Rauchervorschriften
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.. wenn du mal ein bisl aufgepasst hättest, dann würdest du mitgekriegt haben, dass sich dieser Thread im Kreis dreht.
guck dir andere Diskussionen (suche über google) an, da gehts ähnlich, oder manchmal auch härter zu.
Hier geht es doch schon lange nicht mehr ums Rauchverbot, sondern nur darum die Raucher zu diskriminieren.
Ein Nichtraucher macht sich keine Gedanken darum, welche Folgen das Verbot hat.Leute lasst endlich die Kirche im Dorf. Jahrhunderte lang wurde geraucht und erst als die Amis angefangen haben die Tabakindustrie zu verklagen, kam der Stein ins Rollen.
Ich schädige jedenfalls keinem wissentlich die Gesundheit und habe mich mit dem R.-Verbot abgefunden.
Also sollte die andere Lobby auch aufhören mit Kanonen auf die Spatzen zu schiessen.
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Hier will niemand jemanden diskriminieren, sondern einfach nur auf sein persönliches Recht bestehen. Folgen? Komisch, in anderen Ländern hat es auch funktioniert u. das schon länger, nur in Deutschland scheint es wieder mal ein Problem zu sein. Egal, es gibt Leute die Gleich sind, aber auch Leute die noch Gleicher sind, in diesem Punkt zu mindest. Aber wie Du schon so schön sagtest, man dreht sich bei dieser Diskussion nur im Kreise, daher sollte man beide Einstellung einfach so im Raume stehen lassen.
LG -
Na jedenfalls hat sich anscheinend sowieso nicht viel geändert. In den meisten Kneipen wird einfach weitergeraucht, gibt ja auch nicht genügend Personal, um diese Vorschrift zu kontrollieren.
Das Verwaltungsgericht in Rheinland Pfalz hat jetzt enschieden, das in ein Raum Kneipen, wo der Wirt selber zapft, auch wieder offieziel geraucht werden darf, weil sonst diese Kneipen aus finanziellen Gründen schließen müssen, weil von Nichtrauchern kann kein Kneipier leben.
In anderen Bundesländer wird auch schon drüber diskutiert, die Rauchervorschriften wieder zu lockern.
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ja Harzer, die Antworten sind verschieden. Gibt Gegenden, wo nicht kontrolliert wird, aber auch welche, wo sehr stark kontrolliert wird u. die Konzequenzen folgen. Bzgl. der Entscheidung auf kleine Kneipen mag ich noch akzeptieren, jedoch was darüber hinaus geht nicht.
LG -
carstenW. wrote:
. Folgen? Komisch, in anderen Ländern hat es auch funktioniert u. das schon länger, nur in Deutschland scheint es wieder mal ein Problem zu sein.In anderen Ländern (Irland z. B) sind hunderte von Kneipen eingegangen.
carstenW. wrote:
. Bzgl. der Entscheidung auf kleine Kneipen mag ich noch akzeptieren, jedoch was darüber hinaus geht nicht.
LGWarum nicht das spanische Modell?
Bis zu einer bestimmten Raumgröße ist es den Wirten freigestellt. Reine Speiselokale werden sicher ein Rauchverbot wählen, je eher ein Tisch wieder frei wird, umso besser.
Kneipen und Bars werden anhand ihrer Gäste entscheiden, wie sie weitermachen.Aber da gibts dann wieder den Aufschrei der Hardcore- Nichtraucher, die immer und überall Rauchverbot haben wollen, obwohl sie da gar nicht hingehen. Die machen sich dann Sorgen um die Angestellten oder Kinder, wobei ich mich frage, was Kinder in einer Kneipe zu suchen haben.
