abgelaufener reisepass
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"Metrostar" wrote:
@meinungsfreiheit
Kannst dich sogar mit rausgesteckter Zuge fotografieren lassen. Im TV gab es mal einen Bericht über einen Heiopei, der sich "notgedrungen" für Ausweisfotos fotografieren lassen musste. Sämtliche Fotos auf allen offiziellen Dokumenten zeigen ihn mit herausgesteckter Zuge.Hallo Metrostar
In Österreich gibt es jetzt sogar Vorschriften wie man auf einem Ausweisfoto zu schauen hat - lächeln verboten.
Ich vermute das hat mit der Maschinenlesbarkeit der neueren Ausweise zu tun.
Auch muß das Foto eine ganz bstimmte Beschaffenheit aufweisen, was zur Folge hat, daß sollte man sich in den letzten Jahren nicht optisch verändert haben, die Verwendung älterer Fotos trotzdem Verboten ist.
Dein Beispiel beschreibt eine Ausnahme, und ich gehe davon aus, das man allfällige medizinische Gründe welche die Standardprozedur unmöglich machen belegen muß.
Grundsätzlich sollte man sich an die staatlichen Informationen halten, da man davon ausgehen kann das selbige auf dem neuersten Stand sind.
Da ich selbst aus medizinischen Gründen nur einen zeitlich befristeten Führerschein habe, konnte ich die Vetränderungen im Prozedere seit 1982 aus erster Hand mitverfolgen.Gruß Karl -
In Österreich gibt es jetzt sogar Vorschriften wie man auf einem Ausweisfoto zu schauen hat - lächeln verboten
dto. in Deutschland, bei den jetzt auszustellenden Pässen

Bitte nicht lächeln
Damit die Elektronik das Passbild sauber verarbeiten kann, muss es neuen Regeln entsprechen. Das Gesicht muss frontal abgebildet sein; das Halbprofil ist nicht mehr zulässig. Kopf und Frisur sollen komplett sichtbar sein, das Gesicht soll drei Viertel der Bildhöhe ausmachen. Die Person muss "mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund" in die Kamera blicken. Bitte nicht lächeln.
Ein Kopftuch aus religiösen Gründen ist zulässig, aber auch damit muss das Gesicht von der Kinnunterkante bis zur Stirn erkennbar sein. -
Hallo,
ich war letzte Woche auch auf dem Passamt um Formulare für neue Pässe abzuholen, weil mein Pass bald abläuft und mein Sohn 16 wird und somit der Kinderausweis ungültig wird.
So, zu den Passbildern sagte man mir ausdrücklich, wir müssen darauf "neutral" dreinschauen. Ähm.......kann mir mal einer sagen, wie man neutral guckt? Man soll nicht lächeln, nicht grinsen, nicht blöd gucken und die Zähne sollte man auch nicht sehen.
Na danke auch!
Slowhexe
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"caribiangirl" wrote:
Es ist schon so, dass man für manche Dinge eine Meldebescheinigung ( danke Holzwurm) braucht, falls man nur einen RP hat. Z.B. beim UmzugBeim Umzug braucht man keine Bescheinigung. Zur Stadt gehen, anmelden (mit Ausweispapieren! ;)), binnen weniger Minuten hat die ehemalige Heimatstadt per EDV (seit 01.01.07) die sog. Rückmeldung.
Gruß
Stephan

