Reiseveranstalter bucht einfach um
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Selbstverständlich ist zu kumulieren.
Die Auskunft des Veranstalters ist ziemlich lächerlich. Stell dir mal vor du bestellst einen Mercedes. 4 Wochen vor der Lieferung ruft das Autohaus dich an und sagt "Sorry, aber wir können ihnen nur einen Seat Leon liefern" - und damit soll der Bär dann geschält sein?
Wie kommen die nur auf so eine vollkommen bananige Aussage???
Hier noch das fehlende "n" meines vorhergehenden Beitrags ...
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Überflüssiges Zitat entfernt!
@vonschmeling
Ich hatte kurzzeitig die Befürchtung, dass mir ein Strick dadurch gedreht wird, dass ich die Reise dann gutgläubig angetreten bin und der RV es so verstanden hätte, als wäre die Änderung für mich konkludent in Ordnung.
Ich habe mir zum Glück die Lastschrift widerrufen und warte auf die nächste Schutzbehauptung seitens des RV. -
Hallo und willkommen im HC-Forum, Carsten89!
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LG
Sokrates
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Nein, Carsten89, auch eine konkludente Vertragsänderung unter liegt eng gefassten Formvorschriften.
Um sich zu exkulpieren hätte der Veranstalter eine neue Bestätigung senden müssen mit dem Hinweis auf a) die Änderung und b) die Option des gebührenfreien Rücktritts.
Dazu noch ein Satz der Art "Sollten wir innerhalb von 10 Tagen nichts von Ihnen hören betrachten wir dies als Einverständnis zu den neuen Vertragsbedingungen".
Selbst ist angreifbar, beispielsweise wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass du innerhalb dieser Frist keine Gelegenheit hattest von dem neuen Angebot Kenntnis zu erlangen.In Anbetracht der Tatsache, dass der RV um die "Verschlechterung" wissen musste, hätte er zudem den Preis gleich von vorn herein reduzieren können.
In einem solchen Fall wäre bei Antritt der Reise und Entrichtung des entsprechend geringeren Betrages von einer konkludenten Annahme seines Angebots auszugehen gewesen. -
Nein, Carsten89, auch eine konkludente Vertragsänderung unter liegt eng gefassten Formvorschriften.
Um sich zu exkulpieren hätte der Veranstalter eine neue Bestätigung senden müssen mit dem Hinweis auf a) die Änderung und b) die Option des gebührenfreien Rücktritts.
Dazu noch ein Satz der Art "Sollten wir innerhalb von 10 Tagen nichts von Ihnen hören betrachten wir dies als Einverständnis zu den neuen Vertragsbedingungen".
Selbst ist angreifbar, beispielsweise wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass du innerhalb dieser Frist keine Gelegenheit hattest von dem neuen Angebot Kenntnis zu erlangen.In Anbetracht der Tatsache, dass der RV um die "Verschlechterung" wissen musste, hätte er zudem den Preis gleich von vorn herein reduzieren können.
In einem solchen Fall wäre bei Antritt der Reise und Entrichtung des entsprechend geringeren Betrages von einer konkludenten Annahme seines Angebots auszugehen gewesen.Ich muss leider die alten Beiträge nochmal rausholen, denn es wird nun anscheinend ernst...
@vonschmeling, der Reisepreis wurde 3 Tage vor Antritt der Reise durch den Veranstalter um 26 EUR (13 EUR pro Person) = 2,5% des Reisepreises gemindert, jedoch mit der Begründung, das nun verfügbare Zimmer befindet sich im Nebengebäude.
Wie sich erst vor Ort heraus stellte, war es nicht nur ein Nebengebäude, nämlich auch statt 4 Sterne hatte es nur 3 Sterne. Und das Nebengebäude ist ein seperat buchbares Hotel, welches zwar zum gebuchten Haupthaus gehört, jedoch auch einzeln über den RV gebucht werden hätte können. Augfrund dessen wurde der Reisepreis von mir um 10% gekürzt. EIne Option der gebührenfreien Stronierung wurde mir nicht angeboten.
Gebucht wurde die direkte Strandlage lt. Katalog. Das Annex befand sich jedoch ca. 200m vom Strand entfernt. Die 200m musste man auf einer öffentlichen Straße zum Strand zurücklegen, einen Fußgängerweg an der Straße gab es nicht. Daher wurde der Reisepreis um weitere 5% gekürzt.
Aufgrund des Zimmers im Annex und der Lage befand sich direkt unter dem Zimmer ein Irish Pub. Jede Nacht (!) war laute Musik im Zimmer klar zu hören. Ich habe Videos gedreht (einmal 00:30 und an einem anderen Tag um 23:30) die dies bestätigen.
Lt. Katalog wurde "Entspannung pur" gebucht und kein Hinweis auf eine "lebhafte Lage" oder dergleichen. Es war sogar so heftig, dass ich mir Ohrstöpsel in der örtlichen Apotheke kaufen musste. Aufgrunddessen, dass der Lärm wirklich jede Nacht zu hören war, wurde um weitere 30% gekürzt.Ich habe insgesamt den Reisepreis aufgrund der Mängel um 45% gemindert. Nun soll es auf Wunsch des RV vor Gericht gehen.
Wie sehen meine Erfolgschancen aus?
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Tatsächlich wäre es wichtig nachzuweisen, dass du den Veranstalter vor Ort auf die Missstände hingewiesen und ihm eine Frist zur Abhilfe eingeräumt hast. Ansonsten brauchst du gar nicht erst den Versuch einer streitigen Einigung zu unternehmen.
