Übernahme von Impfkosten
-
AOK - Die Gesundheitskasse in Thüringen
Impfungen: Schutz für Klein und Groß
Für die AOK ist das Thema Impfungen ein Dauerbrenner. Sie bieten Schutz gegen viele schwerwiegende Krankheiten. Daher tragen wir für die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen selbstverständlich die Kosten, insbesondere gegen:
• Poliomyelitis (Kinderlähmung)
• Diphtherie
• Tetanus (Wundstarrkrampf)
• Mumps
• Masern
• Keuchhusten (Pertussis)
• Röteln
• HIB für Kleinkinder (Hirnhauterreger)
• Windpocken (Varizellen)
• Influenza (Virusgrippe) lt. STIKO (Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut, Berlin) für Personen über 60 Jahre und Risikogruppenund bei vorliegender besonderer Indikation lt. STIKO (Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut, Berlin) gegen:
• FSME (Frühsommermeningitis)
• Hepatitis A
• Hepatitis B
• Meningokokken
• Pneumokokken
• TollwutFür Impfungen in der Arztpraxis genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte. In manchen Fällen stellt der Arzt ein Rezept über den Impfstoff aus, den der Patient dann zur Impfung mitbringt. Selbst zahlen muss der Versicherte nur die Impfungen, die bei Urlaubsreisen ins Ausland notwendig sind.
(Quelle: AOK - Die Gesundheitskasse in Thüringen) -
-
Hallo,
vielleicht können meine Erfahrungen helfen :
Wir,meine Frau und ich,fliegen im Februar 08 nach Thailand und so erkundigte ich mich bei CRM und meinem Arzt nach den Impfungen und erfuhr Folgendes :
1.) entscheidend für die Kostenübernahme ist die Krankenkasse und das Bundesland in dem man wohnt ! In Baden-Württemberg werden die notwendigen Impfungen auf Praxis-Bedarf abgerechnet,d.h. 0 Euro ! Eigenanteil,wie bei der Grippeschutzimpfung ! (also haben wir uns gegen Grippe und Hep.A + B impfen lassen,bzw.2.und 3.Teil folgen noch)
Die anderen Bundesländer haben teilweise schlechtere Vorschriften,allerdings sagte man mir,dass es hier das Phänomen gibt,dass es da ,wo man selber bezahlen muss,mehr geimpft wird,als dort, wo es kostenlos ist ! Da verstehe einer die Menschen !
2.) Nachdem bei CRM auch vor TOLLWUT sehr intensiv gewarnt wird,sprach ich unsere Krankenkasse (Barmer) an und erreichte auch hier,die VOLLE Kostenübernahme und zusätzlich die kostenlose Zusendung des Reisebriefes für Thailand von CRM (sonst 10 Euro) !
ALSO : meine OMA sagte mir immer : " Wer den Mund nicht aufmacht,muss den Geldbeutel aufmachen " Nicht dumm,die Oma,oder ?
.. aber das "Zauberwort " und damit die Forderung an die KK muss sein :
Abrechnung auf Praxisbedarf , das hat,wie bei der Grippeschutzimpfung zur Folge,dass auch die 10 Euro Praxisgebühr entfallen !
.... also auch keine Rechnung,keine Vorkasse,sondern direkte Abrechnung mit der KK ! Gesamtkosten also 0,00 Euro für den Patienten !
Allerseits einen schönen und gesunden Urlaub !
Uwe -
Hallo,
also, dann will ich es hier nochmal versuchen, nachdem meine Anfrage geschlossen wurde.
Mir ist das alles bekannt mit dem Selberzahlen oder auch Erstattung/Übernahme durch die Krankenkasse. Wir haben den Impfstoff ja auch von der Barmer erstattet bekommen.
Darum geht es ja auch gar nicht.Was ich gerne wissen möchte: Was mußtet ihr für die eigendliche Impfleistung bezahlen. Uns wurde jedesmal impfen und beraten angerechnet. Und das erscheint uns nicht richtig, da wir ja nur das erste Mal beraten wurden.
Wer kann uns also sagen, was das impfen- ohne Impfstoff- gekostet hat.
