Flug bezahlt, Reisebüro Insolvent.....
-
@ alle Geschädigten
ich möchte Euch nicht runterziehen, aber aus eigener Erfahrung kann ich Euch fast garantieren, dass Ihr Euer Geld nicht wieder seht.
Nach meinen Informationen gilt ein Unternehmen schon als insolvent, wenn es seinen Zahlungen nicht mehr nachkommen kann. Das ist bei Euch der Fall. Selbst wenn eine Privathaftung vorliegt, heißt das noch lange nicht, dass Privatvermögen vorhanden ist oder Ihr etwas davon abbekommt. Meist stehen erst einmal Banken, Autohäuser ect. auf der Matte.
Wenn der Verantwortliche dann auch noch privat Insolvenz anmeldet sieht es ganz böse aus.
Pech für Euch- das Geld seht Ihr nie wieder. Aber unter Umständen ist der Verantwortliche schon nach 7 Jahren wieder Vogelfrei und kann sich erneut ins Geschäftsleben stürzen.
In der Zwischenzeit kann er vielleicht von dem Geld leben, dass er sich vorher sicher gestellt hat oder er "kauft" sich einen Geschäftsführer, eröffnet ein neues Unternehmen- und das Spielchen geht ungebrochen weiter...Ohne alle Pleiten über einen Kamm scheren zu wollen... so läuft es ab und niemand unternimmt etwas dagegen.
Wünsche Euch alles Gute!
auch eine Geschädigte -
Hallo,
endlich habe ich mal ein paar Leidensgenossen gefunden. Ich verstehe nicht, warum der Name des Reisebüros (S-Press Travel) nicht ausgesprochen wird. Schließlich sollte man andere Kunden rechtzeitig vorwarnen (falls das überhaupt noch geht). Ich habe bereits an dem Tag, an dem ich das Schreiben erhalten habe Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Ich habe übrigens den Restbetrag meines Fluges am 22.1.2007 beglichen. Insgesamt habe ich 1910 Euro bezahlt. Das Schreiben welches ich von S-Press erhalten habe war nur dreist! Als ob die nicht schon im Januar gewusst hätten, dass Sie mir die Tickets nicht mehr ausstellen können.
Des Weiteren habe ich noch meinen Anwalt eingeschaltet... Jetzt heißt es wohl abwarten und Tee trinken.
Gruß
Ingo -
Warum kauft Ihr Eure Tickets nicht per Kreditkarte?????
Dann kann so etwas auch nicht passieren!
-
...weil da genauso Mißbrauch gemacht werden kann

Auch eine Abbuchung einer Kreditkarte kann man nicht so ohne weiteres wieder rückgängig machen. Es bestehen zwar theoretische Chancen und ich habe auch schon davon gehört, aber davon ein Standard-Rech abzuleiten wäre gefährlich.
Gruß
Peter -
Du erzählst Unsinn, der Missbrauch oder die Abbuchung ohne Gegenleistung bei einer KK ist IMMER abgesichert und es wird IMMER zurück gebucht, wenn die Gegenleistung innerhalb der Anfechtungsfrist, meist eine Abrechungsperiode + 4 Wochen, bei meiner AMEX z.B. Abrechnung + 3 Monate reklamiert wird.
Der Leistungsnehmer muss dann beweisen, dass die berechnete Leistung auch tatsächlich bestellt und erbracht wurde.
Des weiteren wird die KK direkt von der Flugtgesellschaft belastet, das Weiterleitungsrisiko entfällt also!
-
Unsinn ist das Gegenteil von Sinn. Aber es macht Sinn, darüber sich GENAU zu informieren...
ja, ja, schöne Theorie, aber in der Praxis kann es auch anders ausschauen. Aber wir wollen uns hier nicht darüber streiten, ob man eine Kreditkartenabbuchung wieder rückgängig machen kann oder nicht oder unter welchen Umständen. Probieren kann man es ja immer, und der Erfolg oder Misserfolg wird zeigen, in welchen Situationen es eben geht oder nicht geht.
Aber es wäre doch pervers, wenn man überall die Karte hinlegen würde und nach Rückkehr von der Reise einen Abbuchungseinspruch erhöbe, oder

Übrigens, eine Kreditkartenabbuchung ist NICHT immer gesichert. Da wir mit allen gängigen KK Verträge haben, weiß ich das GENAU.
