Visum Ägypten für Staatsbürger Kosovo, Bosnien, Kasachstan und andere Sonderfälle
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Da hat das Reisebüro insofern Recht, dass in diesem Fall die Aufenthaltserlaubnis keine Wirkung entfaltet. Schau bei der IATA nach. dort bekommst du die Antwort nachdem du ihre Daten eingeben hast (egal, ob mit oder ohne Aufenthaltserlaubnis)
Nationals of Kazakhstan with a normal passport traveling as tourists can obtain a visa on arrival for a maximum stay of 30 days
Die IATA ist auch die Quelle, die von den Airlines benutzt wird, um zu erfahren, ob ein Passagier die richtigen Reisedokumente hat.
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Da hat das Reisebüro insofern Recht, dass in diesem Fall die Aufenthaltserlaubnis keine Wirkung entfaltet. Schau bei der IATA nach. dort bekommst du die Antwort nachdem du ihre Daten eingeben hast (egal, ob mit oder ohne Aufenthaltserlaubnis)
Nationals of Kazakhstan with a normal passport traveling as tourists can obtain a visa on arrival for a maximum stay of 30 days
Die IATA ist auch die Quelle, die von den Airlines benutzt wird, um zu erfahren, ob ein Passagier die richtigen Reisedokumente hat.
Danke, ja genauso stehts auch bei mir bei der IATA. Das heißt sie reißt hier am Flughafen mit dem Aufenthaltstitel aus und dort mit dem Kasachischem Pass ein?
Ich habe noch irgendwas gelesen das man evtl. eine Registration bei der Touristenpolizei benötigt, gilt das in meinem Fall auch oder kann man drauf verzichten? Wir fliegen für 11 Tage und bleiben nur im Hotel.
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Leute, macht doch einfach selbst den Visa Check im IATA Travel Centre:
https://www.iatatravelcentre.com/EG-Egypt-passport-visa-health-travel-document-requirements.htm
Ihr kennt doch eure Daten und persönlichen Verhältnisse am besten.
Wenn beim Ergebnis irgendetwas unklar erscheint könnt ihr natürlich gerne hier nochmal nachfragen.Die Antwort, wie man mit einer evtl. notwendigen Registration umgeht steht übrigens in diesem Thread eine Seite zuvor.
Und ob die Schwiegermutter 11 Tage nur im Hotel bleibt oder auch zum Shopping oder Sightseeing rausgeht ist nur bei einem Sinai only Visum evtl. von Bedeutung. -
CKolumbus, da überschätzt du diesmal leider viele (erst-)User, die hier aufschlagen. Sie haben womöglich tatsächlich schon Tante G. bemüht, haben dort aber zig unterschiedliche Informationen unterschiedlichster Aktualität gefunden und können nicht beurteilen, welche nun die Richtige ist.
Sie landen dann oft hier, weil dieses Forum bzw. seine Beträge ziemlich weit oben in der Trefferliste landet (Dein Beitrag zu IMEI, z.B, ist bei einigen KIs schon ins Repertoire der Antworten aufgenommen worden).
Und ja, auch zurückblättern fällt einigen schwer. Ist aber so und nicht zu ändern.
Und das ist dann der Augenblick in dem das Forum seinen Mehrwert / Geduld zeigt.
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zelecter ,kann sie so machen, ja.
Bzgl. Registrierung: @ckolumbus sagte auf Seite 18:Geht direkt im Flughafen.
Einfach am Einreise-Schalter, wo der Pass kontrolliert und das Visum gestempelt, wird mit einem freundlichen "please register" den Beamten darum bitten.
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Die Notwendigkeit der Registrierung innerhalb 7 Tagen nach der Einreise gilt mWn aktuell für Staatsangehörige von Bosnien, Syrien, Libanon, Indonesien sowie allen Ländern, deren Name auf „-stan“ endet
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Nicht nur deines Wissens nach, auch dem Wissen von ETI nach...
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Die Angabe bei ETI ist irreführend. Sie impliziert, dass die Registrierung nur bei einer Aufenthaltsdauer über 7 Tagen notwendig ist. Tatsächlich bedeutet "Registration within 7 days" aber, dass die Registrierung spätestens am 7ten Tag nach der Einreise erfolgen muss - unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer entfällt die Pflicht zur Registrierung nicht. Auch wer nach 4 Tagen wieder ausreist muss Strafe zahlen, wenn er sich nicht registriert hat.
Die Länder in meinem vorherigen Beitrag ergänze ich noch um Indien.
Abschließend hab ich die Situation in der Region Marsa Alam näher betrachtet. Da hat man wirklich ein Problem, wenn man die Registrierung gleich bei der Ankunft im Flughafen verpasst. Die Polizeistationen in Port Ghalip, Marsa Alam und El Quseir verweigern die Registrierung mit der Begründung, dass sie keinen "Immigration service desk" betreiben.
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habe das mal geändert.
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Ein User schrieb mal, er musste 20 € zahlen,
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Kurze Info an alle wie es bei mir abgelaufen ist (Bosnischer Staatsbürger, Österreichischer Daueraufenthaltstitel, E-Visa vorab beantragt):
- Bei Einreise den "registration within 7 days" Stempel in den Reisepass bekommen
- Dortige Info war, dass die Registrierung in Hurghada erfolgen muss (haben wir nicht gemacht, da in Marsa Alam)
- Bei Ausreise zusammen mit dem Reiseleiter zur Passkontrolle, dort wurde ein "Strafzettel" ausgefüllt, damit sind wir dann zum Bankschalter und ich habe 20€ bezahlt.
- Danach ganz normal ausgereist.