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@eslipart
ja so in etwa meine ich es ja auch. Kleine Kneipen sehe ich für in Ordnung, daß dies der Wirt entscheiden soll. Aber Gaststätten, wo alle quasi hingehen mit Kind u. Kegel finde ich nicht in Ordnung. Fakt ist doch, daß in kleinen Kneipen ein Wirt in der Regel ist, dieser auch selbst raucht sowie seine Gäste. Da ist es doch vollkommen ok. Aber in Lokalitäten wie Gaststätten, wo mehrere Bedienstete (Raucher als auch Nichtraucher) sind, unter den Gästen Kinder sind usw. ist es einfach nicht ok. Nur dafür, daß Raucher zu Lasten bzw. dies auf Kosten anderer (nämlich die Gesundheit) in Gaststätten durchsetzen wollen, ist mir schleierhaft und nicht ok. Wenn ich Laster habe, muß ich auch dazu stehen u. kann nicht verlangen, das der Rest der Gesellschaft dies ohne weiteres mit trägt. -
@carstenw.
Kann schon sein, interessanterweise sehe ich das z.B. bei einigen DGH, die zwei Thresenbereiche haben. Der 1. Thresenbereich ist jetzt Nichtraucherbereich und der abgelegendere zusätzliche Thresenbereich ist jetzt Raucherbereich.
Bei dem abgelegenderen ist was los, weil da die ganzen Raucher stehen und auf einmal kommen die Nichtraucher auch rüber, weil da nun mal was los ist. Kann man denn das jetzt von den Nichtrauchern verlangen, das di den Qualm ertragen müssen?
Kann man den das von den Rauchern verlangen, das die Nichtraucher ertragen müssen?
Und vor allem, wenn die Gäste sowieso alle wieder einem Tresen stehen, kann man doch das Gesetz wieder abschaffen, weil so müssen ja alle Gäste zu dem weiter entfernetn zweiten Tresenbereich gehen und der große Tresenbereich ist leer.
Ich bleib dabei, es sollte jeder Kneipier selber entscheiden, ob er ein raucherlokal oder Nichtraucherlokal führt.
und wegen der Gesundheit hat sich schon ein Kneipier aufgeregt, das seine Kellner alle krank sind, weil Sie zum Rauchen rasugehen.
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Na dann wäre es wohl das Beste, wenn die Angestellten mit dem Rauchen aufhörten. Dann würden sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Nicht mehr so oft erkältet, da das Rauchen die Immunabwehr sowieso zusätzlich schwächt.

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Carsten, natürlich ist es nicht ok, in Speisegastsstätten sogar noch Kinder vollzuqualmen, da ist das Rauchverbot ja ok, da hätte man sagen können, entweder getrennte Räume oder ganz verboten, aber die derzeitigen Gesetze dienen ja nicht dem Nichtraucherschutz, sondern sollen Raucher diskreminieren.
Da haben einige militante Nichtraucher ihre Weltanschauung durchsetzen wollen.So hat es für mich keine Logik, warum (mal am Beispiel Niedersachsen) das Rauchen auch bei "geschlossenen Gesellschaften" verboten ist, denn da kommt ja kein unbeteiligter Nichtraucher rein. Oder warum der Raucherraum unbedingt kleiner sein muß, obwohl der Wirt weiß, daß seine Gäste in der Regel Raucher sind.
Auch warum im Raucherraum kein Schankbetrieb sein darf, in der Disco der Raucherraum keine Tanzfläche haben darf. Ich kenn z. B. ne Disco mit drei verschiedenen Räumen mit Tanzfläche, die bisher verschiedene Musikrichtungen hatten.
Das albernste ist jetzt sogar das Verbot von Heizpilzen wegen des Umweltschutzes. Das Gas, das da verbraucht wird, wird zu Tonnen jeden Tag auf Ölplattformen, in Raffinerien abgefackelt und keiner sagt was dagegen.Daß es um den Schutz der Mitarbeiter geht, ist ja gar nicht der Sinn des Gesetzes, denn da hätte Berlin im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes was machen müssen, nicht die Länder im Rahmen des Gaststättengesetzes.
