Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"
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Hier der gesamte Text über das Verfahren.
Wer nur das Ergebnis lesen will bis Art. 93 runterscrollen.
Ich sag´s mal so: Vermutlich gibt es hier kaum Betroffene, denen diese Entscheidung irgendwie nützen könnte. Grundsätzliche Feststellungen sind allerdings nice to know, insbesondere der Aspekt der Ungleichbehandlung. -
Reisebüro muss auf Visumspflicht für Kenia hinweisen
Ich vermute, das kann man auch auf andere Länder erweitern.... -
EuGH zur "Bestpreisklausel" - Hotels dürfen günstiger anbieten als der Vermittler.
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Heute mal was mit weniger Wissens- als Unterhaltungswert:
Klagen gibt´s???
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Kein Anspruch auf Stornogebühren, wenn Zimmer mit der vereinbarten Beschaffenheit nicht mehr verfügbar sind.
AG München Urt. v. 08.09.2025, Az. 112 C 7280/25 -
Der EuGH hat geurteilt wann Airlines bei Verspätungen zahlen müssen und wann nicht. Im vorliegenden Fall ging es um Verspätung aufgrund von Blitzeinschlag beim Landeanflug sowie der anschließenden Sicherheitsüberprüfung der Maschine.
Klick
Am meisten freut mich dabei, dass eins dieser unsäglichen Inkassounternehmen dabei auf die Nase gefallen ist. -
Auch vom EuGH
Verlorener Hund ist Gepäck. -
EuGH: Komplett verdorbener Urlaub kann zu 100% Ersatzanspruch berechtigen!
Zu klären ist nun der evtl. Anspruch auf sogar Schadenersatz.
Grundlage ist hier die Einwertung, ob die Bauarbeiten für den Veranstalter vorhersehbar gewesen wären und er ohne einen entsprechenden Hinweis die Erfüllung seiner Pflichten versäumt hat. -
EuGH stärkt Passagierrechte bei Flugverspätungen, klick hier
EuGH zu Flugverspätungen: Ursprüngliche Ankunftszeit bei Entschädigung entscheidend, klick hier
"Die Airline war aber der Ansicht, dass sich die Verspätung an der einen Tag vor Abreise verschobenen Ankunftszeit zu orientieren hat."
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Beratungspflicht: Gericht entscheidet pro Reisebüro, klick hier
Ein Reisebüro in Deutschland ist nicht verpflichtet, Kunden vor einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters zu warnen – außer bei konkreten Hinweisen auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit. -
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Für mich hat die Entscheidung eher grundsätzlich Bedeutung ...

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Aber ehrlich - und ich verstehe dich auch!
Maßgeblich ist meiner Meinung nach die Grenzsetzung. Schlechtreden ist bekanntlich ein Volkssport geworden, und da sollten gerade Unternehmen, die mit Pannen Unmengen verdienen, Disziplin beweisen. Was dann Gretel Suhrbier im Frustpilot hinterlegt steht auf einem anderen Blatt. -
Skiunfall gilt als Reiseabbruch: Versicherung muss zahlen
Amtsgericht München... (AZ: 132 C 23372/24).".. Die Versicherungsbedingungen besagten: Bei einem Reiseabbruch in der ersten Hälfte der Reise erstattet die Versicherung den kompletten Reisepreis...."