Corendon Airlines
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Worum geht es denn?
Corendon hat die Domain @corendon-airlines.com. Hast du die benutzt?Na klar, @REJBodenheim. Welche hätte ich sonst nehmen sollen?

@haberling, hast du den Eindruck, dass man da eine Antwort kriegt? Ich meine, da kann die Fluggesellschaft doch erst recht auf stumm stellen und so tun, als sei der Brief auf dem weiten Weg abhanden gekommen. Gibt ja genug potenzielle Fehlerquellen.
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Um eine sog. no show-Bescheinigung und die Erstattung von Steuern und Gebühren, @HABERLING. Wir konnten unseren Flug nicht antreten (was aber nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt). Steuern und Gebühren muss das Unternehmen dann erstatten und uns für die Reiserücktrittversicherung eine Bescheinigung ausstellen, dass wir den Flug nicht in Anspruch genommen haben.
Die Fluggastrechte-Portale können daran nichts verdienen und es passt nicht ins Standardschema. Deswegen sind die raus.
Die Schlichtungsportale lehnen ab, weil das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik hat. Türkische Portale existieren grundsätzlich, arbeiten aber völlig anders und vor allem nur in türkischer Sprache (die ich nicht beherrsche). -
Du kannst die Schlichtungsstelle des BMJ einschalten, meistens kommen die LFU dann ganz rasch in Wallung. Voraussetzung: Ablehnung deines Begehrens oder 6 Wochen keine Antwort.
Die Schlichtung ist kostenlos.