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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?

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  • Tomek1983T Tomek1983

    Hat denn eigentlich die Rückerstattung seitens DRSF, für die bereits offiziell stornierten Reisen begonnen?

    Wenn ich es richtig verstanden hab, wird der DRSF die betroffenen von sich aus via E-Mail kontaktieren. In der Mail sollte es dann über einen Link zum Online-Erstattungsprogramm weitergehen.

    Oder muss man selbst irgendwie tätig werden? Wurde hier wahrscheinlich schon mal beantwortet, finde jedoch nichts dazu.

    HolidaySuH Offline
    HolidaySuH Offline
    HolidaySu
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3561

    @tomek1983 sagte:

    Hat denn eigentlich die Rückerstattung seitens DRSF, für die bereits offiziell stornierten Reisen begonnen?

    Wenn ich es richtig verstanden hab, wird der DRSF die betroffenen von sich aus via E-Mail kontaktieren. In der Mail sollte es dann über einen Link zum Online-Erstattungsprogramm weitergehen.

    Oder muss man selbst irgendwie tätig werden? Wurde hier wahrscheinlich schon mal beantwortet, finde jedoch nichts dazu.

    Steht auf der offiziellen Seite der Insolvenz: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

    Bei von FTI stornierten Pauschalreisen steht hier

    "Der DRSF wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden."

    Das kann noch dauern. Kontakt vielleicht Spätsommer oder Herbst? Ob die Auszahlung dieses Jahr noch was wird? Eher fraglich. Aber auch hier gilt: es kann keiner von uns wissen. Es gibt nur die Infos die auf der offiziellen Seite stehen.

    Herbowa5H Tomek1983T 2 Antworten Letzte Antwort
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    • HolidaySuH HolidaySu

      @tomek1983 sagte:

      Hat denn eigentlich die Rückerstattung seitens DRSF, für die bereits offiziell stornierten Reisen begonnen?

      Wenn ich es richtig verstanden hab, wird der DRSF die betroffenen von sich aus via E-Mail kontaktieren. In der Mail sollte es dann über einen Link zum Online-Erstattungsprogramm weitergehen.

      Oder muss man selbst irgendwie tätig werden? Wurde hier wahrscheinlich schon mal beantwortet, finde jedoch nichts dazu.

      Steht auf der offiziellen Seite der Insolvenz: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

      Bei von FTI stornierten Pauschalreisen steht hier

      "Der DRSF wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden."

      Das kann noch dauern. Kontakt vielleicht Spätsommer oder Herbst? Ob die Auszahlung dieses Jahr noch was wird? Eher fraglich. Aber auch hier gilt: es kann keiner von uns wissen. Es gibt nur die Infos die auf der offiziellen Seite stehen.

      Herbowa5H Offline
      Herbowa5H Offline
      Herbowa5
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #3562

      xxx bitte achte darauf deinen Kommentar vom Zitat zu trennen! xxx

      @holidaysu sagte:

      Steht auf der offiziellen Seite der Insolvenz: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

      Bei von FTI stornierten Pauschalreisen steht hier

      "Der DRSF wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden."

      Das kann noch dauern. Kontakt vielleicht Spätsommer oder Herbst? Ob die Auszahlung dieses Jahr noch was wird? Eher fraglich. Aber auch hier gilt: es kann keiner von uns wissen. Es gibt nur die Infos die auf der offiziellen Seite stehen.

      Also ich bin ebenfalls der festen Überzeugung, dass heuer keine „Kohle“ mehr fliesen wird, nicht bei dieser Anzahl an Geschädigten!
      Traurig und sehr ärgerlich für Betroffene, welche bereits alles überwiesen haben und nun kein Geld mehr für eine Ersatzreise haben!

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      • HolidaySuH HolidaySu

        @tomek1983 sagte:

        Hat denn eigentlich die Rückerstattung seitens DRSF, für die bereits offiziell stornierten Reisen begonnen?

        Wenn ich es richtig verstanden hab, wird der DRSF die betroffenen von sich aus via E-Mail kontaktieren. In der Mail sollte es dann über einen Link zum Online-Erstattungsprogramm weitergehen.

        Oder muss man selbst irgendwie tätig werden? Wurde hier wahrscheinlich schon mal beantwortet, finde jedoch nichts dazu.

        Steht auf der offiziellen Seite der Insolvenz: https://www.fti-group.com/de/insolvenz

        Bei von FTI stornierten Pauschalreisen steht hier

        "Der DRSF wird sich hierzu mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden."

