Corona: Rechte und Pflichten- auch bei Rückreise nach Deutschland
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@ahotep sagte:
Finde ich auch nichts zu.
Aber ich hab's: Flugreisen sind in diesem Kontext dem Öffentlichen Nahverkehr gleichgestellt. Siehe hier. Daraus schließe ich, dass wenn Regelungen für den ÖPVN geändert werden, dies dann auch für Flugreisen gilt.
Dann warten wir weiter gespannt.... -
Das ganze erschließt sich aus dieser Info des Gesundheitsministeriums: KLICK mit weiterführenden Links.
Demnach gilt 3G bei der Einreise nach wie vor, das wurde auch durch die 3. Änderungs-VO nicht geändert. Bei Flugreisen wird also der Carrier das überprüfen müssen. Die Bahn macht das übrigens auch. Was weggefallen ist ist die Einreiseanmeldung, die war nur bei Hochrisiokogebieten (die es ja nicht mehr gibt) erforderlich.
Die Einreise-VO tritt mit Ablauf des 19.03.2022, also nächsten Samstag, außer Kraft und wird nach derzeitigem Stand auch nicht verlängert. D.h. ab Sonntag 20.03. ist der Spuk dann vorbei.
Nachtrag: Auch die von @REJBodenheim verlinkte Regelung endet am 19.03. Verlängert wurde sie bislang nicht und das ist auch nicht zu erwarten. Was bleiben dürfte ist die Maskenpflicht, aber damit kann man erstens leben und zweitens ist das zum Selbstschutz auch dringend anzuraten.
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Möglich.
Ansonsten... "Eine Verlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich." - hier nachzulesen -
Ja, @NeckarSchwabe, das ist genau die Frage. Die jetzige Lage ist klar, die Frage ist, ob 3G bei Flugreisen unabhängig vom Ziel ab dem 20.03.2022 weiterhin erforderlich sein wird.
Dann warten wir weiter gespannt... -
Richtig. Aber danach sieht es nicht aus, es gibt keine politischen Signale dazu und langsam wäre es dann überdies auch Zeit ...
@REJBodenheim: Es fehlt aber ab dem 20.03. (vermutlich) die Rechtsgrundlage dafür! Und damit gilt das nicht mehr.
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Ja, @NeckarSchwabe, das ist genau die Frage. Die jetzige Lage ist klar, die Frage ist, ob 3G bei Flugreisen unabhängig vom Ziel ab dem 20.03.2022 weiterhin erforderlich sein wird.
Dann warten wir weiter gespannt... -
Um das Thema wieder aufzuwärmen...
Condor hat seine Informationen geändert >>> aktuelle Meldungen <<<:* Für die Einreise nach Deutschland muss nach wie vor ein 3G-Nachweis am Check-in vorgelegt werden.
* Für Abflüge ab Deutschland muss kein 3G-Nachweis erbracht werden. -
Um das Thema wieder aufzuwärmen...
Condor hat seine Informationen geändert >>> aktuelle Meldungen <<<:* Für die Einreise nach Deutschland muss nach wie vor ein 3G-Nachweis am Check-in vorgelegt werden.
* Für Abflüge ab Deutschland muss kein 3G-Nachweis erbracht werden. -
Um das Thema wieder aufzuwärmen...
Condor hat seine Informationen geändert >>> aktuelle Meldungen <<<:* Für die Einreise nach Deutschland muss nach wie vor ein 3G-Nachweis am Check-in vorgelegt werden.
* Für Abflüge ab Deutschland muss kein 3G-Nachweis erbracht werden. -
Ja, natürlich, Roland... Aber bis vor Kurzem war es noch erforderlich einen 3G Nachweis zu erbringen, um überhaupt an Bord eines Fliegers ab D zu kommen, unabhängig von den Vorgaben des Ziellandes. Jetzt gelten nur noch die Vorgaben des Ziellandes.
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In der CovPass-App unter Gültigkeit prüfen: Deutschland- Einreiseregeln und Datum der Einreise, werden die hinterlegten Zertifikate abgeglichen, da innerhalb Deutschlands andere Regeln als für die Einreise gelten.
