Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"
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Die Klägerin des "Leitungswassermangels" am Tisch war vielleicht Französin....denn, man höre und staune, in französischen Restaurants hat der Gast ein Anrecht auf eine Karaffe Leitungswasser. Zum Essen "une carafe d'eau" zu bestellen ist tatsächlich absolut üblich. Die wenigsten Touristen wissen das. Gerade den Touristen wird dieser Wunsch aber sehr gerne erfüllt, sogar oft mit frisch gekühltem Nachschub. Da die Servicegebühr von 15 % in der Rechnung inkludiert ist, geben die meisten Franzosen kein großzügiges Trinkgeld. Meist lediglich ein müdes Aufrunden mit ein paar Cent auf dem Rechnungsteller. Als "tringeldgewöhnter Tourist" honoriert man natürlich gerne den netten Service. Gerade wieder in Paris erlebt. Ach ja, fällt mir noch ein, ist in Wien tatsächlich auch oftmals üblich.
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Nette Zusatzinfos...
Aber ich glaube, auch Franzosen haben mittlerweile verstanden, dass französische Gewohnheiten nicht unbedingt auch im Ausland zum Alltag gehören. -
Die Klägerin des "Leitungswassermangels" am Tisch war vielleicht Französin....denn, man höre und staune, in französischen Restaurants hat der Gast ein Anrecht auf eine Karaffe Leitungswasser. Zum Essen "une carafe d'eau" zu bestellen ist tatsächlich absolut üblich. Die wenigsten Touristen wissen das. Gerade den Touristen wird dieser Wunsch aber sehr gerne erfüllt, sogar oft mit frisch gekühltem Nachschub. Da die Servicegebühr von 15 % in der Rechnung inkludiert ist, geben die meisten Franzosen kein großzügiges Trinkgeld. Meist lediglich ein müdes Aufrunden mit ein paar Cent auf dem Rechnungsteller. Als "tringeldgewöhnter Tourist" honoriert man natürlich gerne den netten Service. Gerade wieder in Paris erlebt. Ach ja, fällt mir noch ein, ist in Wien tatsächlich auch oftmals üblich.
@Summerdays
Der Brauch mit dem kostenlosen Wasser in Wien (nur in Wien?) ist mir auch beim Lesen Deines Posts eingefallen.
LG
Sokrates -
In Dänemark bekommt man auch immer Leitungswasser gratis auf Wunsch gebracht. Sogar wenn gewünscht mit Eis Würfeln.
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Aber nicht in Deutschland gibt es die Verpflichtung und auch nicht im einem Luxushotel in Südtirol lt. oberster Instanz. Es liegt immer im Ermessen des Hotels, dem Wunsch nachzukommen. In diesem Fall ( nicht umsonst streitet man 7 Jahre ) war wohl einer Dame nicht bewusst, das Mineralwasser in einem solchen Hotel recht teuer ist und sie dachte, nehme ich den für mich preiswerteren Weg. Sie verlangte 2.700 Euro finanzielle Entschädigung für die Kosten des Mineralwassers und für den emotionalen Stress.
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Hier geht es nicht um "Gewohnheit" oder "übliche Gepflogenheiten", sondern um Anspruch und sich daraus ergebende Folgen / Rechte.
Lt. höchstrichterlicher Einwertung gibt es eben diesen Anspruch nicht und somit auch keinen Schaden / Ersatz.
Fazit: Wer aus rechtlicher Sicht keinen Schaden gelitten hat kann sich ruhig 7 Jahre rumstreiten um dann doch mit dem Ofenrohr ins Gebirge zu gucken.
Ich bin mir überdies nicht sicher, ob die beschriebene Handhabe verpflichtend ist bzw. auf verbindlicher rechtlicher Vorgabe für die Restaurants basiert oder einfach ein Entgegenkommen darstellt? Jedenfalls ist mir in ganz Europa das hier streitgegenständliche "Grundrecht auf Leitungswasser" in einem solchen Kontext (Durst ./. Sparsamkeit) nicht bekannt in ganz Europa.
Es gibt zwar das Recht auf ausreichend Trinkwasser (Art. 2 GG), allerdings war es in diesem Fall ja durchaus verfügbar. Lediglich hätte sich die Antragstellerin mit einer Flasche oder einem Glas auf die Toilette begeben müssen um es zu erlangen anstatt fruchtlos beim Servicepersonal zu insistieren.
Vor Gericht sind Details der Darlegung ausschlaggebend. Hier eine Verletzung der Grundrechte vorzutragen war m.E. kein besonders strategischer Ansatz.
Im Wesentlichen ging es hier um nichts weiter als einen unwilligen Service. -
Volle Zustimmung vonschmeling
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Ich hatte meinen Beitrag auch eher mit einem zwinkernden Auge geschrieben, nicht ganz ernst gemeint.....
Übrigens wirft mir die KI diesen Text auf das kostenfreie Wasser in französischen Restaurants ausLeitungswasser ist in französischen Restaurants kostenlos. Restaurants sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine Karaffe Leitungswasser (une carafe d'eau) gratis zur Verfügung zu stellen.
Also den Weg zur Toilette darf man sich hier getrost sparen und bekommt Gläser plus eine ca. 750 ml Karaffe.
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Tatsächlich sind in Frankreich, Spanien und England die Restaurants per Gesetz verpflichtet Leitungswasser zur Verfügung zu stellen. Interessantes Rechercheergebnis und "again what learned"!