Freuen uns sehr auf eure Antworten. Haben unseren Arzt angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.Schönen Sonntag noch
Liebe Grüße
Gabi -
@ ollihaus
hab mal für Dich gegooglet und folgende Seite gefunden.
danach kannst Du Dir Deine Gebühren ausrechnen.
und dann war da noch Dylan in einem Beitrag weiter oben
Dylan wrote:
Für Impfungen in der Arztpraxis genügt die Vorlage der Krankenversicherungskarte. In manchen Fällen stellt der Arzt ein Rezept über den Impfstoff aus, den der Patient dann zur Impfung mitbringt. Selbst zahlen muss der Versicherte nur die Impfungen, die bei Urlaubsreisen ins Ausland notwendig sind.
(Quelle: AOK - Die Gesundheitskasse in Thüringen) -
Hallo Gabi!
Die Abrechnung deines Arztes ist richtig!
Die Abrechung erfolgt laut der GOÄ (Gebührenordnung für Ärtze). Daher kann der Arzt keine Beträge nach Wahl abrechnen.
Die Beratung ist jedes mal abzurechnen, da das ärztliche Personal oder der Arzt selber jedesmal nach dem befinden und der Verträglichkeit fragen muß. Dieses zählt bereits als Beratung. Kann dir dieses so sagen, da ich seit Jahren als MTA arbeite.Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.

LG
Svenja -
Ich habe mit einer Dreifach-Impfung bei meiner Tochter so ähnliche Erfahrungen gemacht mit - Beratung bezahlen -.
Die erste Spritze kostete 30,--€ / 20,--€ Beratung u. 10,--€ Spritze setzen. Ich bekam die Info, dass die 10,--€ auch bei den anderen beiden Spritzen fällig werden würden.
Beim 2. Termin bekam ich dann jedoch wieder eine Rechnung über 30,--€
Ich berief mich auf die Auskunft vom 1. Mal nur 10,-- € für - Spritze setzen -würden anfallen - doch ich wurde eines Besseren belehrt.20,--€ für die Beratung sind auch jedes Mal fällig.
Welche Beratung? Habe keine erhalten und auch keinen Arzt gesehen - ich bekam genau die Antwort - s.o. von SvenjagraefeSchlußendlich - nach langer Diskussion - mußte ich immer noch 10,--€ Beratung und 10,--€ Spritze setzen bezahlen
Die dritte Spritze bekam meine Tochter daraufhin beim Haus-Arzt, der weder 10,-- Beratung noch 10.--€ für die Spritze setzen einforderte.
Vielleicht habe ich diesen Umstand der Tatsache zu verdanken, dass diese Spritzenkombination inzwischen nicht mehr auf Privatrezept abgeholt und vorgestreckt werden muß, sondern direkt beim Arzt erhältlich ist.Gruß
-
Danke ersteinmal für eure Reaktionen.
Den Arzt haben wir schon vor einiger Zeit gewechselt, da war noch mehr, was mir nicht gefiel. Die Rechnungen kamen allerdings erst jetzt.Ist halt mal interessant, wie andere Ärzte das so handhaben. Unsere jetzige Ärztin berechnet auch nur 1 Beratung, bei den folgenden Impfungen werden dann jeweils nur die Kosten für die eigentliche Imfung (10,73 € ) in Rechnung gestellt.
Svenja, auch wenn Du meunst, dass wäre ok, ich sehe das anders. Bei der Abrechnung einer Impfung als Kassenleistung beinhaltet dei Impfung die dazugehörige Beratung und Aufklärung ebenso das Führen des Impfbuches.
Wenn man etwas googelt, kann mannachlesen, dass das bei der Reiseimpfung als Igel-Leistung genau so zu handhaben ist .Freue mich auf weitere Zahlen, was Eure Ärzte euch so abgenommen haben. Unser Ex hat sich ständig darüber beklagt, was sie Kassen alles nicht mehr bezahlen ! Das will er sich wohl jetzt von uns holen !