Aber das hätte dann auch Folgen für andere Berufe gehabt: Feinstaub beim Straßenbau, im Büro mit Drucker usw. -
@eslipart
nein wieso, in Hessen zu Mindest ist es so geregelt, daß Gaststätten mit getrennten Räumlichkeiten das Rauchen erlaubt ist. Diese Regelung ist vollkommen ok. Sie kommt somit jedem zu Gute. Diese Regelung sehen nur viele Raucher als Diskriminierung. Aber warum. Ist die Einsicht derer dahingehend so schwer, daß so ein Laster nicht auf den Rücken der Nichtraucher generell ausgelebt werden soll? Dahingehend wollen doch die Raucher ihre Weltauschauung durchsetzen. Bzgl. der anderen genannten Dinge, wie z. B. Feinstaub beim Straßenbau oder Büro mit Drucker kann ich nur sagen, daß diese Dinge dem alltäglichen Leben dienen u. nicht weg zu denken sind. Straßen müssen nun mal gebaut bzw. saniert werden, um zur Arbeit zu kommen usw. Aber Rauchen ist nicht zwingend lebensnotwendig. Fakt ist, daß hier zwei verhärtete Fronten sind. Die jenige, welche ihr Laster, welches nicht lebensnotwenig ist sondern gesundheitsschädlich, durchsetzen zu wollen und jene Front, welche darauf pocht, nicht mit diesem Laster gesundheitlich konfrontiert zu werden. Vieleicht sehe ich dies auch deswegen so heftig, da ich täglich mit Leuten bzw. Patienten zu tun habe, welche beruflich (Gastwirte) durch passives Rauchen auch mit in Leidenschaft gezogen worden sind, nämlich die Diagnose, Krebs. Man kann das ganze ausweiten bis ins Unendliche, wie z. B. große Autos mit hohem Abgasverbrauch u. vieles mehr. Man kann in dieser Beziehung den wenigsten gerecht werden. Jedoch bleibe ich hierbei jetzt einfach mal bei der Problematik "Rauchen". Und dies ist ein alteingefahrener Schuh, wo sich einfach auf die Vergangenheit gestützt wird (war doch schon immer so, warum jetzt ändern). -
Sehr guter Beitrag carstenw. Da liegt das Hauptproblem: Über viele Jahrzehnte standen die vermeintlichen Rechte der Raucher im Vordergrund. Die gesundheitlichen Folgen des Rauchens waren da mangels Forschung und Studien noch nicht wirklich bekannt und beweisbar.
Durch hieb- und stichhaltige Erkenntnisse beginnen viele Menschen umzudenken und sind eben nicht mehr bereit sich (vermeitbaren) gesundheitlichen Risiken auszusetzen bzw. aussetzen zu lassen.Aber da die Raucher bisher die stärkere Lobby hatten, tun sie sich natürlich schwer, das zu akzeptieren. Leider haben sie da prominente Vorbilder wie z. B. Ex-Kanzler Helmut Schmidt und seine Frau Loki, die sich nach wie vor weigern, das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen zu akzeptieren und das auch der Öffentlichkeit vorleben.
Da sagt sich so mancher unverbesserliche Raucher natürlich: 'Was dem Recht ist, kann mir doch nur billig sein'.
Ich stimme insoweit zu, als dass manchen Vorschriften vielleicht auf dem ersten Blick keinen Sinn zu machen scheinen. Möglich, dass da sogar ein Zwang auferlegt werden soll, der den Rauchern das Leben "schwer" machen soll. Oft ist es ja so, dass man aus dem einen Extrem (nämlich der ungefilterten Toleranz gegebenüber Rauchern) ins andere Extrem verfällt. Da kann man sicher noch nacharbeiten.
Aber auf jeden Fall sollte den Nichtrauchern die Möglichkeit gegeben werden, den Giftstoffen ihrer rauchenden Zeitgenossen ausweichen zu können ohne Einschränkungen hinnehmen zu müssen. Diese müssten dann eher die Raucher in Kauf nehmen.
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@ Carsten, getrennte Räume sind doch ok, sagt keiner was dagegen, wenn sie denn vorhanden sind.
Aber mir stößt diese Anordnung auf, wie diese Raucherbereiche zu gestalten sind, nämlich ohne Theke, ohne Tanzfläche, auf jeden Fall kleiner als ein Nichtraucherbereich. Was hat das mit Nichtraucherschutz zu tun?
