Al Inklusive Leistungen
-
Zum Kaffee Spargel? Bei den anderen VA ist das nicht aufgeführt. In den Hotelbewertungen steht auch: Kuchen und Snacks käuflich zu erwerben an der Poolbar. Und da wird bestimmt am Nachmittag kein Mitarbeiter von Coral Travel mit dem Kuchentablett für seine Gäste auftauchen. Wilhelm hat ja schon einige Fragen auf der Hotelseite gestellt, da kann er ja nach den Kosten für die kleine Zwischenmahlzeit fragen.
@ahotep sagte:
Wilhelm hat ja schon einige Fragen auf der Hotelseite gestellt,
Ja, hab's gefunden. Angefangen im August 2022....

-
Es sollte hier im Sinne des Titels um Ansprüche gehen.
Hierzu ist wiederholt festzuhalten, dass versprochene Snacks dann auch verfügbar sein sollten, andernfalls ist das ein unerfülltes Versprechen.
Trotzdem möchte ich gerne erfahren, welche Nachbesserung sich wilhelm85 erhofft - auch um ggf. deren Aussichten zu evaluieren.
Lasst doch bitte erst mal den t.o. spezifizieren?! -
Auch nicht wirklich praktikabel - ausgenommen man hat Flex gebucht ...
Ich frage mich nach wie vor, wie "darauf bestehen" aussehen soll? -
Ich weiß nicht was manche an den , meistens staubtrockenen, Keksen finden. Aber dem Menschenwille ist sein Himmelreich.
-
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
-
Ja, es gibt wohl (hab gefiltert) einen Mini oder Supermarkt nahe beim Hotel.
Aber vielleicht möchte Wilhelm ja gar keine Kekse sondern andere Snacks. Der VA schreibt ja von "Tagsüber Snacks, nachmittags Kaffee/Tee und Gebäck". Nachmittags ist ja auch tagsüber...
Also die Sache ist echt etwas seltsam beschrieben. -
Also Wilhelm fragte ja schon am 28.12.2022, "Welche Snacks werden so im Laufe des Tages angeboten?" und Sabine antwortete ihm "offiziell gibt es zwischen den Mahlzeiten keine kostenlosen Snacks. An der Poolbar kann man aber Kuchen oder Muffins oder Eis kaufen."
Alles sehr merkwürdig...
Wir müssen auf Wilhelm warten, dass er uns aufklärt.... -
Ich glaube zu verstehen, dass wilhelm85 weder befürchtet mittags in eine Art "Hungerdelirium" zu versinken oder sein Budget im Market zu strapazieren ihm Sorge macht ...
Nicht von ungefähr stellt er die Frage in diesem Unterforum und fragt nach Möglichkeiten des Bestehens auf die ausgelobte Leistung.
Es wirkt vielleicht nicht besonders sympathisch, wenn jemand zig Fragen stellt, korrekt beantwortet bekommt und dann der Ausschreibung auf den Kekskrümel nachspürt - verboten ist es jedoch nicht!
-
Dem Grunde nach geht es wilhelm85 vermutlich um die Verbindlichkeit der versprochenen Leistungen - und wer dafür einzustehen hat, sei es nun ein Snackbüffet oder ein Aquapark.
Er (sie/es) schließt einen Vertrag mit dem Veranstalter und kann sich grundsätzlich auf dessen Auslobung der Leistungen berufen.
Je nach Umfang der Schlechtleistung kommt ein Anspruch durchaus in Betracht.
Die mangelnden Snacks dürften allerdings als Unannehmlichkeit zu betrachten sein und keinen Anspruch auf Reisepreisminderung bewirken.
. Könnte bei 1-3 Snacks auch ein vollständiges Mittag- oder Abendessen sein.


