Mietwohnung oder Eigentumswohnung?
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Hallo frische luft,
nee, es war kein Regenwasser sondern richtiges Grundwasser weil damals hier eine Pumpe im Hauptwerk Spandau abgestellt wurde, war ein Riesenärger im ganzen Haus.
Vielleicht hatten wir Glück da es unser erster Schaden war den wir überhaupt jemals gemeldet haben und sie waren deswegen so kulant....nobody knows
aber auch die anderen Eigentümer haben Ihre Schäden bezahlt bekommen, da kam richtig jemand vom Amt und hat das alles begutachtet und bescheinigt.LG
Sandra
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Wenn es finanziell machbar ist würde ich generell zu einer Eigentumswohnung oder sogar einem eigenen Haus raten.
Man muß zwar einen großen Batzen an Schulden abzahlen wenn man nicht so viel Eigenkapital hat. Aber man hat was fürs Alter. Ebenso kann man bei Eigentum in den Räumlichkeiten mehr oder weniger tun und lassen was man will und muß nicht jedesmal den Vermieter fragen darf ich dies oder jenes. Es fängt ja schon bei den Haustieren an.
Gruß
holzwurm -
"holzwurm" wrote:
.... Aber man hat was fürs Alter...Ja, es ist im Alter schön, wenn man in den gewohnten vier Wänden bleiben kann. Voraussetzung ist allerdings, daß man sich das Haus dann noch leisten kann. Es ist nämlich keineswegs so, daß man dann überhaupt nichts mehr zahlen muß, das klang ja auch schon an in einigen Beiträgen. Wer nichts angespart hat und die weiter laufenden Kosten für das Haus von seiner womöglich schmalen Rente/Pension bezahlen muß, sieht alt aus.
"Sich leisten" auch in dem Sinne, daß die selber zu leistende Unterhaltspflege des Hauses viele ältere und alte Menschen körperlich überfordert. Wir kennen einige von unseren Bekannten, die ihr Haus verkauft haben (nicht immer zu günstigen Konditionen!) und sich eine pflegeleichtere Eigentumswohnung zugelegt haben.
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Jetzt muß ich doch nochmal fragen. Habe mir eben den Link von Woodstöckchen bzgl. Energiepaß durchgelesen. Irgendwie komme ich aber damit nicht ganz zurecht, was das alles im Klartext heißt. Wer kann mar da helfen?
Meine Fragen: Seite 2 des Links steht das es nur bei Neuvermietungen usw. relevant ist.
Seite 5 jedoch steht das ab 2008 eine Pflicht besteht. Wie wirkt sich soetwas jetzt auf vermietete Einfamilienhäuser aus?
LG -
So, für die es interessiert bzgl. Energiepaß. Genaues spruchreifes gibt es ja noch nicht. Auch weiß man noch nicht genau, wie es sich wann entwickelt. Die Aussagen verschiedener Fachleute, die ich befragt habe, sind recht unterschiedlich. Jeder sagt was anderes. Warten wir einfach mal ab.
LG -
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Zur Hausratversicherung:
Feuer, direkter Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus in Verbindung mit dem Einbruchdiebstahl, Raub, Fahrraddiebstahl in Verbindung mit Einbruch. Einschließen kann man Überspannungsschäden, einfachen Fahrraddiebstahl, weitere Elementarschäden wie Erdbeben, Vulkanausbruch, Überschwemmung, Schneebruch. Im Rahmen der Außenversicherung (z.B. im Urlaub) versichert gegen die gleichen Risiken, meist in Höhe von 10 % der Versicherungssumme.
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen...
Hausrat ist alles das, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, bis hin zur Konservendose.
Das, was man nicht mitnehmen kann, gehört zur Gebäudeversicherung:
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, direkter Blitzschlag, Absturz eines bemannten Luftfahrzeuges. Je nach Bedingungen, Rückstau, Überschwemmung, Zu- und Ableitungsrohre, Erdbeben, Vulkanausbruch, Schneebruch, Anprall eines Kraftfahrzeuges...
das alles nur mal ganz spontan, Lexilexi möge mich korrigieren oder ergänzen.
Zudem gibt es m.W. außer in Baden Württemberg keine Verpflichtung, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. In BW sogar mit Elementarschäden.
Kreditinstitute verlangen i.d.R. vom Kreditnehmer eine Feuerversicherung, während die Risiken Leitungswasser, Sturm/Hagel vom Kreditnehmer selbst getragen werden können.