        Das kann noch dauern. Kontakt vielleicht Spätsommer oder Herbst? Ob die Auszahlung dieses Jahr noch was wird? Eher fraglich. Aber auch hier gilt: es kann keiner von uns wissen. Es gibt nur die Infos die auf der offiziellen Seite stehen.

        Tomek1983T Offline
        Tomek1983T Offline
        Tomek1983
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3563

        Danke für die zahlreichen Antworten. Dann bin ich ja beruhigt. Sehe auch gerade auf der DRSF Seite dass bei den letzten beiden Insolvenzverfahren, es anscheinend 4-5 Monate nach Bekanntgabe der Insolvenz, zu einer Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kunden kam.

        FuchsteufelF SilvanusS 2 Antworten Letzte Antwort
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        • Tomek1983T Tomek1983

          Danke für die zahlreichen Antworten. Dann bin ich ja beruhigt. Sehe auch gerade auf der DRSF Seite dass bei den letzten beiden Insolvenzverfahren, es anscheinend 4-5 Monate nach Bekanntgabe der Insolvenz, zu einer Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kunden kam.

          FuchsteufelF Offline
          FuchsteufelF Offline
          Fuchsteufel
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3564

          @tomek1983 sagte:

          Danke für die zahlreichen Antworten. Dann bin ich ja beruhigt. Sehe auch gerade auf der DRSF Seite dass bei den letzten beiden Insolvenzverfahren, es anscheinend 4-5 Monate nach Bekanntgabe der Insolvenz, zu einer Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kunden kam.

          uff, dann sind wir bei oktober / november.
          dann scheint die einschätzung 2024 keine kohle mehr zu sehen realistisch zu sein.

          Herbowa5H 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Tomek1983T Tomek1983

            Danke für die zahlreichen Antworten. Dann bin ich ja beruhigt. Sehe auch gerade auf der DRSF Seite dass bei den letzten beiden Insolvenzverfahren, es anscheinend 4-5 Monate nach Bekanntgabe der Insolvenz, zu einer Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kunden kam.

            SilvanusS Offline
            SilvanusS Offline
            Silvanus
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3565

            @tomek1983 sagte:

            Danke für die zahlreichen Antworten. Dann bin ich ja beruhigt. Sehe auch gerade auf der DRSF Seite dass bei den letzten beiden Insolvenzverfahren, es anscheinend 4-5 Monate nach Bekanntgabe der Insolvenz, zu einer Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kunden kam.

            Wie lange es diesmal dauern wird, steht natürlich in den Sternen.
            Zumal deren Bearbeitung erst mit Stornierung seitens FTI beginnt. Sprich zumindest die Anzahlung der neuen Reise muss erst mal jeder erneut zahlen. Klar, auch das kann bei manchen eng sein.

            Aber das Positive ist ja immerhin das zumindest alle pauschal Reisenden ihr Geld wiederbekommen. Das wäre ohne Fonds anders gewesen.

            Nun bleibt einfach die Hoffnung das die Stornierungs Zeiträume demnächst länger in der Zukunft liegen, damit alle ohne Ungewissheit neu buchen können.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • GjelleroddeG Offline
              GjelleroddeG Offline
              Gjellerodde
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3566

              Moin,
              wir haben über Bigxtra ein Hotel gebucht. HC ist der Vermittler. Am 6.06. hat nun ja auch Bigxtra einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt. Verstehe das irgendwie nicht so ganz. Läuft das ganze nicht unter FTI Group oder informiert Bigxetra seine Kunden selber?
              Danke schonmal für eine Aufklärung.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • FuchsteufelF Fuchsteufel

                @tomek1983 sagte:

                Danke für die zahlreichen Antworten. Dann bin ich ja beruhigt. Sehe auch gerade auf der DRSF Seite dass bei den letzten beiden Insolvenzverfahren, es anscheinend 4-5 Monate nach Bekanntgabe der Insolvenz, zu einer Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kunden kam.

                uff, dann sind wir bei oktober / november.
                dann scheint die einschätzung 2024 keine kohle mehr zu sehen realistisch zu sein.

