Als Thailänderin mit deutscher aufenthaltserlaubnis
-
würde da kein Risiko eingehen, sonst ist am check in die Reise vorbei.
-
https://english.ahram.org.eg/News/484385.aspx
Ein gültiges Schengenvisum (z.B für einen Kenianer, der in Deutschland lebt) berechtigt zur Einreise und Erlangung des visa on arrival.
Das Visum ist max. 30 Tage gültig. Ausgenommen von dieser Regelung sind lt. Timatic Staatsbürger von Afghanistan, Ethiopia, Iran, Iraq, Israel, Mali, Niger, Sudan und Yemen. -
Ja, das ist grundsätzlich bekannt. Das Problem hier ist, dass 2 offizielle Quellen unterschiedliche Informationen liefern. Deshalb der Rat auf Nummer sicher zu gehen. Worst Cae wäre dann bei der Botschaft abgewiesen zu werden mit dem Hinweis, VoA wäre doch möglich.
-
Die Ägyptische Botschaft sagt aber Vorabvisa. Von daher würde ich das nicht riskieren.
-
Ich würde es erst mal mit dem E-Visum probieren, wenn das nicht klappt kann man immer noch zur Botschaft.

Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung eines Visums benötigt:
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses (mindestens sechs Monate gültig bei der geplanten Einreise)
- 2 Biometrische Passfotos
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
Gebühren des Konsulats
- Touristenvisum für andere Nationalitäten = 40 Euro -
Keine Ahnung was aus der Ankündigung geworden ist...
Zitat: 180 Nationalitäten können bei der Ankunft in Ägypten ein touristisches Visum erhalten, vorausgesetzt, sie haben ein gültiges und verwendetes Visum für ihre Pässe für das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten, Neuseeland, Japan oder die Schengen -Länder, sagte der ägyptische Minister von Tourismus, Ahmed Issa.180 nationalities can obtain tourist visa upon arrival to Egypt: Tourism minister, klick hier
Das würde sich mit der info der IATA decken.
Das die Seite der Botschaft nicht immer auf dem laufenden sind zeigt diese Antwort auf Thailänder:
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Staatsangehörige aus oben gewählten Land, unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Deutschland, wird ein Visum vor der Einreise benötigt, welches in einem Konsulat der Arabischen Republik Ägypten beantragt werden muss.Siehe Krimo94sg Seite 1
-
Alternativ wäre auch die Airline zu kontaktieren: wenn sie sagt, das geht klar ist das ein weiterer Indiz, dass "nur" die Seite der Botschaft nicht aktuell ist.
-
Der Check-in beim Hinflug geht, Stand heute, auf jeden Fall klar, denn Airlines bzw. deren Dienstleister benutzen - genauso wie das IATA Travel Centre - die Software Timatic zur Prüfung.
Auch eine Vorab-Auskunft der Airline wird darauf basieren. -
So sollte es sein. Aber da die Ägyptische Botschaft abweichende Informationen liefert ist Vorsicht geboten, insb. da dieser spezielle Fall wohl doch recht selten vorkommt.
-
Womit? als was? ein paar mehr Infos wären nützlich.
Allgemein gilt, dass ein Aufenthaltstitel eines Schengen-Lands zu einem Visum bei Ankunft (Visa on Arrival) berechtigt.
Genaueres kannst du auch nach Eingabe der relevanten Daten >>> hier <<< ermitteln. -
Womit? als was? ein paar mehr Infos wären nützlich.
Allgemein gilt, dass ein Aufenthaltstitel eines Schengen-Lands zu einem Visum bei Ankunft (Visa on Arrival) berechtigt.
Genaueres kannst du auch nach Eingabe der relevanten Daten >>> hier <<< ermitteln. -
Wenn Pass und Aufenthaltstitel noch mindestens 6 Monate ab Ankunft in EG gültig sind, ist sie für ein Visa on Arrival berechtigt.