Rauchen ist nicht verboten, bringt eine Menge Steuern ein, schont die Rentenkasse. Glaubt wirklich jemand, die Politiker wünschen, daß alle auf einmal gesund leben? Dann hätten sie es grundsätzlich verbieten müssen.Mit dem Hinweis auf Straßenbau wollt ich nur sagen: Der Nichtraucherschutz trifft ausdrücklich nicht die Angestellten. Das hätte man nämlich im Bund und nicht in den Ländern beschließen müssen, unter Arbeitsstättenverordnung. Und da hätten sich dann, zurecht, auch andere Beschweren können: Warum Schutz für Kellner, die zum Teil selber rauchen, und nicht für eine Sekretärin, die auch ein sauberes Büro möchte.
Warum standen die Rechte der Raucher im Vordergrund? Es war noch nie verboten, eine Nichtraucherkneipe zu eröffnen. Einige gibt es schon seit Jahren. Warum haben das so wenige gemacht? Das kann man doch nicht den Rauchern anlasten.
Liegt es vielleicht doch daran, daß NR weniger in Kneipen gehen, sich flächendeckende NR- Kneipen sich deshalb nicht lohnen?
Aber Kneipiers sind doch keine Sozialvereine, die den Nrn eine Kneipe in der Nachbarschafft zur Verfügung stellen MÜSSEN. Sie wollen und müssen Geld verdienen.
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eslipart wrote:
...Warum Schutz für Kellner, die zum Teil selber rauchen, und nicht für eine Sekretärin, die auch ein sauberes Büro möchte.Bundesrechtsverordnung der Bundesrepublik Deutschland:
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)§ 5 ArbStättV
Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.Am 3. Oktober 2002 ist die geänderte Arbeitsstättenverordnung zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Damit wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz.
Die Ausnahmeklausel in Absatz 2, der zufolge der Arbeitgeber in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen hat, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen, bezieht sich im Wesentlichen auf Einrichtungen wie Gastronomiebetriebe. Den Publikumsverkehr an den meisten anderen Orten betrifft die Ausnahme dagegen nicht, weil hier das Rauchen von Kunden eine stark untergeordnete Rolle spielt.
Mit der Neuregelung der Arbeitsstättenverordnung ist der betriebliche Nichtraucherschutz nun aus der Privatsphäre der direkt Betroffenen herausgehoben und ausdrücklich dem Bereich der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zugeordnet worden. Dieser ist dazu verpflichtet tätig zu werden, wenn gegen den Nichtraucherschutz im Betrieb verstoßen wird.
Quelle: Landesunfallkasse NRW
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@ all
Bin auch aus Hessen. Getrennte Räume für Raucher und Nichtraucher sind in normalen Gaststätten in Ordnung. War letzte Woche mit meinem Mann (Nichtraucher) in einer solchen, haben gegessen und sind danach auch noch etwas länger geblieben, um was zu trinken. Ich (Raucherin) bin dann zwischendurch mal in den Raucherbereich (der übrigens voller war als der Nichtraucherbereich). Diese Lösung ist akzeptabel, ich rauche dadurch etwas weniger, mein Mann wird nicht eingequalmt und so sind alle zufrieden. Damit kann ich als Raucherin gut leben.
Aber: in kleinen Kneipen vor die Tür gehen mache ich nicht. Da suche ich mir andere Lokale wie oben oder bleibe Zuhause.
Auch für den Urlaub: Wir werden nicht nach Bayern mehr fahren, da muss man nämlich ins Freie, da herrscht das totale Rauchverbot, auch keine abgetrennten Räume, nichts.....
Wir werden einen Städteurlaub aus diesen Gründen in Thüringen der NRW verbringen. Nach Bayern kriegen mich keine zehn Pferde mehr, obwohl ich sonst gerne hin bin.
So, jetzt könnt ihr auf mich böse Raucherin einschlagen, aber mir tun wirklich alle Raucher in Bayern sehr leid.Rauchende Grüße von Moni aus Hessen

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eslipart wrote:
...da steht auch nichts, daß Sekretärinnen vor dem Feinstaub durch Drucker, Kopierer usw. geschützt werden müssen.Für den Schutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz gilt das Arbeitsschutzgesetz, hier insbesondere konkretisiert durch die Arbeitsstättenverordnung. Für die Sicherheit der Geräte gilt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Der Inverkehrbringer muss bei Laserdruckern die notwendigen Informationen – z.B. zur Aufstellung, Belüftung, Betrieb und Wartung – mitliefern, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsmäßige und gefahrlose Verwendung der Geräte abhängt (vgl. § 5 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und Verordnung über das Inverkehrbringen von elektrischen Betriebsmitteln in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 73/23/EWG).
