Reiserücktrittsversicherung wegen Einberufung der Bundeswehr?
-
"Mandy1304" wrote:
Hallo Holzwurm,es sind 21 Tage nach Reisebuchung, aber bei uns waren es gerade mal 11 Tage nach Reisebuchung.
Lg Mandy
Nein, es sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum der Reisebestätigung!!
siehe hier ein Auszug aus der Elvia:
Abschlusshinweis:
Nur bei Buchung oder innerhalb von 14 Tagen nach Festbuchung (Datum der Buchungsbestätigung). Bei Buchungen ab 14 Tage vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag möglich.Und bei der Europäischen oder sonstige RRV-Anbieter ist es in der Regel auch nicht anders.
Wenn man die Optionsfrist und die Bearbeitungszeit beim Reiseveranstalter mit rechnet kommt man fast auf die 21 Tage.
Wenn man ohne Optionsfrist sofort die Reise fest einbuchen lässt, hat man spätestens 2 Tage nach der Buchung die Reisebestätigung. Und wie im Auszug der Elvia schon geschrieben ist für die 14 Tage-Frist immer das Ausstellungsdatum der Reisebestätigung maßgebend.
Wenn Du andere Fristen zum Abschluß einer RRV hast, dann bedürfen diese einer Zustimmung des Reiseversicherers. Und ich glaube kaum, daß dieser nur für Dich eine Ausnahme macht.
Gruß
holzwurm -
Lieber Holzwurm,
ein Blick in die Abschlussbedingungen zeigt, dass es bei der Hanse Merkur 21 Tage sind. Siehe hier:
http://www.hansemerkur.de/web/guest/produkte/reiseversicherung/urlaub/reiseruecktritt
Ich zitiere:
Abschlussfrist: Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist noch bis zu 21 Tage nach Reisebuchung abschließbar. Der Abschluss muss zusammen mit der Reisebuchung erfolgen, wenn zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen.
Und hier ist es eigentlich egal ob 21 oder 14 Tage, da die Buchung der Reise erst 11 Tage "alt" war.
Viele Grüsse
Birgit
-
"BirgitB" wrote:
Lieber Holzwurm,ein Blick in die Abschlussbedingungen zeigt, dass es bei der Hanse Merkur 21 Tage sind.
Ich zitiere:
Abschlussfrist: Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist noch bis zu 21 Tage nach Reisebuchung abschließbar. Der Abschluss muss zusammen mit der Reisebuchung erfolgen, wenn zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen.
Und hier ist es eigentlich egal ob 21 oder 14 Tage, da die Buchung der Reise erst 11 Tage "alt" war.
Viele Grüsse
Birgit
Dann handhabt es die HanseMerkur halt etwas anders.
Aber lese mal den Text genau durch. Dort steht ab Reisebuchung. Bei der zitierten Elvia heißt es ab Ausstellungsdatum der Buchungsbestätigung. Somit rechnet die HanseMerkur eine evtuelle Optionsfrist und den Durchlauf beim Reiseveranstalter in die 21-Tage-Frist mit ein.
Dann bleiben auch bei HanseMerkur letztendlich ab Ausstellungstag der Reisebestätigung nur knappe 14 Tage zum Abschluß übrig.
Von dem her kann man ganz allgemein sagen, daß man mit der Aussage "Abschlußfrist innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Reisebestätigung" richtig liegt. Und dies unabhängig vom RRV-Anbieter.
Klar ist es egal ob es jetzt in diesem Fall 14 oder 21 Tage sind.
Wir können ja alle RRVs auf ihre Abschlußbedingungen durchforsten und hier zitieren. Aber dann kommen die Forenteilnehmer ganz durcheinander. Deswegen meine klare Aussage mit 14 Tagen ab Ausstellungsdatum der Bestätigung. Damit liegt man bei keiner Versicherung falsch.
Gruß
holzwurm -
Hallo Holzwurm,
erstens zähle eine Optionsbuchung nicht mit, sondern ausschlaggebend ist die Buchungsbestätigung und dann wie schon erwähnt bei der Hanse Merkur hat man bis 21 Tage nach Reisebuchung noch die Chance versichert zu werden.
Es sind nicht immer 14 Tage, kommt immer ganz drauf an und wenn die es so schreiben, dann ist das sicherlich auch so, weil sonst kann man dagegen angehen.
