Dekret auf alle ankommenden Gäste.... Zudem sind Besucher von der Test-Pflicht befreit, wenn sie anhand ihrer Reisedokumente nachweisen können, dass sie bereits seit 15 Tagen oder länger auf den Kanaren verweilen...." (?)

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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