Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Airlines
  5. Air Anka
  6. Air Anka

Air Anka

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
157 Beiträge 48 Kommentatoren 136.2k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

    Dieser Beitrag wurde gelöscht!

    SDieckmannS Offline
    SDieckmannS Offline
    SDieckmann
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #141
    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #142

      @SDieckmann
      Offenbar gab´s bei dir heute Troll zum Frühstück?
      Du glaubst doch wohl nicht, dass so ein Geschwafel irgendeinen hier beeindruckt - und fall doch irrst du dich gewaltig.
      Deine Vergleiche hinken nicht nur, sie haben gar einen kompletten Querschnitt. Was soll das Kabinenlayout mit Ausfällen oder Verspätungen zu tun haben? Reservierungen gehen auch bei den "renommierten" LFU bisweilen in die Binsen, und weshalb sind solche Größen wie z.B. Air Berlin gescheitert? Oder die prinzipiell seriös ausgestattete Germania?
      Mein Fazit: Keine Ahnung aber laut!

      Es ist natürlich fatal, wenn man wegen eines Ausfalls womöglich die ganze Urlaubsreise vergeigt. Im Falle einer Pauschalreise ist dann jedoch der Veranstalter in der Pflicht, wobei man Alternativen halt nicht auf dem Silbertablett serviert bekommt im absoluten Peak der Reisesaison und ggf. Gabelflüge schlucken muss. Möchte man das nicht besteht immerhin Anspruch auf eine Kompensation in Höhe von etwa der Hälfte des Reisepreises (zu richten an den Veranstalter).

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • SDieckmannS Offline
        SDieckmannS Offline
        SDieckmann
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #143
        Dieser Beitrag wurde gelöscht!
        SDieckmannS 1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • SDieckmannS SDieckmann

          Dieser Beitrag wurde gelöscht!

          SDieckmannS Offline
          SDieckmannS Offline
          SDieckmann
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #144
          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
          Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • Ann-ChristinPecht.A Ann-ChristinPecht.

            Ich rate jeden ab bei Air Anka zu buchen wir würden jetzt zweimal kurz hintereinander in Nürnberg versetzt. Das erste Mal wurde drei Tage vor Abflug der Flug gestrichen und dann nur Gabelflüge ab München/Frankfurt angeboten. Gestern hatten wir es nochmals mit Air Anka ab Nürnberg probieren wollen. Beim Check in wurde mitgeteilt daß wir nicht auf der Liste stünden , das größere Flugzeug (Airbus 330) sei defekt und ein halb so großes als Ersatz ab Nürnberg die anderen Fluggäste seien umgebucht wahrscheinlich auf Stuttgart, aber wann und Bestätigung etc könnten sie uns nicht mitteilen. Angeblich hätten die Reiseveranstalter rechtzeitig Bescheid gewusst und uns nicht benachrichtigt, aber seehr komisch, dass das gleich mehrere Reiseveranstalter von ca 80 Fluggästen versemmelt haben sollen. Lag vermutlich doch eher an der Airline

            vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #145

            @ann-christinpecht sagte:

            ... Lag vermutlich doch eher an der Airline

            Natürlich lag es an der Airline, aber richten muss es trotzdem der Veranstalter. Seid ihr denn letzten Endes noch weggekommen?

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • SDieckmannS SDieckmann

              Dieser Beitrag wurde gelöscht!

              Günter/HolidayCheckG Online
              Günter/HolidayCheckG Online
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
              #146
              Dieser Beitrag wurde gelöscht!
              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • freaky00F Offline
                freaky00F Offline
                freaky00
                schrieb am zuletzt editiert von
                #147

                Warum werden denn noch immer Flüge für Erfurt angezeigt ? Die Airline fliegt dort nicht mehr, hab extra nachgefragt.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • HABERLINGH 1
                  HABERLINGH 1
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #148

                  Das Problem liegt eher bei den RV, die hinterlegen die jeweilige Airline.😉

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Samed.MS Offline
                    Samed.MS Offline
                    Samed.M
                    schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                    #149

                    Unser Rückflug mit Air Anka von Antalya nach Frankfurt am 5. Oktober 2025 war leider ein absolutes Horrorszenario und steht in keinem Verhältnis zu den Erwartungen, die man an eine Fluggesellschaft stellen darf.

                    Nach stundenlangem Warten beim Check-in ohne klare oder verlässliche Informationen wurden schließlich alle Passagiere in mehrere hygienebedürftige Hotels im Stadtzentrum von Antalya gebracht – angeblich aufgrund eines „Drohnenalarms“ am Flughafen Frankfurt. Eine offizielle Bestätigung oder nachvollziehbare Erklärung für diese Begründung gab es jedoch zu keinem Zeitpunkt.

