Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland
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@Laye
Die Kategorie "Risikogebiet" gibt es nicht mehr.
Es gibt nur noch die Einteilung nach Hochrisiko- und Virusvariantengebiet. Italien fällt derzeit nicht unter diese Länderkategorien.
Ansonsten... und wenn es um eine "Nur-Hotel"-Buchung geht... würde ich nach Angeboten schauen, die auch noch kurzfristig kostenfrei storniert werden können. Dann wird's zwar etwas teurer, aber du kannst dir sicher sein, dass du im Fall des Falles aus dem Vertrag raus kommst.
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... herzlichen Dank für Ihre Hinweise!
Ich versuche meine Frage anders zu formulieren: Gibt es eine generelle Regelung, die eine kostenlose Stornierung/Rückerstattung
dann vorsieht, wenn ich aufgrund gesetzlicher/behördliche Auflagen in Verbindung mit Covid 19 das Land (Italien/Lombardei) nicht bereisen darf?
Und wenn ich nur Hotel über HolidayCheck gebucht habe, wer ist für solche Ansprüche mein Ansprechspartner, Hotel oder doch HolidayCheck? -
... herzlichen Dank für Ihre Hinweise!
Ich versuche meine Frage anders zu formulieren: Gibt es eine generelle Regelung, die eine kostenlose Stornierung/Rückerstattung
dann vorsieht, wenn ich aufgrund gesetzlicher/behördliche Auflagen in Verbindung mit Covid 19 das Land (Italien/Lombardei) nicht bereisen darf?
Und wenn ich nur Hotel über HolidayCheck gebucht habe, wer ist für solche Ansprüche mein Ansprechspartner, Hotel oder doch HolidayCheck?@Laye:
Wie bei vielen rechtlichen Fragen fängt die Antwort an mit: Es kommt darauf an...
In Deinem Fall: Was steht in den Vertragsbedingungen!
Wie Kourion schon sagte, gibt es die Möglichkeit solche kurzfristigen Stornierungen im Vertrag zu vereinbaren. Kostet dann eben etwas mehr.
Von einem generellen Einreiseverbot, egal ob von/nach Italien oder Deutschland sind wir aber m. E. meilenweit entfernt. Bleibt nur die eventuell notwendige Quarantäne. Vor der schützt Dich (ausser bei Variantengebieten) immerhin die Impfung. Wie der Tabelle von Kourion ja zu entnehmen ist. -
Hallo zusammen,
wird für das "Freitesten" nach 5 Tagen ein PCR Test benötigt oder geht auch ein Schnelltest (kein Selbsttest)? Den führt man dann immer bei sich und die Quarantäne gilt als vorzeitig beendet oder wie darf man das verstehen? Die Einreise erfolgte letzten Freitag aus Ägypten in diesem Fall.
LG
Peter -
Hallo zusammen,
wird für das "Freitesten" nach 5 Tagen ein PCR Test benötigt oder geht auch ein Schnelltest (kein Selbsttest)? Den führt man dann immer bei sich und die Quarantäne gilt als vorzeitig beendet oder wie darf man das verstehen? Die Einreise erfolgte letzten Freitag aus Ägypten in diesem Fall.
LG
Peter -
Ich weiss ja nicht ,wo ihr wohnt...aber hier bei uns in NRW gibt es fast an jedem Gullydeckel eine Corona-Testststion.Da kann man einen kostenlosen Corona-Schnelltest (sog.Bürgertest) machen und bekommt ein Zertifikat.
Da ihr ja die Einreise Anmeldung gemacht habt, kann sich evtl.das GA bei Euch melden und die Quarantäne überprüfen.
Dann nur Zertifikat zeigen und dem Mitarbeiter eine schönen Tag wünschen.
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Nur Mitführen reicht für das Beenden der Quarantäne aber nicht, ihr müsst es an die Einreiseanmeldung hochladen: "Nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf aber frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. "
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Nur Mitführen reicht für das Beenden der Quarantäne aber nicht, ihr müsst es an die Einreiseanmeldung hochladen: "Nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf aber frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. "
@noemi70 sagte:
Nur Mitführen reicht für das Beenden der Quarantäne aber nicht, ihr müsst es an die Einreiseanmeldung hochladen: "Nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf aber frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. "
Es erfolgte in unserem Fall keine Einreiseanmeldung, sondern die Ersatzmitteilung auf Papier. Was macht man in dem Fall? Die Daten nachträglich online übermitteln + das negative Testergebnis als Anhang schicken?