Mit dem "Grundrecht auf Trinkwasser" hat das aber natürlich nichts zu tun. -
Aber da Südtirol nicht zu diesen Ländern gehört, könnte man durchaus mit einer abweichenden Gesetzgebung rechnen.
Manchmal kann man hier nur noch den Kopf schütteln... -
Ausweis-Diebstahl: Gericht stärkt Reederei den Rücken
"Wer vor einer Kreuzfahrt seine Ausweisdokumente verliert, kann nicht automatisch auf eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises hoffen. Das hat das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil entschieden. (AZ: 172 C 24667/24)....."
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Cashback-Urteil: Aida legt Beschwerde beim BGH ein
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Das ist nun aber inhaltlich nicht gerade ein Paradigmenwechsel in der Spruchpraxis, sondern höchstens eine bemerkenswerte Einordnung der "wertbildenden" Eigenschaft sogenannter "guter" Flugzeiten.
Wie die Klägerin auf die abenteuerliche Idee kam auch noch Schadenersatz zu beanspruchen ist mir zudem ein Rätsel.
Vielleicht ist der Veranstalter sogar noch bereit, die zusätzlichen sechsundfuffzig Euro zu verweigern um der Entscheidung prinzipiell entgegenzutreten?
Bisher galt: An- und Abreisetage werden nicht als Erholungstage bewertet und entsprechend beschränkt sich die Minderung auf die bekannten 5% eines Tagessatzes ab der fünften Stunde der Verschiebung / Verspätung. Ausgenommen davon sind Reisezeiten, die erhebliche Störung der Nachtruhe verursachen, insbesondere bei Reisenden mit Kindern.
Dabei stelle ich stets infrage, weshalb Eltern eine Abreisezeit in den Urlaub um 4:30 Uhr / Rückreise um 21:15 Uhr als "gut" empfinden, umgekehrt jedoch Zeter und Mordio schreien?
Das hier ist eine noch nicht rechtskräftige Einzelfallentscheidung, deren Benefit für den Kläger mit zero zu beziffern ist.
Hier klicken zum Urteil im DetailLink Text -
Seegras und Algen im Urlaub: Wann Reisende Anspruch auf Minderung haben
"Seegras im Mittelmeer oder Braunalgen in der Karibik"...- Informationspflicht der Veranstalter
"...Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 14. August 2019, Az. 2-24 O 158/18).
- Informationspflicht der Veranstalter
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Das Urteil hatte Ahotep schon auf den Beistelltisch gelegt - ich kommentiere mal hier:
Auch diese Einzelentscheidung ist nicht unbedingt geeignet für die ad hoc Ableitung von Ansprüchen, fein immerhin der Hinweis darauf in den Führich Erläuterungen
Um gegebenenfalls einen Anspruch durchzubringen sind zahlreiche Parameter zu berücksichtigen.Ich erinnere mich noch sehr gut an den Jubel zur Entscheidung hinsichtlich "unverbindlicher" Flugzeiten, der Teufel steckt stets im Detail!

Ein bisschen pro Informationspflicht könnte sich ergeben, eine rechtliche Revolution markiert diese Entscheidung sicherlich nicht.
Die sogenannten renommierten Veranstalter erfüllen Hinweisvorgaben ohnehin eher über obligatorisch. -
Das Urteil hatte Ahotep schon auf den Beistelltisch gelegt - ich kommentiere mal hier:
Auch diese Einzelentscheidung ist nicht unbedingt geeignet für die ad hoc Ableitung von Ansprüchen, fein immerhin der Hinweis darauf in den Führich Erläuterungen
Um gegebenenfalls einen Anspruch durchzubringen sind zahlreiche Parameter zu berücksichtigen.Ich erinnere mich noch sehr gut an den Jubel zur Entscheidung hinsichtlich "unverbindlicher" Flugzeiten, der Teufel steckt stets im Detail!

Ein bisschen pro Informationspflicht könnte sich ergeben, eine rechtliche Revolution markiert diese Entscheidung sicherlich nicht.
Die sogenannten renommierten Veranstalter erfüllen Hinweisvorgaben ohnehin eher über obligatorisch.@vonschmeling sagte:
Das Urteil hatte Ahotep schon auf den Beistelltisch gelegt -Ah... alles klar

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Nee, war schon korrekt hier zu posten ... Relativierung halt ebenso!
