Reise gebucht mit Zwischenstopp in USA, aber USA erlaubt Einreise zurzeit nicht
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@HABERLING
Daher ja meine Annahme, dass Transit nicht betroffen sei bzw. die Einreise für die Weiterreise möglich.
@Raphael
Die Reisen mit Direktflügen sind definitv teurer, ich nehme an den Aufpreis wird man euch berechnen. -
@HABERLING
Daher ja meine Annahme, dass Transit nicht betroffen sei bzw. die Einreise für die Weiterreise möglich.
@Raphael
Die Reisen mit Direktflügen sind definitv teurer, ich nehme an den Aufpreis wird man euch berechnen.@vonschmeling sagte:
@HABERLING
Daher ja meine Annahme, dass Transit nicht betroffen sei bzw. die Einreise für die Weiterreise möglich.
@Raphael
Die Reisen mit Direktflügen sind definitv teurer, ich nehme an den Aufpreis wird man euch berechnen.Das habe ich auch gedacht aber in den USA muss man für einen Transit erst einreisen. Ich habe beim buchen das beste Angebot genommen und mir die teureren garnicht angeschaut. Habe gerade gesehen dass der RV die selbe Reise eben auch mit dem Lufthansa nonstop Flug anbietet. Wir haben 9000 bezahlt. Die Reise mit LH Flug hat 11000 gekostet und beim Aktualisieren stieg der Preis auf 14000. Der RV kann doch jetzt rechtlich gesehen nicht 5000€ verlangen, oder? Es ist ja keine freiwillige Umbuchung sondern eine Umbuchung, durch die die Reise überhaupt ermöglicht wird. Kann der RV sagen, dass wir 5000€ für die Umbuchung zahlen müssen, sonst ist es unsere Schuld, dass wir nicht ins Flugzeug nach Atlanta gelassen werden? Eine Stornierung ist ja genauso teuer.
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@Raphael93921
Bitte benutze den button Antworten, diese dauernden Zitate machen den Thread total unübersichtlich ...
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Ich weiß, dass man einreisen muss, hoffte aber für Transitfluggäste gäbe es andere Bestimmungen. Daher ja gleich eingangs meine Frage.Zum Sachverhalt:
Dem Grunde nach ist es die Obliegenheit des Reisenden, alle behördlichen Vorgaben zu prüfen und damit sicherzustellen, dass er die Reise wie gebucht antreten kann. Das betrifft i.d.R. aber die persönlichen Dokumente, Ausweispapiere, Visa etc.
Nun könnte der Anbieter der Reise (Veranstalter) sich auf den Standpunkt stellen, der Raphael hat sich nicht informiert, also soll er jetzt halt einen teureren Direktflug nehmen - sein Prob.
In deinem Fall würde ich es jedoch wie gesagt als Teil der Informationspflicht betrachten, auf die Schwierigkeiten für Reisende aus dem Schengengebiet hinzuweisen. Wohlgemerkt ich, ein Richter könnte das im Falle einer streitigen Klärung anders betrachten.
Das Versäumnis (wenn es denn tatsächlich eines war!?) beträfe dann aber nur den Rücktritt und den Anspruch auf Kompensation (Stornogebühren) seitens des Veranstalters, nicht jedoch einen Aufpreis für eine Reise mit Direktflug. Diesen kann er meines Erachtens zu Recht beanspruchen, muss euch jedoch auch die Möglichkeit zur Kündigung mit Erstattung des Erlangten einräumen.
Kurz und gut / bzw. schlecht: Ich rechne nicht damit, dass ihr die 14k€ Reise zum Preis von 9k€ antreten könnt. Leider ... -
@vonschmeling
Verzeihung für die unnötigen Zitate. Genau, der Reisende muss sich um Reisepass und Visum etc selber kümmern, aber wenn eine US-Bürgerschaft für die Durchreise benötigt wird, kann man das ja wohl nicht von einem deutschen Touristen erwarten, dass er diese Bedingung erfüllt. Ich finde ganz neutral gesehen auch, dass es unfair ist, so eine Reise ohne Hinweise an deutsche Touristen zu verkaufen. Würden das Richter tatsächlich anders sehen, bzw. bin ich rechtlich gesehen im Nachteil? Dass der RV eine vollständige Erstattung leisten soll, aber nicht das Upgrade zu nonstop Flug, da stimme ich zu, wobei es nicht verkehrt wäre, aus Kulanz kostenfrei umzubuchen. Mal schauen, was ich morgen für eine Email erhalten werde. Ganz nebenbei, in diesem Fall trägt Holidaycheck keine Schuld, da sie nur als Vermittler agieren, oder? Eine Kulanz wäre nämlich eher von Holidaycheck zu erwarten als von Meiers Weltreisen. Jetzt bleibt nur noch hoffen. Wenn eine Erstattung die einzige Option ist, dann wird es extrem kurzfristig bis die Erstattung ankommt und wir was neues haben.... -
HolidayCheck als Vermittler hat keinerlei Spielraum für Kulanz da keinerlei Entscheidungsgewalt.