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@noemi70 sagte:
Nur Mitführen reicht für das Beenden der Quarantäne aber nicht, ihr müsst es an die Einreiseanmeldung hochladen: "Nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die zugrundeliegende Testung darf aber frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. "
Es erfolgte in unserem Fall keine Einreiseanmeldung, sondern die Ersatzmitteilung auf Papier. Was macht man in dem Fall? Die Daten nachträglich online übermitteln + das negative Testergebnis als Anhang schicken?
Nein,Unsinn.
Die Ersatzmeldung ist ja genau dafür, wenn Leute kein Internet haben oder keine Geräte oder nicht in der Lage sind usw.Theoretisch könnte man das Testergebnis (Kopie) an das Gesundheitsamt schicken.
Bzw. an die Adresse,an die das Ersatzformular geschickt wurde.
.....aber halt .......könnte.
Dem Verordnungstext kann ich nicht entnehmen,dass es zwingend hochgeladen werden muss.
Also,möglichst nicht mehr Aufwand betreiben, als unbedingt nötig -
zum Thema "könnte" oder doch nicht:
Siehe hier "Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung..." im Abschnitt "Was mache ich, wenn ich keinen Zugang zu einem Computer oder Smartphone habe...":Wenn keine Anforderung zur Abgabe der Ersatzmitteilung erfolgt (durch Ihren Beförderer oder durch die zuständige Behörde im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung), sind Sie verpflichtet, spätestens 24 Stunden nach Einreise entweder die digitale Einreiseanmeldung nachzuholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu übermitteln [...]
Also schon ziemlich "muss"...
Wobei für mich das "nachzuholen" bedeutet, dass ich eine digitale Einreiseanmeldung zu Hause nach Rückkehr mit der Papierversion machen kann, die voll und ganz derjenigen entspricht, die ich vor Einreise gemacht hätte. Insb. bzgl. Quarantäne. -
zum Thema "könnte" oder doch nicht:
Siehe hier "Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung..." im Abschnitt "Was mache ich, wenn ich keinen Zugang zu einem Computer oder Smartphone habe...":Wenn keine Anforderung zur Abgabe der Ersatzmitteilung erfolgt (durch Ihren Beförderer oder durch die zuständige Behörde im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung), sind Sie verpflichtet, spätestens 24 Stunden nach Einreise entweder die digitale Einreiseanmeldung nachzuholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu übermitteln [...]
Also schon ziemlich "muss"...
Wobei für mich das "nachzuholen" bedeutet, dass ich eine digitale Einreiseanmeldung zu Hause nach Rückkehr mit der Papierversion machen kann, die voll und ganz derjenigen entspricht, die ich vor Einreise gemacht hätte. Insb. bzgl. Quarantäne. -
Es ging hier aber um die Freitestung nach 5 von 10 Quarantäne-Tagen. Da ist die Einreiseanmeldung ja schon längst verschickt.
(Bei uns hat es sogar die Grenzpolizei bei der Einreise "einkassiert")@carloscb sagte:
Es ging hier aber um die Freitestung nach 5 von 10 Quarantäne-Tagen. Da ist die Einreiseanmeldung ja schon längst verschickt.
(Bei uns hat es sogar die Grenzpolizei bei der Einreise "einkassiert")Genau, die Grenzpolizei kassiert das Formular ein.
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@carlosCB: Du kannst deiner Einreiseanmeldung nachträglich Dokumente hinzufügen (du erhältst einen Link, wo du das tun kannst). Genau das machst du dann nach fünf Tagen mit dem negativen Testergebnis.
Ich kann einer digitalen Einreiseanmeldung nachträglich keine Dokumente digital hochladen,die ich gar nicht gemacht habe.
Der TE hat "nur" die Ersatzmeldung" in Papierform gemacht.
Daher könnte er,wenn überhaupt auch nur die "Freitestungsbescheinigung" auch nur in Papierform "nachsenden".
Allerdings hat er ja keine Kopie des Formulars erhalten,dass die Grenzer "einkassiert" haben.
Daher.....m.M.n....einfach Füße still halten,bis oder ob sich jemand meldet.....dann kann man das Papierchen ja zeigen.
Warum wollen Alle immer nur schlafende Hunde wecken?
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Für das Freitstesten nach 5 Tagen reicht also der Bürgertest. Aber um sich mit dem Bürgertest freistesten zu lassen, muss man ja die Quarantäne verlassen. Finde ich irgendwie komisch....
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Wenn man die Verordnung durchliest, steht da irgendwo, dass für diesen Test natürlich die Quarantäne verlassen werden darf...