Aber so schnell geb ich mich nich geschlagen. Erst mal abwarten, was er uns antwortet.Das Serum haben wir von der Barmer erstattet bekommen. Aber auch erst nach langen Diskussionen. Da bereits die meisten großen gesetzlichen Kassen die Kosten übernehmen und wir freiwilllig in der gesetzlichen Kasse versichert sind, zahlen wir auch den Höchstbetrag. Dan hab ich dann dafür gekämpft , dass die Barmer auch zahlt. Ist schließlich günstiger, als die Behandlung bei erfolgter Erkrankung. Der Hammer war, dass der Leiter der Leistungsabteilung an mein Gewissen appelieren wollte: Wer sich so einen Reise leisten kann, sollte doch nicht die Solidargemeinschaft mit den Impfkosten belasten. Erst nach meinem Einwand, wir würden weder Rauchen noch Alkoholiker sein oder Extremsport betreiben und somit doch schon mit der Behandlung der daraus resultierenden Kosten die Solidargemeinschaft nicht belasten, wußte er nichts mehr zu sagen und hat bezahlt.
Ist schon interessant, was man mit uns so macht.
Und schön dran denken, wenn man Ägyptenfan ist : Heute 20.15h auf Phönix (glaub nächsten Sonntag auch noch mal) Der Nil, Teil 2
LG
Gabi -
Mein Hausarzt hat mir ein (grünes) Rezept für Hepatitis A u. B, Diphtherie und Typhus ausgestellt. Damit habe ich die Impfstoffe in der Apotheke gekauft. Anschließend hat mein Hausarzt mir kostenfrei die Impfungen gesetzt.
Meine Krankenkasse hat keinerlei der entstandenen Impfkosten übernommen. Es handle sich schließlich um eine private vorsorgliche Schutzimpfung und nicht um eine zwingende vorgeschriebene Schutzimpfung. Mein Hausarzt hat auch keine Kosten mir oder gegenüber der Krankenkasse geltend gemacht.
-
Hallo noch mal!
Die Abrechnugen soll nun mal nach der GOÄ erfolgen, daß heißt ja nicht dass ich das so in Ordnung finde, aber rechtlich einfach möglich und auch so vorgesehen (auch für Igel).
Wenn Ärzte nichts berechnen ist das super (nach meiner Info nur leider Verboten).
In der Kassenärztlichen Abrechnungen war bis 12/2007 war zusätzlich zu der Impfung noch der ärztliche Kontakt ggf. abzurechnen. Gibt es seit 1/2008 nicht mehr.Dieses nur zu Impfung, was ich davon persöhnlich halte hat damit NICHTS zu tun.
Meiner Meinung nach sollte jede Krankenkasse froh sein, wenn man Vorsorge macht. Die Kassen zahlen bei Erkrankungen erst recht drauf, und erst recht die Patienten.
Trotz und alle dem. Möglich ist leider vieles, in jeder Richtung!
Schönen Abend noch!
Svenja -
Noch mal kurz!
Egal was wir für Meinungen haben, vorher beim Arzt nachfragen, dann können schnell schwarze Schafe rausgefunden werden!

Rechtlich können sich am besten die noch Viiiiiiiieeeeeeeeeeelllllllllllllll teuren Rechtsanwälte sich ihre netten Köpfe zerberechen wenn es sein muß.

Gute Nacht
-
Hallo
Bei uns in Österreich zahlt die Gebietskrankenkasse keine Impfstoffe für Auslandsreisen.
Lediglich bei der FSME - Impfung übernimmt Sie meines Wissens einen Anteil da man sich in Österreich infizieren kann.
Für die 3 Impfschtoffe für meine im Februar geplante Ägyptenreise habe ich in der Apotheke 190 € bezahlt.Gruß
Karl -
@ollihaus : Der gesamte Impfvorgang,wie ich ihn oben geschildert habe ( ohne jegliche Kosten) betraf meinen Hausarzt und ebenfalls die Barmer - KK.
@all
Da sieht man mal,zu was für überhebliche Entscheidungen sich manche "Mitarbeiter" erdreisten ! Als ob es ihre KK wäre und sie die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen würden ! Das die Kosten bei einer Erkrankung um ein Vielfaches höher liegen,geht in solche Hohlköpfe nicht hinein.Manchmal hat man den Eindruck,dass jegliche Objektivität ignoriert wird und nur noch purer Neid bezüglich des Urlaubs des Kunden vorherrscht.
Ich empfehle ganz dringend,die Chefs solcher "Mitarbeiter" direkt anzusprechen,Ihr werdet Euch über dien Erfolg wundern !