                Herbowa5H Offline
                Herbowa5H Offline
                Herbowa5
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3567
                Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                • CT8C Offline
                  CT8C Offline
                  CT8
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3568

                  Ich hab in meinem Fall beim Kreditkartenunternehmen Chargeback versucht, mit Unterlagen die ich bisher hatte, und habe das als Antwort/Ergänzung erhalten was noch benötigt wird:

                  -Refundierungsansuchen an den Insolvenz- bzw. Masseverwalter
                  -Kopie des Enderledigungsschreibens des Insolvenz- bzw. Masseverwalters und der Ausfallversicherung über die Endsumme der Auszahlung, inkl. Datum
                  -Angabe ob zu Ihrer Buchung eine Ausfallsversicherung vorliegt

                  Dh. mir bleibt nichts anderes als auf die Kontaktaufnahme durch DRSF zu warten oder? Oder habt ihr sonst ne Idee, da ich nicht einmal mehr eine Mail von der Kanzlei finde, welche für die Insolvenz zuständig ist.

                  Herbowa5H FuchsteufelF 2 Antworten Letzte Antwort
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                  • CT8C CT8

                    Ich hab in meinem Fall beim Kreditkartenunternehmen Chargeback versucht, mit Unterlagen die ich bisher hatte, und habe das als Antwort/Ergänzung erhalten was noch benötigt wird:

                    -Refundierungsansuchen an den Insolvenz- bzw. Masseverwalter
                    -Kopie des Enderledigungsschreibens des Insolvenz- bzw. Masseverwalters und der Ausfallversicherung über die Endsumme der Auszahlung, inkl. Datum
                    -Angabe ob zu Ihrer Buchung eine Ausfallsversicherung vorliegt

                    Dh. mir bleibt nichts anderes als auf die Kontaktaufnahme durch DRSF zu warten oder? Oder habt ihr sonst ne Idee, da ich nicht einmal mehr eine Mail von der Kanzlei finde, welche für die Insolvenz zuständig ist.

                    Herbowa5H Offline
                    Herbowa5H Offline
                    Herbowa5
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3569

                    @ct8 sagte:

                    Ich hab in meinem Fall beim Kreditkartenunternehmen Chargeback versucht, mit Unterlagen die ich bisher hatte, und habe das als Antwort/Ergänzung erhalten was noch benötigt wird:

                    -Refundierungsansuchen an den Insolvenz- bzw. Masseverwalter
                    -Kopie des Enderledigungsschreibens des Insolvenz- bzw. Masseverwalters und der Ausfallversicherung über die Endsumme der Auszahlung, inkl. Datum
                    -Angabe ob zu Ihrer Buchung eine Ausfallsversicherung vorliegt

                    Dh. mir bleibt nichts anderes als auf die Kontaktaufnahme durch DRSF zu warten oder? Oder habt ihr sonst ne Idee, da ich nicht einmal mehr eine Mail von der Kanzlei finde, welche für die Insolvenz zuständig ist.

                    Die Kanzlei vom Insolvenz Verwalter reagiert nicht auf E-Mail, habe ich bereits versucht.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Herbowa5H Offline
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                      Herbowa5
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3570

                      Derzeit gibt leider nur die FTI Hotline, aber bis man dort mal durchkommt, ist ein reines Lotterie Spiel.

                      PlattyP 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • thomaswe1991T Offline
                        thomaswe1991T Offline
                        thomaswe1991
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3571
                        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • CT8C CT8

                          Ich hab in meinem Fall beim Kreditkartenunternehmen Chargeback versucht, mit Unterlagen die ich bisher hatte, und habe das als Antwort/Ergänzung erhalten was noch benötigt wird:

                          -Refundierungsansuchen an den Insolvenz- bzw. Masseverwalter
                          -Kopie des Enderledigungsschreibens des Insolvenz- bzw. Masseverwalters und der Ausfallversicherung über die Endsumme der Auszahlung, inkl. Datum
                          -Angabe ob zu Ihrer Buchung eine Ausfallsversicherung vorliegt

                          Dh. mir bleibt nichts anderes als auf die Kontaktaufnahme durch DRSF zu warten oder? Oder habt ihr sonst ne Idee, da ich nicht einmal mehr eine Mail von der Kanzlei finde, welche für die Insolvenz zuständig ist.

                          FuchsteufelF Offline
                          FuchsteufelF Offline
                          Fuchsteufel
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3572

                          @ct8 sagte:

                          Ich hab in meinem Fall beim Kreditkartenunternehmen Chargeback versucht, mit Unterlagen die ich bisher hatte, und habe das als Antwort/Ergänzung erhalten was noch benötigt wird:

                          -Refundierungsansuchen an den Insolvenz- bzw. Masseverwalter
                          -Kopie des Enderledigungsschreibens des Insolvenz- bzw. Masseverwalters und der Ausfallversicherung über die Endsumme der Auszahlung, inkl. Datum
                          -Angabe ob zu Ihrer Buchung eine Ausfallsversicherung vorliegt

                          Dh. mir bleibt nichts anderes als auf die Kontaktaufnahme durch DRSF zu warten oder? Oder habt ihr sonst ne Idee, da ich nicht einmal mehr eine Mail von der Kanzlei finde, welche für die Insolvenz zuständig ist.

