FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
-
ne, da hat sich sich nichts verschärft, CT8 hat ja weiter oben geschrieben, dass ihm/ihr für die Einzelleistung ein Sicherungsschein vorliegt und dass er/sie das auch so auf dem Chargebackformular der DKB angegeben hat, dann muss die DKB auf die Ablehnung des DSFR bestehen, ansonsten bleibt das Procedere für VISA und Mastercard gleich, hier nochmal für:
DKB Visa Debit und Credit:
https://www.dkb.de/fragen-antworten/fti-insolvenz-kann-ich-meine-kartenzahlung-reklamieren
Und hier für
DKB Miles& More Mastercard:
https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/fti/Merkwürdig finde ich die Forderung nach Insolvenzeröffnung, gerade wenn die InsO mangels Masse nicht eröffnet wird, ist ein Chargeback um so wichtiger, daher kann ich diese Anforderung überhaupt nicht nachvollziehen, die ist auch nicht in den FAQ's/den Formularen genannt.
Klärungsbedürftig bleibt auch der Sicherungsschein bei Einzelleistungen, ich rechne ja mit einer Ablehnung durch den DRSF, aber warten wir es ab. Auf jeden Fall wie vs richtig geschrieben hat mehr (unnütze) Arbeit für den DRSF.
@Liesa: Die Aussage ist m.E. gefährlich falsch. Wenn Du so lange wartest, läufst Du aus den Chargebackfristen, Du kannst m.E. eine Forderung auch nicht 2x geltend machen (1x im Insoverfahren und 1x per Chargeback), ich glaube, da wollte Dich nur jemand abwimmeln. Barcley's hat das Kreditkartengeschäft in Deutschland bekanntermaßen zum Verkauf gestellt, die haben bestimmt kein Bock auf Chargeback mehr, da hilft es nur hartnäckig zu bleiben...
-
@Liesa
Schau doch bitte mal in die Links von Wülfi71 und die genaue Beschreibung des Prozedere. Davon abweichende Auskünfte kannst du hinterfragen, also "Warum muss ich dies und das tun wenn es gar nicht in den Bedingungen für das CB Prozedere steht?" Wie schon bei der Sendung mit der Maus: Wer nich fragt bleibt dumm! Dran bleiben, insistieren - alles hinterfragen.
@Wülfi71
Über das Beharren auf InSo Eröffnung habe ich mich auch gewundert. Das trifft zu auf Forderungen an den InSoV sollte aber bei CB eigentlich unerheblich sein (wegen der von dir beschriebenen Innenverhältnisse). Ferner bin ich wie bereits geschrieben auch der Meinung, dass die Bestätigung betreffend nicht Absicherung von Einzelleistungen in den AVB des DRSF vollkommen ausreichen müssten.
Last not least ist völlig unstreitig, dass die bezahlte Leistung nicht erbracht werden kann und rechtschaffen unstreitig, dass sie nicht anderweitig abgesichert ist (Einzelleistung ohne Sicherungsschein). Selbst an den Sicherungsscheinen für Einzelleistungen, die wohl sehr selten ausgegeben wurden, herrschen ja berechtigte Zweifel hinsichtlich deren Gültigkeit für Ansprüche gegen den DRSF. -
Danke für den Hinweis. Aber was kann ich jetzt tun bzw. wie kann ich argumentieren. Weiß das jemand?
@liesa sagte:
Danke für den Hinweis. Aber was kann ich jetzt tun bzw. wie kann ich argumentieren. Weiß das jemand?
ich würde damit argumentieren, dass bei Mastercard und VISA ein Chargeback expliziz auch bei Insolvenz möglich ist. Deine Bank sollte eigentlich den wenigstens Stress damit haben, denn die Kohle kommt von der Händlerbank. Sollte deine Bank hartnäckig bleiben, würde ich in jedem Fall es mir schriftlich bestätigen lassen, dass Du den CB-Antrag gestellt hast (wegen Frist) und deine Bank eine weitere Bearbeitung aus den dir genannten Gründen pausieren muss. Banken haften für Beratungsfehler - daher schriftlich dir das bestätigen lassen, damit sie später nicht kommen, dass du zu spät bist und es ihnen schrecklich leid tut.
-
Hallo zusammen,
ich habe mit meiner örtlichen Sparkasse aktuell auch so meine Probleme. Leider können oder wollen Sie keine vernünftigen Aussagen treffen.Ich habe eine FTI Hoteleinzelleistung über die Mastercard meiner Sparkasse voll bezahlt. Der Urlaub hat bereits vom 16.06 bis 23.06 stattgefunden...wir mussten vor Ort nochmals zahlen...wollten den Urlaub aber auch nicht sausen lassen.
Nun wurde ich von der Sparkasse dazu gedrängt bei der URV einen Antrag auf Rückerstattung online auszufüllen, denn schließlich seien wir darüber versichert. Ich habe mehrmals erwähnt, dass es nur der Versicherungsschutz bei Krankheit etc. sei, aber auch der hinzugezogene Vorgesetzte bestätigte dieses als korrektes vorgehen. Ich habe den Antrag natürlich ausgefüllt, rechne mir aber absolut keine Erfolgschancen aus.
