Mavi Gök Airline
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Okay, danke
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Lissaa schrieb tatsächlich, sie habe wegen der grottigen Flugzeiten am FRA storniert.
Das war allerdings kein auf FRA verlegter MGH sondern ein ganz anderes Operating.
Mir scheint, die geringe Flugerfahrung teilen sich hier einige Mitwirkende ...
Daher hier mal ein paar kleine Übersetzungen:
"geschlossen" auf der Abflugliste bedeutet, dass das Gate zu ist und keine weiteren Fluggäste mehr zum Einsteigen kommen können.
Was torto2 meint ist "boarding completed", das Kommando der Cabin Crew, wenn alle Paxe und ihr Geraffel sicher verstaut sind im Flieger.
Nach "geschlossen" folgt zumeist "rollt" (der pic bringt die Maschine zur Startposition) und schließlich "gestartet", was man wohl nicht weiter erläutern muss.
Wie ihr an Ahoteps Liste seht, wiederholen sich die Flugnummern Woche für Woche. Wenn ein MGH 0815 gestrichen wird, ist das tagesaktuell, das bedeutet nicht etwa, es wird ihn nie wieder geben.Lt. Aussage verschiedener Flughafensprecher ist ein Erscheinen mehr als 3h vor Abflug nicht ratsam. Viel wichtiger sei die Vorbereitung, also Web Check-In wenn möglich, am Counter alle Unterlagen griffbereit haben und das Handgepäck möglichst klein halten sowie die Vorschriften berücksichtigen

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Hallo zusammen,
hätte am 30.7 fliegen sollen von Nürnberg aus. Gerade eben bekommen Fliegen Jetzt von Frankfurt aus. Wir haben es angenommenBei uns am 03.08. auch gerade die Flugzeitanderungen auf Frankfurt bekommen.
Wir nehmen es nicht an.
Uns gehen so 2 komplette Urlaubstage verloren. Weil die Flugzeiten zum Hinflug erst 12;50uhr statt 2 Uhr und Rückflug 09:00 Uhr statt 21:30uhr wären. Zumal eine Anfahrt zum Flufhafen 470km wären. Das doppelte zu Nürnberg. Dort von uns, schon ein Parkplatz gebucht wurde.@vonSchmeling
Kann man da eigentlich rechtlich was machen, es sind noch Plätze in einem Cor-endon Flug am 03.08 5.00 Uhr von Nürnberg frei??. Und was muss ich, jetzt beachten und tun, falls alles storniert werden muss um , meine vollständige Zahlung, schnellstmöglich zurück zu bekommen?Oder Alternativen zu erhalten?Nicht wenn ich das storniere noch auf den Kosten sitzen bleibe. Wie gesagt die Familie fliegt ins selbe Hotel, wir würden gerne fliegen. Aber wenn nur 5 Tage bleiben ist der Stress zu groß und auch zu teuer. Ich bin gerade so verärgert und wütend und gleichzeitig echt traurig. Und Ratlos. Unsere Reisebüro habe ich, auch gerade noch eingeschaltet, sie wird jetzt bei Anex anrufen...hatte aber bis jetzt keinen Erfolg. Wir auch nicht!
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Kam die Nachricht vom Reisebüro oder vom Veranstalter?
Jedenfalls solltest du dem Absender den Vorschlag mit dem Corendon Flug unterbreiten. Leider sind es noch genau 14 Tage bis zur Abreise, ein Anspruch auf Schadenersatz ergibt sich daher nicht.
"Rechtlich" sind die Möglichkeiten gering, also lieber höflich verhandeln und den Sachverhalt schildern (Familientreffen).
Wenn du vom Vertrag zurücktrittst steht dir die Erstattung des gesamten Reisepreises zu. Da brauchst du nichts zu beachten. -
@vonSchmeling
Von Anex und vom Reisebüro, 10 min Später. Die haben auch sofort reagiert. Weil Die die Mail bekommen haben. Ja, wir haben dass schon so geschildert, ist denen am Ende aber sicher egal. Den Vorschlag mit dem Corendon Flug habe ich gemacht. Das Geld für den Parkplatz, bekommen wir also nicht wieder? Weil Plätze mit flexiblen Stornogebüren gab es gar nicht mehr. Und den, muß man , jetzt in Nürnberg selber buchen, seit diesem Jahr geht das nicht mehr, übers Reisebüro. Danke, für deine schnelle Antwort.