So sehe ich das.Lg Mandy
-
@ Holzwurm
Ist ja auch Quatsch alle Versicherungen zu zitieren, wichtig ist es die zu zitieren die zutrifft, und das ist hier die Hanse Merkur
Aber egal, ich will den Thread nicht unnötig in die Länge ziehen, Mandy war innerhalb der Abschlussfrist (und ob die Versicherung bei einer Einberufung zum 1. Juli zahlen würde steht ja eh auf einem anderen Blatt, je nachdem wie das "unerwartet" ausgelegt wird).Viele Grüsse
Birgit
-
-
"Mandy1304" wrote:
Hallo Holzwurm,erstens zähle eine Optionsbuchung nicht mit, sondern ausschlaggebend ist die Buchungsbestätigung und dann wie schon erwähnt bei der Hanse Merkur hat man bis 21 Tage nach Reisebuchung noch die Chance versichert zu werden.
Es sind nicht immer 14 Tage, kommt immer ganz drauf an und wenn die es so schreiben, dann ist das sicherlich auch so, weil sonst kann man dagegen angehen.
So sehe ich das.Lg Mandy
Bei HanseMerkur kommt das Wort "Buchungsbestätigung" nirgends in den Abschlußbedingungen vor. Statt dessen heißt es dort "ab Reisebuchung".
Eine Reisebuchung findet statt, wenn ich ins Reisebüro gehe und dort der Mitarbeiterin sage, daß sie für mich die Pauschalreise nach A ins Hotel Z buchen möge. Du hast dann spätestens mit der Unterschrift unter das ausgedruckte Papier vom Reisebüro eine Reisebuchung getätigt.
Sollte noch eine Optionsfrist enthalten sein, dann kommt die Buchung automatisch nach Ablauf derer zustande. Mit gleichem Termin beginnt auch die entsprechende gebührenpflichtige Stornofrist zu laufen auch wenn Du die Reisebestätigung des Veranstalters noch nicht im Briefkasten hast.
Vom dem her ist es meiner Ansicht nach rechtlich schon ein Unterschied ob in den AGBs drin steht "ab Reisebuchung" oder "ab Ausstellungstag der Reisebestätigung". Ich sehe darin juristisch einen sehr großen Unterschied der sich zeitlich bemerkbar macht, aber für den Laien nicht nachvollziehbar ist.
Selbst wenn die HanseMerkur nach z. B. telefonischer Rückfrage gegenüber dem Versicherten das Zeitfenster erst ab Ausstellungsdatum der Reisebestätigung rechnet, kann es aufgrund der Formulierung in den AGBs möglicherweise im Falle einer juristischen Auseinandersetzung von Anwälten und Richtern anders ausgelegt werden. Ich möchte nicht wissen, ob die HanseMerkur im Streitfalle dann nicht doch versucht es so auszulegen wie ich es jetzt sehe und der Verbraucher ist nachher der Dumme. Am Telefon kann man vom Service-Center sehr viel erzählt bekommen. Letztendlich zählt nur das was in den AGBs steht. Im Streitfalle kann kann es dann um beträchtliche Summen gehen, die entweder dann die RRV übernimmt oder man dann selber drauf sitzen bleibt. Ich möchte es nicht drauf ankommen lassen.
Aber vielleicht kann uns darüber mal der der User Mosaik aufklären.
Gruß
holzwurm -
"BirgitB" wrote:
@ Holzwurm
Ist ja auch Quatsch alle Versicherungen zu zitieren, wichtig ist es die zu zitieren die zutrifft, und das ist hier die Hanse Merkur
Aber egal, ich will den Thread nicht unnötig in die Länge ziehen, Mandy war innerhalb der Abschlussfrist (und ob die Versicherung bei einer Einberufung zum 1. Juli zahlen würde steht ja eh auf einem anderen Blatt, je nachdem wie das "unerwartet" ausgelegt wird).Viele Grüsse
Birgit
Man kann aber auch "ab Reisebuchung" so oder so auslegen.
Diese Formulierung ist im Endeffekt ein Gummi.
Dieser Gummi beginnt mit der Unterschrift im Reisebüro und endet mit dem Empfang der Reisebestätigung. Dazwischen ist Niemandsland worüber sich im Ernstfalle die Juristen streiten müssen.
Aber was solls, jeder soll mit seiner gewählten RRV glücklich werden.
