Falsche Masche mit den Flugbuchungen
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Das das mit den EinEurofuchzig kommt war mir klar
HABERLING. Ich habe ja auch im vorherigen Post geschrieben von minimalen Beträgen. Da ich aber davon ausgehe das Reisebüros nicht nur eine Buchung tgl. mit alternativen Flügen mit Mehrkosten für den Kunden verkaufen summiert sich das natürlich. -
Gecancelter Flug?
Hatten wir es hier nicht von einer Flugverschiebung?

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Ja HABERLING, werde ich als Gast in deiner Wirtschaft auch sagen wenn ich deine Rechnung um Einsfuchzig kürze.
Ein Pups, stell dich doch nicht so an
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Man bucht extra teuer einen frühen Flug, dass man mehr vom Urlaub hat, nachher zwei Wochen vor dem Ablug kommt die Flugänderung auf eine Flugzeit am späten Nachmittag. Das finde ich eine kalkulierte miese Aktion, damit der Kunde einen teuren Flug am Morgen bucht und das Reisebüro bucht den Kunden am Nachmittag ein und schickt ihm einfach eine Flugänderung. Ich finde diese Praxis total nicht legal. Das Reisebüro hat dann einen zusätzlichen Gewinn auf den Flugpreis, da am Nachmittag die Flüge billiger sind. Habt ihr auch diese Erfahrung gemacht ?
Du kannst als Alternative stornieren. Oder wegen Reisemangel ein paar Kröten rausschlagen - als kleine Wiedergutmachung

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In normalen Zeiten, also vor der Pandemie, wurden doch nicht ständig die Flugzeiten geändert.

Und mit solch minimalen Differenzen kann man wohl kaum von einem zusätzlichen Gewinn reden.@kourion sagte:
In normalen Zeiten, also vor der Pandemie, wurden doch nicht ständig die Flugzeiten geändert.

Und mit solch minimalen Differenzen kann man wohl kaum von einem zusätzlichen Gewinn reden.Kaum Gewinn ist aber besser als gar kein Gewinn.
Aber passt schon @kourion und HABERLING...alles gut!
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@kourion sagte:
In normalen Zeiten, also vor der Pandemie, wurden doch nicht ständig die Flugzeiten geändert.

