FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
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Hätte könnte wennte..
Buch einfach Deinen neuen Urlaub, auch wenn es wieder mit der AUA ist.
Wenn.. Die sich melden und sagen, es gibt da eine Doppel Buchung, dann kannst Du wunderbar argumentieren mit stornierter FTI Buchung, auf die Du keinen Zugriff hast. Der Aua-Mitarbeiter macht dann einen Vermerk in die erste Buchung, dass diese nicht mehr genutzt wird und alles ist schick.
Nachteile werden Dir aus der nicht genutzten Flug Buchung nicht erwachsen. Da es eine Pauschalreise ist, bekommst Du die bezahlte Summe vom Reisefonds zurück. Der Zeitpunkt der Rückzahlung ist noch unbekannt, Du solltest erst mal nicht mit dem Geld rechnen in den nächsten Wochen. -
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Falls es auch noch andere Betroffene interessiert hier zum Thema Forderungen anmelden beim InsoVerwalter / Kontakt:
Forderungen geltend machen kann man erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bisher ist dieses nur beantragt.
In diesem Zuge werden dann auch Kontaktmöglichkeiten proaktiv angeboten durch den IV bzw. sein Team.
Sofern man über den DRSF versichert ist kommen die Anmeldeformulare für die Erstattung von dort - ebenfalls proaktiv.
Es ist zum augenblicklichen Zeitpunkt vollkommen witzlos in irgendeiner Form Kontakt aufnehmen zu wollen. -
Hallo zusammen,
HC hat meine Pauschalreise nach Ägypten - Abflug 02.10.24 (Veranstalter FTI) am 17.06.2024 storniert. Das kann ich auch hier auf der Plattform sehen.
Von FTI selber habe ich noch nichts erhalten.
Kommt da noch was?In der Mail von HC steht auch, dass sich der DRSF in den nächsten Tagen mit mir in Verbindung setzen wird.
Bisher habe ich auch hier noch nichts erhalten.Hängt es damit zusammen, dass die Pauschalreise erst Anfang Oktober gewesen wäre?
Schon einmal herzlichen Dank für eine Antwort.
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Den letzten Hinweis zum Thema DRSF, den ich vor zwei, drei Tagen gelesen habe war, dass man das auf einer speziellen DRSF Plattform/Website dann alles anmelden kann.Wie weit sie damit sind,darüber gibt es keine aktuelleren Infos
Der DRSF antwortete auf eine Frage der FVW hierzu- also zum Start Erstattungsprozess (24. Juni 2024:"Sobald der Prozess beginnt, schreiben wir die Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv an", versichern die DRSF-Chefs."
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Hallo zusammen,
meine Bank sagt die ganze Zeit, dass Mastercard mein Chargeback erst bearbeitet (Mietwagen-Buchung), wenn der offizielle Insolvenzantrag eingeleitet ist. Zusätzlich verlangen sie vom DRFS ein Schreiben mit Bestätigung, dass mein Fall nicht abgesichert ist. Total dämlich eigtl., da dies bei Einzelleistungen ja überall so steht. Musste jemand dort schon eine ähnliche Aussage beantragen? Die können doch nicht xtausend Leuten eine solche personalisierte Bescheinigung austellen?
LG Alex -
Hi Alex. Hast du eine Stornobestätigung? Die wurden ja versendet mit der Bestätigung dass die Leistung nicht mehr erbracht wird. Das reicht eigentlich den meisten Banken. Würde da nochmal hartnäckig bleiben. Ich denke nicht dass der DRSF dir hier etwas schreibt. Die haben ja genug zu tun und schreiben es ja auf ihrer Seite auch.
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Hi Alex. Hast du eine Stornobestätigung? Die wurden ja versendet mit der Bestätigung dass die Leistung nicht mehr erbracht wird. Das reicht eigentlich den meisten Banken. Würde da nochmal hartnäckig bleiben. Ich denke nicht dass der DRSF dir hier etwas schreibt. Die haben ja genug zu tun und schreiben es ja auf ihrer Seite auch.
XXX Bitte jetzt wieder auf Zitate verzichten, es ist ruhiger und Übersichtlicher hier geworden,,Zitat entferntXXX.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ja die habe ich mitgegeben!
"Mastercard hat Ihren Fall vorerst abgelehnt, dieser kann momentan noch nicht bearbeitet werden.
Mastercard hat für das Chargeback-Verfahrens bei Insolvenzen klare Regeln.
Nach Rückmeldung von Mastercard muss folgendes beachtet und eingehalten werden:
- Die offizielle Insolvenzeröffnung der FTI Touristik GmbH muss abgewartet werden (noch ist dies nicht geschehen).
- Die schriftliche Bestätigung vom Vertragspartner (FTI Touristik GmbH), dass Ihre Reise nicht statt findet.
- Die schriftliche Bestätigung, dass der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRFS) nicht für die Rückbuchung aufkommt. Dies gilt auch, wenn Sie keine Pauschalreise, sondern nur eine Einzelleistung gebucht haben.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Mitarbeit."das schreiben die. Dabei habe ich die Absage von FTI und warte seit Juni auf die Erstattung der Zahlung. Sie scheinen zwingend die offizielle Insolvenzeröffnung abwarten zu wollen...
Danke für die Auskunft