Die Gewichtung der Abschlüsse sollte so aussehen, daß die Absicherung der Berufsunfähigkeit an erster Stelle stehen sollte. Dann kommt die Haftpflicht, dann das Gebäude im Eigentum. Und dann erst mal nichts... 2 oder 3.000 Euronen für einen Hausratschaden kann man aufbringen, aber wenn kein Einkommen mehr erzielt werden kann auf Grund von Krankheit oder Unfall, können keinerlei Verbindlichkeiten mehr erfüllt werden. Die mickrigen Zuwendungen über die gesetzlichen Kassen kann man vergessen.
Das war ein Überblick in aller Kürze, wobei es jedem zu empfehlen wäre, einfach mal in seine Versicherungsbedingungen zu schauen - sooo klein gedruckt sind die nicht - und ggf. nachzubessern. Alle paar Jahre ändern sich die Bedingungen und man tut gut dran, seinen Vertrag anzupassen... oft wird es sogar günstiger.
Ich habe fertig.
Zumal es heute Vertragsgestaltungen gibt, die Risiken versichern, die alleine nicht oder nur sehr teuer zu versichern sind.
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frische Luft,
das war eine spontane Aufzählung und nicht abgeschrieben, das brauche ich nicht.
Auch in Hessen gab es das Gebäude-Monopol, aber ausschließlich für Feuer. Für Leitungswasser und Sturm waren die Sachversicherer zuständig, während der Monopolist nur Feuer (und sonst nichts) versichert hat.
Auch heute noch gibt es 100.000e von Nur-Feuer-Verträgen in Hessen, weil vielen Hausbesitzern der Schutz für Leitungswasser, Sturm/Hagel zu teuer ist.
Was die zusätzlichen, kostenfreien Einschlüsse angeht:
Auch ich spreche von Otto-Normalverbraucher. Gemeint habe ich hier in der Hausratversicherung: Diebstahl von Wäsche auf der Leine, Diebstahl von Gartenmöbeln auf der Terrasse etc.Erwähnt habe ich nicht Glas, den Einschluß von Glaskeramik-Kochflächen, die Erhöhung der Wertsachen usw., usw. - es ist eben ein weites Feld.
Daß man den einfachen Diebstahl von Fahrrädern gegen Beitrag mitversichern kann, habe ich geschrieben - Deine "Korrektur" war also überflüssig.
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"mabysc" wrote:
@Caribeangirl:
Du wirst Dich wundern was eine Hausratversicherung so alles zahlt.
Mein Bruder wurde vor Jahren ausgeraubt :(- Uhr und Geld waren futsch ... die Hausrat hat es ersetzt.
Wenn Dir im Urlaub im Hotelzimmer der Koffer geklaut wird .... zahlt die Hausrat. Natürlich müßen die Umstände "passen" aber ich hätte es auch nicht gedacht. Wir haben vor 2 Monaten eine neue HR abgeschlossen und er Vertreter hat mir solche Beispiele bestätigt.
Grüße
MarcusHalli Hallo,
also das die Hausrat einen geklauten Koffer zahlt ist mir ja komplett neu.Vielleicht kann man bei der Hausratsversicherung darüber zusätzlich eine Versicherung abschließen aber das diese Leistung inkudiert ist kann ich mir nicht vorstellen, diesen Absatz aus den AGB`s der Versicherung würde ich gerne mal lesen.
LG
Sandra
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frische Luft,
wie kommst Du darauf, daß ich dafür argumentiere, daß ein Hausbesitzer die Risiken Leitungswasser, Sturm/Hagel nicht versichert???
Ich will dieses Gespräch nicht weiter vertiefen, nur noch so viel:
Es gibt heute keine einheitlichen Bedingungen mehr, die Versicherer bieten Bündelprodukte, die sich in Einzelheiten unterscheiden, sie (die Versicherer) sind in ihrer Vertragsgestaltung völlig frei.
Die Bedingungen, die kostenfreie Einschlüsse bieten, nennen sich z.B. EFH und MFH 2002 und 2003, sie heißen weiterhin WV 2005, HV 2005, MP 2005, EP 2005, WP 2005...
AFB 94, VGB 88, VHB 84 und 92 us., usw. sind längst Geschichte.
Das sollte nun aber wirklich genug Nachhilfe gewesen sein, dieses Thema beantwortet nicht die Eingangsfrage.
