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Wissenswerte Gerichtsentscheidungen "rund ums Reisen"

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SummerdaysS Offline
    SummerdaysS Offline
    Summerdays
    schrieb am zuletzt editiert von Summerdays
    #281

    Die Klägerin des "Leitungswassermangels" am Tisch war vielleicht Französin....denn, man höre und staune, in französischen Restaurants hat der Gast ein Anrecht auf eine Karaffe Leitungswasser. Zum Essen "une carafe d'eau" zu bestellen ist tatsächlich absolut üblich. Die wenigsten Touristen wissen das. Gerade den Touristen wird dieser Wunsch aber sehr gerne erfüllt, sogar oft mit frisch gekühltem Nachschub. Da die Servicegebühr von 15 % in der Rechnung inkludiert ist, geben die meisten Franzosen kein großzügiges Trinkgeld. Meist lediglich ein müdes Aufrunden mit ein paar Cent auf dem Rechnungsteller. Als "tringeldgewöhnter Tourist" honoriert man natürlich gerne den netten Service. Gerade wieder in Paris erlebt. Ach ja, fällt mir noch ein, ist in Wien tatsächlich auch oftmals üblich.

    SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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    • REJBodenheimR Offline
      REJBodenheimR Offline
      REJBodenheim
      schrieb am zuletzt editiert von
      #282

      Nette Zusatzinfos...
      Aber ich glaube, auch Franzosen haben mittlerweile verstanden, dass französische Gewohnheiten nicht unbedingt auch im Ausland zum Alltag gehören.

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      • SummerdaysS Summerdays

        Die Klägerin des "Leitungswassermangels" am Tisch war vielleicht Französin....denn, man höre und staune, in französischen Restaurants hat der Gast ein Anrecht auf eine Karaffe Leitungswasser. Zum Essen "une carafe d'eau" zu bestellen ist tatsächlich absolut üblich. Die wenigsten Touristen wissen das. Gerade den Touristen wird dieser Wunsch aber sehr gerne erfüllt, sogar oft mit frisch gekühltem Nachschub. Da die Servicegebühr von 15 % in der Rechnung inkludiert ist, geben die meisten Franzosen kein großzügiges Trinkgeld. Meist lediglich ein müdes Aufrunden mit ein paar Cent auf dem Rechnungsteller. Als "tringeldgewöhnter Tourist" honoriert man natürlich gerne den netten Service. Gerade wieder in Paris erlebt. Ach ja, fällt mir noch ein, ist in Wien tatsächlich auch oftmals üblich.

        SokratesS Offline
        SokratesS Offline
        Sokrates
        Admin Experte Istanbul
        schrieb am zuletzt editiert von
        #283

        @Summerdays
        Der Brauch mit dem kostenlosen Wasser in Wien (nur in Wien?) ist mir auch beim Lesen Deines Posts eingefallen.
        LG
        Sokrates

        Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

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        • Gute.Fee207G Offline
          Gute.Fee207G Offline
          Gute.Fee207
          schrieb am zuletzt editiert von
          #284

          In Dänemark bekommt man auch immer Leitungswasser gratis auf Wunsch gebracht. Sogar wenn gewünscht mit Eis Würfeln.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Offline
            Ahotep2A Offline
            Ahotep2
            Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
            #285

            Aber nicht in Deutschland gibt es die Verpflichtung und auch nicht im einem Luxushotel in Südtirol lt. oberster Instanz. Es liegt immer im Ermessen des Hotels, dem Wunsch nachzukommen. In diesem Fall ( nicht umsonst streitet man 7 Jahre ) war wohl einer Dame nicht bewusst, das Mineralwasser in einem solchen Hotel recht teuer ist und sie dachte, nehme ich den für mich preiswerteren Weg. Sie verlangte 2.700 Euro finanzielle Entschädigung für die Kosten des Mineralwassers und für den emotionalen Stress.