Ich selber versuche eine RRV zu wählen, die bei der Abschlußfrist keine solchen gummiartigen Formulierungen verwendet. Selbst wenn dann die RRV 5 Euro teurer kommt.
Gruß
holzwurm -
Hallo Holzwurm,
ich habe unterschrieben den Vertrag am 28.04.07 und gleichzeitig die Anzahlung getätigt, also hätte ich ja sowieso noch genug Zeit gehabt um die Versicherung abzuschließen.
Habe es aber gestern getan am 8.05.07 also sind es 11 Tage und noch in dem Rahmen,oder nicht?
Auch wenn es vorher eine Option war, kommt ein Vertrag erst zu Stande, wenn ich Unterschreibe.Lg Mandy
-
Hallo Mandy,
meine letzten beiden Beiträge haben sich jetzt nicht direkt auf Deinen Einzelfall bezogen, sondern stellen meine Sichtweise zu den AGB-Formulierungen der HanseMerkur dar.
Für mich ist und bleibt die Formulierung bei HanseMerkur eine sehr schwammige, die im Erstfalle unter Umständen nicht gutes erahnen lässt.
Ich kann somit nur für die Reisenden hoffen, daß der RRV zu seinem Wort steht und dann die entsprechenden Taten folgen lässt.
Wem Du Dein Geld für Reise gibst, ob dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter spielt dabei keine Rolle. Ebenso nicht wohin die Reiseunterlagen kommen.
Gruß
holzwurm -
"Mandy1304" wrote:
Hallo,Wir machen uns da jetzt keine weiteren Gedanken mehr drüber, wenn es soweit ist, dann setzen wir uns mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung und fragen nach einem anderen Termin, wenn es an dem sein sollte und wenn nicht, weiß nicht, vielleicht müssen die ja dann sogar für die Reise aufkommen, wer weiß.
LG MandyWer weiß?
Aber dann höchstens nach Afghanistan

sorry, aber wo lebst du denn?
Die Bundeswehr ersetzt dir die Reisekosten?
-
Hallo joanito,
also die wollen doch was, also müssen sie auch akzeptieren, dass man einmal im Jahr auch Urlaub gebucht haben könnte.
Man kann ja nicht nur warten bis die sich irgendwann mal,oder nie melden, solch quatsch.
Also entweder wird der Termin verschoben,oder sie müssen halt dafür aufkommen, was anderes gibt es nicht zur klärung, man ist doch nicht onasses, das man das Geld so sinnlos aus dem Fenster werfen kann, wir zumindest nicht.Lg Mandy
-
"Mandy1304" wrote:
Hallo joanito,also die wollen doch was, also müssen sie auch akzeptieren, dass man einmal im Jahr auch Urlaub gebucht haben könnte.
Man kann ja nicht nur warten bis die sich irgendwann mal,oder nie melden, solch quatsch.
Also entweder wird der Termin verschoben,oder sie müssen halt dafür aufkommen, was anderes gibt es nicht zur klärung, man ist doch nicht onasses, das man das Geld so sinnlos aus dem Fenster werfen kann, wir zumindest nicht.Lg Mandy
Die wollen doch nichts. Es ist eine Pflicht - darum auch das Wort "Wehrpflicht" dem Vaterland zu dienen. Wer dies nicht tun möchte darf entsprechenden Ersatzdienst (z. B. ehrenamtlich beim DRK) oder als Zivildienstleistender z. B. in einem Altenpflegeheim ableisten. Also hat doch sogar Dein Freund die Wahl.
Hast Du schon mal erlebt, daß der Staat auf Deine Wünsche, Belange und Interessen Rücksicht nimmt?
Ich nicht.
Siehe doch die Erhöhung der MWST,, Pendlerpauschale, Sparerfreibetrag, Eigenheimzulage, Strafsteuer für Dieselfahrzeuge oder Hartz IV. Ich könnte Dir da noch viel mehr aufzählen. Immer wird beim kleinen Mann was geholt. Entweder durch Kürzungen von bisherigen Leistungen oder durch Erhöhungen von Steuern.
Wenn die Bundeswehr Deinen Freund einziehen will, dann tut sie es ob Du Urlaub gebucht hast oder nicht. Das interessiert dort keinen.
Ihr könnt nur hoffen, daß dies erst nach Eurem Urlaub über die Bühne geht.Die Bundeswehr lässt sich jedenfalls nicht auf der Nase rum tanzen.
