Corona/ Infos für alle Kanarischen Inseln
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Könnte man sich etwas gewählter ausdrücken Richtung Politik und Coronamaßnahmen? Wir sind hier nicht in der Eckkneipe, danke.
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Es weicht zwar vom Thema ab aber ich hab auch nach 10 mal durchlesen nicht finden können das irgendwer irgendwie Schimpfwörter oder sonst angewendet hat. Wie auch immer und wie schon gesagt ist es leider so dass ein Urlaub auch nicht ein Urlaub sein kann wenn man mim "Fetzn" im Gesicht spazieren muss, selbst im Freien. Schade, und ich habe mich schon auf die Kanaren und die Sonne im Dezember gefreut

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Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!
In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist
Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.
Weiterhin wird festgelegt, dass vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses einer Touristenunterkunft der Benutzer darüber informiert werden muss, dass die Zugangsbedingungen zu dieser Unterkunft die Anerkennung der Durchführung dieses diagnostischen Tests einschließen. Darüber hinaus ist die Bestätigung des Kunden zum Erhalt dieser Informationen erforderlich.
Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.
Bei weiterem Lesen dieser Meldung (immer davon ausgehend, dass die Übersetzung der spanischen Vorlage entspricht) werde ich das Gefühl nicht los, dass der Gesetzgeber dabei hauptsächlich an spanische Touristen gedacht hat.
LG
Sokrates
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Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!
In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist
Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.
Weiterhin wird festgelegt, dass vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses einer Touristenunterkunft der Benutzer darüber informiert werden muss, dass die Zugangsbedingungen zu dieser Unterkunft die Anerkennung der Durchführung dieses diagnostischen Tests einschließen. Darüber hinaus ist die Bestätigung des Kunden zum Erhalt dieser Informationen erforderlich.
Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.
Bei weiterem Lesen dieser Meldung (immer davon ausgehend, dass die Übersetzung der spanischen Vorlage entspricht) werde ich das Gefühl nicht los, dass der Gesetzgeber dabei hauptsächlich an spanische Touristen gedacht hat.
LG
Sokrates
@sokrates sagte:
Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!
In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist
Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.
Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.
In den spanischen Zeitungen edias.es und diariodeavisos.elespanol.com
schreibt man:
Jedem Besucher, der den Nachweis nicht hat, wird die Einreise verweigert und er muss sich isolieren
weiter:
Die Kosten für die Tests (PCR- oder Antigentests) sind von den Reisenden zu tragen, für die Einhaltung der Testpflicht haben die Hotels/Vermieter zu sorgen.
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Das BOC - Amstblatt - soll so schnell wie möglich erscheinen. Ich habe noch diese inoffizielle Info gefunden:
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Also ich hab mal bei Passolution reingeschaut. Das ist der wichtigste Dienstleister für Zielgebiets-Infos-- den alle Veranstalter ,Airlines usw. für die automatische Zusteuerung von Infos - bei Angeboten nutzen:
Da steht aktuell ein Passus:
Zur Einreise auf die Kanaren soll zukünftig zudem ein negativer Corona-Test verpflichtend werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen Reisende diesen selbst bezahlen, Schnelltests sollen jedoch auch anerkannt werden. Weitere Details folgen.
Aus anderen Quellen geht hervor:
Ohne bestätigten negativen Test darf ein Hotel den Gast nicht akzeptieren(Das ist das "Beherbergungsverbot")
Und offensichtlich gibt es auch noch ein Problem mit den Antigen Tests-- bei Einreise ---
Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob Tests- wie übrigens auch die Kontrollen überhaupt--an den Flughäfen gemacht werden dürfen. Hierzu braucht man die Entscheidung aus Madrid in Richtung AENA (das ist der spanische, staatliche Flughafenbetreiber)Elke hat das BOC ja schon erwähnt darauf kommt es jetzt wohl erstmal an.
Ob dann alle Probleme gelöst sind(siehe Madrid/AENA ) ? -
Also ich hab mal bei Passolution reingeschaut. Das ist der wichtigste Dienstleister für Zielgebiets-Infos-- den alle Veranstalter ,Airlines usw. für die automatische Zusteuerung von Infos - bei Angeboten nutzen:
Da steht aktuell ein Passus:
Zur Einreise auf die Kanaren soll zukünftig zudem ein negativer Corona-Test verpflichtend werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Nach derzeitigem Kenntnisstand müssen Reisende diesen selbst bezahlen, Schnelltests sollen jedoch auch anerkannt werden. Weitere Details folgen.
