abgelaufener reisepass
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@juanito
Es stimmt genau wie caribiangirl es geschrieben hat. Der Reisepass reicht vollkommen aus. Der Unterschied zum Personalausweis ist, daß dort die ständige Adresse nicht eingetragen ist.@caribiangirl
Meiner ist schon 1999 abgelaufen... . Ich lasse mir einen neuen ausstellen, wenn mein Reisepass abgelaufen ist. Diesen ungültigen Ausweis besitze ich allerdings noch. Bei mir ist es auch so, daß sich die Adresse nicht geändert hat. Gerade bei Auslandsurlauben, insbesondere Fernreisen, nützt der Personalausweis nichts. -
Es stimmt, dass der Reisepassausreichend ist er ersetzt den Perso . Aber man muß dann ständig (!) die aktuelle Meldebescheinigung dabei haben , da beim ausweisen eben nicht nur Personendaten benötigt werden, sondern auch die Wohnanschrift !
Aber hier geht es in der Tat nicht um Perso oder Reisepass!Hier geht es darum, mit einem ewig abgelaufenen Reisepass zu verreisen,weil man keine Lust auf Passfotos hat !
Lieber jedesmal beim verreisen zittern und Angst haben, zurückgschickt zu werden , wie für 1 min, still zu sitzen und sich knippsen zu lassen ?
Sorry,verstehe ich nicht und halte das für Nonsens. -
"Dann geh mal 1 Seite zurück was curiosus zitiert hat.
PA muss sein, Pass nicht!"
Mädels/Jungs, hatte die ähnliche Diskussion erst in einem anderen Forum. (nicht HC).
Wenn ich schreibe eines von beiden Ausweispapieren genügt, glaubt mir, es ist so.
Ich gebe (fast) täglich den Hinweis an unsere Bürger den Hinweis weiter, das es nicht sinnvoll ist, sich glechzeitig RP und PA austellen zu lassen.
Warum? Wenn ich vergesse die Ausweise neu ausstellen zu lassen hab ich nix aktuelles in der Hand. Von daher ist es sinnvoller im Abstand von XX Monaten Ausweispapiere ausstellen zu lassen.
Dann ist zumindest ein Ausweispapier gültig.
Auf Ausführungen bzw. Gesetzestexte verzichte ich jetzt fast, denn was hier gepostet wurde ist zwar fast alles richtig, aber Einzelheiten dazu findet man nur in sog. Kommentaren oder Vollzugsbekanntmachungen (zum Bleistift:VollzBekAGPerspaßG) , usw.
In D. wie in "in der Rest der Welt" ist der RP das "höher" angesiedelte Dokument als der PA.
Gruß
Stephan -
so handhabe ich das:
Habe PA und Pass. Wenn wir in der EU verreisen nehme ich nur den PA mit, da er nur scheckkartengroß ist und in der Geldbörse Platz findet und sowieso ständig dabei ist, auch in D., wegen Personenkontrolle.
Wurden kürzlich mit dem Auto angehalten. Der Polizist verlangte bei mir (Fahrer) den Führerschein, bei meiner Frau den PA, da die Polizei jemand suchte.
Z.B. Jugendliche in der Disco zw. 16 und 18 müssen sich ausweisen und und und.Ein gültiges Dokument habe ich immer. Da mein PA in 4 Wochen abläuft muss ich jetzt mal schnell zum Bildl machen. Hoffen wir mal, dass es den Foto nicht zerreißt bei dem schönen Anblick

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Ich möchte nur noch kurz auf den Scheckkartenführerschein eingehn. Irgendwie ist es auch ein klein bißchen "typisch deutsch", dass dieser als Ausweis ....wenn der Polizist schlecht gelaunt ist ...als Dokument ...abgelehnt werden darf ...denn auf demselbigen steht soweit ich das jetzt in Erinnerung hab die Personalausweisnummer drauf und da auf diesem Führerschein auch ein Foto drauf ist, ist ja wohl 100%ig sicher, dass man die Person, die darauf abgebildet ist vor sich hat.
Nur mal so nebenbei.
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@meinungsfreiheit
Kannst dich sogar mit rausgesteckter Zuge fotografieren lassen. Im TV gab es mal einen Bericht über einen Heiopei, der sich "notgedrungen" für Ausweisfotos fotografieren lassen musste. Sämtliche Fotos auf allen offiziellen Dokumenten zeigen ihn mit herausgesteckter Zuge. -
@Metrostar, bestimmt "hilfreich" wenn man grade in Erklärungsnot ist.