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Das ist prinzipiell auch vollkommen korrekt so - die anderen Gläubiger müssen ja auch warten und haben keinen Fonds im Rücken. Stand heute ist ja noch nicht einmal gesetzt, dass es zum Verfahren kommt.
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XXX Bitte jetzt wieder auf Zitate verzichten, es ist ruhiger und Übersichtlicher hier geworden,,Zitat entferntXXX.
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ja die habe ich mitgegeben!
"Mastercard hat Ihren Fall vorerst abgelehnt, dieser kann momentan noch nicht bearbeitet werden.
Mastercard hat für das Chargeback-Verfahrens bei Insolvenzen klare Regeln.
Nach Rückmeldung von Mastercard muss folgendes beachtet und eingehalten werden:
- Die offizielle Insolvenzeröffnung der FTI Touristik GmbH muss abgewartet werden (noch ist dies nicht geschehen).
- Die schriftliche Bestätigung vom Vertragspartner (FTI Touristik GmbH), dass Ihre Reise nicht statt findet.
- Die schriftliche Bestätigung, dass der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRFS) nicht für die Rückbuchung aufkommt. Dies gilt auch, wenn Sie keine Pauschalreise, sondern nur eine Einzelleistung gebucht haben.
Wir bedanken uns für Ihre Geduld und Mitarbeit."das schreiben die. Dabei habe ich die Absage von FTI und warte seit Juni auf die Erstattung der Zahlung. Sie scheinen zwingend die offizielle Insolvenzeröffnung abwarten zu wollen...
Danke für die Auskunft

@reisinger850 sagte:
- Die schriftliche Bestätigung, dass der Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRFS) nicht für die Rückbuchung aufkommt. Dies gilt auch, wenn Sie keine Pauschalreise, sondern nur eine Einzelleistung gebucht haben.
Bzgl. der offiziellen Insolvenzeröffnung bin ich überfragt. Aber der letzte Punkt mit dem Hinweis auf den DRFS ist doch schwachsinnig, da er gar keine Einzelleistungen absichert.
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... was er in seinen Statuten schriftlich darlegt. Das sollte dann auch ausreichen.
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@Reisinger850: Welche Bank ist das denn? Die Sparkassen und die DKB (Miles&More) haben jedenfalls bei Mastercard deutlich geringere Anforderungen. Die Aussage "nach Rückmeldung von Mastercard" kann auch nicht stimmen, da Mastercard in ein Chargebackverfahren gar nicht eingebunden ist. Das läuft von Dir als Karteninhaber über die Kartenherausgebende Bank (den Issuer) an die Bank von FTI (den Acquirer) und läuft nach den Chargeback Guides von Mastercard, die für nicht abgesicherte Einzelleistungen ausdrücklich ein Chargeback vorsehen. Da will Dir jemand einen Bären aufbinden. Oder hast Du auf Deiner Mietwagenbuchungsbestätigung von FTI wie andere hier auch "Pauschalreise" drauf stehen und einen Sicherungsschein abgedruckt? Dann könnte ich verstehen, dass Deine Bank eine Ablehnung des DRSF sehen will.
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Da kommt Freude auf! Bisschen was zu tun für die Leuz beim DRSF, die haben´s ja so plüschig!?

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Auf der FTI Seite steht, dass man mit der Eröffnung des Insolvenz Verfahrens automatisch ein Gläubigeranschreiben bekommt. Das soll aber wohl frühestens im September passieren.
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Hallo zusammen,
ich habe jetzt von der Barclays Kreditkarte (VISA) die Nachricht bekommen, dass ich die Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter inkl. Rückmeldung (gilt nur für Einzelleistungen) einreichen soll. Das wird ja wohl noch dauern.mhmm liest sich hier auf der Seite so, dass anscheinend VISA auch nochmal anders das handhabt als Mastercard. oder sind aufgrund der anzahl der chargeback anträge inzwischen die spielregeln verschärft? es gibt ja einige hier, die bereits das geld zurück bekommen haben.
hier sollten alle betroffenen aufpassen, denn auch bei der TC Pleite war es ja schon so, dass einige Banken falsch informierten, den Kunden abwimmelten. Kunden brauchen eigentlich nicht auf eine Reaktion des Insolvenzverwalters warten, denn die Erstattung kommt nicht aus dem Topf des Insolvenzverwalters, bzw. vonseiten der insolventen Gesellschafter, sondern von der Händlerbank, die sich für solche Fälle ebenfalls absichert. Der Insolvenzverwalter muss dem Chargeback also nicht zustimmen und ist daran auch nicht beteiligt.