Unterschied Charterflug-Linienflug?
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Und damit das ganze mal kompliziert wird:
Condor ab Frankfurt nach Hurghada
Montags als Charterflug, nur mit Rückflug buchbar
Donnerstags als Linienflug, auch Einzelstrecke buchbarWelcher von beiden ist der bessere?
Austrian Airline ist eine Liniengesellschaft? Warum dann als Charter nach Marsa Alam?
Die Qualität der Maschinen und des Bordservice haben nichts mit Linie oder Charter zu tun, sondern ausschließlich von der Airline selbst.
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@CorayaDiver
Woher hast Du denn die Informationen? Bzw. welches Buchungssysem hast Du denn abgefragt?
Condorflüge sind immer auch one-way buchbar.
Und wieso sollte die Strecke montags als Charter und donnerstags als Linienflug bedient werden?
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Condorflüge nach und von Ägypten mit 4-stelligem Code sind Charterflüge. Mit 3-stelliger Nummer sind Linie und werden auch als One-Way verkauft.
Guckst du auf CONDOR Homepage und Buchunsmaske. Bei angekreuztem One-Way erscheint der Montagsflug gar nicht erst.
Hängt in diesem Fall mit den Verordnungne in Ägypten zusammen.
TuyFly und AirBerlin können deshalb überhaut keine Oneways anbieten. -
"Casuarina" wrote:

Der größte Unterschied dazwischen ist, dass bei Charterflügen geklatscht wird bei der Landung und bei Linienflügen nicht...

gröhl
...ich wusste es. Ich wusste, dass das kommt. Irgendwann. Ich habe mich nicht getraut, es zu posten.
Herrlich!!! -
"Casuarina" wrote:

Der größte Unterschied dazwischen ist, dass bei Charterflügen geklatscht wird bei der Landung und bei Linienflügen nicht...

