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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?

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  • vonschmelingV vonschmeling

    @js2024 sagte:

    gibt es hierzu eine Quelle?

    Wozu???

    JS2024J Offline
    JS2024J Offline
    JS2024
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2261

    @vonschmeling sagte:

    Wozu???

    auf die Aussage, dass die Stornierung im Flex-Tarif seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist…

    MakeniM 1 Antwort Letzte Antwort
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    • ArminA Armin

      @Quarkii
      Dann sind wir Leidensgenossen...ich habe eine "Nur Hotelbuchung Türkei für Oktober mit der Option kostenlos bis 14 Tage vor Leistungsbeginn zu stornieren. Leider habe ich schon im Herbst 2023 über KK gebucht und bezahlt so daß bei mir leider die 120 Tagefrist verstrichen ist. Ich gehe davon aus daß meine Anzahlung (zum Glück "nur" 134€) futsch ist.

      thomberloopT Offline
      thomberloopT Offline
      thomberloop
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2262

      @armin sagte:

      @Quarkii
      Dann sind wir Leidensgenossen...ich habe eine "Nur Hotelbuchung Türkei für Oktober mit der Option kostenlos bis 14 Tage vor Leistungsbeginn zu stornieren. Leider habe ich schon im Herbst 2023 über KK gebucht und bezahlt so daß bei mir leider die 120 Tagefrist verstrichen ist. Ich gehe davon aus daß meine Anzahlung (zum Glück "nur" 134€) futsch ist.

      Zum Thema KK Chargeback Ausschlussfrist habe ich noch Folgendes gefunden:

      … um nicht zu riskieren, dass die für den Widerruf vorgesehene Frist abläuft.
      Sie beträgt für Visa-Kunden 120 Tage ab dem ersten Tag der gebuchten Reise, maximal 540 Tage ab Kreditkarten­abbuchung.
      Für Mastercard-Kunden beträgt die Frist 240 Tage ab dem ersten Tag der gebuchten Reise.
      Die karten­ausgebenden Institute haben Formulare für die Reklamation auf ihren Internet­seiten.
      Im Erstattungs­antrag müssen Kunden den Grund „Ware/Leistung nicht erhalten“ angeben.

      Quelle: https://www.test.de/Pleite-von-Thomas-Cook-Anmeldefrist-fuer-Erstattung-durch-Bund-laeuft-ab-5521892-0/

      Babs2406B 1 Antwort Letzte Antwort
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      • JS2024J JS2024

        @vonschmeling sagte:

        Wozu???

        auf die Aussage, dass die Stornierung im Flex-Tarif seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr möglich ist…

        MakeniM Offline
        MakeniM Offline
        Makeni
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2263

        Ein Storno auf eine bereits stornierte Reise ist nicht möglich.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Urlaub_2024U Urlaub_2024

          fti-scam drückt es recht brutal aus, aber der Inhalt passt!

          FTI hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das auch nur, da das Defizit zu groß ist und offene Forderungen selbst mit den ausstehenden Zahlungen der Reisenden nicht mehr beglichen werden können. Ja, ausstehende Zahlungen der nächsten Tage, nicht die in einigen Wochen / Monaten! FTI wird (wie alle Veranstalter bei der TC Affäre auch) NICHTS zurückzahlen! Woher denn auch. Insolvenz = Zahlungsunfähigkeit.

          Deshalb ganz klar. Wer noch nicht bezahlt hat, Zahlungen, Restzahlungen usw. nicht bezahlen. Wer erst vor ein paar Tagen bezahlt hat, zurück buchen. Wer mit VISA, Paypal usw. gezahlt hat, ebenfalls die Rückholung einleiten. Sofern denn möglich.

          Bei uns ist es verzwickt. Pauschalreise ja, bereits bezahlt, Rückbuchung geht nicht mehr. Ganz gravierend, auch die bis 15.06. eingeräumte (bezahlte) Stornofrist greift nicht mehr, da der Insolvenzantraggestellt wurde. HC sagt, Sache von FTI. FTI sagt, wir bemühen uns...