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"Brigitte" wrote:
Ich möchte nur noch kurz auf den Scheckkartenführerschein eingehn. Irgendwie ist es auch ein klein bißchen "typisch deutsch", dass dieser als Ausweis ....wenn der Polizist schlecht gelaunt ist ...als Dokument ...abgelehnt werden darf ...denn auf demselbigen steht soweit ich das jetzt in Erinnerung hab die Personalausweisnummer drauf und da auf diesem Führerschein auch ein Foto drauf ist, ist ja wohl 100%ig sicher, dass man die Person, die darauf abgebildet ist vor sich hat.Nur mal so nebenbei.
Hä, das ist mir neu.
Dann muß man sich ja alle 10 Jahre einen neuen Führerschein holen, weil die Personalausweisnr sich ändert.
Wobei das ja sowieso kommt, daß man den FS nach einer gewissen Zeit erneuern muß.
Gruß
holzwurm -
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Aber man könnte, den Führerschein zum Personalausweisersatz machen.
Da ja ab 2033 der Führerschein sowieso alle 10 bis 15 Jahre getauscht werden muß, könnte man dort gleich den Wohnsitz mit reinschreiben und innerhalb von D als zusätzliches Ausweisdokument gelten lassen.
Gruß
holzwurm -
"Brigitte" wrote:
Ich möchte nur noch kurz auf den Scheckkartenführerschein eingehn. Irgendwie ist es auch ein klein bißchen "typisch deutsch", dass dieser als Ausweis ....wenn der Polizist schlecht gelaunt ist ...als Dokument ...abgelehnt werden darf ...denn auf demselbigen steht soweit ich das jetzt in Erinnerung hab die Personalausweisnummer drauf und da auf diesem Führerschein auch ein Foto drauf ist, ist ja wohl 100%ig sicher, dass man die Person, die darauf abgebildet ist vor sich hat....die Personalausweisnummer steht definitiv nicht auf dem Führerschein.
Es würde auch gar keinen Sinn machen, da nicht jeder Bürger über einen PA verfügt und dieser auch nicht zwingend vorgeschrieben ist.Hier mal die Angaben, die auf dem neuen EU-Führerschein seit dem 01.01.1999 stehen:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
4a. Ausstellungsdatum der Karte
4b. Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument; in Deutschland unbefristet
4c. Name der Ausstellungsbehörde
5. Nummer des Führerscheins - Lichtbild des Inhabers
- Unterschrift des Inhabers
- Wohnort; im deutschen Muster nicht vorgesehen
- Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde, wobei eingeschlossene Klassen - ausgenommen M, S, L und T - grundsätzlich nicht aufgeführt werden
Rückseite:
- Sämtliche Fahrerlaubnisklassen
- Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse; kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein.
Nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet. - Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
- Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) in codierter Form
- Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland
- Feld für die Eintragung des Erteilungsdatums (siehe Nr. 10)
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"Brigitte" wrote:
Ich möchte nur noch kurz auf den Scheckkartenführerschein eingehn. Irgendwie ist es auch ein klein bißchen "typisch deutsch", dass dieser als Ausweis ....wenn der Polizist schlecht gelaunt ist ...als Dokument ...abgelehnt werden darf ...Mal zur "Aufklärung".
Der Führerschein ist lediglich ein Dokument, welches bestätigt das man berechtigt ist ein bestimmtes Fahrzeug/bestimmte Fahrzeuge im Straßenverkehr fahren darf.
Nicht mehr und nicht weniger!
Gruß
Stephan -
Hallo,
es ist schon richtig, dass man nur Pass oder Personalausweis benötigt, jedoch kann man auch Probleme bekommen, wenn man nur einen Pass hat. So passiert bei meinem Mann. Er war auf der Zulassungsstelle und wollte sein Auto anmelden, man erkannte aber den Pass nicht an, verlangte einen PA, dieser war abgelaufen, ein neuer bereits beantragt aber noch nicht fertig und schickte ihn wieder nach Hause. Da wir das Auto aber anmelden mussten ,läuft es nun auf meinen Namen.
Petra
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"Petrajetset1" wrote:
Er war auf der Zulassungsstelle und wollte sein Auto anmelden, man erkannte aber den Pass nicht an, verlangte einen PA...da habt ihr euch aber ins Bockshorn jagen lassen. Ein BPA ist kein zwingend vorgeschriebenes Ausweisdokument für die Bundesrepublik Deutschland. Der Paß (international anerkanntes Dokument) + Meldebestätigung (zur Anschriftermittlung) mußanerkannt werden!
Ich habe noch nie Probleme mit meinem Paß bei Behörden (auch der Zulassungsstelle) gehabt.
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ich weiß schon, dass es so ist. Aber was will man machen, wenn die sich weigern. Selbst die Hinzuholung des Leiters der Zulassungsstelle bracht nichts. Die bestehen auf ihren Standpunkt.
Petra
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Petra´s Ehemann hatte sicher die Meldebescheinigung nicht dabei

@ curiosius
Ich habe mich übrigens von dir überzeugen lassen, dass in der BRD der Besitz eines PA nicht zwingend vorgeschrieben ist
Da ich West-Berliner war und bin- hier war es anders, da Alliiertes Recht galt.
Da mußte jeder einen haben und auch mitsich führen.Dafür war uns der Besitz eines Reisepasses verboten, da er von den Bundesdeutschen Behörden ausgestellt wurde und Berlin kein Teil der BRD war und nicht von ihr regiert werden durfte.
Trotzdem konnte man sich einen besorgen

Er wurde nur von der DDR nicht anerkannt.
sorry für den politischen Exkurs
Ansonsten verstehe ich das auch nicht.