Das von mir erwähnte Chargeback Verfahren wurde nicht verfolgt oder noch nie gehört?Nun habe ich bis heute nur seitens FTI ein Schreiben erhalten, dass gebuchte Reisen zwischen 11.06 und 05.07.24 nicht stattfinden. Ich habe aber keine individuelle Stornierung meiner Leistung erhalten. Wie kann ich diese erwirken oder kommt diese noch? Für ein hoffentlich noch klappendes Chargeback Verfahren, werde ich dies wohl noch benötigen!?
-
@TheTourist
Ganz schwierige Fallkonstellation, da du die Leistung ja in Anspruch genommen hast und "nur" neuerlich bezahlen musstest.
Ich wage mich dahingehend an keine Aussage betreffend die Aussichten auf ein Chargeback.
Es ist üblich (und einleuchtend!), dass andere Möglichkeiten der Absicherung ausgeschlossen werden müssen. Vielleicht reicht ja die Ablehnung deiner Rücktrittsversicherung aus um das CB Verfahren einzuleiten? Viel Glück und berichte/frage gerne weiter hier. -
@TheTourist
Ganz schwierige Fallkonstellation, da du die Leistung ja in Anspruch genommen hast und "nur" neuerlich bezahlen musstest.
Ich wage mich dahingehend an keine Aussage betreffend die Aussichten auf ein Chargeback.
Es ist üblich (und einleuchtend!), dass andere Möglichkeiten der Absicherung ausgeschlossen werden müssen. Vielleicht reicht ja die Ablehnung deiner Rücktrittsversicherung aus um das CB Verfahren einzuleiten? Viel Glück und berichte/frage gerne weiter hier.was du versuchen kannst, wende Dich an FTI und frage nach einer Storno-/Absagebestätigung. Du hast die Leistung von FTI in dem Sinne nicht wahrgenommen. Durch die erneute Zahlung vor Ort hast Du lediglich aus dem Kontingent, aus dem ein Zimmer für Dich reserviert war, die Leistung vor Ort neu gekauft. Damit sollte ein Chargeback der ersten Zahlung von FTI möglich sein. Die Zahlung vor Ort ist nach meinem Dafürhalten ein eigenständiges "Rechtsgeschäft" zwsichen Dir und dem Hotel direkt. Einfach mal bei FTI nach der Stornobestätgung fragen, denn sie haben nach ihren Angaben alle Einzelleistungen auch abgesagt.
-
@TheTourist
Ganz schwierige Fallkonstellation, da du die Leistung ja in Anspruch genommen hast und "nur" neuerlich bezahlen musstest.
Ich wage mich dahingehend an keine Aussage betreffend die Aussichten auf ein Chargeback.
Es ist üblich (und einleuchtend!), dass andere Möglichkeiten der Absicherung ausgeschlossen werden müssen. Vielleicht reicht ja die Ablehnung deiner Rücktrittsversicherung aus um das CB Verfahren einzuleiten? Viel Glück und berichte/frage gerne weiter hier.xxx Bitte keine überflüssigen Zitate - Button Antworten benutzen! xxx
@vonschmelingDie Leistung habe ich nicht direkt in Anspruch genommen. Das Hotel hat mir die Reise bzw. Das Hotelzimmer nur nochmals selbst verkauft!
Separate Rechnung erhalten.
Hatte vorab bereits mit dem Hotel telefoniert. Reise wurde auch hier von FTI storniert. -
@Fuchsteufel
Ich nehme an es geht allein um die an FTI geleistete Zahlung. Selbstverständlich kann eine Erstattung der Zahlung vor Ort nicht über CB begehrt werden. -
@TheTourist
Ist mir vollkommen klar. Nach üblicher Auffassung müsste ein Chargeback für deine erste Zahlung möglich sein - soweit die Theorie.
Offenbar ist die Auslegung der Bedingungen recht willkürlich, was immer dem entgegengesetzt werden kann?! -
@Fuchsteufel
Ich nehme an es geht allein um die an FTI geleistete Zahlung. Selbstverständlich kann eine Erstattung der Zahlung vor Ort nicht über CB begehrt werden.@vonschmeling
genauso hatte ich es geschrieben und gemeint. CB für die erste, an FTI geleistete Zahlung.
dass für die erneute Zahlung kein CB rechtens ist, ist m.E. selbstredend oder?und thetourist hat ja gerade ergänzt, dass ihm das zimmer quasi neu verkauft wurde. so war auch die annahme in meinem post.
daher wenn für die über FTI gebuchte Hotelleistung keine Stornobestätigung vorliegt, so sollte er sie bei FTI anfragen.
die Stornobestätigungen wurden ja verschickt und sind notwenidg für den streit mit der bank. -
@vonschmeling
genauso hatte ich es geschrieben und gemeint. CB für die erste, an FTI geleistete Zahlung.
dass für die erneute Zahlung kein CB rechtens ist, ist m.E. selbstredend oder?und thetourist hat ja gerade ergänzt, dass ihm das zimmer quasi neu verkauft wurde. so war auch die annahme in meinem post.
daher wenn für die über FTI gebuchte Hotelleistung keine Stornobestätigung vorliegt, so sollte er sie bei FTI anfragen.
die Stornobestätigungen wurden ja verschickt und sind notwenidg für den streit mit der bank.Ist diese besser telefonisch zu erwirken oder per E-Mail?