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Stimmt das wenn man mit der flugänderung nicht einverstanden ist, selber einen Flug bucht das man die Kosten für den Flug von dem reiseveranstalter zurück bekommt ?
Jaaaaein. Da musst du zunächst unterscheiden zwischen Nurflug und Pauschalreise um mal das eventuelle Durcheinander erstmal zu klären weil hier viel durcheinander geschmissen wird.
Bei Nurflug ist dies möglich, wenn z.B. dein Flug gestrichen wurde (ist dabei völlig egal wann -ob 3 Tage vorher oder 300) und die Airline auch nach deiner schriftliche Aufforderung absolut nichts unternimmt. Diese Chance musst du ihr aber geben. Man muss dabei bedenken, dass du keinen Flug akzeptieren musst, der z.B. einen Tag später geht! Machen oft Airlines, die dann nur Flüge aus ihrem Streckennetz anbieten um Kosten niedrig zu halten. Wenn nichts passiert selber den nächstmöglichen Flug buchen -egal welche Airline-auch wenn der doppelt so teuer ist! Die Airline muss gesetzlich diese Mehrkosten zahlen -da beißt keine Maus den Faden ab -selbst wenn der Grund bei schlechten Wetter liegt -sprich: die außergewöhnlichen Umstände (gilt aus der EU raus (alle Airlines) oder immer bei EU-Airlines).
Bei einer Pauschalreise ist es im Prinzip ähnlich-nur da musst du mehr "hinnehmen". Allerdings nicht wie im oben beschrieben Fall! Wurden die Zeiten erheblich geändert liegt ein Reisemangel vor! Die neuen Zeiten sind unzumutbar (z.B. mitten in der Nacht, 1 Tag vorher, später , anderer Flughafen etc.)
Dann kannst du den Reiseveranstalter schriftlich auffordern, dass er dich doch bitte auf Flug XY umbuchen möge! Tut er das nach einer angemessenen Frist nicht, kannst du selber buchen. Beachte aber hier die Verhältnismäßigkeit zum Reisepreis. Also Reisepreis 399 Euro wäre es unverhältnismäßig teuer, wenn du einen Flug für den gleichen Betrag buchen würdest;-) -
@_aqua_sports_ Ich kann doch, aber als Pauschalreisender, nicht einfach einen Flug in Nürnberg buchen , wenn das Reiseunternehmen die Flugzeiten auf Frankfurt ectr geändert hat??? Da bleibe ich doch mit Pech auf den Kosten sitzen oder nicht? Weil die Flüge doch Teil der gebuchten Pauschalreise sind. Sonst würden Sie doch die Flüge auch in Nürnberg belassen und nicht nach Frankfurt verlegen. Bzw ein jeder würde dann, Flüge buchen und das vom Reiseunternehmen einfordern. Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof....🥴.
Bei uns sind es ja auch heute, noch genau 13,5 Tage bis zum Urlaub. Das mal eben einfach nach Frankfurt zu verlegen finde ich persönlich ziemlich frech, wirklich was dazu steht auch nicht außer dass sie sich entschuldigen und auf Akzeptanz hoffen. Ohne irgendeine Rücksprache und vorher haben einige telefoniert und jeder hatte eine andere Antwort erhalten. Nehmts mir nicht übel, aber Seriös und Kundenorientiert ist anders. Man ist einfach nur traurig. Und kommt sich richtig ver×××××× vor.