Trotz der beschriebenen Debakel halte ich 45% Minderung für recht sportlich, das wird einer richterlichen Prüfung u.U. nicht standhalten. Ohnehin schlagen die geehrten Vorsitzenden in solchen Sachen meist einen Vergleich vor, sodass du hoffentlich eine Rechtschutzversicherung im Rücken hast.
Willst du einem Vergleich nicht zustimmen halte ich 30-40% Minderung für realistisch.
Häufig reicht auch schon ein anwaltliches Schreiben für die Unterbreitung eines besseren Angebotes, ab 30% würde ich auf eine prozessuale Entscheidung verzichten. -
Es wurde alles im Urlaub bei der Reiseleitung vorgetragen. Dies habe ich mir auch schriftlich geben lassen.
Was mich ärgert: Als ich im November 2015 die Pauschalreise gebucht habe, habe ich 4 Sterne im Haupthaus gebucht (steht auch so auf meiner Buchungsbestätigung). Allerdings hat zum selben Zeitpunkt, am gleichen Tag meiner Buchung, das Hotel einen Voucher bekommen aus dem hervorgeht, ich hätte ein Zimmer im 3 Sterne Nebengebäude gebucht. Ich habe den Voucher vom Hotel als Nachweis ausgehändigt bekommen.Ende Mai 2016 (3 Tage vor dem Abflug) wurde mir mitgeteilt, dass mein Zimmer im Annex zu finden ist. Es wurde nichts davon gesagt, dass es minderwertiger sei. Man beachte: der RV hat im November 2015 ja das falsche Zimmer für mich selbst gebucht.
Andere Gäste, die ebenfalls mit dem RV in diesem Hotel waren, hatten das gleiche Schicksal. Gebucht Haupthaus, untergebracht im Annex. Und: Alle haben nur 3 Tage vorher erfahren, dass ihre Zimmer im Nebengebäude sind, somit kann der RV ja wohl nicht behaupten, er hat seinen Fehler erst 3 Tage vorher bemerkt.Kann man das irgendwie nachvollziehen?
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Hast du doch bereits gegenteilig nachgewiesen - anhand des Vouchers.
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@vonschmeling Wie meinst du das?
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Es wurde alles im Urlaub bei der Reiseleitung vorgetragen. Dies habe ich mir auch schriftlich geben lassen.
Was mich ärgert: Als ich im November 2015 die Pauschalreise gebucht habe, habe ich 4 Sterne im Haupthaus gebucht (steht auch so auf meiner Buchungsbestätigung). Allerdings hat zum selben Zeitpunkt, am gleichen Tag meiner Buchung, das Hotel einen Voucher bekommen aus dem hervorgeht, ich hätte ein Zimmer im 3 Sterne Nebengebäude gebucht. Ich habe den Voucher vom Hotel als Nachweis ausgehändigt bekommen.Ende Mai 2016 (3 Tage vor dem Abflug) wurde mir mitgeteilt, dass mein Zimmer im Annex zu finden ist. Es wurde nichts davon gesagt, dass es minderwertiger sei. Man beachte: der RV hat im November 2015 ja das falsche Zimmer für mich selbst gebucht.
Andere Gäste, die ebenfalls mit dem RV in diesem Hotel waren, hatten das gleiche Schicksal. Gebucht Haupthaus, untergebracht im Annex. Und: Alle haben nur 3 Tage vorher erfahren, dass ihre Zimmer im Nebengebäude sind, somit kann der RV ja wohl nicht behaupten, er hat seinen Fehler erst 3 Tage vorher bemerkt.Kann man das irgendwie nachvollziehen?
@carsten89 sagte:
Allerdings hat zum selben Zeitpunkt, am gleichen Tag meiner Buchung, das Hotel einen Voucher bekommen aus dem hervorgeht, ich hätte ein Zimmer im 3 Sterne Nebengebäude gebucht. Ich habe den Voucher vom Hotel als Nachweis ausgehändigt bekommen.
= Nachweis, dass der Sachstand eben nicht erst 3 Tage vor Reiseantritt bekannt war beim RV.
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Lass lieber die Kirche im Dorf - für den Vorwurf eines strafrechtlichen Tatbestandes ist das Material nun wirklich zu schwach.
Beanspruchst du professionellen rechtlichen Beistand, oder beabsichtigst du eine Bevollmächtigung? -
Lass lieber die Kirche im Dorf - für den Vorwurf eines strafrechtlichen Tatbestandes ist das Material nun wirklich zu schwach.
Beanspruchst du professionellen rechtlichen Beistand, oder beabsichtigst du eine Bevollmächtigung? -
Ja, genau das meinte ich ja mit der Bevollmächtigung ...

Bist du versichert? -
Das ist schlecht. Traust du dir zu die Causa vor Gericht eigenmächtig zu vertreten?
Oder bevorzugst du weiterhin ein vorgerichtliches Einvernehmen? -
Der jetzige Sachstand ist, dass der RV beim Mahngericht nach Teilwiderspruch meinerseits das streitige Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht beantragt hat.
Für die außergerichtliche Einigung müsste ich ja nun auch einen Anwalt einschalten, oder?
Wäre die Vertretung alleine vor Gericht eher keine so gute Idee? -
Du kannst auch selbst noch ein Angebot unterbreiten zur Abwendung des prozessualen Entscheides.
Die Vertretung deiner Sache vor Gericht musst du dir zutrauen, grundsätzlich ist das keine schlechte Idee.