an alle die nicht den gleichen Nachnamen wie ihre Kinder haben!!!!!
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@nuni
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein Sprichwort.
Nicht auf die Anderen schimpfen. Sich vorher informieren.
Wir haben keine eigenen Kinder, leihen uns welche, nehmen auch alle benötigten Papiere mit. Auch vorher informiert. Mit dem Reisebüro hast Du Recht. Die hätten Dich informieren müssen. Meisten haben die aber auch keine Ahnung und wollen nur Reisen verkaufen.
Gruß
Siegi -
"hf40" wrote:
Und wie verläuft, wenn das Kind alleine verreist? Da brauchts doch auch nur die Erlaubnis der Eltern.Wenn das Kind alleine reist, muss beim Einchecken ein Formular ausgefüllt werden, in dem genau aufgeführt, wer das Kind am Zielflughafen abholt. Und niemand anderem wird das Kleine dann übergeben.
Generell gilt: Innerhalb der Schengen-Staaten ist es eigentlich kein Problem, wenn das Kind anders heißt wie die Eltern oder mit den Großeltern oder Onkeln, Tanten oder Freunden reist. Außerhalb kann ich nur raten, sich genau zu informieren: Wenn z. B. ein Kind mit Großeltern ohne ausdrückliche Vollmacht der Eltern in die DomRep reist, darf es dort zwar einreisen - aber am Ende des Urlaubs nicht mehr ausreisen!
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Hallo Siegfried
Das mit dem sich informieren ist leider leichter gesagt als getan.
Schließlich muß ich dazu wissen welche Fragen ich zu stellen habe.
Mir selbst war die geschilderte Problematik vor dem Lesen der diversen Beiträge nicht geläufig.
Auch ist es nicht immer Einfach die gewünschten Informationen zu einem bestimmten Thema zu bekommen.Beispel:
Als ich vor einigen Jahren einen Amerikaurlaub mit einem Mietwagen plante habe ich mir wie empfohlen beim Autofahreklub den Länderfolder für Amerika besorgt.
Zum Thema Verkehrsregeln stand dort zu lesen:
"Bitte beachten Sie die zum Teil unterschiedlichen Verkehrsvorschriften der einzelnen Bundesstaaten"
Ende der Information.
Als Folge davon wurde ich bereits bei der 1. Ampel nach Verlassen des Autoverleihers angehupt weil ich bei roter Ampel nicht rechts abgebogen bin.
Wenn ich also selbst beim Autofahrerklub nur einen Gemeinplatz statt der erwarteten Informationen bekomme, ist es meines erachtens zuviel verlangt, das man sich die Straßenverkehrsordung von Florida besorgt was offensichtlich der einzige Weg gewesen wäre die gewünschten Informationen zu erhalten.Im übrigen habe ich in mehreren Reisekatalogen nachgesehen, und keine Informationen zu dem oben diskutierten Thema gefunden.
Gruß Karl -
Hallo an alle
Wird ja ordentlich diskutiert das Thema.....,so soll es ja auch sein in einem Forum.
@Siegfried:Natürlich hätte ich mich informieren sollen, hätte ich bestimmt auch,wenn ich ein anderes Kind mitgenommen hätte.
Leider habe ich nicht im geringsten daran gedacht, daß es zu Problemen kommen könnte, bei meiner eigenen Tochter, nur weil ich meinen Mädchennamen wieder angenommen habe.Mich würde jetzt mal interessieren, bis zu welchem Alter dies gilt.Doch nicht wirklich bis 18???
Gruß Nuni
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Minderjährig ist Minderjährig

Darf ein Minderjähriger ein Auto kaufen? Verträge abschließen?*
Ein Kreditkonto eröffnen? Kreditverträge abschließen? Wohnung mieten? Wählen?
Allein ins Ausland fahren?Alles nein!
- Ausnahme der sog. "Taschengeldparagraph"
Aber Bier trinken und rauchen

(ab 16) -
Allein ins Ausland fahren?
Alles nein!
Falsch!Ich bin mit 16 alleine nach Mexiko geflogen und NIEMAND wollte meine Papiere (Ausnahme Reisepass) sehen, weder beim einchecken, noch bei der Einreise nach Mexiko. Meine Schwester ist mit 16 mit ihrer Freundin nach Ibiza geflogen- wieder Null Probleme.
Nur als sie mit unserer Tante nach Tunesien geflogen ist, brauchten sie eine unterschriebene Bestätigung, dass meine Eltern mit dem Urlaub einverstanden sind, da war sie aber auch erst 13.
Vielleicht hatte ich ja aber auch immer nur Glück? Wage ich zu bezweifeln, da ich viele Jugendliche kenne, die allein oder mit minderjährigen Freunden ins Ausland gefahren sind.Alles Gute!
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Also zurück zum Thema...
1.Es gibt einmal einreisebestimmungen von ländern die einen nachweis fordern.
2.darüberhinaus gibt es AGB's von Fluggesellschaften, die generell einen nachweis fordern, unabhängig vom ziel! und mit dem kauf akzeptiert man auch deren AGB's!
Ich -persönlich!- finde es nur lobenswert, dass einige Airlines diese Regeln haben. und das hat nichts mit übereifrigen Mitarbeitern zu tun...

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"Nuni" wrote:
Hallo an alleWird ja ordentlich diskutiert das Thema.....,so soll es ja auch sein in einem Forum.
@Siegfried:Natürlich hätte ich mich informieren sollen, hätte ich bestimmt auch,wenn ich ein anderes Kind mitgenommen hätte.
Leider habe ich nicht im geringsten daran gedacht, daß es zu Problemen kommen könnte, bei meiner eigenen Tochter, nur weil ich meinen Mädchennamen wieder angenommen habe.Mich würde jetzt mal interessieren, bis zu welchem Alter dies gilt.Doch nicht wirklich bis 18???
Gruß Nuni
deine tochter kann ab dem 16.ten lebensjahr deinen namen ahnehmen