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@sandra 78
der einfache diebstahl deines koffers ist im rahmen der hausratversicherung nicht mitversichert. für solche fälle gibt es die reisegepäckversicherung. (die aber auch ihre ganz besonderen fälle hat, in denen sie leistet).
wird aber in deinem hotelzimmer eingebrochen und die einbruchspuren sind auch sichtbar, dann ist dein hausrat über die außenversicherung (wie erika schon bechrieben hat : begrenzt auf 10%der vsu) mitversichert.
wenn du dir deine bedingungen durchliest mußt du mal auf den paragraphen : "außenversicherung" achten. der dürfte in so ziemlich jedem bedingungswerk vorhanden sein.
p.s.: auch wenn du beraubt wirst, oder es steht jemand vor dir und sagt:entweder dein geld oder dein portemonnaie!, dann ist auch sowas über die hausrat gedeckt. -
@erika
deine ausführungen decken sich soweit mit meinen kenntnissen.
nur bei dem punkt fahrraddiebstahl in verbindung mit einbruch, da stimmte ich nicht so ganz zu. bzw. ist es vielleicht unglücklich formuliert.
einfacher fahrraddiebstahl: meistens begrenz bis 1,2,3 % der vsu.nur wenn das fahrrad in gebrauch war und auch wieder gebraucht werden sollte und nur bis 22 uhr.
fahraddiebstahl mit einem einbruch : es gehört ja alles zum hausrat, dann könnte man ja sagen
cd-diebstahl in verbindung mit einem einbruch.
wenn du weiß, was ich meine. -
"Lexilexi" wrote:
@sandra 78
der einfache diebstahl deines koffers ist im rahmen der hausratversicherung nicht mitversichert. für solche fälle gibt es die reisegepäckversicherung. (die aber auch ihre ganz besonderen fälle hat, in denen sie leistet).
wird aber in deinem hotelzimmer eingebrochen und die einbruchspuren sind auch sichtbar, dann ist dein hausrat über die außenversicherung (wie erika schon bechrieben hat : begrenzt auf 10%der vsu) mitversichert.
wenn du dir deine bedingungen durchliest mußt du mal auf den paragraphen : "außenversicherung" achten. der dürfte in so ziemlich jedem bedingungswerk vorhanden sein.
p.s.: auch wenn du beraubt wirst, oder es steht jemand vor dir und sagt:entweder dein geld oder dein portemonnaie!, dann ist auch sowas über die hausrat gedeckt.@ lexilexi
Vielen Dank, dass wusste ich noch nicht.Schön das man nie auslernt

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Lexilexi,
das meinte ich: der einfache Diebstahl eines Fahrrades muß seit den VHB 84 gesondert eingeschlossen werden; der Beitrag richtet sich z.B. nach dem Wert des Fahrrades (auch hier sind andere Vertragsmodalitäten möglich.
Es stimmt, auf die Klauseln 6-22.oo, Fahrradschloß, Gebrauch oder gemeinschaftlicher Fahrradabstellraum, bin ich nicht eingegangen.
Steht das Rad im verschlossenen Keller oder der Garage und es wird eingebrochen, ist das Fahrrad über Einbruchdiebstahl versichert.
Sandra,
wie ich weiter oben schrieb, sind Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung in einem anderen Gebäude befinden, im Rahmen der Außenversicherung gegen die gleichen Risiken versichert wie zu Hause - also gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub ... s.oben.
Dazu gehört Dein Gepäck (= Hausrat) in Hotelzimmer, Appartment oder Ferienhaus.
Die Entschädigungsgrenze liegt, wie von Lexilexi und mir benannt, bei 10 % der Hausrat-Versicherungssumme.
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Das heisst also wenn mir im Urlaub aus dem Hotelzimmer eine Kamera oder ähnlich " wertvolles " gestohlen wird und die Einbruchsspuren sichtbar sind, die Polizei informiert ist etc. der Schaden in , von Euch , genannter Höhe ersetzt wird?
Danke und LG
Sandra
Sorry das ich gerade etwas vom eigentlichen Thema abweiche

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Sandra,
ja, wie gesagt, bis zu 10 % Deiner Hausrat-Versicherungssumme.
Ganz wichtig ist die Erstattung einer Anzeige bei der örtlichen Polizei, man sollte selbst Fotos machen und die Anzeige zusammen mit einer "Stehlgutliste", Anschaffungsbelegen, Quittungen usw. bei der Versicherung einreichen.
In Deutschland ist die Stehlgutliste schon bei der Polizei einzureichen, denn alles, was nicht drauf steht, muß von der Versicherung nicht ersetzt werden, Nachmeldungen für die Liste können mit Schwierigkeiten verbunden sein.