Aus anderen Quellen geht hervor:
Ohne bestätigten negativen Test darf ein Hotel den Gast nicht akzeptieren(Das ist das "Beherbergungsverbot")
Und offensichtlich gibt es auch noch ein Problem mit den Antigen Tests-- bei Einreise ---
Es ist noch nicht endgültig geklärt, ob Tests- wie übrigens auch die Kontrollen überhaupt--an den Flughäfen gemacht werden dürfen. Hierzu braucht man die Entscheidung aus Madrid in Richtung AENA (das ist der spanische, staatliche Flughafenbetreiber)Elke hat das BOC ja schon erwähnt darauf kommt es jetzt wohl erstmal an.
Ob dann alle Probleme gelöst sind(siehe Madrid/AENA ) ? -
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Also am Dienstag möchte ich nach Gran Canaria Fliegen da brauche ich jetzt für mein Aufenthalt noch kein Corona Test sozusagen?
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Der Beschreibung nach wären ja auch nur PCR-Tests zugelassen, Antigentests werden ja nicht in einem Labor ausgewertet, hier wird der Abstrich mittels eines Testkits unter ärztlicher Aufsicht gemacht und vor Ort ausgewertet..
Grundsätzlich finde ich die Idee der Testpflicht auch nicht verkehrt, erhöht es doch auch die Sicherheit der Reisenden. In einem vollen Flieger lassen sich ja die AHAL-Regeln nicht einhalten, es wäre doch beruhigend zu wissen in einem Flieger voll mit negativ Getesteten zu sitzen, danach bei Ankunft liegt es ja im Einflußbereich des Reisenden die AHAL-Regeln einzuhalten.
Paßt jetzt nicht ganz zum Thema, ich fliege am 21.11. für 2 Wochen nach Fuerte, ich werde mich bei Erfordernis am nahegelegenen Flughafen Düsseldorf (fliege jedoch ab FRA) einem PCR-Test unterziehen, dieser wird dort für unter 70€ in einem speziellen Abstrichzentrum angeboten. Ein Antigentest (falls anerkannt) ist in einem zentralen Abstrichzentrum für unter 40€ zu haben, mit Ergebnis nach 30min. Vergleichbare Angebote gibt es sicher bundesweit.Interessant wäre auch zu wissen ob sich die 72-Stundenfrist auf die Ankunft am Flughafen oder in der Unterkunft bezieht...viele offene Fragen...
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Also am Dienstag möchte ich nach Gran Canaria Fliegen da brauche ich jetzt für mein Aufenthalt noch kein Corona Test sozusagen?
@Tino29
Was Louis68 hier oben um 13.29 Uhr schrieb, steht z. B. in diesem Artikel von Freitag, 30.10.: (beschlossen Donnerstag) - Kanaren beschließen Corona-Tests für Touristen – das müssen Sie wissenDort findest du u.a. - runterscrollen: "Corona auf den Kanaren: Test-Pflicht greift zehn Tage nach Verabschiedung des Gesetzes"
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Au weia! Da steht aber einiges drin, was der Klärung bedarf!
In diesem Gesetzestext heißt es, dass für den Zugang zu den Beherbergungsbetrieben der Inseln von den Besuchern verlangt wird, einen von den Gesundheitsbehörden festgelegten Test zur Diagnose einer aktiven Infektion nachzuweisen. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein und muss belegen, dass die Person kein Überträger der Krankheit ist
Das heißt also, dass für die Einreise auf die Insel ein solcher Test nicht nötig ist(?) und man den Test vor Ort machen kann.
Weiterhin wird festgelegt, dass vor der Formalisierung der Reservierung oder des Vertragsabschlusses einer Touristenunterkunft der Benutzer darüber informiert werden muss, dass die Zugangsbedingungen zu dieser Unterkunft die Anerkennung der Durchführung dieses diagnostischen Tests einschließen. Darüber hinaus ist die Bestätigung des Kunden zum Erhalt dieser Informationen erforderlich.
Da hier ein Unterschied zwischen "Benutzer" und "Kunde" gemacht wird, ist unter Benutzer wohl der Eigentümer der Unterkunft gemeint, sonst macht die Bestätigung des Kunden ja keinen Sinn.
Bei weiterem Lesen dieser Meldung (immer davon ausgehend, dass die Übersetzung der spanischen Vorlage entspricht) werde ich das Gefühl nicht los, dass der Gesetzgeber dabei hauptsächlich an spanische Touristen gedacht hat.
LG
Sokrates
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Wir wollen Mitte November eine gute Bekannte privat auf Lanzarote besuchen. Da sollte der Test wohl kein Thema sein, oder?
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@Ponta Delgada
Zu lesen ist - hier klicken : "Um der Corona-Pandemie Herr zu werden.... fokussiert sich das Dekret auf alle ankommenden Gäste.... Zudem sind Besucher von der Test-Pflicht befreit, wenn sie anhand ihrer Reisedokumente nachweisen können, dass sie bereits seit 15 Tagen oder länger auf den Kanaren verweilen...." (?)


