abgelaufener reisepass
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"juanito" wrote:
@ curiosius
Ich habe mich übrigens von dir überzeugen lassen, dass in der BRD der Besitz eines PA nicht zwingend vorgeschrieben ist
...das ist nett, danke.

"juanito" wrote:
Da ich West-Berliner war und bin- hier war es anders, da Alliiertes Recht galt....jaja, West-Berlin hatte halt einen Sonderstatus, da war vieles anders als in den damaligen "West-Zonen", das kenne ich noch - u.a. die Wehrpflicht.

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"curiosus" wrote:
...das dürfen sie nicht. Ich hätte eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, dann hätte man ja mal gesehen, was sie so dürfen...Da Landratsämter und (Land)kreisangehörige Städte EDV mäßig nicht miteinander verbunden sind benötigen sie bei Vorlage des Reisepasses eine Meldebescheinigung der Stadt in der man wohnt.
Brauchen auch fast alle in Deutschland lebende Ausländer, da in deren Ausweispapieren i.d.R. durch deren Botschaft auch keine Anschriften in die Ausweispapiere eingetragen werden.
Bei Kreisfreien Städten reicht auch ein RP, da diese Städte die Aufgaben des Landratsamtes übernehmen. Also Einsicht in die Meldedatei haben.
Nur mal so, die drei "F" der Dienstaufsichtsbeschwerde sind folgende:
Formlos, Fristlos und Fruchtlos!
Eine DA bringt gar nix, ausser der Angestellte hält sich nicht an bestehende Gesetze.
In dem oben geschilderten Fall haben sich die Angestellten des Landratsamtes vollkommen richtig verhalten.
Gruß
Stephan -
...ähm Hugo, vielleicht richtig unter der Annahme, daß keine Meldebescheinigung mit vorgelegt wurde. Ich schrieb allerdings, daß ein Paß mit Meldebescheinigung akzeptiert werden muß - eine Beschwerde wäre sicherlich erfolgreich gewesen...

P.S. das Behördenbeschwerden "fruchtlos" sein sollen, kann ich nicht bestätigen.

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Curiosus, richtig, so wie sie geschrieben hat, hatten sie keine Meldebescheinigung dabei. War keine Kritik an dich weil ich dich zitiert habe!
Habe ich nur gemacht wegen den drei "F".
Sollte nur ein kleiner Gag am Rande sein...
Ich hoffe aber, ich hab mit meinem Posting oben etwas zu Aufklärung der Frage Auto anmelden beigetragen.
Gruß
Stephan -
@ frische Luft,
er wollte ein gekauftes Auto anmelden.
@ alle,
doch mein Mann hatte auch eine Meldebescheinigung dabei. Nütze ihm aber nichts. Eine DA hätte man machen können, ja aber was hätte es nachträglich noch gebracht? Den neuen PA hat er auch einige Tage später bekommen.
Petra
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"Petrajetset1" wrote:
doch mein Mann hatte auch eine Meldebescheinigung dabei. Nütze ihm aber nichts. Eine DA hätte man machen können, ja aber was hätte es nachträglich noch gebracht?...ihr hättet Geld gespart und anderen u.U. einen Gefallen getan...

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"Petrajetset1 wrote:
@ alle,doch mein Mann hatte auch eine Meldebescheinigung dabei.
Jetzt muss ich schon mal saudoof fragen. War dies eine Meldebescheinigung für die ihr Gebühren bei der Stadtverwaltung bezahlt habt (wie alt war die Bescheinigung???) oder war es die Anmeldebescheinigung (Durchschlag des Meldescheins) die ihr bekommt wenn ihr euch in einer Stadt anmeldet?
Gruß
Stephan -
OK, also, wenn ich nur einen gültigen RP habe brauche ich eine aktuelle Meldebescheinigung des Einwohneramtes um ein Auto anmelden zu können.
Der Durchschlag der Anmeldung genügt nicht, denn ich kann mich zum Bleistift am 09.02.07 in der Stadt XY, Straße Z anmelden und ziehe zwei Wochen später innerhalb der Stadt XY um.
Ihr glaubt gar, wie oft (vor allem bei jungen Leuten) sowas vorkommt. Ich spreche hier aus beruflicher Erfahrung.
Von daher meine Frage welche Bescheinigung vorgelegt wurde.
Alles klar

Gruß
Stephan -
In solchen Foren ist es doch schon verwunderlich. Das läßt sich jemand nicht gerne fotografieren und prahlt damit, dass er seit 5 Jahren einen ageblaufenen Personalausweiß hat.
Schon werden unzählig Beiträge geschrieben, Paragraphen zitiert (die übrigens ja in Österreich überhaupt nicht gültig sind), Zitate von Bundesbehörden (deutschen) werden niedergeschrieben (obwohl der Mann in Österreich lebt) und prompt sind im großen und ganzen 7 Seiten fast unnötiger Müll zusammengetragen worden.
Was doch so ein abgelaufener Ausweiß alles so ausmacht.
MfG
Hans13 -
Hans, dann les es halt nicht wenns dich nicht interessiert.
Stephan
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"Hans13" wrote:
In solchen Foren ist es doch schon verwunderlich. Das läßt sich jemand nicht gerne fotografieren und prahlt damit, dass er seit 5 Jahren einen ageblaufenen Personalausweiß hat.
Schon werden unzählig Beiträge geschrieben, Paragraphen zitiert (die übrigens ja in Österreich überhaupt nicht gültig sind), Zitate von Bundesbehörden (deutschen) werden niedergeschrieben (obwohl der Mann in Österreich lebt) und prompt sind im großen und ganzen 7 Seiten fast unnötiger Müllzusammengetragen worden....für Dich scheint ja Müll recht interessant zu sein.

Ich wende mich im Gegensatz zu Dir eher den sachlichen Dingen zu...

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juanito,
Du bringst einen wirklich neuen, höchst interessanten Aspekt in diese Diskussion - die Farben!
Mein BPA ist so ein bißchen grünlich, mein RP ist rot, ein wirklich tolles, temperamentvolles Rot!
Mein vorheriger RP war grün, soweit ich mich erinnere....

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Es ist schon so, dass man für manche Dinge eine Meldebescheinigung ( danke Holzwurm) braucht, falls man nur einen RP hat. Z.B. beim Umzug oder wenn man ein Auto anmelden möchte. Das sind aber Dinge, die man ja nicht 3 Mal im Jahr macht ;). Meinen RP schleppe ich aber trotz allem nicht ständig mit mir rum.
Mir reicht mein Reisepass.
LG
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"curiosus" wrote:
die Personalausweisnummer steht definitiv nicht auf dem Führerschein.nur einen klitze kleinen Scroller nach oben und Du hättest mein Posting gelesen indem ich meine Meinung revidiere.

trotzdem "nervt" mich diese typisch dt. Diskussion.
Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Rentenschein, Fahrzeugschein... eigentlich fehlt nur noch der Schwerbehindertenausweis.
Ist es wirklich wichtig, welche Nummer, welcher Datum, welche Farbe, welche Größe ein Dokument hat das durch einen "Beamtenstempel" ein unanfechtbares Dokument darstellt? Kein dt. Beamter "haut irgendwo seinen Stempel drauf", wenn die Angaben nicht richtig sind.
Irgendwie eine "Hauptmann von Köpenick" Diskussion.