Und mit solch minimalen Differenzen kann man wohl kaum von einem zusätzlichen Gewinn reden.Kaum Gewinn ist aber besser als gar kein Gewinn.
Aber passt schon @kourion und HABERLING...alles gut!
@_aqua_sports_
Stornieren ? Kommt auf die Vertragsbedingungen an. Und welcher Reisemangel ?
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@altlöwin63
Wenn ich mich recht erinnere, hatte ich in all den Jahren vor der Pandemie 2x geänderte Flugzeiten. Bei Flugzeiten quer Beet durch den Tag. Diverse Ziele im Mittelmeerraum.
Nicht eingerechnet habe ich Änderungen aufgrund von außergewöhnlichen Vorkommnissen wie z. B. Generalstreik in Griechenland u. ä. -
Bei einer erheblichen Änderung der Flugzeiten (mehr als 4h) und ganz gleich ob auf subjektiv "bessere" oder "schlechtere" hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Das ist ein Ergebnis des BGH Urteils zu den Reisezeitenänderungen.
Dabei spielt es keine Rolle, dass dieses Geschehen zumeist der Sphäre des Luftverkehrsunternehmens zuzuordnen ist.
Ferner besteht ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. Stunde der Abweichung und für jede weitere.
Hier ging es aber nicht um die Rechte des Betroffenen sondern um die unsägliche Unterstellung, diese würde mutwillig und mit dem Zweck der Bereicherung durchgeführt.
@altlöwin68
Das Reisebüro "verkauft" keine bessere Leistung, das sind die Kosten, die der Veranstalter für das voraussichtliche Operating verlangt.
I.d.R. wird diese subjektive Besserleistung ja auch erbracht, die augenblickliche Situation ist aber eben nicht die Regel sondern eine Ansammlung von unterschiedlichsten Ausnahmen, auf die insbesondere die Veranstalter und erst recht natürlich die Reisebüros keinerlei Einflussmöglichkeiten haben.
Bedauerlicher Weise habe ich keinerlei Verständnis für deine Argumentation hinsichtlich eines Erstattungsanspruches der höheren Provision im Falle einer Schlechtleistung. Schon gar nicht verfangen die Beispiele, von einem Bratwurstteller für 12,50€ einfach 1,50€ abzuziehen. Ich dachte eigentlich du müsstest rechnen können? -
Bei einer erheblichen Änderung der Flugzeiten (mehr als 4h) und ganz gleich ob auf subjektiv "bessere" oder "schlechtere" hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Das ist ein Ergebnis des BGH Urteils zu den Reisezeitenänderungen.
Dabei spielt es keine Rolle, dass dieses Geschehen zumeist der Sphäre des Luftverkehrsunternehmens zuzuordnen ist.
Ferner besteht ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises in Höhe von 5% eines Tagessatzes der Reise ab der 5. Stunde der Abweichung und für jede weitere.
Hier ging es aber nicht um die Rechte des Betroffenen sondern um die unsägliche Unterstellung, diese würde mutwillig und mit dem Zweck der Bereicherung durchgeführt.
@altlöwin68
Das Reisebüro "verkauft" keine bessere Leistung, das sind die Kosten, die der Veranstalter für das voraussichtliche Operating verlangt.
I.d.R. wird diese subjektive Besserleistung ja auch erbracht, die augenblickliche Situation ist aber eben nicht die Regel sondern eine Ansammlung von unterschiedlichsten Ausnahmen, auf die insbesondere die Veranstalter und erst recht natürlich die Reisebüros keinerlei Einflussmöglichkeiten haben.
Bedauerlicher Weise habe ich keinerlei Verständnis für deine Argumentation hinsichtlich eines Erstattungsanspruches der höheren Provision im Falle einer Schlechtleistung. Schon gar nicht verfangen die Beispiele, von einem Bratwurstteller für 12,50€ einfach 1,50€ abzuziehen. Ich dachte eigentlich du müsstest rechnen können?@vonschmeling sagte:
@altlöwin68
Schon gar nicht verfangen die Beispiele, von einem Bratwurstteller für 12,50€ einfach 1,50€ abzuziehen. Ich dachte eigentlich du müsstest rechnen können?Deine Erklärungen und dein Wissen generell rechne ich dir hoch an, sehr hoch sogar.
Schade aber das du wieder unfreundlich werden musst.
Geht wahrscheinlich nicht ohne andere geringschätzig zu behandeln. Aber passt schon, hier muss man anscheinend damit leben. -
@altlöwin63
Direktheit hat weder mit Geringschätzung noch mit Unfreundlichkeit etwas zu tun.
Du bleibst beharrlich bei dem von dir aufgeworfenen Aspekt, dass "unrechtmäßig" ganz speziell Provisionen vereinnahmt würden, anstatt sie im Falle einer Nichterbringbarkeit der Leistung wieder zurückzugeben. Des Nachhakens wirst du kaum müde, und wenn jemand feststellt, dass es im Falle eines Falles lediglich ein Bagatellbetrag sei, argumentierst du mit der Rechnung im Gasthaus.
Tut mir leid, eine Wertschätzung dieser Haltung muss ich für meinen Teil leider verneinen. -
Interessant ist ja, dass immer das Szenario der Verbilligung der Reise angeführt wird und des damit verbundenen "Gewinns" der Reisebüros, Veranstalters, Airline, .... Ich male mir gerade die Entrüstung aus beim umgekehrten Fall, dass eine Reise teurer wird (z.B. höhere Transportkosten, Lebensmittelkosten bei AI, ..) und die Extrakosten vom Reisenden verlangt werden.
...
Und im Hinterzimmer sitzen wieder die sonnenbebrillten, Cohibas rauchende und Goldketten tragende Reisemafiosi und überlegen, wie sie dem deutschen Urlauber den Urlaub vermiesen können... -
Ein schöner Schlußbeitrag

Wir werden vermutlich noch viele ähnliche Themen im Forum haben, der Reisesommer wird sicher sehr spannend--- Sonnenbrille hab ich gefunden, REJ Bodenheim
Jedenfalls Dankeschön an alle die hier Beiträge gepostet haben. Das Thema ist absolut durch----Special Thanks an Dich, VS -- Respekt für Deine Statements in diesem Thread.
Machen wir zu!

