Mitteilung Hotel überbucht erst am Urlaubsort
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"Thorben-Hendrik" wrote:
"mosaik" wrote:
"dolphin2806" wrote:
Verstehe ich das richtig, das der Reiseveranstalter mit der Unterbringung in ein anderes etwas höherwertiges Hotel seine "Schuldigkeit" getan hat?Aber es wird natürlich etwas schwieriger, größere Reisepreisminderungen zu verlangen, wenn man z. B. von 14 Tagen 4 Tage in einer höherwertigen, wenn auch nicht gewollten Unterkunft gewohnt hat. Hier müsste man Mangel - Nachteile objektiver Art vorbringen, um seine Forderungen auch durchbringen zu können.
Gruß
PeterWelche objektiven Nachteile hattest Du denn, um die Forderung zu begründen

z. B. gebucht: 4-Sterne-Hotel DIREKT am Strand = flach vom Hotelgarten an den BADESTRAND
erhalten: 4-Sterne-Hotel zwar am Strand, aber oberhalb auf einer Klippe und zum Badestrand sind es zehn Minuten und etliche Stufen.Gruß
Peter -