                          Pauschalreise? Dann ist wird charge back nicht möglich sein. die ausfallversicherung ist der DSFR.
                          sonst könntest du ja ggf. 2x entschädigt werden 🙂

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • SchoppestecherS Offline
                            SchoppestecherS Offline
                            Schoppestecher
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3573

                            Anbei das Schreiben meiner Bank.

                            Pauschalreise mit Sicherungsschein
                            Bei einer Pauschalreise wenden Sie sich zunächst an die im Sicherungsschein (DSRF, Deutscher Reisesicherungsfonds) ausgewiesene Versicherung. Erhalten Sie dort einen negativen Bescheid (Übernahme wird ausgeschlossen) ist eine Reklamation möglich.
                            Wie verhält es sich mit ausstehenden Restbuchungen von Pauschalreisen?
                            Ausstehende Restbuchungen können nicht durch die Bank verhindert werden.

                            Restbuchung:
                            Es handelt sich um autorisierte Zahlungen aus einem gültigen Vertragsverhältnis.
                            Sofern feststeht, dass die gebuchte Reise nicht stattfinden wird, ist davon auszugehen, dass die FTI Group keine weiteren Belastungen durchführen wird.
                            Sollte es dennoch dazu kommen, ist eine Zahlungsreklamation (wie oben beschrieben) möglich.

                            Folgende Unterlagen werden für eine Reklamation zwingend benötigt:

                            • Reklamationsformular (siehe Anlage)
                            • Negativer Bescheid der Versicherung*
                            • Kopie der vollständigen Buchungsunterlagen
                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Tomek1983T Tomek1983

                              Hat denn eigentlich die Rückerstattung seitens DRSF, für die bereits offiziell stornierten Reisen begonnen?

                              Wenn ich es richtig verstanden hab, wird der DRSF die betroffenen von sich aus via E-Mail kontaktieren. In der Mail sollte es dann über einen Link zum Online-Erstattungsprogramm weitergehen.

                              Oder muss man selbst irgendwie tätig werden? Wurde hier wahrscheinlich schon mal beantwortet, finde jedoch nichts dazu.

                              MishaKM Offline
                              MishaKM Offline
                              MishaK
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3574

                              "........Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Absicherer diesen Anspruch unverzüglich zu erfüllen....."§ 651r II BGB: Mit (angemessener) Frissetzung zur Zahlung auffordern; für Abwartenmüssen gibt es keine gesetzliche Grundlage.

                              PlattyP 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Herbowa5H Herbowa5

                                Derzeit gibt leider nur die FTI Hotline, aber bis man dort mal durchkommt, ist ein reines Lotterie Spiel.

                                PlattyP Offline
                                PlattyP Offline
                                Platty
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3575

                                @herbowa5 sagte:

                                Derzeit gibt leider nur die FTI Hotline, aber bis man dort mal durchkommt, ist ein reines Lotterie Spiel.

                                Die Hotline ist eh sinnlos, man braucht die Bestätigung ja schriftlich.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • MishaKM MishaK

                                  "........Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Absicherer diesen Anspruch unverzüglich zu erfüllen....."§ 651r II BGB: Mit (angemessener) Frissetzung zur Zahlung auffordern; für Abwartenmüssen gibt es keine gesetzliche Grundlage.

                                  PlattyP Offline
                                  PlattyP Offline
                                  Platty
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3576

                                  @mishak sagte:

                                  "........Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Absicherer diesen Anspruch unverzüglich zu erfüllen....."§ 651r II BGB: Mit (angemessener) Frissetzung zur Zahlung auffordern; für Abwartenmüssen gibt es keine gesetzliche Grundlage.

                                  Was wäre Deiner Meinung nach eine angemessene Frist? 3 Wochen? 4 Wochen?
                                  Danach Nachfrist setzen (erneut 3 Wochen) und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Insolvenzverwalter beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken? Soll der halt das Büroinventar pfänden und zwangsversteigern, um den Anspruch zu erfüllen.

                                  Nur, um mal den Weg aufzuzeigen...

                                  MishaKM 2 Antworten Letzte Antwort
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                                  • PlattyP Platty

                                    @mishak sagte:

                                    "........Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Absicherer diesen Anspruch unverzüglich zu erfüllen....."§ 651r II BGB: Mit (angemessener) Frissetzung zur Zahlung auffordern; für Abwartenmüssen gibt es keine gesetzliche Grundlage.

