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Sohnemann(17) allein auf Reisen?

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  • hawaii-elkeH Offline
    hawaii-elkeH Offline
    hawaii-elke
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    Hallo,
    ich bin ganz euerer Meinung!! 😉 😉 😉 😉 Mein Sohn wird heuer 18 und möchte alleine(mit Freund) verreisen.Mir wird bei dem Gedanken ganz schlecht.
    Er hat zwar schon Schüleraustausch mit 14 Jahren nach La Reunion (Nachbarinsel von Mauritius) sowie nach Frankreich gemacht,aber das ist ja was anderes,da hier Lehrer dabei waren.

    Da er den Urlaub zum Geburtstag bekommt ,bin ich natürlich auf der Suche nach einem Hotel.Ich denke Mallorca oder Ibiza?? 😞

    Da müssen wir durch!!! 😉
    Grüße hawaii-elke

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    • carstenW.C Offline
      carstenW.C Offline
      carstenW.
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      Aber wie sieht die rechtliche Lage aus wenn man einen noch nicht Volljährigen ohne Betreuung verreißen läßt?
      LG

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      • Tine 69T Offline
        Tine 69T Offline
        Tine 69
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        Sicher kommen die auch im Urlaub an Akl habe ich doch erzählt auf Malle an der Poolbar hat niemand gefragt " wie alt bist du denn mein Großer"?
        Aber was nützt das alles, entweder wir lassen sie ziehen oder wir versauen uns gegenseitig die ganzen Sommerferien zu Hause, oder wir fliegen alle mit und machen dann mit unseren Kids Party. :? 😄 ❓

        Finde ich lustig was ditschi2 und slowhexe schreiben.

        Aber man muss schon vernünftig denken, aber zu Hause kann ja auch sowas passieren nur sind wir dann eben vor Ort und müssen nicht erst zum Ballermann fliegen. :? 😉

        Also schlafen wir noch mal ein paar Nächte darüber und entscheiden dann ob wir Ihn/Sie fliegen lassen oder nicht. ❓ ❓ ❓ ❓ 😞 😞 😞 😐 😐 😐 😄 😄 😄

        Gruß Kerstin. 😉 😄

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        • holunder59H Offline
          holunder59H Offline
          holunder59
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          kollektive...überwachte....Partys...mit den "Alten"...

          dat wolln die bestimmt nicht !!!

          Kann natürlich mal stattfinden, warum auch nicht...

          Ich lass mir dann im Nachhinein nicht nachsagen: Ha, nun haben die es mal wieder einen auf cool gebraucht. Die haben es ja nötig...Wollen noch in ihrem Alter einen auf "jung" machen.

          Je mehr wir besorgt handeln und überwachen wollen umsomehr wird darüber auch gelästert.
          Ich weiss es von Jugendinsider-Kreisen. Wir reden über solche Themen offen. Und sehen somit auch die "Andere-Seite".

          Man muss also aufpassen wo es lustig bleibt...bevor es lästerhaft endet.
          Die Frage bleibt eben nach wie vor..... was ist denn nun "richtig"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • caribiangirlC Offline
            caribiangirlC Offline
            caribiangirl
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            @ holunder

            genau, überwachte Partys mit den "Alten", dat will unser Nachwuchs sicherlich nicht.
            Wir machen daheim auch mal ne Fete und unsere Freunde kommen dann samt ihren "großen Kids" zu uns. Die Tennies verdrücken sich dann aber zu 95% im Zimmer meines Sohnes. Denen ist es schon zu "uncool" mit uns "Alten" den Abend zu verbringen.
            Ich verstehe das auch, dass man in einem gewissen Alter nicht mehr so auf die Eltern fixiert ist.