Gruß
holzwurm -
Hallo zusammen
ich verfolge diesen thread eigentlich eher amüsiert. Das große Pech für Mandy war halt, dass sie die falsche RRV abgeschlossen hatte. Allerdings bin ich der Meinung, wenn man(n) im wehrfähigen Alter ist, sollte halt auch geprüft werden, was ich für mein Geld eigentlich an Risiken abdecke. Und wenn´s im Vorjahr dabei war, heißt es doch noch lange nicht, dass sich Versicherungsbedingungen nicht ändern. Meiner Meinung nach zahlt im Falle eines Falles (möge er nicht eintreten) die RRV nicht, wenn sie weiß, dass der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gemustert und tauglich war.
Und wenn das Geld dann tatsächlich weg sein sollte, kann man nur sagen "Selbst schuld". Das klingt jetzt böse, soll´s aber um Gottes Willen nicht sein. Nur es stimmt halt, denn man hat sich falsch versichert.
Ich drück Mandy fest die Daumen, dass es noch ein schöner Urlaub wird, denn eines steht unverrückbar fest: Von der Bundeswehr gibt es mit Sicherheit keinen Cent.
Gruss chepri
-
"chepri" wrote:
Ich drück Mandy fest die Daumen, dass es noch ein schöner Urlaub wird, denn eines steht unverrückbar fest: Von der Bundeswehr gibt es mit Sicherheit keinen Cent.Aber anders herum, sollte die Bundeswehr von sich aus auch etwas Rücksicht nehmen. Insbesondere dann, wenn man den Urlaub u. U. schon bei der Musterung angibt, weil er schon gebucht war.
Dann wird man halt im nächsten Quartal eingezogen.
Bei einem Arbeitsplatzwechsel lässt sich das ja auch in der Regel mit dem neuen Arbeitgeber regeln.
Und die Bundeswehr ist für die Zeit der Wehrpflicht eigentlich nichts anderes als ein Arbeitgeber, der halt mit gesetzlichem Auftrag arbeitet und Mitarbeiter (Wehrpflichtige) einstellt.
Gruß
holzwurm -
Hallo holzwurm,
Aber anders herum, sollte die Bundeswehr von sich aus auch etwas Rücksicht nehmen. Insbesondere dann, wenn man den Urlaub u. U. schon bei der Musterung angibt, weil er schon gebucht war.
da gebe ich dir vollkommen recht. Die Betonung liegt aber auf "wenn man den Urlaub angibt...". In den Kreiswehrerstzämtern (oder wie das heutzuzage heißen mag) arbeiten auch nur Menschen und in aller Regel kann man überall etwas erreichen. Je früher und im richtigen Ton man sowas macht, umso eher geht es. Nur mit einer Einstellung wie
[quote]also die wollen doch was, also müssen sie auch akzeptieren, dass man einmal im Jahr auch Urlaub gebucht haben könnte.[/qoute]
oderWir machen uns da jetzt keine weiteren Gedanken mehr drüber, wenn es soweit ist, dann setzen wir uns mit dem Kreiswehrersatzamt in Verbindung
wird man nicht sehr viel erreichen.
Gruss chepri
-
"Kessi" wrote:
Und bisher gibt es ja nichtmal ne Gewissheit, ob er überhaupt wehrpflichtig ist.
Wie alt ist er denn eigentlich?Hallo Kessi,
die Wehrpflicht beginnt mit 18.
Die Wehrerfassung bekommt man glaube ich mit frühstens 17 Jahren. Bei mir war es damals so. Musterung hatte ich dann irgendwo zwischen 19 und 20. Wurde dann leider ausgemustert. Daher kann ich nicht viel über den Abstand Musterung - Einzug sagen.
Die Musterung erfolgt frühstens mit ca. 17,5 Jahren.
Und dann kommt es darauf an, welchen Tauglichkeitsgrad er bei der Musterung geschafft hat.
Alle mit T1 und T2 werden meist recht bald eingezogen. Die anderen kommen in der Regel später oder gar nicht dran. Auch kommt es darauf an wie groß der einzuziehende Jahrgang bundesweit ist. Stehen z. b. 150000 Wehrpflichtige zur Verfügung ist Chance geringer gleich eingezogen zu werden als wenn nur beispielsweise 50000 junge Männer zur Verfügung stehen.
Gruß
holzwurm