          Sabi2003S Offline
          Sabi2003S Offline
          Sabi2003
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2264

          Warum greift denn der Storno jetzt nicht mehr. 🙈
          Wir haben leider Anfang der Woche aus unvorhersehbaren Gründen stornieren müssen. (über den Flex plus Tarif)
          Leider können wir nicht antreten auch nicht wenn die Reise iwie stattfinden könnte.
          Als wir den Storno abgeben wollten kam die Nachricht der Insolvenz. Wir mussten diesen dann trotzdem einreichen. Haben aber bis jetzt keine Rückmeldung dazu. Auch die Restzahlung haben wir vermerkt, dass diese zum 26.6. Aufgrund der Stornierung nicht mehr gezahlt wird.
          Meint ihr da greift der Fond nicht?
          Die bereits geleistete Anzahlung unterliegt doch auch dieser Versicherung.
          LG

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

            Ja leider haben wir nach TC nun wieder einen Fall den die Branche und den die Urlauber nicht gebraucht hätten.
            FTI hat heute Insolvenz angemeldet.
            Die Gründe nochmals zu beleuchten macht wenig Sinn.
            Wichtig ist nun für unsere Urlauber wie es für sie weitergeht.
            Traurig für sehr viele,die sich so auf den Urlaub gefreut hatten.
            Daher zunächst noch mal die offizielle Mitteilung von FTI, die ich ausnahmensweise nicht als Verlinkung einfüge.
            Das ganz ist schon recht detailliert - nach doch kurzer Zeit verfügbar.
            Also: Die offizielle Mitteilung von FTI gleich komplett nach der optischen Trennung -- Bitte auch beachten: FTI war auch als Reisevermittler= Reisebüro für TUI, Alltours und einige mehr unterwegs, dazu gelten die fetter hervorgehobenen besonderen Hinweise:

            =============================================
            (Die folgende Mitteilung ist eine zusammengefasste Info der FTI für ihre Kunden, dies nur zur Verdeutlichung)
            Also:
            ==

            FTI Touristik GmbH meldet Insolvenz an Informationen für unsere Kunden

            Am Montag, den 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI GROUP, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt (zur Pressemeldung). 
            Auf dieser Seite möchten wir Ihnen, unseren geschätzten Kunden, bestmögliche Hilfestellung leisten. Bitte lesen Sie sich die bereitgestellten Informationen sorgfältig durch. Sollten diese nicht ausreichen, ist unter +49 (0)89 710 45 14 98 eine jederzeit erreichbare Notfallrufnummer geschalten. 
            Welche Anbieter und Marken sind betroffen? 
            Generell betroffen sind alle bei dem Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Die betroffenen Leistungen konnten in gängigen Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Sonnenklar.tv, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf unseren eigenen Buchungsplattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht werden. 
            Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...), wo die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist. 
            Sie haben eine Pauschalreise gebucht und Sie sind bereits unterwegs?
            (Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen) 
            Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und befinden sich zurzeit in oder auf dem Weg in Ihr Zielgebiet? In Ihrem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemühen wir uns, Sie Ihre Reise wie geplant zu Ende führen zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. In Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert. Informationen dazu finden Sie auch auf der Website des DRSF.
            Sie haben, z.B. auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...)? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten. 
            Sie haben nur ein Hotel gebucht und sind bereits unterwegs und/oder eingecheckt?
            Sie haben ausschließlich Hotelleistungen über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Jedoch prüfen wir derzeit unabhängig davon, ob Sie bereits eingecheckt sind, oder noch auf dem Weg, ob Sie Ihre gebuchten Leistungen (weiter) in Anspruch nehmen können. 
            Sie haben Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...) und diese dort direkt bezahlt? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten. 
            Sie haben eine Pauschalreise gebucht und diese noch nicht angetreten?
            (Hinweis: eine Pauschalreise ist eine Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen)
            Sie haben eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und bereits teilweise oder ganz bezahlt? Leider sind wir gesetzlich gezwungen, alle gebuchten Leistungen zu stornieren. Es greift aber in Ihrem Fall der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden. 
            Sie haben, z.B. auf den Webseiten www.fti.de, www.fti.at, www.fti.ch, www.5vorflug.de oder www.sonnenklar.tv eine Reise bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...)? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten. 
            Sie haben nur eine oder mehrere Hotelübernachtungen gebucht?
            Sie haben ausschließlich Hotelleistungen über die Veranstalter FTI oder 5vorFlug gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden. 
            Sie haben Hotelleistungen bei einem nicht zur FTI GROUP gehörenden Reiseanbieter gebucht (z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, ...) und diese dort direkt bezahlt? Sie sind durch das Insolvenzverfahren nicht betroffen. Weitere Fragen kann Ihnen Ihr Reiseanbieter direkt beantworten. 
            Sie haben nur Ihren Mietwagen oder ein Wohnmobil bei FTI gebucht?
            Sie haben über die Marken DriveFTI oder Cars and Camper eine Mietwagen- oder Wohnmobilbuchung durchgeführt? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden. 
            Sie haben weitere Einzelleistungen bei FTI gebucht?
            Sie haben weitere touristische Leistungen bei FTI gebucht, wie z.B. Ausflüge, Flughafentransfers, etc.? Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert. Wir prüfen derzeit, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und werden uns in Kürze bei Ihnen melden.