LG
@8010jakomini sagte:
Kurze Info an alle wie es bei mir abgelaufen ist (Bosnischer Staatsbürger, Österreichischer Daueraufenthaltstitel, E-Visa vorab beantragt):
Bei Einreise den "registration within 7 days" Stempel in den Reisepass bekommen
Dortige Info war, dass die Registrierung in Hurghada erfolgen muss (haben wir nicht gemacht, da in Marsa Alam)
Bei Ausreise zusammen mit dem Reiseleiter zur Passkontrolle, dort wurde ein "Strafzettel" ausgefüllt, damit sind wir dann zum Bankschalter und ich habe 20€ bezahlt.
Danach ganz normal ausgereist.LG
hole das noch mal nach vorne von Mai 2024
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Und als letzte ergänzende Info: Die Geldstrafe bei der Ausreise, wenn man die Registrierung nicht macht, hat einen Rahmen von 350 bis 1500 EGP.
@ckolumbus sagte:
Die Geldstrafe bei der Ausreise, wenn man die Registrierung nicht macht, hat einen Rahmen von 350 bis 1500 EGP.
Das wären zwischen 7 und 30 EUR. Hast du auch Infos, was die Höhe dieser Geldstrafe bestimmt?
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Gibt es eine offizielle Seite dazu?
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Ja, auch wenn man die Höhe der Strafe in den letzten 2-3 Monaten eruiert, stößt man häufig auf 18-20 Euro bzw. USD.
Für viele ist vermutlich die Strafe bei der Ausreise die einfachere Version als dem Registrierungsstempel hinterher zu jagen. Aber bitte Bedenken, dass die Prozedur am Flughafen ca.30 Minuten in Anspruch nimmt, die Strafe nur in bar und in Devisen bezahlt werden kann und sich der Betrag mit der Anzahl betroffener Personen multipliziert. -
@ckolumbus sagte:
Die Geldstrafe bei der Ausreise, wenn man die Registrierung nicht macht, hat einen Rahmen von 350 bis 1500 EGP.
Das wären zwischen 7 und 30 EUR. Hast du auch Infos, was die Höhe dieser Geldstrafe bestimmt?
@rejbodenheim sagte:
Das wären zwischen 7 und 30 EUR. Hast du auch Infos, was die Höhe dieser Geldstrafe bestimmt?
Nein. Du?
@Ahotep
Bitte frag mich nicht wiederholt nach offiziellen Quellen. Du weißt, dass das gerade für Ägypten nicht so einfach ist. Da gibt es eine Sprachbarriere, viele Regelungen werden nie von offiziellen Stellen frei zugänglich veröffentlicht, manche liegen schon viele Jahre zurück, werden phasenweise mal angewandt oder nicht, usw.. Ausserdem ist das hier kein Wissenschaftsforum.
Meine Beiträge basieren auf über die Jahre angesammeltem Wissen, privat gespeicherten Dokumenten, einigen Beziehungen und etwas aktueller Recherche.
Ich mache das hier, weil es mir Spaß macht und mir als ein sinnvoller Zeitvertreib erscheint. Selbst profitiere ich übrigens nicht davon, seit April 24 besitze ich eine 3jährige , ggf.verlängerbare, Aufenthaltserlaubnis für Ägypten über das Residence By Investment Programm. Visa sind für mich somit Geschichte.
Als nächstes wollte ich mich eigentlich mit der "14 Tage Gnadenfrist" näher beschäftigen. Also ob eine max. 14 tägige Überziehung des Visums bei der Ausreise noch straffrei geduldet wird und falls ja, wie verlässlich das ist. Aber da ich das Gefühl habe, dass hier einige lieber bekritteln als am gleichen Strang ziehen, leg ich erstmal eine Pause ein. -
Wenn jetzt schon die Rentner nach 30 Tagen nicht mehr ungestraft davon kommen ohne Verlängerung, wird man sich auch hier die Einnahmen nicht mehr entgehen lassen. Da zieht aber einer die Zügel an.
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@rejbodenheim sagte:
Das wären zwischen 7 und 30 EUR. Hast du auch Infos, was die Höhe dieser Geldstrafe bestimmt?
Nein. Du?
@Ahotep
Bitte frag mich nicht wiederholt nach offiziellen Quellen. Du weißt, dass das gerade für Ägypten nicht so einfach ist. Da gibt es eine Sprachbarriere, viele Regelungen werden nie von offiziellen Stellen frei zugänglich veröffentlicht, manche liegen schon viele Jahre zurück, werden phasenweise mal angewandt oder nicht, usw.. Ausserdem ist das hier kein Wissenschaftsforum.
Meine Beiträge basieren auf über die Jahre angesammeltem Wissen, privat gespeicherten Dokumenten, einigen Beziehungen und etwas aktueller Recherche.
Ich mache das hier, weil es mir Spaß macht und mir als ein sinnvoller Zeitvertreib erscheint. Selbst profitiere ich übrigens nicht davon, seit April 24 besitze ich eine 3jährige , ggf.verlängerbare, Aufenthaltserlaubnis für Ägypten über das Residence By Investment Programm. Visa sind für mich somit Geschichte.
Als nächstes wollte ich mich eigentlich mit der "14 Tage Gnadenfrist" näher beschäftigen. Also ob eine max. 14 tägige Überziehung des Visums bei der Ausreise noch straffrei geduldet wird und falls ja, wie verlässlich das ist. Aber da ich das Gefühl habe, dass hier einige lieber bekritteln als am gleichen Strang ziehen, leg ich erstmal eine Pause ein. -
Ja, du bist für Visa on Arrival berechtigt.
Zur Bestätigung kannst du deine Daten hier (IATA) eingeben.