            @ carsten

            Man ist definitiv bis zur Volljährigkeit verantwortlich, für den Nachwuchs.
            Allerdings gibts da auch große Unterschiede. Geht dein Kind, trotz Verbot deinerseits, zur nächsten Baustelle, spielt dort und macht event. was kaputt, haftest du nicht. Die Schilder: "Baustelle betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder" sind deshalb Gegendstandslos ;).
            Wenn man als Eltern noch minderjährige alleine, oder mit Freunden in Urlaub lässt und der Sohnemann/ die Tochter bauen dort Mist, kann die rechtliche Sachlage wieder anders aussehen. Zumindest sollte man eine Haftpflichtversicherung haben, die aber (glaub ich zumindest) JEDER hat, der Kinder hat.
            Die Haftpflicht kann man laut meiner Nichte ( sie ist Versicherungskauffrau) anscheinend auch für die Abwesenheit der "Kinder" fürs Ausland kurzzeitig für ein paar Cent erhöhen. Für den Fall, der Nachwuchs beschädigt aus Versehen irgendwas. Z.B. mit nem Rad die Kurve nicht kriegen und event. ein Auto zerkratzen. Hat es schon gegeben 😞.

            LG Silke

            Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

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            • guestG Offline
              guestG Offline
              guest
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              wir versuchen auch unbedingt unsere drei Kinder zur Selbstständigkeit zu erziehen.

              Hier zu Haus können die "Großen" auch eigentlich machen, was sie wollen, will heißen wir schreiben Ihnen nicht vor, wohin sie abends und am Wochenende gehen und wie lange sie abends weg bleiben.
              Es gefällt uns nicht immer, was sie so auf dem Plan haben, meist ist auch Alkohol im Spiel. Aber sie müssen selber da durch und lernen, ihre Grenzen kennen zu lernen und ihre Erfahrungen zu machen.

              Allerding so als Minderjährige ins Ausland? Es kann immer mal Situationen geben, die sie aufgrund ihrer Unerfahrenheit nicht mehr händeln können und die sie überfordern.
              Zuhause können dann schlimmstenfalls eben immer noch die Eltern anrücken und eingreifen.

              Wir Eltern fahren auch mittlerweile ohne die Kinder (der jüngste ist 14) ins Ausland. Rundreisen sind bei unseren Kindern ausgesprochen unbeliebt, da bleiben sie lieber zu Hause. Dort sind sie zwar auf sich selbst gestellt und müssen sich selbst versorgen, aber für die schlimmsten Fälle ist eben doch die Tante aus dem Nachbarort greifbar.

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              • carstenW.C Offline
                carstenW.C Offline
                carstenW.
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                @Maggy
                wie groß bzw. wie alt sind denn die Ältesten?

                @caribiangirl
                und da haben wir den springenden Punkt. Man ist bis zur Volljährigkeit verantwortlich. Und dementsprechend gibt es auch gesetzlich geregelt Uhrzeiten, bis wann Minderjährige sich drausen aufhalten dürfen. Vor kurzem bei Stern TV: Thema = Unterwegs mit dem Ordnungsamt u. der Polizei. Bei einer nächtlichen Routinekontrolle in einer Stadt bemerkten die Ordnunshüter ein Mädchen, welches 17 1/2 Jahre alt war. Es wurde von der Polizei eingesammelt und den Eltern übergeben, welche nun eine Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht bekommen haben. Ist doch super.
                Da ich selbst auch viele internationale Jugendcamps organisiert habe, kenne ich die gesetzlichen Bestimmungen ganz genau u. kenne auch viele Jugendliche u. ihre Sittten. Sicherlich soll man seinem Kind zeigen, daß man ihm vertraut (wenn dies vorausgesetzt sich so verhält). Aber trotzalledem muß man die Kirche im Dorf lassen u. darf sich nicht selber strafbar machen, nur um seinem Kind gegenüber nicht "uncoool" zu sein.
                Das Beispiel mit der Baustelle kenne ich. Nun aber ein selbst erlebtes Beispiel: Wir waren im Urlaub. Zurück gekommen, haben wir erfahren, daß zwei Jugendliche (14 Jahre u. 15 Jahre) in unserem Dorf das Auto meiner Frau geklaut haben u. zu Schrott gefahren haben. Der Ärger begann. Das eine Elternteil bezahlte die Hälfte, die Eltern des anderen netten Jungen fingen auch damit an, daß er dies nich hätte tun dürfe u. sie nicht zu belangen seien. Falsch gedacht. Urteil des Landgericht Gießen: Beide Elternteile haften zu jeweils 50 %.
                Dies nur mal ein Schwank von meinen Erfahrungen.
                LG 😉

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                • guestG Offline
                  guestG Offline
                  guest
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  @carsten

                  unsere beiden Großen sind 17 und 18 Jahre alt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • generikaG Offline
                    generikaG Offline
                    generika
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    Hallo zusammen,

                    Ich bin jetzt 20 Jahre alt und aufgrund unserer vielen Haustiere, war ich das letzte Mal mit etwa 7 Jahren mit meinen Eltern in Urlaub.

