www.kreuzfahrtsafari.de
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Um das Thema noch einmal aufzugreifen:
Der GF des Unternehmens ist kein Unbekannter - er trieb sich zuvor im ebenfalls unseriösen Laden Mein Kapitän rum.
Inzwischen prüft die örtliche Staatsanwaltschaft erneut Betrugsanzeigen, bislang glaubte sie keinen Anfangsverdacht erkennen zu können.Streitgegenständlich ist - neben den Forderungen natürlich! - insbesondere der auf Reisedienst Kaiser ausgefertige Sicherungsschein, der die von Kreuzfahrt Safari (als Veranstalter?) angebotenen Reisen überhaupt nicht absichert.
Angeblich "borgte" sich Kreufahrt Safari (einvernehmlich!) die Sicherungsscheine in Form simpler Kopien, man (Kaiser) habe damit dem jungen Unternehmen "helfen" wollen.Stefan Retzlaff (GF Kreuzfahrt Safari) behauptet nun, man habe die Reisen nur vermittelt, Veranstalter sei Reisedienst Kaiser.
Zwar räumt er den Erhalt von Kundengeldern ein, lehnt aber eine Erstattung ab mit der Begründung, er erwarte seinerseits Rückführungen von den Reedereien. Die geben jedoch zu Protokoll, weder eine Buchung noch Zahlungen erhalten zu haben.
Reisedienst Kaiser hingegen bestreitet der Veranstalter der von Kreuzfahrt Safari "vermittelten" Reisen gewesen zu sein, fast alle Versuche zur Bereinigung verliefen fruchtlos.
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die von Kreuzfahrt Safari erlangten Kundengelder im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nicht abgesichert sind.Fazit:
Soweit sieht es düster aus für die Kunden! Daran wird auch eine mögliche strafrechtliche Verfolgung des Falles wohl nichts ändern ... -
Und hier dann wegen der Ausgewogenheit die Stellungnahme des Veranstalters (?!) dazu.
https://www.kreuzfahrtsafari.de/ -
Das steht da schon lange, und ich habe es bewusst nicht verlinkt ...
Hier wird einfach das Dilemma für die Betroffenen wiederholt in Buchstaben gefasst, der eine schiebt´s auf den andern und keiner macht die Schatulle auf. -
Der Geschäftsführer vom Kreuzfahrtsafari betreibt/ betrieb meinreiseamt.de, B4STRS GmbH auch schon. Immer neue Firmemnamen!
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Genau an dich hatte ich gedacht - bzw. an deine Schwester ...
Nach deinen Angaben erfolgte die Zahlung ja direkt an Kreuzfahrt Safari, insofern ist dieses Unternehmen auch der Schuldner und auf die Erstattung in Anspruch zu nehmen. Es spielt entgegen der auf der Website von KS verbreiteten "Informationen" keine Rolle für den Gläubger, an wen (wenn überhaupt!?) die Beträge weitergeleitet wurden.
Ferner wäre es blanker Unfug, den (m.E. ebenfalls höchst schwindligen) Reisedienst Kaiser vor den Kadi zu zerren - die Partei mit der Inkassoberechtigung ist gefordert.
Herr Retzlaff hat ja offenbar auch eingeräumt die Kundengelder erhalten zu haben, flüchtet sich jedoch in fadenscheinige Rechtfertigungen mit z.B. Erstattungsansprüchen gegenüber Reedereien.
Dort hat er aber keine Buchungen plaziert, folglich haben die auch kein Geld erhalten. Was also um alles in der Welt soll da noch an Forderungen ausstehen???Meiner sehr persönlichen Auffassung nach schenken sich Retzlaff und Kaiser nichts in Sachen mangelnder Seriosität.
Allein die "leihweise" Überlassung eines Sicherungsscheins (den KS gar nicht gebraucht hätte bei einer Rolle als Vermittler!?) zur "Starthilfe für ein junges Unternehmen" spricht schon Bände.
Inzwischen sind sich die ehemaligen Buddies offensichtlich nicht mehr grün und versuchen sich an gegenseitigem Indiepfannekloppen ... die Gläubiger haben derweil das Nachsehen.Unnütz zu erwähnen, dass hier auch Retter-Ralle auf Granit traf - der hatte sich nämlich zwischenzeitlich vermeintlich telegen in die Sache eingeschaltet.
In verschiedenen Betroffenentreffs im Internet wird von einer Sammelklage geträumt, der Konsumentenschutz at scheint eine solche anstrengen zu wollen.
Nach deutschem Recht wäre ein ähnliches Vorgehen durchaus opportun, mir ist leider nicht bekannt ob es derartige Bestrebungen - etwa über ein Legal-Tech-Tool gibt.Im April 2020 konnte verbraucherschutz.de noch eine Rückzahlung für eine Geschädigte erreichen, inzwischen scheinen jedoch auch deren Bemühungen an Retzlaff und Co. abzuprallen - KS antwortet nicht mehr auf deren Einreden.
Ferner habe ich etliche Berichte von Geschädigten gelesen, die trotz Bevollmächtigung eines Anwalts gescheitert sind, das scheint also auch kein wirksames Mittel zu sein ...
Eine höchst prekäre Situation!