Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"
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Wie viel verdient denn eigentlich ein Anwalt an so einem Fall?
Frage für einen Freund, der vor der Wahl seines Studiums steht...@rejbodenheim sagte:
Wie viel verdient denn eigentlich ein Anwalt an so einem Fall?
Bei der Recherche auch gleich mal schauen, für welche "Unsummen" an Gerichtskosten sich die beteiligten Richter mit so einem Käse befassen müssen

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Bei flightstreit hat er vermutlich einen Angestellungsvertrag und kann nicht einfach sagen "Blas mir den Schuh auf, lieber Klient!" ...
Populär ist diese Causa jedenfalls, weil jetzt auch noch der smarteste Smartbucher 2/3 des Billigtickets verlangen wird, wenn er keine Böcke hatte den Flug anzutreten. -
@Vvonschmeling
Das mit den "nicht im Ticketpreis kalkuliert" gewesen verstehe ich nicht. Die Fluglinie schlägt doch die Steuern und Gebühren einfach auf Ihre eigene Kalkulation drauf. Genauso wie es der Handel mit der Mehrwertsteuer macht.
Gruß
Karl -
Eben angeblich nicht, das Ticket im gegenständlichen Fall hätte weniger als 9€ gekostet.
Lies einfach nochmal den Text zur Entscheidung, der ist recht anschaulich und glaub ich auch für einen Fachfremden verständlich. -
Für mich sieht das aus als hätte die Fluggesellschaft versucht durch eine weitere Klage die bisherige Rechtsprechung zu revidieren welche besagt das man Steuern und Gebühren zurückverlangen kann da die Flugesellschaft auf selbige keinen Anspruch hat.
Gruß
Karl -
Was immer die Beweggründe waren, das Vorhaben ist jedenfalls gescheitert.
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Wichtige Details - Verzögerung an der SiKo, nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen.
Die Betroffenen könnten die Bundespolizei als Behörde in Zuständigkeit auf Ersatz in Anspruch nehmen.
Einzelentscheidung AG. -
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..wobei es hier nicht um einen Rückflug ging. Aber denkbar, dass dies dann einen gleichen Anspruch nach Prüfung auslösen düfte.
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Du hast hoffentlich meine Formulierung gelesen und verstanden?

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Dann nicht - aber okay.
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In dem Artikel steht nix bzgl. irgendwelcher Rückflüge oder irgendwas in diesem Zusammenhang. Aber wollen wir es mal dabei belassen: )
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Ist ja großzügig von Dir-- das hatte aber sogar ich verstanden

Man muss doch nicht immer alles" verkomplizieren", oder? -
Wichtige Details - Verzögerung an der SiKo, nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen.
Die Betroffenen könnten die Bundespolizei als Behörde in Zuständigkeit auf Ersatz in Anspruch nehmen.
Einzelentscheidung AG.@vonschmeling sagte:
Die Betroffenen könnten die Bundespolizei als Behörde in Zuständigkeit auf Ersatz in Anspruch nehmen.
Das halte ich für eine sehr sportliche, um nicht zu sagen überambitionierte Idee ...
Nein, das ist doch alles nichts Neues. Der Fluggast ist verantwortlich dass er pünktlich am Gate ist, sonst niemand. -
Na, das ist die Wunschvorstellung einer Verbraucherzentrale, der keine Rechtsprechung zugrunde liegt und somit hier eher OT. Aber versuchen kann man es natürlich wenn man einen langen Atem und viel Zeit hat.
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Ist ja großzügig von Dir-- das hatte aber sogar ich verstanden

Man muss doch nicht immer alles" verkomplizieren", oder?@Günter: nicht meine Absicht. Aber im Artikel steht ja zumindest dann alles - klipp und klar: )
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@NeckarSchwabe
Du irrst. Urteil zu Ansprüchen bei unverschuldeter Verzögerung an der SiKo
Und hier noch eine Entscheidung aus jüngerer Zeit um dich zu überzeugen ...