                                    Was wäre Deiner Meinung nach eine angemessene Frist? 3 Wochen? 4 Wochen?
                                    Danach Nachfrist setzen (erneut 3 Wochen) und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Insolvenzverwalter beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken? Soll der halt das Büroinventar pfänden und zwangsversteigern, um den Anspruch zu erfüllen.

                                    Nur, um mal den Weg aufzuzeigen...

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3577

                                    @platty sagte:

                                    Was wäre Deiner Meinung nach eine angemessene Frist? 3 Wochen? 4 Wochen?
                                    Danach Nachfrist setzen (erneut 3 Wochen) und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Insolvenzverwalter beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken? Soll der halt das Büroinventar pfänden und zwangsversteigern, um den Anspruch zu erfüllen.

                                    Nur, um mal den Weg aufzuzeigen...

                                    "Unverzüglich" ist in § 121 BGB definiert ("ohne schuldhaftes Zögern"); die Rechtsprechung zieht im Regelfall die Obergrenze bei 2 Wochen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • PlattyP Platty

                                      @mishak sagte:

                                      "........Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Absicherer diesen Anspruch unverzüglich zu erfüllen....."§ 651r II BGB: Mit (angemessener) Frissetzung zur Zahlung auffordern; für Abwartenmüssen gibt es keine gesetzliche Grundlage.

                                      Was wäre Deiner Meinung nach eine angemessene Frist? 3 Wochen? 4 Wochen?
                                      Danach Nachfrist setzen (erneut 3 Wochen) und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Insolvenzverwalter beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken? Soll der halt das Büroinventar pfänden und zwangsversteigern, um den Anspruch zu erfüllen.

                                      Nur, um mal den Weg aufzuzeigen...

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                                      #3578

                                      @platty sagte:

                                      Was wäre Deiner Meinung nach eine angemessene Frist? 3 Wochen? 4 Wochen?
                                      Danach Nachfrist setzen (erneut 3 Wochen) und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Insolvenzverwalter beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken? Soll der halt das Büroinventar pfänden und zwangsversteigern, um den Anspruch zu erfüllen.

                                      Nur, um mal den Weg aufzuzeigen...

                                      Nachfrist ist nicht erforderlich; der Inso Verwalter hat doch außerdem damit nichts zu tun. Es geht um den Direktanspruch des Reisenden gegen den Absicherer! Von Mahnbescheiden halte ich nicht viel; ich klage in der Regel.

                                      Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • a.jjjjjjaaaA Offline
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                                        #3579

                                        Habe grad von Mein Hotel in Side Bestätigung bekommen das mein Hotelzimmer storniert wurde, wäre am 28.7 geflogen. Aber von FTi noch keine Stornierung, das ist langsam echt nicht mehr schön zum kotzen alles, bin sehr sauer

                                        Herbowa5H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • MishaKM MishaK

                                          @platty sagte:

                                          Was wäre Deiner Meinung nach eine angemessene Frist? 3 Wochen? 4 Wochen?
                                          Danach Nachfrist setzen (erneut 3 Wochen) und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Insolvenzverwalter beantragen und den Gerichtsvollzieher losschicken? Soll der halt das Büroinventar pfänden und zwangsversteigern, um den Anspruch zu erfüllen.

                                          Nur, um mal den Weg aufzuzeigen...

                                          Nachfrist ist nicht erforderlich; der Inso Verwalter hat doch außerdem damit nichts zu tun. Es geht um den Direktanspruch des Reisenden gegen den Absicherer! Von Mahnbescheiden halte ich nicht viel; ich klage in der Regel.

                                          Ahotep2A Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3580

                                          @mishak sagte:

                                          Nachfrist ist nicht erforderlich; der Inso Verwalter hat doch außerdem damit nichts zu tun. Es geht um den Direktanspruch des Reisenden gegen den Absicherer! Von Mahnbescheiden halte ich nicht viel; ich klage in der Regel.

                                          Sobald geklärt ist, was mit den Pauschreisen ab Juli ist, kontaktiert der Versicherer alle FTI Kunden und stellt den Link zum Online Erstattungs/ Formular zur Verfügung. Das kann bei der Masse an zu sichtenden Reiseverträgen ein wenig dauern. Da braucht keiner zu klagen und den Betrieb unnötig aufhalten mit seinen Querschlägen.

                                          MishaKM 1 Antwort Letzte Antwort
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