                    Erst am folgenden Abend wurden wir wieder zum Flughafen gebracht, wo uns mitgeteilt wurde, dass Air Anka keinen eigenen Ersatzflug bereitstellt. Stattdessen wurden die Passagiere auf verschiedene Flüge anderer Airlines umgebucht – teilweise mit Ziel Köln statt Frankfurt.
                    Meine Reisebegleitung und ich wurden dabei sogar auf unterschiedliche Flüge verteilt und mussten getrennt reisen so wie viele andere auch.

                    Die gesamte Rückreise verzögerte sich dadurch um rund 24 Stunden. Wir kamen erst in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages zu Hause an, völlig erschöpft und mit massiven Einschränkungen im Berufsalltag.

                    Was diese Situation besonders enttäuschend machte, war die mangelhafte bzw. Fehlende Kommunikation seitens Air Anka. Es gab und gibt immernoch keine klaren Informationen, keine Betreuung am Flughafen, und auch die Unterbringung erfolgte ohne ausreichende Organisation.

                    Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie der eigenen Air Anka Passenger Rights Brochure besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.

                    Ich bitte daher alle Beteiligten beim-
                    Air Anka Flug 6K367(Antalya-Frankfurt/Köln am 5.10.25)
                    sich bei mir zu melden um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen, im falle dass sich die Fluggesellschaft weigert eine Entschädigung zu zahlen.

                    Zitat entfernt!

                    burton_B vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • KourionK 1
                      KourionK 1
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                      #150

                      @Samed.M.
                      Hallo. Die Forenregeln hast du bei deiner Anmeldung akzeptiert. Auch gelesen ? Dieses hier:
                      "Hinweise und Links,... Verlinkungen auf... Foren... sind nicht gestattet...." - hier klicken

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Samed.MS Samed.M

                        Unser Rückflug mit Air Anka von Antalya nach Frankfurt am 5. Oktober 2025 war leider ein absolutes Horrorszenario und steht in keinem Verhältnis zu den Erwartungen, die man an eine Fluggesellschaft stellen darf.

                        Nach stundenlangem Warten beim Check-in ohne klare oder verlässliche Informationen wurden schließlich alle Passagiere in mehrere hygienebedürftige Hotels im Stadtzentrum von Antalya gebracht – angeblich aufgrund eines „Drohnenalarms“ am Flughafen Frankfurt. Eine offizielle Bestätigung oder nachvollziehbare Erklärung für diese Begründung gab es jedoch zu keinem Zeitpunkt.

                        Erst am folgenden Abend wurden wir wieder zum Flughafen gebracht, wo uns mitgeteilt wurde, dass Air Anka keinen eigenen Ersatzflug bereitstellt. Stattdessen wurden die Passagiere auf verschiedene Flüge anderer Airlines umgebucht – teilweise mit Ziel Köln statt Frankfurt.
                        Meine Reisebegleitung und ich wurden dabei sogar auf unterschiedliche Flüge verteilt und mussten getrennt reisen so wie viele andere auch.

                        Die gesamte Rückreise verzögerte sich dadurch um rund 24 Stunden. Wir kamen erst in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages zu Hause an, völlig erschöpft und mit massiven Einschränkungen im Berufsalltag.

                        Was diese Situation besonders enttäuschend machte, war die mangelhafte bzw. Fehlende Kommunikation seitens Air Anka. Es gab und gibt immernoch keine klaren Informationen, keine Betreuung am Flughafen, und auch die Unterbringung erfolgte ohne ausreichende Organisation.

                        Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie der eigenen Air Anka Passenger Rights Brochure besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.

                        Ich bitte daher alle Beteiligten beim-
                        Air Anka Flug 6K367(Antalya-Frankfurt/Köln am 5.10.25)
                        sich bei mir zu melden um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen, im falle dass sich die Fluggesellschaft weigert eine Entschädigung zu zahlen.

                        Zitat entfernt!

                        burton_B Offline
                        burton_B Offline
                        burton_
                        schrieb am zuletzt editiert von burton_
                        #151

                        @samedm sagte:

                        Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 [...] besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.

                        "Anwendungsbereich
                        (1) Diese Verordnung gilt

                        a ) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

                        b ) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten." (Quelle)

                        Finde den Fehler 😉

                        (Ja, ich weiß, es gibt auch entsprechende Regelungen im türkischen Recht)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • nate1N Offline
                          nate1N Offline
                          nate1
                          schrieb am zuletzt editiert von nate1
                          #152

                          @samedm - Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 greift nicht für deinen Flug mit Air Anka, denn dies ist eine türkische Fluggesellschaft und keine aus der EU sowie Island, Norwegen und Schweiz.

                          "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Samed.MS Samed.M

                            Unser Rückflug mit Air Anka von Antalya nach Frankfurt am 5. Oktober 2025 war leider ein absolutes Horrorszenario und steht in keinem Verhältnis zu den Erwartungen, die man an eine Fluggesellschaft stellen darf.