            ==
            Ende der FTI Mitteilung

            Inchen86I Offline
            Inchen86I Offline
            Inchen86
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2265

            Hallo ihr lieben alle,

            unsere Reise (4 köpfige Familie) würden am 21.06.2024 nach Kreta eigentlich los gehen. Hat jemand irgendwelche Informationen, wann sie weiteren Zeitraum geklärt geklärt sind ggf. jemand in der Hotline erreicht. Wir können dadurch natürlich nicht neu buchen und es wird immer teuer und natürlich die Auswahl immer schlechter. Eine alternativ Reise zu buchen zb. vergleichbar vom Preis wäre am 18. stornieren, kann ich bis 15. von Veranstalter, jedoch weiß ich am 15. dies. Momentan sind es ja nur knapp 3 Tage (fast schon 07.06. Und Stornierung gilt bis 10.06). Ist nur ein Versuch irgendwie Infos für uns zu bekommen. Danke euch.

            Liebe Grüße

            CKolumbusC 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • QuarkiiQ Offline
              QuarkiiQ Offline
              Quarkii
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2266

              Nach Rücksprache mit meiner Bank haben die mir gesagt: Wenn man stornieren kann, soll man stornieren. Chargeback kann aufgrund des offenen Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgeführt werden. Wenn man nach der Stornierung das gezahlte Geld nicht erhält (was wahrscheinlich ist) kann man später einen Betrugsfall eröffnen oder bei Vorhandensein einer Reiserücktrittversicherung nachfragen, ob diese greift.

              Sabi2003S vonschmelingV Wülfi71W 4 Antworten Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • QuarkiiQ Quarkii

                Nach Rücksprache mit meiner Bank haben die mir gesagt: Wenn man stornieren kann, soll man stornieren. Chargeback kann aufgrund des offenen Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgeführt werden. Wenn man nach der Stornierung das gezahlte Geld nicht erhält (was wahrscheinlich ist) kann man später einen Betrugsfall eröffnen oder bei Vorhandensein einer Reiserücktrittversicherung nachfragen, ob diese greift.

                Sabi2003S Offline
                Sabi2003S Offline
                Sabi2003
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2267

                Leider bekommt man keine Informationen zu einer Stornierung.
                FTI ist ja mit ihrem Flexplus zb. Auch einen Vertrag eingegangen und muss diesen ja auch trotz Insolvenz nachkommen. Also müsste das Geld ja über den Fond abgesichert sein.

                vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • JSSJ JSS

                  Hatte gerade noch mal ein Telefonat mit FTI, morgen gibt es wohl eine Antwort für die Reisen ab dem 11. Juni. Eine Uhrzeit bzw eine zeitliche Begrenzung konnte natürlich nicht genannt werden

                  Inchen86I Offline
                  Inchen86I Offline
                  Inchen86
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2268

                  @jss sagte:

                  Hatte gerade noch mal ein Telefonat mit FTI, morgen gibt es wohl eine Antwort für die Reisen ab dem 11. Juni. Eine Uhrzeit bzw eine zeitliche Begrenzung konnte natürlich nicht genannt werden

