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abgelaufener reisepass

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  • wukovitsW Offline
    wukovitsW Offline
    wukovits
    schrieb am zuletzt editiert von
    #101

    "Metrostar" wrote:
    @meinungsfreiheit
    Kannst dich sogar mit rausgesteckter Zuge fotografieren lassen. Im TV gab es mal einen Bericht über einen Heiopei, der sich "notgedrungen" für Ausweisfotos fotografieren lassen musste. Sämtliche Fotos auf allen offiziellen Dokumenten zeigen ihn mit herausgesteckter Zuge.

    Hallo Metrostar

    In Österreich gibt es jetzt sogar Vorschriften wie man auf einem Ausweisfoto zu schauen hat - lächeln verboten.
    Ich vermute das hat mit der Maschinenlesbarkeit der neueren Ausweise zu tun.
    Auch muß das Foto eine ganz bstimmte Beschaffenheit aufweisen, was zur Folge hat, daß sollte man sich in den letzten Jahren nicht optisch verändert haben, die Verwendung älterer Fotos trotzdem Verboten ist.
    Dein Beispiel beschreibt eine Ausnahme, und ich gehe davon aus, das man allfällige medizinische Gründe welche die Standardprozedur unmöglich machen belegen muß.
    Grundsätzlich sollte man sich an die staatlichen Informationen halten, da man davon ausgehen kann das selbige auf dem neuersten Stand sind.
    Da ich selbst aus medizinischen Gründen nur einen zeitlich befristeten Führerschein habe, konnte ich die Vetränderungen im Prozedere seit 1982 aus erster Hand mitverfolgen.

                                                       Gruß
                                                        Karl 
    
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    • juanitoJ Offline
      juanitoJ Offline
      juanito
      schrieb am zuletzt editiert von
      #102

      In Österreich gibt es jetzt sogar Vorschriften wie man auf einem Ausweisfoto zu schauen hat - lächeln verboten

      dto. in Deutschland, bei den jetzt auszustellenden Pässen 😱

      Bitte nicht lächeln
      Damit die Elektronik das Passbild sauber verarbeiten kann, muss es neuen Regeln entsprechen. Das Gesicht muss frontal abgebildet sein; das Halbprofil ist nicht mehr zulässig. Kopf und Frisur sollen komplett sichtbar sein, das Gesicht soll drei Viertel der Bildhöhe ausmachen. Die Person muss "mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund" in die Kamera blicken. Bitte nicht lächeln.
      Ein Kopftuch aus religiösen Gründen ist zulässig, aber auch damit muss das Gesicht von der Kinnunterkante bis zur Stirn erkennbar sein.

      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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      • slowhexeS Offline
        slowhexeS Offline
        slowhexe
        schrieb am zuletzt editiert von
        #103

        Hallo,
        ich war letzte Woche auch auf dem Passamt um Formulare für neue Pässe abzuholen, weil mein Pass bald abläuft und mein Sohn 16 wird und somit der Kinderausweis ungültig wird.
        So, zu den Passbildern sagte man mir ausdrücklich, wir müssen darauf "neutral" dreinschauen. Ähm.......kann mir mal einer sagen, wie man neutral guckt? Man soll nicht lächeln, nicht grinsen, nicht blöd gucken und die Zähne sollte man auch nicht sehen.
        Na danke auch! 😱

        Slowhexe

        Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach -
        und andere, die sind einfach furchtbar!

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        • juanitoJ Offline
          juanitoJ Offline
          juanito
          schrieb am zuletzt editiert von
          #104

          .......kann mir mal einer sagen, wie man neutral guckt?

          gelangweilt 😄

          wie beim s.. mit dem Ehemann 😄
          😆

          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • slowhexeS Offline
            slowhexeS Offline
            slowhexe
            schrieb am zuletzt editiert von
            #105

            😆 😆 😆 😆

            Was mir dazu spontan einfällt schreibe ich jetzt lieber nicht,
            sonst gibts von den Admins auf die Finger und das wollen wir doch
            nicht. 😄

            Es gibt Menschen, die sind furchtbar einfach -
            und andere, die sind einfach furchtbar!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • FrankenstephanF Offline
              FrankenstephanF Offline
              Frankenstephan
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #106

              "caribiangirl" wrote:
              Es ist schon so, dass man für manche Dinge eine Meldebescheinigung ( danke Holzwurm) braucht, falls man nur einen RP hat. Z.B. beim Umzug

              Beim Umzug braucht man keine Bescheinigung. Zur Stadt gehen, anmelden (mit Ausweispapieren! ;)), binnen weniger Minuten hat die ehemalige Heimatstadt per EDV (seit 01.01.07) die sog. Rückmeldung.

              Gruß
              Stephan

              1 Antwort Letzte Antwort
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