Über das OTA wird vermittelt was der Veranstalter aufspielt, eine Prüfung im Detail ist vollkommen unmögllich.
Welche Risiken eine streitige Entscheidung birgt hatte ich ja bereits dargelegt.
Rechtlich bist du soweit im Nachteil (wie vor).
Du musst hinsichtlich der Kulanz und ihrer Auswirkung die Betrachtungsweise des Veranstalters heranziehen und nicht deine. -
Hallo, es sieht nicht gut aus, die nonstop Flüge am 22.07. von Condor und LH, so wie ich das sehe sind ausgebucht.

HolidayCheck hat den RV kontaktiert und dieser hat mitgeteilt dass es keine verfügbaren Flüge gibt und dass eine kostenlose Stornierung nicht möglich ist da die Einreise bestimmungen bereits bekannt waren … ich weiß nicht was wir tun sollen
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Ich denke, du solltest einen Anwalt hinzuziehen oder dich zumindest bei einer Verbraucherzentrale informieren.
Da das Einreiseverbot zum Zeitpunkt deiner Buchung schon bestand, könnte sich der Veranstalter zu Recht auf eine Verweigerung des kostenlosen Rücktritts berufen.
Der Anspruch besteht nur, wenn die Beschränkungen nach der Buchung erlassen werden.
Nach wie vor bin ich der Ansicht, dass im Verlaufe der Buchung ein Hinweis angemessen gewesen wäre und würde die Argumentation darauf abstellen.
Mach dir aber bitte bewusst, dass deine Lage rechtlich keineswegs besonders gut für dich aussieht und formulieren entsprechend. -
Meine Mutter hat beim RV angerufen und anscheinend haben diese Reise bereits mehrere gebucht. Diese Reise wurde vom System erstellt und der RV hat den Fehler zu spät bemerkt und bereits am Freitag aus dem Angebot entfernt. Nun wird mit Hochdruck an einer Lösung für alle Betroffenen gesucht. Sie hat nochmal gefragt ob wir diese Reise machen wollen und meine Mutter sagte natürlich ja, aber bis zur Reise sind es nur 3 Tage. Ich habe auch nochmal bei HC angerufen, die Dame konnte dazu nicht viel sagen, sah aber dass das intern noch in Bearbeitung ist und hat noch einen Vermerk gemacht, u.a. meine Frage, wieso so eine Reise, die man aus politischen Gründen nicht antreten kann, überhaupt verkauft wird. Ich sehe den Fehler nach wie vor beim RV.
Angeblich soll diese Reisebestimmung bereits bekannt gewesen sein, aber 1. wieso wird eine Pauschalreise nach Mexiko verkauft mit einem Zwischenstopp in einem Land, das für deutsche/europäische Touristen geschlossen ist und es wird nirgends erwähnt? 2. wieso steht in der Email vom RV, man solle sich um eine ESTA-Genehmigung kümmern, aber dass man momentan mit einer ESTA Genehmigung keine Befugnis hat, in den USA einzureisen, wird nirgends erwähnt. 3. Bedeutet das, dass auf holidaycheck eine Pauschalreise an deutsche Touristen verkauft wurde, die ein deutscher Tourist aus politischen Gründen nicht antreten darf, jedoch wird dies nirgends erwähnt und wer diese Reise bucht und bezahlt, hat Pech gehabt?
Ich denke der Urlaub diesen Sommer ist gelaufen, jetzt ist die Frage, ob man das so klären kann oder wir tatsächlich einen Anwalt brauchen werden. Sehr schade. -
kurzes update: wurde grad aus frankfurt angerufen und die haben sich entschuldigt dass solch eine reise angeboten wurde. leider gabs keine flüge, er hat gefragt ob wir eine woche später fliegen wollen oder eine kostenlose erstattung wollen. nun wird der betrag erstattet
zum glück ist es so ausgegangAusnahmebestimmungen -
Hallo,
wir kommen gerade von Frankfurter Flughafen zurück und uns ist exakt dasselbe passiert. Reise nach Mexiko mit Zwischenstopp in Houston gebucht.