Aber wie oben erwähnt, wir wollen doch nicht streiten, weil wir doch eh immer beide Recht haben (mal mehr mal weniger, was solls, das Leben ist doch viel zu kurz für alle Streiterereien, gell!

Gruß
Peter -
Also ich habe bisher bei ungerechtfertigten Abbuchungen egal wo und egal warum sowohl bei Amex, VISA oder Master IMMER mein Gled zurück holen können....
Des weiteren habe auch ich Einsicht in die Rückbuchungen für unseren Konzern und kann bestätigen, das definitiv zurück gebucht wird, wenn der Kunde reklamiert und der Leistungsträger dann in der Beweispflicht für die erbrachte Leistung ist.....ist also gängige Praxis bei KK - keine Leistung, kein Geld!
-
@ Thorben-Hendrik
...Unsinnn... Nicht gleich so heftig, Thorben-Hendrik, auch wenn Du sicher bist, daß die geschilderte Sichtweise falsch ist!
Peter hat die landläufigen Vorurteile gegen KK geschildert. Sachlich ist Deine Darstellung die absolut richtige. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Das Thema "Kreditkartenmißbrauch" wurde unlängst hier im Forum ausführlich behandelt. Ich kann den Thread leider momentan nicht finden.
-
Angenommen, man bucht irgendwo eine Reise direkt bei einem Veranstalter (mal ganz neutral) und legt seine Kreditkarte zur Bezahlung hin, aber erhält noch keine Dokumente, die zum Bezug der Leistung berechtigt.
Der Veranstalter geht in Konkurs und man wendet sich an die Kreditkartenfirma, das Geld doch zurück zubuchen (keine Leistung - keine Zahlung...).
Das DARF die KK gar nicht, weil die Zahlung bereits Teil der Masse geworden ist!
Wie der österreichische Griechenland-Veranstalter ITAS seinerzeit in Konkurs ging, hatten viele Reisebüros ihre Abbuchungsaufträge zurück geholt. Ohne Erfolg! Der Masseverwalter hat auf richterliche Anordnung ALLE Geldbeträge wieder eingezogen - obwohl keine Leistung erbracht wurde! Allerdings, in diesem Fall musste dann die Insolvenzversicherung die Beträge wieder an die Kunde zurück erstatten.
Natürlich kann es sein, dass wenn man bei einer ausländischen Fluggesellschaft seinen Flug bucht, diese in Konkurs geht, man bei der KK die Rückbuchung anfordert, diese auch macht, niemand mehr nachfragt.
Aber dem Grundsatz: die vereinbarten Konditionen müssen eingehalten werden, zählen nicht erbrachte Zahlungen zu offenen Forderungen. Inwieweit ein Gericht hier den durchaus zu beachtenen Umstand der nichterbrachten Leistung berücksichtigen darf, kann ich nicht beurteilen.
Meine ursprüngliche Aussage bezieht sich eigentlich, wie immer bei solchen gut gemeinten Ratschläge: bitte nicht blindlings in jeder (ähnlichen) Situation darauf hoffen! Es KANN eine Hoffnung sein, es kann aber auch genau in der Situation net funktionieren.
Also das "immer" mag mich dabei immer irritieren.
Gruß
Peter -
Die ausgebenden Banken haben überhaupt kein Interesse an langen Auseinandersetzungen mit den Kunden, weil sie bestens gegen KK-Mißbräuche versichert sind. Deshalb geht die Rückbuchung fast ohne Formalitäten über die Bühne, sofern überhaupt erst belastet wird.
Die Banken beschäftigen Fremdfirmen oder eigene Abteilungen mit der Überwachung des KK-Einsatzes, vor allem in "Problemgebieten". Wenn die den Eindruck haben, da ist was nicht koscher, melden die sich sogar von sich aus beim Kunden und fragen nach. In diesen Fällen wird gar nicht erst belastet.
Mich erreichte ein solcher Anruf nach Rückkehr von Brasilien in CDG im Bus auf dem Weg zum Rollfeld. Am nächsten Tag war schon ein Revers in der Post, den ich nur unterschrieben zurückschicken mußte. Eine Belastung meines Kontos erfolgte erst gar nicht.