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@_aqua_sports_ Ich kann doch, aber als Pauschalreisender, nicht einfach einen Flug in Nürnberg buchen , wenn das Reiseunternehmen die Flugzeiten auf Frankfurt ectr geändert hat??? Da bleibe ich doch mit Pech auf den Kosten sitzen oder nicht? Weil die Flüge doch Teil der gebuchten Pauschalreise sind. Sonst würden Sie doch die Flüge auch in Nürnberg belassen und nicht nach Frankfurt verlegen. Bzw ein jeder würde dann, Flüge buchen und das vom Reiseunternehmen einfordern. Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof....🥴.
Bei uns sind es ja auch heute, noch genau 13,5 Tage bis zum Urlaub. Das mal eben einfach nach Frankfurt zu verlegen finde ich persönlich ziemlich frech, wirklich was dazu steht auch nicht außer dass sie sich entschuldigen und auf Akzeptanz hoffen. Ohne irgendeine Rücksprache und vorher haben einige telefoniert und jeder hatte eine andere Antwort erhalten. Nehmts mir nicht übel, aber Seriös und Kundenorientiert ist anders. Man ist einfach nur traurig. Und kommt sich richtig ver×××××× vor.
Du kannst nicht einfach aus eigenem Entschluss etwas buchen, sondern du musst zunächst den Reisemangel deinem Reisebüro anzeigen!
Und nochmal bzgl. alles durcheinander bringen: Umbuchung auf einen adäquaten Ersatzflug ist unabhängig von der 14 Tage Regelung!
Die 250, 400 oder 600 Euro bekommst du dann nur nicht....
Aber wie gesagt -oft unternehmen AIrlines und RV nix, da sie wissen, 99% haben Angst zu klagen und schlucken eh den Drops!
Am besten mittels Formular an den RV herantreten - dann werden deren Augen schon mal nen Tick größer als wenn man einen EInzeiler aufsetzt...oder anruft.... -
@_aqua_sports_ genau das habe ich ja getan. Dem Reisebüro und dem Veranstalter mitgeteilt dass ich mit der Flugzeitänderung und dem Verlegen nach Frankfurt nicht einverstanden bin. Bei Anex ist aber keiner zu erreichen....auch nicht vom Reisebüro....und auf die Email antwortet auch keiner. Mir geht's jetzt nur darum ,ob ich das Umbuchen mehr oder weniger erzwingen kann ( will ich so nicht sagen ) aber einfordern kann. Also einen Flug von Nürnberg. Wie @vonSchmeling schon gesagt hat unser Flug wäre 2 Uhr am 3.08.22 von Nürnberg gestartet. Also fast genauso 14 Tage.
Welches Formular, meinst Du um wegen den Flügen an Sie heran zu treten?
Und eigentlich wollen wir gerne fliegen bzw den Urlaub mit der Familie aber ab Frankfurt würde sich nicht lohnen. Mit den Flugzeiten ectr. -
@_aqua_sports_ genau das habe ich ja getan. Dem Reisebüro und dem Veranstalter mitgeteilt dass ich mit der Flugzeitänderung und dem Verlegen nach Frankfurt nicht einverstanden bin. Bei Anex ist aber keiner zu erreichen....auch nicht vom Reisebüro....und auf die Email antwortet auch keiner. Mir geht's jetzt nur darum ,ob ich das Umbuchen mehr oder weniger erzwingen kann ( will ich so nicht sagen ) aber einfordern kann. Also einen Flug von Nürnberg. Wie @vonSchmeling schon gesagt hat unser Flug wäre 2 Uhr am 3.08.22 von Nürnberg gestartet. Also fast genauso 14 Tage.
Welches Formular, meinst Du um wegen den Flügen an Sie heran zu treten?
Und eigentlich wollen wir gerne fliegen bzw den Urlaub mit der Familie aber ab Frankfurt würde sich nicht lohnen. Mit den Flugzeiten ectr.Da gibt es viele Formulare -unter Reisen umbuchen stornieren -Ersatzflug noch einfügen.
https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/reise-mobilitaet
oder bei Absage und Neubuchung
Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mit Empfangsbestätigung. Frist 7 Tage -wenn die nicht reagieren, dann würde ich das so machen - bei so einer massiven Veränderung habe ich keine Zweifel, dass hier eine Selbsthilfe gerechtfertigt ist! Ich würde da professionelle Hilfe beanspruchen -denke wirklich da braucht man keine Angst haben auf irgendwelchen Anwaltskosten sitzen zu bleiben -dafür ist die Änderung einfach viel zu groß (anderer Tag, anderer Flughafen). Falls die Reise am Ende doch noch platzen sollte schlägt der jedenfalls noch zusätzlich eine Entschädigung für verloren gegangener Urlaubstage raus!