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #286

              Hier geht es nicht um "Gewohnheit" oder "übliche Gepflogenheiten", sondern um Anspruch und sich daraus ergebende Folgen / Rechte.
              Lt. höchstrichterlicher Einwertung gibt es eben diesen Anspruch nicht und somit auch keinen Schaden / Ersatz.
              Fazit: Wer aus rechtlicher Sicht keinen Schaden gelitten hat kann sich ruhig 7 Jahre rumstreiten um dann doch mit dem Ofenrohr ins Gebirge zu gucken.
              Ich bin mir überdies nicht sicher, ob die beschriebene Handhabe verpflichtend ist bzw. auf verbindlicher rechtlicher Vorgabe für die Restaurants basiert oder einfach ein Entgegenkommen darstellt? Jedenfalls ist mir in ganz Europa das hier streitgegenständliche "Grundrecht auf Leitungswasser" in einem solchen Kontext (Durst ./. Sparsamkeit) nicht bekannt in ganz Europa.
              Es gibt zwar das Recht auf ausreichend Trinkwasser (Art. 2 GG), allerdings war es in diesem Fall ja durchaus verfügbar. Lediglich hätte sich die Antragstellerin mit einer Flasche oder einem Glas auf die Toilette begeben müssen um es zu erlangen anstatt fruchtlos beim Servicepersonal zu insistieren.
              Vor Gericht sind Details der Darlegung ausschlaggebend. Hier eine Verletzung der Grundrechte vorzutragen war m.E. kein besonders strategischer Ansatz.
              Im Wesentlichen ging es hier um nichts weiter als einen unwilligen Service.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • Ahotep2A Offline
                Ahotep2A Offline
                Ahotep2
                Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                schrieb am zuletzt editiert von
                #287

                Volle Zustimmung vonschmeling

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                • SummerdaysS Offline
                  SummerdaysS Offline
                  Summerdays
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #288

                  Ich hatte meinen Beitrag auch eher mit einem zwinkernden Auge geschrieben, nicht ganz ernst gemeint.....
                  Übrigens wirft mir die KI diesen Text auf das kostenfreie Wasser in französischen Restaurants aus

                  Leitungswasser ist in französischen Restaurants kostenlos. Restaurants sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine Karaffe Leitungswasser (une carafe d'eau) gratis zur Verfügung zu stellen.

                  Also den Weg zur Toilette darf man sich hier getrost sparen und bekommt Gläser plus eine ca. 750 ml Karaffe.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #289

                    Tatsächlich sind in Frankreich, Spanien und England die Restaurants per Gesetz verpflichtet Leitungswasser zur Verfügung zu stellen. Interessantes Rechercheergebnis und "again what learned"! 👍
                    Mit dem "Grundrecht auf Trinkwasser" hat das aber natürlich nichts zu tun.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • REJBodenheimR Offline
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                      REJBodenheim
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #290

                      Aber da Südtirol nicht zu diesen Ländern gehört, könnte man durchaus mit einer abweichenden Gesetzgebung rechnen.
                      Manchmal kann man hier nur noch den Kopf schütteln...

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #291

                        Südtirol? Das würde dann zu Italien gehören und dort wäre im "coperto" (bezahlt!) auch Wasser aus der Leitung inkludiert.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • KourionK Nicht stören
                          KourionK Nicht stören
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #292

                          Ausweis-Diebstahl: Gericht stärkt Reederei den Rücken

                          "Wer vor einer Kreuzfahrt seine Ausweisdokumente verliert, kann nicht automatisch auf eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises hoffen. Das hat das Amtsgericht München in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil entschieden. (AZ: 172 C 24667/24)....."

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                          • KourionK Nicht stören
                            KourionK Nicht stören
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #293

                            Cashback-Urteil: Aida legt Beschwerde beim BGH ein

                            • Preishoheit ist Kern des Prozesses
                            • Rückvergüter bis auf weiteres ohne Aida-Agenturvertrag

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                            • KourionK Nicht stören
                              KourionK Nicht stören
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #294

                              Fake-Buchungen: Amtsgericht Köln stärkt Position der Reisebüros

                              • Gericht: Reisebüro erfüllte Prüfpflichten
                              • Details im Agenturvertrag
                              • Immer wieder kommt es in Reisebüros zu Betrugsversuchen

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Ahotep2A Offline
                                Ahotep2A Offline
                                Ahotep2
                                Admin Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                #295

                                Link Text

                                Flugzeitenänderungen treiben immer wieder Reisende und Reisebüro-Mitarbeiter zur Weißglut. Nun hat das Amtsgericht München in einem aktuellen Urteil (Az.: 191 C 7747/26) entschieden: Eine erhebliche Verschiebung der Flugzeiten kann einen Reisemangel darstellen und Reisende zu einer höheren Minderung des Reisepreises berechtigen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
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                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #296

