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Unterschied Charterflug-Linienflug?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
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  • CorayaDiverC Offline
    CorayaDiverC Offline
    CorayaDiver
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Und damit das ganze mal kompliziert wird:

    Condor ab Frankfurt nach Hurghada

    Montags als Charterflug, nur mit Rückflug buchbar
    Donnerstags als Linienflug, auch Einzelstrecke buchbar

    Welcher von beiden ist der bessere?

    Austrian Airline ist eine Liniengesellschaft? Warum dann als Charter nach Marsa Alam?

    Die Qualität der Maschinen und des Bordservice haben nichts mit Linie oder Charter zu tun, sondern ausschließlich von der Airline selbst.

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    • StewS Offline
      StewS Offline
      Stew
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      @CorayaDiver
      Woher hast Du denn die Informationen? Bzw. welches Buchungssysem hast Du denn abgefragt?
      Condorflüge sind immer auch one-way buchbar.
      Und wieso sollte die Strecke montags als Charter und donnerstags als Linienflug bedient werden?

      😱

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      • CorayaDiverC Offline
        CorayaDiverC Offline
        CorayaDiver
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Condorflüge nach und von Ägypten mit 4-stelligem Code sind Charterflüge. Mit 3-stelliger Nummer sind Linie und werden auch als One-Way verkauft.

        Guckst du auf CONDOR Homepage und Buchunsmaske. Bei angekreuztem One-Way erscheint der Montagsflug gar nicht erst.

        Hängt in diesem Fall mit den Verordnungne in Ägypten zusammen.
        TuyFly und AirBerlin können deshalb überhaut keine Oneways anbieten.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CasuarinaC Offline
          CasuarinaC Offline
          Casuarina
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          😉 😉 😉

          Der größte Unterschied dazwischen ist, dass bei Charterflügen geklatscht wird bei der Landung und bei Linienflügen nicht...

          😄 😄 😄

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Louis98L Offline
            Louis98L Offline
            Louis98
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            "Casuarina" wrote:
            😉 😉 😉

            Der größte Unterschied dazwischen ist, dass bei Charterflügen geklatscht wird bei der Landung und bei Linienflügen nicht...

            😄 😄 😄

            gröhl

            ...ich wusste es. Ich wusste, dass das kommt. Irgendwann. Ich habe mich nicht getraut, es zu posten.
            Herrlich!!!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • darling79D Offline
              darling79D Offline
              darling79
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              "Casuarina" wrote:
              😉 😉 😉

              Der größte Unterschied dazwischen ist, dass bei Charterflügen geklatscht wird bei der Landung und bei Linienflügen nicht...

              😄 😄 😄

              seeeeeeeeeeeehr gut..... hahahaha...... hätte von mir sein können.... sorry, aber ich finde dieses Geklatsche sowas von peinlich. Wenn ich am Bankschalter stehe und der Typ dahinter die Ueberweisung perfekt gemacht hat klatsche ich ja auch nicht nur weil er seinen Job gut gemacht hat grins sorry fürs Off-Topic...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • lucio11L Offline
                lucio11L Offline
                lucio11
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                bei chaterflügen kann es kurzfristig änderungen geben. bei linienflügen zu 80 % nicht.

                lg lucio11

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Bienchen77B Offline
                  Bienchen77B Offline
                  Bienchen77
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  "lucio11" wrote:
                  bei chaterflügen kann es kurzfristig änderungen geben. bei linienflügen zu 80 % nicht.

                  lg lucio11

                  Zu wie viel Prozent kann es denn bei Charterflügen zu kurzfristigen Änderungen kommen?
                  Lg, Marina

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • RabenerR Offline
                    RabenerR Offline
                    Rabener
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    "Bienchen77" wrote:

                    "lucio11" wrote:
                    bei chaterflügen kann es kurzfristig änderungen geben. bei linienflügen zu 80 % nicht.

                    lg lucio11

                    Zu wie viel Prozent kann es denn bei Charterflügen zu kurzfristigen Änderungen kommen?
                    Lg, Marina

                    Hallo,

                    hier kann man keinen Prozentsatz nennen, liegt einzig und allein
                    daran, wie die Maschine am Flugtag ausgelastet. Ist der Flug
                    gut gebucht, ab ca. 80 % und höher, wird es ein direkt Flug ohne
                    Zwischenlandung.

                    Zur Zeit fliegt Interairlines jeweils Sonntags und Montags von
                    Paderborn nach Antalya, jeweils direkt und ohne Zwischenlandungen.
                    Vor ca. 2 Wochen kam mal ein Flug über Friedrichshafen rein.
                    Fluggerät ist ein Airbus A 321.

                    Gruß Walter

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Bienchen77B Offline
                      Bienchen77B Offline
                      Bienchen77
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Hallo Walter, danke für die Infos!!
                      Dann hoffe ich mal, dass unser Flug non-stop geht 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • StewS Offline
                        StewS Offline
                        Stew
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        lucio11 wrote:
                        bei chaterflügen kann es kurzfristig änderungen geben. bei linienflügen zu 80 % nicht.

                        lg lucio11

                        Ich frage mich mal wieder, wo manche Leute ihr Zahlenmaterial herhaben!?! Träfe dieser Wert zu, wäre die Bezeichnung "Linien"fluggesellschaft glatt gelogen!

