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  • BienekindB 1
    BienekindB 1
    Bienekind
    schrieb am zuletzt editiert von
    #41

    Wollen wir die Geschichte mit dem...Chef mal weiterspinnen: Der Chef sagt, nee, so nicht, und kündigt deinem Freund. Da könnte eventuell die Agentur für Arbeit - auch Arbeitsamt genannt - eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit draus machen. Dann hätte dein Freund zwar ganz viel "Urlaub", aber kein Geld mehr, um einen solchen zu bezahlen. Also gut überlegen, ob ihr ohne ok von der BG / vom Chef fliegen wollt.
    LG, Marianne

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    • wiener-michlW Offline
      wiener-michlW Offline
      wiener-michl
      Verwarnt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #42

      Bienekind wrote:
      Wollen wir die Geschichte mit dem...Chef mal weiterspinnen: Der Chef sagt, nee, so nicht, und kündigt deinem Freund. Da könnte eventuell die Agentur für Arbeit - auch Arbeitsamt genannt - eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit draus machen. Dann hätte dein Freund zwar ganz viel "Urlaub", aber kein Geld mehr, um einen solchen zu bezahlen. Also gut überlegen, ob ihr ohne ok von der BG / vom Chef fliegen wollt.
      LG, Marianne

      Was der Freund von seinem Chef hält steht ja weiter oben 😉

      Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #43

        wenn der freund schon seit 20 jahren in der firma ist, gehe ich davon aus, das er alt genug ist um zu wissen, was er tut.
        muß ja ajeder selbst wissen, ob oder wie er seinen job aufs spiel setzt.

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • carstenW.C Offline
          carstenW.C Offline
          carstenW.
          schrieb am zuletzt editiert von
          #44

          Bienekind wrote:
          Wollen wir die Geschichte mit dem...Chef mal weiterspinnen: Der Chef sagt, nee, so nicht, und kündigt deinem Freund. Da könnte eventuell die Agentur für Arbeit - auch Arbeitsamt genannt - eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit draus machen. Dann hätte dein Freund zwar ganz viel "Urlaub", aber kein Geld mehr, um einen solchen zu bezahlen. Also gut überlegen, ob ihr ohne ok von der BG / vom Chef fliegen wollt.
          LG, Marianne

          Sehe ich genauso. Jeder ist alt genug u. weiß in diesem Alter, was er tut. Ist wie jemand, der mit dem Hammer sich 20 mal auf den Finger haut. Der weiß auch, daß der Finger dann irgendwann mal kaputt ist. So auch da. Wenn er es sich leisten kann.

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          • luna1230_3L Offline
            luna1230_3L Offline
            luna1230_3
            schrieb am zuletzt editiert von
            #45

            Bienekind wrote:
            Wollen wir die Geschichte mit dem...Chef mal weiterspinnen: Der Chef sagt, nee, so nicht, und kündigt deinem Freund. Da könnte eventuell die Agentur für Arbeit - auch Arbeitsamt genannt - eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit draus machen. Dann hätte dein Freund zwar ganz viel "Urlaub", aber kein Geld mehr, um einen solchen zu bezahlen. Also gut überlegen, ob ihr ohne ok von der BG / vom Chef fliegen wollt.
            LG, Marianne

            hallo also diese spinnerei kann man vergessen ....
            den ohne genehmigung würden wir nie in urlaub fliegen 😉 so weit ich informiert bin ist das so wenn der chef den urlaub ja schon im januar erlaubt hat hat er nicht mehr viel mitsprache recht den das entscheindet nur der arzt und die bg ....den das gehalt kommt ja auch von der bg behaupten zumindest bekannte meines freundes....
            aber egal wie die erlaubnis holen wir und auf jedenfal vom chef (den der arbeitsplatz ist wichtig 😄 ) vom arzt sowieso und von der bg natürlich auch wir wollen ja unseren urlaub geniesen und uns keine sorgen um die alle machen was ist wenn wir wieder da sind... das ist der urlaub nicht wert den im notfall müssen wir ihn halt nach hinten verschieben.... 😛 wäre zwar blöd aber ws will man machen ...

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • holzwurmH Offline
              holzwurmH Offline
              holzwurm
              schrieb am zuletzt editiert von
              #46

              Hallo Luna,

              in den ersten sechs Wochen kommt das Gehalt weiterhin vom Chef. Erst dann zahlt die BG direkt an den Verunfallten.

              Es kann sein, daß der Chef die Lohnfortzahlung wieder von der BG teilweise oder ganz erstattet bekommt.

              LG
              holzwurm

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              • luna1230_3L Offline
                luna1230_3L Offline
                luna1230_3
                schrieb am zuletzt editiert von
                #47

                hallo holzwurm

                hey hier lernt man ja noch richtig was fürs leben supi danke für deine info.... 😘
                gruss luna

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