Die Banken verdienen mit der odnungsgemäßen Benutzung der KK so viel Geld, daß sie nicht hinter irgendwelchen dubiosen Fällen herlaufen. Die nehmen dann ihre Versicherung in Anspruch...und fertig.
-
An wem die KK Firmen sich dann schadlos halten, kann dem Kunden egal sein, fakt ist, der Kunde bekommt sein Geld zurück, wenn keine Leistung erfolgte und nur das zählt doch für den Kunden.
Sofern der Leistungsträger solvent ist, wird Ihm auch der Betrag von der nächsten Gutschrift der KK Gesellschaften in Abzug gebracht bis die Leistung nachgewiesen wurde.....der Kunde kann sich beruhigt zurück lehnen, er hat dann seine Rückerstattung schon.
Zum Thema IMMER wenn es in mehr als 99% der Fälle so aus geht wie beschrieben, dann braucht man die Mitleser nicht mit unnötiger juristischer Spitzfindigkeit belasten und kann mit guten Gewissen von IMMER sprechen.....warum unnötig verunsichern?
PS: Das Wort "Unsinn" ist jetzt auch schon auf dem Gewalt-Index
?
Ich schau mal ob ich noch ein paar rosa Wattebäuschen finde

-
"Thorben-Hendrik" wrote:
Zum Thema IMMER wenn es in mehr als 99% der Fälle so aus geht wie beschrieben, dann braucht man die Mitleser nicht mit unnötiger juristischer Spitzfindigkeit belasten und kann mit guten Gewissen von IMMER sprechen.....warum unnötig verunsichern?so mag es ein Schreiber sehen; aber ob es in der Tat 99 % sind, lässt sich oft nicht oder nur schwer feststellen.
Verunsichern ist die eine Seite, ermuntern die andere: "mir kann eh' nix passieren, ich schalte mal den Verstand aus und buche..." - könnte doch auch eine Reaktion darauf sein oder nicht?
Beispiel aus dem Reiserecht: es gibt da ein "Malediven-Urteil" bzgl. Überbuchung und Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit, obwohl der Betroffene gar nicht erst in den Urlaub gereist war. Nun meinen viele (99 % ?), wenn sie ein Schreiben wegen Überbuchung erhalten, dass sie auch gleich Geld als Entschädigung bekommen. Dem ist aber nicht so, wenn man die Urteilsbegründung in voller Länge kennt. Aber was sollte ich das immer jedem schreiben: DAMIT würde ich ihn auf jeden Fall ohne Vorkenntnisse überfordern. Also schreibe: Vorsicht, es KÖNNTE so sein, muss aber nicht.
Juristische Spitzfindigkeiten? Ich habe sie nicht erfunden, ich kann nur darauf aufmerksam machen... ...dass das deutsche Recht nicht nur die Mängelrüge verlangt, sondern dass man auch Abhilfe VERLANGEN muss, sonst bekommt man gar nichts zurück ... in Österreich reicht die Rüge... Spitzfindig - ja, aber ein großer Unterschied und wer ihn nicht weiß, stirbt um sein Geld (zu 99% ;))
Eine der Grundspielregeln bei Reiserechtsproblemen lautet: IMMER den Einzelfall anschauen und erst DANN entscheiden.
Ich für meinen Fall werde jedenfalls niemanden raten bei einem unbekannten oder maroden Unternehmen mit Kreditkarte zu buchen, weil "eh' nix passieren kann".
Deine Erfahrungen mögen durchaus stimmen und sich mit der Mehrheit der Fälle decken. Aber was würdest du garantieren, wenn du dafür auch in Haftung genommen würdest? Auch 99 %

Lei, Lei heißt es bei unserem südlichen Nachbarn, den Kärntnern, während des Faschings, Lei, Lei allen - ich "darf" aber noch hackeln, der Tisch is voll mit Arbeit.
Gruß
Peter -
Thorben-Hendrik,
das Wort "Unsinn" steht nicht auf dem Index, es kommt immer auf den Kontext an. Wir sollten schon gemeinsam versuchen, verbale Schärfen aus Diskussionen rauszunehmen. "Durch die Blume" kann man manchmal Dinge besser ausdrücken. Aber, wie gesagt, es kommt darauf an...