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Der Tag ist der Selbe nur die Flugzeiten massiv geändert und eben statt Nürnberg jetzt Frankfurt.
Von Herzen Danke für die schnelle Auskunft. Ich habe jetzt erstmal das Reisebüro Forderungen stellen lassen, nach anderen Flügen und Zeiten. Mal sehen. Aber die sagen das eben auch mit den 14 Tagen. Ganz ehrlich, ich möchte eigentlich nur andere Flüge für Uns und einen schönen Urlaub. Ohne hin und her. Ich würde am liebsten, nichts fordern müssen, sondern einfach nur umgebucht werden mit passablen Entgegenkommen, aber es sieht nicht nach Einsicht von Anex aus. Bzw dass wir unsere Reise antreten können, weil wir umgebucht werden. -
Hallo zusammen ,
wie ich vorhin geschrieben habe wir wären auch am 30.7 von Nürnberg geflogen. Jetzt kam heute die Änderung das wir von Frankfurt fliegen. Wir haben es angenommen und Fliegen und den Urlaub genießen. Meine Unterlagen habe ich jetzt weitergeleitet an Flightright und die machen den Rest für mich. Wie sagt man in Franken der Käs ist gessen
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@torto2
Das freut mich sehr, dass es für Euch so akzeptabel ist, Ihr fliegt sicher auch länger als 1 Woche und seit ja unter den 14 Tagen, somit gibt es ja auch Entschädigung. Für Uns sind Flüge von Frankfurt mit den Zeiten leider nicht akzeptabel. Weil 470km Anfahrt und mind 5h Autofahrt. Hin und zurück jeweils. Reiner Urlaub wäre dann 5 Tage. Aber, ich wünsche Euch von Herzen einen schönen Urlaub und das jetzt, alles reibungslos klappt. -
Jetzt aber mal gaaanz langsam:
Im vorliegenden Fall wurde die Änderung rechtzeitig - also 14 Tage vor Beginn der Reise angekündigt.
Es besteht demnach weder aus der Streichung noch aus dem Rücktritt ein Anspruch auf Schadenersatz.
Ich kann soweit / gem. der bisherigen Schilderung schon gar nicht einen Anlass zur Selbstabhilfe mittels eigenmächtiger Flugbuchung erkennen. Sonnenfeuerblume braucht demnach weder Forderungen zu formulieren noch irgendwelche Antragsformulare auszufüllen.
Sie kann kündigen und neu buchen - das war´s dann aber auch schon.
Ob das Alternativangebot als angemessen gelten kann müsste ggf. ein Gericht entscheiden. Eine Reisevereitelung liegt jedenfalls nicht vor.
Last not least: Kann der Parkplatz nicht genutzt werden kann man um eine Erstattung der Kosten ersuchen. -
@torto2
Das freut mich sehr, dass es für Euch so akzeptabel ist, Ihr fliegt sicher auch länger als 1 Woche und seit ja unter den 14 Tagen, somit gibt es ja auch Entschädigung. Für Uns sind Flüge von Frankfurt mit den Zeiten leider nicht akzeptabel. Weil 470km Anfahrt und mind 5h Autofahrt. Hin und zurück jeweils. Reiner Urlaub wäre dann 5 Tage. Aber, ich wünsche Euch von Herzen einen schönen Urlaub und das jetzt, alles reibungslos klappt.@Sonnenfeuerblume,
danke erstmal
. Nein wir fliegen auch nur 1 Woche aber wir haben uns gedacht wir Arbeiten das ganze Jahr hart wie jeder von uns!!! Und wegen sowas lassen wir uns unseren Urlaub nicht kaputt machen. Es tut mir für euch echt leid und ich kann es auch verstehen bei dieser Entfernung das hätten wir auch nicht gemacht aber von uns aus sind es knapp 200 km nur. Aber ich hoffe trotzdem das ihr was findet und alles klappt wäre ja sonst echt Schade
. Und allen anderen Danke ich für die Zeit in dem Forum Schweiß Tränen und Glück ja eine Rolle gespielt haben
in der ganzen Geschichte. -
@_aqua_sports_
So richtig durcheinander geht´s an sich in deiner "adäquaten" Antwort - ich nehme nicht an, dass hier auch nur ein einziger Beteiligter eine Nur-Flug Buchung bei Mavi Gök vorgenommen hat.