                    Als ich 8 war, schickten meine Eltern mich mit meiner Freundin und ihrer Familie in die Ferien am Bodensee, was auch die nächsten 5 Jahre so blieb.

                    Das Heimweh war anfangs überwältigend, doch ich habe mich bald daran gewöhnt.

                    Mit 16 ging ich dann das 1. Mal alleine mit Freunden nach Spanien. Die Eltern eines Freundes hatten dort ein Haus, aber wir waren alleine dort.

                    Das war das erste Mal, dass ich alleine (ohne Erwachsene) in Urlaub ging, aber ab dann war das immer so.

                    Meine Eltern haben nie versucht, mich daran zu hindern, im Gegenteil. Da ich noch zur Schule ging, mussten sie mir einen Teil sogar dazusponsern, aber da sie nie wegfuhren dachten sie wohl, sie müssten mir das ermöglichen.

                    Jetzt, da meine Schwester Kinder hat, kann ich mir erst vorstellen, was man sich da als Eltern für Sorgen macht. Ich habe seither auch oft mit meinen Eltern darüber geredet. Sie haben sich gewaltige Sorgen gemacht, haben sich aber nicht viel anmerken lassen.

                    Für mich war es aber auch selbstverständlich, mindestens jeden 2. Tag anzurufen und ihnen mitzuteilen, dass es mir gut geht und was ich mache.

                    Ich finde diese Haltung bewundernswert und ich habe auch viel daraus gelernt, bin selbständiger geworden.

                    Ich kann alle Eltern nur dazu ermutigen.
                    Ich denke auch, wenn man mit Freunden unterwegs ist, steht man nie alleine da und kann sich in einem fremden Land ohne Probleme zurechtfinden.

                    LG

                    Du bist nicht verloren, solange es dir egal ist, wo du bist.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • carstenW.C Offline
                      carstenW.C Offline
                      carstenW.
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      @maggy
                      na dann ist wenigstens eine volljährige Person anwesend, was zumindest rechtlich viel ausmachen kann.
                      LG

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • irahazI Offline
                        irahazI Offline
                        irahaz
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        Wollen Maggys Kinder (17 u. 18) gemeinsam verreisen? Hab ich irgendwie nicht mitgekriegt.
                        Wenn dem so ist, weiß ich nicht, was die rechtliche Person viel ausmachen kann, wenn der "Kleine" seinen Perso o.ä. verliert. Da müssen beide den gleichen Weg gehen wie alle Reisenden, denen ein Mißgeschick passiert.
                        Und wenn zwei Jungs (14 u. 15 ) ein Auto klauen und es zu Schrott fahren, ist wohl im Vorfeld schon ziemlich viel bzw. nichts passiert. Da nützt auch das Gejammer nach der "volljährigen" Person recht wenig. Diese Früchtchen würde ich sowieso nicht allein in Urlaub fahren lassen, aber ich denke, das diese Jugendlichen nicht viel fragen, was sie müssen, dürfen oder sollen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • blupsyB Offline
                          blupsyB Offline
                          blupsy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          Hallo,
                          also ich bin mit 18 Jahren das erste Mal alleine in den Urlaub, nach Lloret,
                          ich denke wenn Du einen Sohn hast der einigermaßen vernünftig ist warum nicht? Aufgeklärt wird er sicher sein und ein Kind kann sich auch in der 'Nachbarschaft`einsammeln 😱
                          Und sinnlos betrinken auch.
                          Ich habe damals übigens meinen jetzigen Mann kennengelernt, das Beste was mir passieren konnte.
                          Gruß
                          Heike