-
Ist diese besser telefonisch zu erwirken oder per E-Mail?
Ich würde unter der auf der Webseite angegebene Telefonnummer anrufen.
-
Bei der Kombination aus lokaler Sparkasse, Mastercard und URV würde ich auf eine Mastercard Gold der Sparkasse tippen, da die Versichungsleistungen dieser Karte über die URV laufen. Bei meiner Mastercard Gold der lokalen Sparkasse ist keine Insolvenzversicherung enthalten. Natürlich kann das bei anderen Sparkassen aber anders sein.
Insgesamt ist es schon traurig, dass die "Experten" bei den Banken häufig ihre eigenen Produkte und dort inkludierten Leistungen nicht richtig kennen...
-
Wir hatten eine reine Hotelbuchung von 17.6. bis 23..
Unsere Reise wurde storniert.
Gestern haben wir die positive Nachricht unseres Reisebüros erhalten, dass sie uns schadlos halten konnten und wir die komplette Summe zurück bekommen da wir schon Anzahlung und Restzahlung überwiesen hatten.
Also bitte liebe Reisende mit Einzelbuchungen, welche die Reise schon bezahlt haben - dir Hoffnung auf Rücküberweisung nicht aufgeben -
da würde ich nochmal nachhaken. die bedingungen sind ja nicht von deiner sparkasse aufgestellt. dass ein chargeback bei nicht erhaltener ware/leistung auch dann wenn der verkäufer die insolvenz meldet möglich ist, sind bedingungen von mastercard selbst. und da die sparkasse eine mastercard gebrandete karte ausstellt, können sie hier nicht die spielregeln von mastercard verändern. sicherlich können herausgebende banken den versicherungsschutz gerade bei den goldkarten unterschiedlich gestalten. aber die bedingungen des zahlungsverkehrs von mastercard können sie nicht als unwirksam/nicht existent nun abstempeln.
kann man nur raten hartnäckig zu bleiben und mit den regeln von mastercard konfrontieren. ich weiß nicht warum die banken und sparkassen hier gerne falsch beraten. scheut man den aufwand?
-
@Fuchsteufel
Redaktioneller Hinweis: Benutze bitte Standardschriftfarbe. Man kann ansonsten Hervorhebungen nur schlecht erkennen. -
Ich bin selbst gar nicht betroffen. Mein Beitrag war auf die Aussage von @"
" bezogen, wo gesagt wurde, dass das bei der URV eingereicht werden muss und auf den Wunsch nach Chargeback gar nicht eingegangen wurde. Meine Vermutung ist in diesem Fall, dass es sich um die Mastercard Gold der jeweiligen Sparkasse handelt, da die URV genannt wurde. Wobei die URV natürlich nur relevant sein kann, wenn die Versicherung auch eine Insolvenzversicherung enthält. Theoretisch könnte es sein, dass diese enthalten ist, da die Versicherungsleistungen wohl von der jeweiligen Sparkasse abhängen. Ansonsten hat eine normale Reiserücktrittsversicherung mit diesem Fall aber einfach nichts zu tun und dass das Chargback berechtigt ist, ist für mich auch eindeutig so.
Ich finde es einfach traurig, dass der Mitarbeiter und auch der Vorgesetzte an der Bank ihre eigenen Produkte (Mastercard Gold) und die darin enthaltenen Leistungen (Versicherungen, Chargeback) anscheinend nicht richtig kennen.
-
@Fuchsteufel
Redaktioneller Hinweis: Benutze bitte Standardschriftfarbe. Man kann ansonsten Hervorhebungen nur schlecht erkennen.um gottes willen, wie konnte so ein schwerwiegender fehler nur passieren

in dem falle war aber nicht der autor des beitrages unmöglich und hat eine schriftfarbe geändert, sondern wahrscheinlich hat der Editor hier den Farbwechsel nach der Teilnehmer Nennung über "@" nicht geschafft. über die funktionen des editors gibt es - zumindest bei mir - auch keine schaltfläche um die farbe der schrift zu ändern -
Ich finde , vs hatte das sehr ruhig geschrieben und begründet ist auch ihre Aufgabe als Moderatorin.... Mir fiel es übrigens auch auf.
Von schwerwiegendem Fehler hatte ich nichts gelesen.
Also, Erklärung geliefert, Thema abgehakt.