Gebucht haben wir bei FTI über Holidaycheck.
Mich würde interessieren, bei welchem RV ihr gebucht hattet?
FTI ist seit gestern aufgrund von Serverproblemen nicht erreichbar, so dass wir den Hinflug heute morgen nicht nehmen konnten und es aktuell auch noch keine Lösung gibt.
Vielen Dank. -
Interessanter thread. Bin gespannt wie das alles weiter geht.
ABER : den Travel Ban gibt es seit 03/2020. Noch angeordnet von dem witzigen Ex-Präsidenten.
Niemand von euch hat im Vorfeld die Einreisebestimmungen für die USA gelesen ? Niemand hat gelesen, dass Transit nicht möglich ist ?Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht.
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@Joe Sto
Zuerst mal herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck - wenn auch ein bisschen "zu spät" ...
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Ich hoffe sehr, dass sich schnell etwas mit Hilfe von HC/FTI regeln lässt und ihr nicht zu enormen Kosten einen Totalausfall erleidet.
Die rechtliche Seite ist nämlich schwierig zu bewerten:
Einerseits ist da die Betrachtungsweise, dass der Veranstalter während des Buchungsvorganges für deutsche Kunden einen Hinweis auf den travel ban im Rahmen seiner Aufklärungspflichten erkennbar hätte geben müssen (hat er das wird´s tatsächlich eng für euch!).
Andererseits gilt für den Buchungswilligen auch eine Verpflichtung zur Mitwirkung - in diesem Fall Informationseinholung - betreffend die Reise und deren Bestimmungen auf den Zwischenhalten.
Bitte halte uns doch auf dem Laufenden - wir halten solang Daumen!@Kastenwagen
Ich wundere mich offen gestanden nicht.
Viele Reisewillige fühlen sich - an sich ja zu Recht! - bei der Buchung einer Pauschalreise maximal abgesichert. Der travel ban genießt nicht über eine nennenswerte Medienpräsenz, und die Anwendung auch auf Transitreisende ist scheinbar wenig bekannt.
Im Vergleich: Beim TC Desaster kam man an den jeweiligen Entwicklungen medial kaum vorbei. Trotzdem haben reichlich Betroffene die Anmeldefrist zur Kostenübernahme des Bundes versemmelt. So kann´s halt laufen ... -
@vonschmeling
XXXXxDas kursiv geschrieben soll ein Zitat von vs sein:
Einerseits ist da die Betrachtungsweise, dass der Veranstalter während des Buchungsvorganges für deutsche Kunden einen Hinweis auf den travel ban im Rahmen seiner Aufklärungspflichten erkennbar hätte geben müssen (hat er das wird´s tatsächlich eng für euch!)
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Bedeutet das allen Ernstes das der Veranstalter eine Reise verkaufen kann wenn er darauf hinweist das die Reise auf Grund eines "travel ban" nicht funktioniert?XXXXDas hier auch = Zitat aus einem Beitrag von vs. XXx
Andererseits gilt für den Buchungswilligen auch eine Verpflichtung zur Mitwirkung - in diesem Fall Informationseinholung - betreffend die Reise und deren Bestimmungen auf den Zwischenhalten.
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Bin ich wirklich als Laie verpflichtet Informationen einzuholen ob die vom Anstalter angebotene Reise in allen Punkten den gesetzlichen Bestimmungen der von der Reise berührten Länder entspricht?
Ich buche eigentlich Pauschalreisen weil ich mich um solche Dinge nicht kümmern will.Gruß
Karl -
Zitieren bitte nochmal üben! So ist nicht erkennbar, wo du zitierst bzw. kommentierst.
Ich gehe davon aus, dass die betreffende Reise auch von Kunden gebucht werden kann, die nicht vom travel ban betroffen sind. Demnach würde ein Hinweis auf besondere Bedingungen für deutsche Reisende m.E. ausreichen.
Ja, du bist verpflichtet, gewisse Informationen betreffend deine Reise einzuholen und z.B. alle erforderlichen Dokumente vorzuhalten.
Was du hinsichtlich der Absicherung auf einer Pauschalreise schreibst hatte ich ja schon erwähnt. Die Kunden gehen von weitgehender Sorglosigkeit aus, und meist trifft das ja auch zu. Allein nicht mehr in diesen spooky Zeiten - q.e.d.
Ich bin tatsächlich sehr gespannt ob sich Joe Sto nochmal zum Sachverhalt / Handling meldet. -
Der Flug fand doch wohl statt ...?
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Wüßte sonst auch nicht warum @JoeSto zum Flughafen gefahren wäre...