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • carstenW.C Offline
                            carstenW.C Offline
                            carstenW.
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            Da ein 14 jähriger aber nach Jugendschutzgesetz eine Aufsichtsperson zu unterstehen hat, kann der volljährige Bruder diesen Part übernehmen. In diesem Fall geht es nicht um den Urlaub bzw. Urlauber. Es geht primär um die Beaufsichtigung eines Minderjährigen nach unerem Gesetz.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • irahazI Offline
                              irahazI Offline
                              irahaz
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #74

                              Worauf im besonderen beziehst du dich?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • rhein_fireR Offline
                                rhein_fireR Offline
                                rhein_fire
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #75

                                Also ich bin mit 17 Jahren zum ersten mal mit meinen Freundinnen alleine nach Mallorca geflogen. (für 1 Woch) Es gab damals keinerlei Probleme beim Einchecken im Flughafen oder Hotel.

                                Ich habe diesen Threat nur sporadisch verfolgt, aber meine Meinung ist: wenn dein Sohn vernünftig ist und du ihm vertraust dann lasss ihn doch nach Mallorca.

                                Ich hatte damals mit meinen Eltern ausgemacht, dass ich mich jeden zweiten Tag melde und sage das es mir gut geht.

                                LG

                                Kirsten

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • pehoP Offline
                                  pehoP Offline
                                  peho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #76

                                  "ditschi2" wrote:
                                  Brauche eure Hilfe, Tipps und gute Ratschläge. Unser Sohn wird im Sommer 17 und möchte gerne mit einem Kumpel eventuell auch mit einer kleinen Clique in den Sommerferien auf Reisen gehen.
                                  Mir schwebte da ein Feriencamp vor, was ja auch im warmen Ausland (Kroatien etc.) zu finden ist. Mit mega Spaß, Freizeitangeboten, Spiel und Sport und vor allen Dingen betreuter Aufsicht.

                                  Ja denkste. Sohnemann meinte, da könnte man ja keine Party machen. Lieber selber was suchen und buchen.
                                  Ich glaube ihm schwebt da Ibiza oder Malle vor. :? 😱
                                  Mir graut es!!! Mein "Kleiner" allein in der "großen weiten Welt", was ist wenn er den Flieger für den Rückflug verpasst? :?
                                  Ist er da mit einer Busreise, z.B. nach Loret.. nicht besser dran? Oder zumindest meine mütterlichen Nerven?
                                  Es soll da ja auch Angebote für Jugendliche geben?

                                  Viele Fragen.... ich hoffe auf eure Hilfe. Oder stell ich mich da einfach zu sehr an?

                                  LG Claudia

                                  Hallo Claudia,

                                  mein Sohn wird demnaechst auch 17 und will in den Ferien auch mit Freunden verreisen. Besorg dir doch einmal den Ruf-Reisen-Katalog. Da sind ganz nette Sachen drin. Es wird auch Mallorca mit Flug angeboten. Ein Freund meines Sohnes war schon letztes Jahr
                                  ( mit 16 ) mit RUF-Reisen in Callela in einem Hotel und fand es ganz toll. Es gibt zwar ein bestimmtes Maß an Betreuung, aber wohl so, dass sich die Kids nicht unter ständiger Beobachtung fühlen und genug Spaß haben können. Die Teamer, wie sich die Betreuer nennen, gehen auch mit in die Discos um Party zu machen. Na ja und Party machen ist meinem Sohnemann auch ganz wichtig.
                                  Mein Sohn wollte uebrigens schon letztes Jahr nicht mehr mit uns in Urlaub , sondern lieber alleine zu Hause bleiben. Er war dann 10 Tage alleine zu Hause. Werktags ist er mittags zu meiner Schwägerin zum Essen gegangen, am Wochenende wollte er sich aber alleine verpflegen. Hat alles gut geklappt, das Haus
                                  war aufgeräumt und sauber als wir nach Hause kamen. Wir haben einmal täglich abends mit unserem Sohn kurz telefoniert, was eine Bedingung von uns war. Das hat er so auch akzeptiert.