                                  Das ist nun aber inhaltlich nicht gerade ein Paradigmenwechsel in der Spruchpraxis, sondern höchstens eine bemerkenswerte Einordnung der "wertbildenden" Eigenschaft sogenannter "guter" Flugzeiten.
                                  Wie die Klägerin auf die abenteuerliche Idee kam auch noch Schadenersatz zu beanspruchen ist mir zudem ein Rätsel.
                                  Vielleicht ist der Veranstalter sogar noch bereit, die zusätzlichen sechsundfuffzig Euro zu verweigern um der Entscheidung prinzipiell entgegenzutreten?
                                  Bisher galt: An- und Abreisetage werden nicht als Erholungstage bewertet und entsprechend beschränkt sich die Minderung auf die bekannten 5% eines Tagessatzes ab der fünften Stunde der Verschiebung / Verspätung. Ausgenommen davon sind Reisezeiten, die erhebliche Störung der Nachtruhe verursachen, insbesondere bei Reisenden mit Kindern.
                                  Dabei stelle ich stets infrage, weshalb Eltern eine Abreisezeit in den Urlaub um 4:30 Uhr / Rückreise um 21:15 Uhr als "gut" empfinden, umgekehrt jedoch Zeter und Mordio schreien?
                                  Das hier ist eine noch nicht rechtskräftige Einzelfallentscheidung, deren Benefit für den Kläger mit zero zu beziffern ist.
                                  Hier klicken zum Urteil im DetailLink Text

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • KourionK Nicht stören
                                    KourionK Nicht stören
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                                    #297

                                    Seegras und Algen im Urlaub: Wann Reisende Anspruch auf Minderung haben
                                    "Seegras im Mittelmeer oder Braunalgen in der Karibik"...

                                    • Informationspflicht der Veranstalter
                                      "...Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 14. August 2019, Az. 2-24 O 158/18).

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #298

                                      Das Urteil hatte Ahotep schon auf den Beistelltisch gelegt - ich kommentiere mal hier:
                                      Auch diese Einzelentscheidung ist nicht unbedingt geeignet für die ad hoc Ableitung von Ansprüchen, fein immerhin der Hinweis darauf in den Führich Erläuterungen 🙂
                                      Um gegebenenfalls einen Anspruch durchzubringen sind zahlreiche Parameter zu berücksichtigen.

                                      Ich erinnere mich noch sehr gut an den Jubel zur Entscheidung hinsichtlich "unverbindlicher" Flugzeiten, der Teufel steckt stets im Detail! 😉

                                      Ein bisschen pro Informationspflicht könnte sich ergeben, eine rechtliche Revolution markiert diese Entscheidung sicherlich nicht.
                                      Die sogenannten renommierten Veranstalter erfüllen Hinweisvorgaben ohnehin eher über obligatorisch.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        Das Urteil hatte Ahotep schon auf den Beistelltisch gelegt - ich kommentiere mal hier:
                                        Auch diese Einzelentscheidung ist nicht unbedingt geeignet für die ad hoc Ableitung von Ansprüchen, fein immerhin der Hinweis darauf in den Führich Erläuterungen 🙂
                                        Um gegebenenfalls einen Anspruch durchzubringen sind zahlreiche Parameter zu berücksichtigen.

                                        Ich erinnere mich noch sehr gut an den Jubel zur Entscheidung hinsichtlich "unverbindlicher" Flugzeiten, der Teufel steckt stets im Detail! 😉

                                        Ein bisschen pro Informationspflicht könnte sich ergeben, eine rechtliche Revolution markiert diese Entscheidung sicherlich nicht.
                                        Die sogenannten renommierten Veranstalter erfüllen Hinweisvorgaben ohnehin eher über obligatorisch.

                                        KourionK Nicht stören
                                        KourionK Nicht stören
                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #299

                                        @vonschmeling sagte:
                                        Das Urteil hatte Ahotep schon auf den Beistelltisch gelegt -

                                        Ah... alles klar 😊

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #300

                                          Nee, war schon korrekt hier zu posten ... Relativierung halt ebenso! 🙂

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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