Ferner sind die Begrifflichkeiten schon sehr genau zu nehmen und im Blick auf den Einzelfall zu betrachten.
Sehr freundlich, dass du mit Feuereifer Musterschreiben verlinkst - nur ist halt auch der Anlass für die Beschwerde maßvoll zu betrachten.
Imho hat es keinen Sinn, die Taube auf dem Dach zu versprechen, wenn noch nicht einmal der Spatz in der Hand zu greifen ist. Da helfen dann auch keine Durchhalteparolen!
Bitte auch berücksichtigen: Die Selbstabhilfe muss ja immer erst einmal eigenmächtig finanziert werden.
Wenn es ganz doof läuft obwohl scheinbar alle Voraussetzungen gegeben sind, bleibt der Selbstabhelfer gepflegt auf allen Kosten sitzen, noch dazu Anwalt und Gericht - und schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Diese Risiken sind nicht zu verachten und sollten demnach auch hier hinterlassen werden. -
@_aqua_sports_
So richtig durcheinander geht´s an sich in deiner "adäquaten" Antwort - ich nehme nicht an, dass hier auch nur ein einziger Beteiligter eine Nur-Flug Buchung bei Mavi Gök vorgenommen hat.
Ferner sind die Begrifflichkeiten schon sehr genau zu nehmen und im Blick auf den Einzelfall zu betrachten.
Sehr freundlich, dass du mit Feuereifer Musterschreiben verlinkst - nur ist halt auch der Anlass für die Beschwerde maßvoll zu betrachten.
Imho hat es keinen Sinn, die Taube auf dem Dach zu versprechen, wenn noch nicht einmal der Spatz in der Hand zu greifen ist. Da helfen dann auch keine Durchhalteparolen!
Bitte auch berücksichtigen: Die Selbstabhilfe muss ja immer erst einmal eigenmächtig finanziert werden.
Wenn es ganz doof läuft obwohl scheinbar alle Voraussetzungen gegeben sind, bleibt der Selbstabhelfer gepflegt auf allen Kosten sitzen, noch dazu Anwalt und Gericht - und schaut mit dem Ofenrohr ins Gebirge.
Diese Risiken sind nicht zu verachten und sollten demnach auch hier hinterlassen werden.Ich habe ihr eine Anlaufstelle zweck kostenloser Erstberatung genannt -da wird ihr professionell geholfen wenn sie mag.
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@vonSchmeling
Danke für die ausführliche Antwort. Ganz genauso wie Du es geschrieben hast habe ich es auch rausgelesen und verstanden. Wir haben, dass Reisebüro ein paar Forderungen formulieren lassen nach anderen Flügen ectr. Ob dem entsprochen werden kann, weiß ich nicht, aber werde sicher Zeitnah informiert. Das hat aber dass Reisebüro von sich aus vorgeschlagen und dann, auch veranlasst. Ich hoffe auf irgendeine passable Lösung. Ansonsten werden wir, stornieren müssen. Eine Neubuchung wird aber kaum möglich, die Preise sind für uns nocht mehr erschwinglich und das Hotel ausgebucht. Es gibt für uns kaum bezahlbare Optionen. Zumal die Familie ja in diesem Hotel ist.