Den Rahmen für die Bedingungen in der Arbeitsstätte gibt die Arbeitsstättenverordnung vor, z.B. muss für ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft gesorgt werden (Nr. 3.6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung). Zur Konkretisierung kann die Arbeitsstätten-Richtlinie "Lüftung" (ASR 5) herangezogen werden, die im Wesentlichen fordert, Außenluftqualität zu gewährleisten.
Empfehlungen zum Thema Toner enthalten die Informationsblätter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): "Sicherer Umgang mit Tonerstäuben" und "Kopiergeräte und Drucker im Büro". Unter Vorsorgegesichtspunkten ist es grundsätzlich zu empfehlen, intensiv genutzte Kopierer, Drucker und Multifunktionsgeräte abseits vom unmittelbaren Arbeitsplatz aufzustellen und große Geräte möglichst in separaten Räumen zu betreiben.
Quelle: Deutscher Bundestag
P.S.:
Bei mir/uns werden schon lange große Druck- und Kopiergeräte in einem separaten Raum (nicht Büroraum) bedient. -
[/quote]
"Wir werden einen Städteurlaub aus diesen Gründen in Thüringen der NRW verbringen. Nach Bayern kriegen mich keine zehn Pferde mehr, obwohl ich sonst gerne hin bin.
So, jetzt könnt ihr auf mich böse Raucherin einschlagen, aber mir tun wirklich alle Raucher in Bayern sehr leid. "Sorry, meinte natürlich Thüringen oder NRW! Tippfehler-****** hat zugeschlagen.
Rauchende Grüße von Moni aus Hessen

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eslipart wrote:
@DomrepperinWarum standen die Rechte der Raucher im Vordergrund? Es war noch nie verboten, eine Nichtraucherkneipe zu eröffnen.
Lies mal bitte richtig. Ich habe vermeintliche Rechte der Rauchergeschrieben.
Außerdem bin ich der Ansicht, dass es sich erstmal in den Köpfen der Menschen verankern muss, dass die Gesundheit und die Rechte (in diesem Fall spreche von Rechten und nichtvon vermeintlichen) von Nichtrauchern Vorrang haben. Dann wird wohl auch die Logik wieder Oberhand gewinnen und es als tatsächlich angesehen werden, dass Raucher Außenseiter sind, die sich bewusst Schaden zufügen und dass es an erster Stelle stehen muss, andere Menschen vor diesem Schaden zu bewahren.
LG DomRepperin
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Sorry, dann eben vermeintliche Rechte, aber, wie schon geschrieben, sie standen noch nie im Vordergrund.
Kein Nichtraucher wurde geschädigt, wenn er sich in einer Nichtraucherkneipe aufgehalten hat. Die gab es nämlich auch schon vor dem neuen Gesetz. Scheinbar war aber die Nachfrage so gering, daß sie deutlich in der Unterzahl waren. Wo doch sonst alles der Markt regeln soll.Ich hab nichts gegen getrennte Räume, aber vielleicht kannst du mir erklären, warum ein Raucherraum kleiner sein muß als der Nichtraucherbereich, auch wenn die Gäste hauptsächlichRaucher sind.
Warum ein Raucherraum keine Theke haben darf, keine Tanzfläche.
Was hat das mit Nichtraucherschutz zu tun?Mir gings nicht um alle Einzelheiten des Arbeitsstättengesetzes, ich wollte nur daran erinnern, daß der Bund eben nicht (zum Schutz der Angestellten in der Gatronomie) dieses Gesetz geändert hat. Es hätte Begehrlichkeiten aus anderen Bereichen geweckt, hätte aus Kann- und Sollbestimmungen neue Mußbestimmungen gemacht.
Beim neuen Nichtrauchergesetz geht es nur um Gäste.