                  Juh eine kleiner Schimmer der Hoffnung für mich heute Abend. 🌷

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • QuarkiiQ Quarkii

                    Nach Rücksprache mit meiner Bank haben die mir gesagt: Wenn man stornieren kann, soll man stornieren. Chargeback kann aufgrund des offenen Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgeführt werden. Wenn man nach der Stornierung das gezahlte Geld nicht erhält (was wahrscheinlich ist) kann man später einen Betrugsfall eröffnen oder bei Vorhandensein einer Reiserücktrittversicherung nachfragen, ob diese greift.

                    vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2269

                    @quarkii sagte:

                    Nach Rücksprache mit meiner Bank haben die mir gesagt: Wenn man stornieren kann, soll man stornieren.
                    Chargeback kann aufgrund des offenen Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgeführt werden. Wenn man nach der Stornierung das gezahlte Geld nicht erhält (was wahrscheinlich ist) kann man später einen Betrugsfall eröffnen oder bei Vorhandensein einer Reiserücktrittversicherung nachfragen, ob diese greift.

                    Zu dieser Auskunft poppen bei mir fast nur Fragezeichen auf.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    QuarkiiQ 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Sabi2003S Sabi2003

                      Leider bekommt man keine Informationen zu einer Stornierung.
                      FTI ist ja mit ihrem Flexplus zb. Auch einen Vertrag eingegangen und muss diesen ja auch trotz Insolvenz nachkommen. Also müsste das Geld ja über den Fond abgesichert sein.

                      vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2270

                      @sabi2003 sagte:

                      Leider bekommt man keine Informationen zu einer Stornierung.
                      FTI ist ja mit ihrem Flexplus zb. Auch einen Vertrag eingegangen und muss diesen ja auch trotz Insolvenz nachkommen. Also müsste das Geld ja über den Fond abgesichert sein.

                      Worum genau geht dir? Welcher Fall soll abgesichert sein?

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      Sabi2003S 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @quarkii sagte:

                        Nach Rücksprache mit meiner Bank haben die mir gesagt: Wenn man stornieren kann, soll man stornieren.
                        Chargeback kann aufgrund des offenen Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgeführt werden. Wenn man nach der Stornierung das gezahlte Geld nicht erhält (was wahrscheinlich ist) kann man später einen Betrugsfall eröffnen oder bei Vorhandensein einer Reiserücktrittversicherung nachfragen, ob diese greift.

                        Zu dieser Auskunft poppen bei mir fast nur Fragezeichen auf.

                        QuarkiiQ Offline
                        QuarkiiQ Offline
                        Quarkii
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2271

                        @vonschmeling sagte:

                        Zu dieser Auskunft poppen bei mir fast nur Fragezeichen auf.

                        Stelle uns die doch mal gerne zum Mitdenken 😀

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Sabi2003S Offline
                          Sabi2003S Offline
                          Sabi2003
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2272

                          Der Storno musste ja aus anderen Gründen erfolgen. Sollte die Reise von einem anderen Veranstalter übernommen werden können wir diese dort ja auch nicht antreten. Aber man bekommt zu diesem Fall keine Info. Nur die Info man soll nicht stornieren und abwarten.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV vonschmeling

                            @sabi2003 sagte:

                            Leider bekommt man keine Informationen zu einer Stornierung.
                            FTI ist ja mit ihrem Flexplus zb. Auch einen Vertrag eingegangen und muss diesen ja auch trotz Insolvenz nachkommen. Also müsste das Geld ja über den Fond abgesichert sein.

                            Worum genau geht dir? Welcher Fall soll abgesichert sein?

                            Sabi2003S Offline
                            Sabi2003S Offline
                            Sabi2003
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2273

                            @vonschmeling sagte:

                            Worum genau geht dir? Welcher Fall soll abgesichert sein?

                            Wir haben den Flexplus in Anspruch nehmen müssen, da uns am Wochenende unvorhersehbare Kosten angefallen sind. Da ja keiner weiß wie es weiter geht und wir auch bei einer eventuellen Übernahme nicht reisen können, mussten wir stornieren.
                            Der flexplus erlaubt t ja bis 15 Tage vor Abreise zu 100% stornieren zu können. Aber es steht nirgendwo wie das jetzt ist.