                            Nach stundenlangem Warten beim Check-in ohne klare oder verlässliche Informationen wurden schließlich alle Passagiere in mehrere hygienebedürftige Hotels im Stadtzentrum von Antalya gebracht – angeblich aufgrund eines „Drohnenalarms“ am Flughafen Frankfurt. Eine offizielle Bestätigung oder nachvollziehbare Erklärung für diese Begründung gab es jedoch zu keinem Zeitpunkt.

                            Erst am folgenden Abend wurden wir wieder zum Flughafen gebracht, wo uns mitgeteilt wurde, dass Air Anka keinen eigenen Ersatzflug bereitstellt. Stattdessen wurden die Passagiere auf verschiedene Flüge anderer Airlines umgebucht – teilweise mit Ziel Köln statt Frankfurt.
                            Meine Reisebegleitung und ich wurden dabei sogar auf unterschiedliche Flüge verteilt und mussten getrennt reisen so wie viele andere auch.

                            Die gesamte Rückreise verzögerte sich dadurch um rund 24 Stunden. Wir kamen erst in den frühen Morgenstunden des nächsten Tages zu Hause an, völlig erschöpft und mit massiven Einschränkungen im Berufsalltag.

                            Was diese Situation besonders enttäuschend machte, war die mangelhafte bzw. Fehlende Kommunikation seitens Air Anka. Es gab und gibt immernoch keine klaren Informationen, keine Betreuung am Flughafen, und auch die Unterbringung erfolgte ohne ausreichende Organisation.

                            Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie der eigenen Air Anka Passenger Rights Brochure besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.

                            Ich bitte daher alle Beteiligten beim-
                            Air Anka Flug 6K367(Antalya-Frankfurt/Köln am 5.10.25)
                            sich bei mir zu melden um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen, im falle dass sich die Fluggesellschaft weigert eine Entschädigung zu zahlen.

                            Zitat entfernt!

                            vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #153

                            @samedm sagte:
                            ...

                            Laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie der eigenen Air Anka Passenger Rights Brochure besteht in einem solchen Fall klare Entschädigungsansprüche.

                            Du irrst dich, die VO(EG)261/04 kommt hier nicht zur Anwendung, da sich weder der Abflugort im Bereich der EU befindet noch das betroffene LFU ein EU basiertes ist.

                            Ich bitte daher alle Beteiligten beim-
                            Air Anka Flug 6K367(Antalya-Frankfurt/Köln am 5.10.25)
                            sich bei mir zu melden um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen, im falle dass sich die Fluggesellschaft weigert eine Entschädigung zu zahlen.

                            Solche Aufrufe haben hier keinen Platz, die Admins werden deinen Beitrag entsprechend editieren.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • jaykayhamJ Offline
                              jaykayhamJ Offline
                              jaykayham
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #154

                              Es gibt aber noch die tuerkische Fluggastrechte-Verordnung, welche mit der EU-Fluggastrechte-Verordnung fast identisch ist. Als tuerkische Airline unterliegt Air Anka also dieser.

                              LEBEN IST, WAS EINEM BEGEGNET, WÄHREND MAN AUF SEINE TRÄUME WARTET!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #155

                                Genau, und die Beitreibung wird ein Heidenspaß, ganz gleich wie viele Betroffene sich da zusammentun mögen ... 😏

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HABERLINGH 1
                                  HABERLINGH 1
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                  #156

                                  Wenn noch jemand mitmacht sind wir schon zwei...😆

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV Offline
                                    vonschmelingV Offline
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #157

                                    Auf geht´s! 🙈
                                    Witz ohne: In der Türkei gibt es die hier verbreitete Beitreibungsindustrie schlicht nicht. Das bedeutet man muss alles selbst organisieren und natürlich dafür auch entsprechend in Vorleistung gehen. Ich kann mir offen gestanden nicht vorstellen, dass eine Legion Betroffener dabei mitzieht?!?
                                    Die Ablehnung ist den Beschwerdeführern ohnehin gewiss, wenn sie sich auf die VO(EG)261/04 berufen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    Antworten
                                    • In einem neuen Thema antworten
                                    Einloggen
                                    • Sortiert nach
                                    • Älteste zuerst
                                    • Neuste zuerst
                                    • Meiste Stimmen

                                    • 1
                                    • 2
                                    • 3
                                    • 4
                                    • 5
                                    • 6
                                    • 7
                                    • 8
                                    • 8 von 8
                                    Reiseforum Service
                                    • RSS-Feed abonnieren
                                    • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                    • Reiseforum Hilfe
                                    • Forensuche
                                    • Aktuelle Themen

                                    • Inhalte melden
                                    • Veranstalter AGB
                                    • Nutzungsbedingungen
                                    • Datenschutz
                                    • Privatsphäre-Einstellungen
                                    • AGB
                                    • Impressum
                                    © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                    • Erster Beitrag
                                      Letzter Beitrag