                                  Gruß

                                  Petra

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • carstenW.C Offline
                                    carstenW.C Offline
                                    carstenW.
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #77

                                    @irahaz
                                    Klaro, wenn jemand seinen Pass verliert können auch Volljährige nichts bezwecken. Das ist wohl war. Es geht mir nur um die rechtliche Stellung bzgl. einer Aufsichtsperson, da ja, wie gesetzlich bekannt, Jugendliche bzw. Eltern, welche Ihre minderjährigen Kinder ohne Betreuung von unseren Ordnungshütern unheimlich auf den Zahn gefühlt bekommen.
                                    LG
                                    PS (sorry wenn ich nicht antworte, bin erst wieder am Wochenende im Thread)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • DamaD Offline
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                                      Dama
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #78

                                      Hallo ditschi2!

                                      Ich bin mittlerweile 29.
                                      Mit 16 oder 17 (zwei meiner Freundinnen waren ein bzw. zwei Jahre jünger) sind wir das erste Mal ohne Erwachsene gereist. Wir waren zwar nicht im Ausland, aber trotzdem eine Woche auf uns allein gestellt. Ein Apartement direkt am See. Wir waren Mädels und Burschen gemischt. Es war echt toll. Meine Eltern wußten, dass sie sich auf mich verlassen können und sie vertrauten mir.
                                      Das erste Jahr reisten wir mit dem Zug an und blieben eine Woche in Kärnten/Österreich.
                                      Das zweite Jahr fuhr dann schon meine Freundin mit dem Auto - wieder eine Woche Kärnten mit einem Tagesausflug nach Italien. Das machten wir 4 Jahre lang - an Fliegen dachten wir nie - unsere Urlaube mußten schließlich mit dem Lohn aus der Ferialpraxis bezahlt werden 😉

                                      Ich bin auch der Meinung, es kommt ganz auf die Eltern-Kind-Beziehung an. Ist mein Kind reif dazu, kann ich ihm vertrauen...
                                      Ich möchte unsere Urlaube von damals jedenfalls nicht vermissen - noch heute fahre ich mit meinem Freund gerne dorhtin nach Kärnten 😉

                                      LG Dama

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                                      • carstenW.C Offline
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                                        carstenW.
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #79

                                        @Dama
                                        natürlich kommt es darauf an, ob man seinem Kind vertrauen kann u. sich auch danach richten mag. Die Frage für mich ist aber Folgende: Ist es gesetzlich erlaubt ein minderjähriges Kind alleine ohne Betreuung in den Urlaub zu lassen?
                                        Noch nicht mal das Kind muß irgend etwas schuldhaft anstellen. Es kann ihm auch unverschuldet was passieren. Und dann kommt wieder die Frage des Jugendamtes: Was macht das Kind in diesem Alter alleine dort?
                                        LG

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                                        • ramses121R Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #80

                                          @ alle

                                          Minderjährigkeit

                                          In Deutschland gilt eine Person unter 18 Jahren, also bis zum Eintritt der Volljährigkeit, als minderjährig. Minderjährige stehen unter einem besonderen gesetzlichen Schutz und haben eingeschränkte Rechte und Pflichten.

                                          Geschäftsfähigkeit

                                          Minderjährige sind altersabhängig entweder geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig (Geschäftsfähigkeit). Sie können sich also nicht oder nur zum Teil rechtsgeschäftlich binden.

                                          Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Fähigkeit, Bote sein zu können; Minderjährige können somit ohne weiteres Willenserklärungen anderer weitergeben.

                                          Nach § 106 BGB beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

                                          Haftung

                                          Minderjährige haften für ihre Handlungen bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres nicht (Haftungsprivileg), außer die Haftung ist durch die Grundsätze der Billigkeit geboten. Danach haften Minderjährige bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur, soweit sie ihr Unrecht einsehen können.

                                          Eine Haftung der Eltern kommt nur in Betracht, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch bei richtiger Aufsicht entstanden wäre.

                                          hier steht alles

                                          http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Altersstufen_im_deutschen_Recht

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