                            SilvanusS 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Inchen86I Inchen86

                              Hallo ihr lieben alle,

                              unsere Reise (4 köpfige Familie) würden am 21.06.2024 nach Kreta eigentlich los gehen. Hat jemand irgendwelche Informationen, wann sie weiteren Zeitraum geklärt geklärt sind ggf. jemand in der Hotline erreicht. Wir können dadurch natürlich nicht neu buchen und es wird immer teuer und natürlich die Auswahl immer schlechter. Eine alternativ Reise zu buchen zb. vergleichbar vom Preis wäre am 18. stornieren, kann ich bis 15. von Veranstalter, jedoch weiß ich am 15. dies. Momentan sind es ja nur knapp 3 Tage (fast schon 07.06. Und Stornierung gilt bis 10.06). Ist nur ein Versuch irgendwie Infos für uns zu bekommen. Danke euch.

                              Liebe Grüße

                              CKolumbusC Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2274

                              @inchen86 sagte:

                              Hallo ihr lieben alle,

                              unsere Reise (4 köpfige Familie) würden am 21.06.2024 nach Kreta eigentlich los gehen. Hat jemand irgendwelche Informationen, wann sie weiteren Zeitraum geklärt geklärt sind ggf. jemand in der Hotline erreicht. Wir können dadurch natürlich nicht neu buchen und es wird immer teuer und natürlich die Auswahl immer schlechter. Eine alternativ Reise zu buchen zb. vergleichbar vom Preis wäre am 18. stornieren, kann ich bis 15. von Veranstalter, jedoch weiß ich am 15. dies. Momentan sind es ja nur knapp 3 Tage (fast schon 07.06. Und Stornierung gilt bis 10.06). Ist nur ein Versuch irgendwie Infos für uns zu bekommen. Danke euch.

                              Grüße zurück.
                              Angeblich sollen morgen neue Infos kommen fürReisen ab 11.06.. Wann genau diese Info erfolgt und welcher Zeitraum damit seitens FTI storniert wird weiß hier niemand. Wenn du neu buchst mit Flexoption bis 15.6., und bis 15.6. seitens FTI keine Klarheit hast, musst du die neu Reise eben aus Sicherheitsgründen stornieren, auch wenns wehtut.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ol.rO ol.r

                                Wir haben jetzt neu gebucht mit Flex Tarif mit der Hoffnung, dass wir bald die Stornierung von FTI bekommen. Und die Anzahlung natürlich auch : )

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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2275

                                @olr sagte:

                                Wir haben jetzt neu gebucht mit Flex Tarif mit der Hoffnung, dass wir bald die Stornierung von FTI bekommen. Und die Anzahlung natürlich auch : )

                                Das haben wir auch beansprucht. Was habt ihr denn dazu für Infos?
                                Steht uns die Stornierung zu?
                                Leider können wir auch bei einer Übernahme der Reise, diese nicht antreten.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • QuarkiiQ Quarkii

                                  Nach Rücksprache mit meiner Bank haben die mir gesagt: Wenn man stornieren kann, soll man stornieren. Chargeback kann aufgrund des offenen Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgeführt werden. Wenn man nach der Stornierung das gezahlte Geld nicht erhält (was wahrscheinlich ist) kann man später einen Betrugsfall eröffnen oder bei Vorhandensein einer Reiserücktrittversicherung nachfragen, ob diese greift.

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2276

                                  @quarkii sagte:

                                  Nach Rücksprache mit meiner Bank haben die mir gesagt: Wenn man stornieren kann, soll man stornieren.

                                  Was sollte das bewirken? Scheint mir gerade bei Nur Hotel Buchung vollkommen sinnlos.

                                  Chargeback kann aufgrund des offenen Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgeführt werden.

                                  Kann man selbstverständlich, nur hat dann das KI den Schwarzen Peter auf der Hand. Also sollte man ehrlicher Weise formulieren "wollen nicht ins Risiko gehen". Ich würde da insistieren.

                                  Wenn man nach der Stornierung das gezahlte Geld nicht erhält (was wahrscheinlich ist) kann man später einen Betrugsfall eröffnen oder bei Vorhandensein einer Reiserücktrittversicherung nachfragen, ob diese greift.

                                  Betrug ist ein strafrechtlicher Sachverhalt, man müsste demnach bei der Staatsanwaltschaft einen Betrug anzeigen und nicht irgendwo aufmachen. Ein strafrechtlich relevantes Geschehen ist jedoch soweit nicht erkennbar.
                                  Also was soll diese Aussage?