seeeeeeeeeeeehr gut..... hahahaha...... hätte von mir sein können.... sorry, aber ich finde dieses Geklatsche sowas von peinlich. Wenn ich am Bankschalter stehe und der Typ dahinter die Ueberweisung perfekt gemacht hat klatsche ich ja auch nicht nur weil er seinen Job gut gemacht hat grins sorry fürs Off-Topic...
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"lucio11" wrote:
bei chaterflügen kann es kurzfristig änderungen geben. bei linienflügen zu 80 % nicht.lg lucio11
Zu wie viel Prozent kann es denn bei Charterflügen zu kurzfristigen Änderungen kommen?
Lg, Marina -
"Bienchen77" wrote:
"lucio11" wrote:
bei chaterflügen kann es kurzfristig änderungen geben. bei linienflügen zu 80 % nicht.lg lucio11
Zu wie viel Prozent kann es denn bei Charterflügen zu kurzfristigen Änderungen kommen?
Lg, MarinaHallo,
hier kann man keinen Prozentsatz nennen, liegt einzig und allein
daran, wie die Maschine am Flugtag ausgelastet. Ist der Flug
gut gebucht, ab ca. 80 % und höher, wird es ein direkt Flug ohne
Zwischenlandung.Zur Zeit fliegt Interairlines jeweils Sonntags und Montags von
Paderborn nach Antalya, jeweils direkt und ohne Zwischenlandungen.
Vor ca. 2 Wochen kam mal ein Flug über Friedrichshafen rein.
Fluggerät ist ein Airbus A 321.Gruß Walter
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Hallo Walter, danke für die Infos!!
Dann hoffe ich mal, dass unser Flug non-stop geht
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lucio11 wrote:
bei chaterflügen kann es kurzfristig änderungen geben. bei linienflügen zu 80 % nicht.lg lucio11
Ich frage mich mal wieder, wo manche Leute ihr Zahlenmaterial herhaben!?! Träfe dieser Wert zu, wäre die Bezeichnung "Linien"fluggesellschaft glatt gelogen!
Bin aber an jeglichen Quellenverweisen interessiert!
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Aus meiner rein persönlichen Erfahrung sind Charterflüge meistens billiger als ein Linienflug der gleichen Fluggesellschaft. Oft gibt es günstige Last-Minute-Angebote während die Flüge bei Linie meist immer teurer werden. Aber auch das mit Ausnahmen. Haberling's Erklärung ist die beste.
Auch Linienflüge sind übrigens oft Direktflüge und nicht Nonstop (z.B. TK fliegt Istanbul-Sanzebar-Mombasa-Istanbul) und werden äufig geändert. Manchmal sogar 10 Mal schon vor dem Abflug - immer bis zum letzten kostenfreien Tag, meist mit einer Flugzeugänderung verbunden und immer mit der Option kostenfrei zu akzeptieren, zu stornieren oder aber umzubuchen (manchmal kann man da einen ganzen Tag Aufenhalt in einer netten Destination herausholen).
Lg -
Als Charter bezeichnet man einen sogenannten Bedarfsanbieter, der abweichend zu Linien mit überwiegend bedarfsunabhängigen Beförderungsplänen seine Operatings der Nachfrage anpassen kann.
Das wirkt sich natürlich auch auf die Preisgestaltung aus, da mittels Bedarfsanpassung die Auslastung steuerbar ist (jedenfalls in einem gewissen Rahmen).
Mit Direkt- bzw. Non-Stop-Flügen hat das mal so überhaupt nix zu tun, 254michael ... -
Da gibt es noch mehr Voraussetzungen für eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004:
- die Verspätung muss mehr als 3 Stunden betragen.
- es muss eine europäische Airline sein, für die die EU-Bestimmung gilt, kann auch eine außereuropäische Airline wie Tunisair sein, wenn Start oder Landung in der EU stattfindet. Problem wird sein, dass die Entschädigung dann beim Firmensitz in Tunesien einzufordern ist, wenn es keine vertretung in Europa gibt. Das ist schwierig für Dich selbst und viele Portale lehnen dies auch ab.
- Liegt sowohl Start wie auch Landung außerhalb Europas, gibts keine Entschädigung, beispielsweise der Zubringer Koh Samui-Bangkok mit Weiterflug nach Frankfurt ist verspätet.
- Auch Charterflieger sind zu Entschädigungen verpflichtet, wenn die Bedingungen erfüllt sind, hatte ich erst bei Condor.
mehr dazu hier:
EU-Fluggastrechte -
Tatsächlich gibt es hinsichtlich der VO(EG)261/04 (Fluggastrechte) keine Unterscheidung zwischen Charter und Linie.
Es müssen die von Cliffideo aufgezählten Eigenschaften gegeben sein, ferner muss ein in Deutschland erwirkter Titel in Tunesien vollstreckt werden, was sehr zuverlässig mehr kostet als der Erstattungsanspruch beträgt. -
Kleine Korrektur bezueglich Landung in der EU. Bei solchen Verspaetungen gilt dies nur fuer EU-Fluggesellschaften. Wenn Tunisair verspaetet in z.B. Frankfurt landet gibt es keine Entschaedigung nach 261/04.
Und Ansprueche gegen Tunisair muss man nicht unbedingt in Tunesien vollstrecken, sondern man koennte auch einen Flieger der Tunisair in Deutschland pfaenden lassen. Siehe zum Beispiel Thomas Cook am Flughafen Salzburg.
Was viele auch uebersehen ist dass Fluggesellschaften ausserhalb der EU, entsprechend dem Montrealer Uebereinkommen, fuer tatsaechlich entstandenen Kosten durch Verspaetungen haften. Allerdings auch nur wenn es keine aussergewoehnlichen Umstaende sind und bis zu maximal ca. Euro 5000.- pro Person.
Wenn also mein separat gebuchter Flug mit Bangkok Airways, von Samui nach Bangkok, wegen verschulden von Bangkok Airways verspaetet ist und ich deswegen meinen Flug nach Deutschland verpasse dann muss mir Bangkok Airways die Kosten meines neuen Tickets oder die Umbuchungsgebuehren ersetzen.
Diesen Titel mueste ich dann allerdings in Thailand vollstrecken lassen