                        Bin aber an jeglichen Quellenverweisen interessiert!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • koblesanK Offline
                          koblesanK Offline
                          koblesan
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Hallo,

                          kann mir wer sagen ob die Chaterflieger billiger sind als die Linienflüge??

                          danke
                          lg

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • HABERLINGH 1
                            HABERLINGH 1
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Hallo @koblesan:
                            Mit dem Preis hat das Herzlich wenig zu tun.
                            Charterflug: die in keinem Flugplan hinterlegt sind.
                            Linienfluge: die in einem Flugplan hinterlegt sind.

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • 254michael2 Offline
                              254michael2 Offline
                              254michael
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Aus meiner rein persönlichen Erfahrung sind Charterflüge meistens billiger als ein Linienflug der gleichen Fluggesellschaft. Oft gibt es günstige Last-Minute-Angebote während die Flüge bei Linie meist immer teurer werden. Aber auch das mit Ausnahmen. Haberling's Erklärung ist die beste.
                              Auch Linienflüge sind übrigens oft Direktflüge und nicht Nonstop (z.B. TK fliegt Istanbul-Sanzebar-Mombasa-Istanbul) und werden äufig geändert. Manchmal sogar 10 Mal schon vor dem Abflug - immer bis zum letzten kostenfreien Tag, meist mit einer Flugzeugänderung verbunden und immer mit der Option kostenfrei zu akzeptieren, zu stornieren oder aber umzubuchen (manchmal kann man da einen ganzen Tag Aufenhalt in einer netten Destination herausholen).
                              Lg

                              Der Weg ist das Ziel. Möge er noch lange währen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #35

                                Als Charter bezeichnet man einen sogenannten Bedarfsanbieter, der abweichend zu Linien mit überwiegend bedarfsunabhängigen Beförderungsplänen seine Operatings der Nachfrage anpassen kann.
                                Das wirkt sich natürlich auch auf die Preisgestaltung aus, da mittels Bedarfsanpassung die Auslastung steuerbar ist (jedenfalls in einem gewissen Rahmen).
                                Mit Direkt- bzw. Non-Stop-Flügen hat das mal so überhaupt nix zu tun, 254michael ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • rhenakusR Offline
                                  rhenakusR Offline
                                  rhenakus
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Ich habe vor kurzen irgendwo gelesen das zb bei der tunisair im Falle einer Verspätung bei Linie eine Entschädigung möglich ist bei den ganzen Portalen bei charter aber nicht! Stimmt das?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • CliffideoC Offline
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                                    Cliffideo
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Da gibt es noch mehr Voraussetzungen für eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004:

                                    • die Verspätung muss mehr als 3 Stunden betragen.
                                    • es muss eine europäische Airline sein, für die die EU-Bestimmung gilt, kann auch eine außereuropäische Airline wie Tunisair sein, wenn Start oder Landung in der EU stattfindet. Problem wird sein, dass die Entschädigung dann beim Firmensitz in Tunesien einzufordern ist, wenn es keine vertretung in Europa gibt. Das ist schwierig für Dich selbst und viele Portale lehnen dies auch ab.
                                    • Liegt sowohl Start wie auch Landung außerhalb Europas, gibts keine Entschädigung, beispielsweise der Zubringer Koh Samui-Bangkok mit Weiterflug nach Frankfurt ist verspätet.
                                    • Auch Charterflieger sind zu Entschädigungen verpflichtet, wenn die Bedingungen erfüllt sind, hatte ich erst bei Condor.

                                    mehr dazu hier:
                                    EU-Fluggastrechte

                                    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                                    Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Vielen Dank für die Aufklärung

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        Tatsächlich gibt es hinsichtlich der VO(EG)261/04 (Fluggastrechte) keine Unterscheidung zwischen Charter und Linie.
                                        Es müssen die von Cliffideo aufgezählten Eigenschaften gegeben sein, ferner muss ein in Deutschland erwirkter Titel in Tunesien vollstreckt werden, was sehr zuverlässig mehr kostet als der Erstattungsanspruch beträgt.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • mkfpaM Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Kleine Korrektur bezueglich Landung in der EU. Bei solchen Verspaetungen gilt dies nur fuer EU-Fluggesellschaften. Wenn Tunisair verspaetet in z.B. Frankfurt landet gibt es keine Entschaedigung nach 261/04.

                                          Und Ansprueche gegen Tunisair muss man nicht unbedingt in Tunesien vollstrecken, sondern man koennte auch einen Flieger der Tunisair in Deutschland pfaenden lassen. Siehe zum Beispiel Thomas Cook am Flughafen Salzburg.

                                          Was viele auch uebersehen ist dass Fluggesellschaften ausserhalb der EU, entsprechend dem Montrealer Uebereinkommen, fuer tatsaechlich entstandenen Kosten durch Verspaetungen haften. Allerdings auch nur wenn es keine aussergewoehnlichen Umstaende sind und bis zu maximal ca. Euro 5000.- pro Person.

                                          Wenn also mein separat gebuchter Flug mit Bangkok Airways, von Samui nach Bangkok, wegen verschulden von Bangkok Airways verspaetet ist und ich deswegen meinen Flug nach Deutschland verpasse dann muss mir Bangkok Airways die Kosten meines neuen Tickets oder die Umbuchungsgebuehren ersetzen.

                                          Diesen Titel mueste ich dann allerdings in Thailand vollstrecken lassen 😉

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