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  QuarkiiQ 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    HABERLING
                                    schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                    #2277

                                    Der Flex Tarif ist keine Versicherung sondern ein Service den die RV angeboten hatten, das hat aber seit der Insolvenz keine Gültigkeit mehr.

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2278
                                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        @quarkii sagte:

                                        Nach Rücksprache mit meiner Bank haben die mir gesagt: Wenn man stornieren kann, soll man stornieren.

                                        Was sollte das bewirken? Scheint mir gerade bei Nur Hotel Buchung vollkommen sinnlos.

                                        Chargeback kann aufgrund des offenen Insolvenzverfahrens nicht mehr durchgeführt werden.

                                        Kann man selbstverständlich, nur hat dann das KI den Schwarzen Peter auf der Hand. Also sollte man ehrlicher Weise formulieren "wollen nicht ins Risiko gehen". Ich würde da insistieren.

                                        Wenn man nach der Stornierung das gezahlte Geld nicht erhält (was wahrscheinlich ist) kann man später einen Betrugsfall eröffnen oder bei Vorhandensein einer Reiserücktrittversicherung nachfragen, ob diese greift.

                                        Betrug ist ein strafrechtlicher Sachverhalt, man müsste demnach bei der Staatsanwaltschaft einen Betrug anzeigen und nicht irgendwo aufmachen. Ein strafrechtlich relevantes Geschehen ist jedoch soweit nicht erkennbar.
                                        Also was soll diese Aussage?

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2279

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Was sollte das bewirken? Scheint mir gerade bei Nur Hotel Buchung vollkommen sinnlos.
                                        Kann man selbstverständlich, nur hat dann das KI den Schwarzen Peter auf der Hand. Also sollte man ehrlicher Weise formulieren "wollen nicht ins Risiko gehen". Ich würde da insistieren.
                                        Betrug ist ein strafrechtlicher Sachverhalt, man müsste demnach bei der Staatsanwaltschaft einen Betrug anzeigen und nicht irgendwo aufmachen. Ein strafrechtlich relevantes Geschehen ist jedoch soweit nicht erkennbar.
                                        Also was soll diese Aussage?

                                        Chargeback kann man wider rum nur beauftragen, wenn man storniert oder storniert wurde. Beim Mietwagen kann ich ja stornieren. Von daher sehe ich aktuell das als "beste" Möglichkeit. Kläre mich gerne auf, wenn du es anders siehst.

                                        vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Sabi2003S Sabi2003

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Worum genau geht dir? Welcher Fall soll abgesichert sein?

                                          Wir haben den Flexplus in Anspruch nehmen müssen, da uns am Wochenende unvorhersehbare Kosten angefallen sind. Da ja keiner weiß wie es weiter geht und wir auch bei einer eventuellen Übernahme nicht reisen können, mussten wir stornieren.
                                          Der flexplus erlaubt t ja bis 15 Tage vor Abreise zu 100% stornieren zu können. Aber es steht nirgendwo wie das jetzt ist.

                                          SilvanusS Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2280

                                          @sabi2003 sagte:

                                          Wir haben den Flexplus in Anspruch nehmen müssen, da uns am Wochenende unvorhersehbare Kosten angefallen sind. Da ja keiner weiß wie es weiter geht und wir auch bei einer eventuellen Übernahme nicht reisen können, mussten wir stornieren.
                                          Der flexplus erlaubt t ja bis 15 Tage vor Abreise zu 100% stornieren zu können. Aber es steht nirgendwo wie das jetzt ist.

                                          Leider bringt dir deine Stornierung am Wochenende vor Insolvenz ebensowenig wie eine die nach Bekanntgabe ausgesprochen wurde.
                                          Denn die Konten sind dicht und keiner wird dir Geld zurückschicken.
                                          Und noch schlimmer, durch den Fonds sind nur Stornierungen seitens FTI abgesichert. Dein Geld zählt also zur Insolvenzmasse von FTI und ist somit quasi weg.

                                          Daher nochmal an alle die zwar aktuell den FlexTarif haben, bitte nicht nutzen! Ihr bekommt weder Geld und verliert wie gesagt Anspruch an den Fonds.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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