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Hallo zusammen,
hoffentlich ist es das richtige Forum für meine Frage. Ab dem 3.4.fallen ja viele Coronareglungen weg. Vielfach auch die Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen. In Niedersachsen u.a. nur noch im Personennahverkehr.
Wie wird das bei Flügen gehandhabt...gibt es da schon Informationen?
Bin der Meinung mal gelesen zu haben, das innerhalb Europas bei Flügen die Maskenpflicht entfallen sollte(weiß allerdings nicht mehr wo ich das gelesen habe).
Ob das natürlich Sinn macht ist fraglich. Wahrscheinlich würde ich die Maske trotzdem aufsetzen.LG Antje
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@tuerkeirot (kurz OT)
Dazu ein Artikel von heute - Maskenpflicht im Flugzeug: Bei welchen Airlines sie nicht mehr gilt -
@Kourion,
Dankeschön.. alles andere macht auch keinen Sinn. -
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin halbwegs richtig in diesem Thread und ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.. Eigentlich würden Samstagmorgen in den Urlaub fliegen. Wie es aussieht hat uns nun leider beide Omikron erwischt. Ich habe noch nie eine Reise stornieren müssen, daher habe ich ein paar Fragen zum Verfahren. Eine Reisekostenrücktrittversicherung haben wir über eine Kreditkarte (Barclay Platinum Double). Diese greift laut AGB auch dann, wenn man aufgrund einer Zwangsquarantäne nicht reisen kann.
Würde ich wie folgt vorgehen?
- Sobald feststeht, dass wir nicht reisen können, würde ich die Reise stornieren. Aktuell habe ich noch keinen Kontakt zum Reiseveranstalter aufgenommen. Der Reiseveranstalter wird mir dann nach Stornierung eine Stornorechung ausstellen.
- Im nächsten Schritt würde ich den "Schaden" beim Kreditkarteninstitut melden. Dies kann ich dann aber erst tun, wenn mir die Stornorechnung und die Dokumente zum Nachweis der Quarantäne vorliegen. Ist es schlimm, wenn wir diese erst nach dem eigentlichen Urlaubsbeginn vorliegen? Oder sollte ich dringend schon frühzeitig Kontakt zur Versicherung aufnehmen.
Hier bin nun etwas unsicher: In meiner Stadt stellt das Gesundheitsamt aufgrund von Überlastung anscheinend schon seit längerer Zeit keine Quarantäne-Verordnungen mehr aus. Die Sachberaterin am Telefon sagte mir, dass der Laborbefund zum positiven PCR-Test als Nachweis ausreichen würde. Auf diesem Dokument ist aber nun ja leider kein Termin zu Beginn und Ende der Quarantäne vermerkt. Meint ihr, dass die Versicherung sich damit zufrieden geben wird, auf der Grundlage der aktuell geltenden Quarantäneregeln?
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Was heißt so wie es aussieht hat euch omikron erwischt? Seit ihr positiv getestet oder nicht?
PCR werdet ihr für die Versicherung brauchen.
Reise beim Veranstalter mit Begründung stornieren. Nicht das Kreditinstitut sondern der Versicherung melden. In meinem Fall Kreditkarte bei Commerzbank, Versicherung Allianz. In der Regel kann man auch telefonisch Kontakt aufnehmen und Einzelheite klären. -
Ja, PCR-Tests haben wir. Wir haben nun die Stornierung vorgenommen. Ich bin nun etwas überrascht über die Stornorechnung. Wir hatten die Reise seinerzeit mit 150,- € Rabatt gebucht. Dertour veranschlagt nun bei der Stornorechnung 85% des ursprünglichen Reisepreises ohne Berücksichtigung des Rabatts. Wir erhalten also keine 15% zurück, sondern weniger als 10%.
Ist das normal? Es fühlt sich unfair an! -
Das sollten wir im Veranstalter Thread klären..
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Hallo Evil_Eva, klick hier