Sachlich bin ich ganz bei Dir. Kein KK-Kunde muß befürchten, auf einer nicht gerechtfertigten Belastung sitzen zu bleiben.
Die ausgebende Bank bekakelt nicht jeden einzelnen Schadensfall mit der Versicherung. Wenn sie den Eindruck hat, daß die KK wirklich mißbräuchlich benutzt wurde, schaltet sie die Versicherung ein. Und auch die haben kein Interesse daran, in die Einzelheiten einzusteigen. Wenn die Schadenfälle exorbitant ansteigen, melden die sich schon bei der Bank. In diesen Kreisen ist die Behandlung von Einzelfällen, wie man sie zwischen Versicherung und Privatperson kennt, nicht unbedingt üblich.
Ansonsten lädt der Vorstand A von der Versicherung den Vorstand B von der Bank mit seiner Gattin zum Abendessen ein, sobald sein Betriebsergebnis vorliegt. Die trinken dann kräftig einen miteinander darauf, daß sie beide "was" vom Geschäft hatten.
So läuft dat...
Gruß salvamor
-
Du hattest es ja viel weiter oben schon angedeutet, wir sind grundsätzlich garnicht so weit aus einander.......
Nur in diesem Fall ist es wirklich eher 99,99% so das Du ohne das Hirn einzuschalten, Deine KK gebrauchen kannst....steht auch so in Deinem KK Vertrag, der Leistungsträger muss die Leistung beweisen (was nicht heißt, dass Du auch mit der Leistung zufrieden sein musst, Sie muss nur grundsätzlich erbracht worden sein) und der Kunde haftet nicht für Missbrauch
-
guten abend. bin wohl der besagte "letzte" geschädigte. auch ich habe bei s-press um weihnachten herum gebucht und die zahlung am 06.02. getätigt. bei mir waren es gleich 4 ! hin- und rückflugtickets nach bangkok ... und eine dementsprechend hohe summe. ziemlich ärgerliche angelegenheit. anzeige habe ich erstattet und zwei anwälte hinzugezogen. wird zwar nicht viel nützen aber tatenlos mag ich das nicht mitansehen. habe die tickets nachgekauft und lass mir den urlaub ganz sicher nicht verderben.
grüße
(kontakt weiterer geschädigter auch über annabella2373451@gmx.net)
-
@Thorben- Hendrik
immer wieder von vorn und trotzdem nicht umsonst:
"Blödsinn unkommentiert zu lassen, ist auch eine Art der Meinungsäußerung".
Das konnte ich mir ums Verrecken nach Deinen Ausführungen trotzdem nicht verkneifen.
Grüssle
Lapis -
Hallo,
haben jetzt auch neue Tickets, sogar etwas günstigere.
Anzeige ist auch raus...
Werden jetzt noch mahnen. Aber das Reisebüro wird wahrscheinlich Tonnenweise mahnungen bekommen.... :? -
Hallo "Reisepechvogel,
Mir ist dasselbe passiert!!! Ist dein Reisebüro zufällig in Stuttgart??!!
Was hast Du nun unternommen? Ich hab Gott und die Welt in Bewegung gesetzt...
Ich fliege schon übermorgen, habe mein Ticket NOCHMAL bezahlt (von dem Reisebüro das angeboten hat es nochmal zu schicken), diesmal gegen Nachnahme!!!! Erst als in der Hand lag quasi!
Jedenfalls hab ich mit Delta Airlines telefoniert, ich habe am 08.01. das Geld überwiesen und der Flug wäre zu diesem Preis auch nur ein paar Tage verfügbar gewesen, d.h. sie wussten schon seit Mitte Januar dass ich mein Ticket (zu diesem Preis) nie bekommen werde!! Und das obwohl ich anfang Februar noch angerufen habe und gefragt habe wann das Ticket kommt, mir wurde versichert es geht "nächste Woche raus" und sei alles ok, stattdessen dann das Schreiben...Ich habe nun mit vielen geredet und meine Situation beschrieben, ich glaube es läuft alles auf Betrug hinaus...meinst du wir können uns da irgendwie zusammentun??!! Darf alles nicht wahr sein!
Viele Grüße
-
Hey
sorry hab grad erst den Rest gelesen...dann ists dasselbe, meldet euch bei mir!
Viele Grüße