Gruß Uwe -
Hallo zusammen,
nachdem mein Mann und ich uns letztes Jahr vorsorglich für unseren diesjährigen Urlaub anfingen zweimal gegen Hep. A und B impfen zu lassen, sagte man uns, dass diese Impfungen Privatleistung wären. Also zahlten wir erstmal. Für das Einimpfen mussten wir gar nichts bezahlen. Weder mussten wir die Karten abgeben noch bekamen wir eine Rechnung. Lediglich den Impfstof holten wir auf Privatrezept ab.
Nachdem ich nun hier im Forum erfahren hatte, dass einige Kassen diese Impfung in Verbindung mit einer Fernreise erstatten, bekam ich von meiner Kasse (TK) die Kosten für meine beiden Impfungen, abzüglich 10 Euro, erstattet. Die Kasse meines Mannes (IKK) erstattete lediglich auf Anfrage (und mit indirekter Drohung eines Kassenwechsels) die Kosten für die beiden Hep. A-Impfungen und zwar im Wege einer sog. "Einzelfallentscheidung".
Uns wurde gesagt, dass ab 2008 wahrscheinlich auch die Kosten für Hep. B übernommen würden aber eine entsprechende schriftliche Vorschrift noch nicht vorhanden sei aber in Arbeit. Ich solle für die dritte Impfung, die jetzt ansteht, nochmals nachfragen. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass diese Vorschrift immer noch nicht da sei, dass es sich aber nur noch um wenige Wochen handeln könne und man mich informieren würde, wenn es soweit wäre.
Also haben wir nun die Kosten für die dritte Impfung erstmal vorgestreckt. Dazu kommt, dass unser minderjähriger Sohn mit der Auffrischimpfung Hep. A und B dran ist. Auch diese Kosten mussten wir erstmal selbst aufbringen, dabei bin ich der Meinung, dass bei Minderjährigen zumindest Hep. B übernommen wird und Hep. A bezahlt die Kasse ja in Verbindung mit einer Reise sowieso (?). Ich werde noch ein paar Wochen abwarten und dann nochmals bei der Kasse vorsprechen, damit zumindest die Kosten für unseren Sohn komplett übernommen werden.
Diesmal mussten wir allerdings beim Arzt für das Ausstellen des Privatrezepts die Karten zum Durchziehen abgeben. (Keine Praxisgebühr) Auf meine Frage, warum das diesmal so wäre und bei den beiden ersten Impfungen nicht, sagte die Sprechstundenhilfe schnippisch, dass man uns ja auch eine Rechnung ausstellen könne, wenn uns das lieber wäre. Ich fragte, was denn mit der Karte bei der Kasse abgerechnet würde, da wir die Impfung ja erstmal privat bezahlen müssten. Sie schwieg. Auf meine Frage, ob es um den Impfvorgang gehen würde, bejahte sie.
Wegen der 10 Euro, die von der Kasse bei meinen beiden ersten Impfungen einbehalten wurde, fragte ich nach, ob das die Praxisgebühr wäre. Mir wurde gesagt, dass wäre der Versichertenanteil, den man für jedes Rezept dazu bezahlen muss, wenn man nicht von der Zuzahlung befreit ist.
Ehrlich gesagt, bin ich schon froh, dass wir überhaupt etwas zurück bekommen, da es im letzten Jahr ja für uns so aussah, als ob wir alles komplett alleine bezahlen müssten.LG DomRepperin
-
Hallo
ich habe nochmal bei der TK nachgelesen:
Erstattung der Kosten für Schutzimpfungen (bei privaten Auslandsreisen)
Impfstoff (ggf. abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) und die ärztliche Impfleistung in voller Höhe.Voraussetzung: Die Impfung erfolgt beim Vertragsarzt oder dem Gesund- heitsamt.
Die TK kann Ihnen die Kosten für Reiseimpfungen zum Beispiel gegen folgende Erkrankungen erstatten:
Cholera
FSME Zecken-Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Gelbfieber
Hepatitis A
Hepatitis B
Japanische Enzephalitis
Malariaprophylaxe (Tabletten)
Meningokokken-Meningitis
Tollwut
Typhus
In jedem Fall ist eine ergänzende ärztliche Beratung erforderlich.Weitere Informationen:
Robert-Koch-Institut - Impfungen FAQ
Robert-Koch-Institut - Infekte A-Z
Auswärtiges Amt - Länderinformationen -
Hallo McMonnie,
ja, das ist auch so richtig. Ich konnte nun auch mein Privatrezept wieder bei der TK einreichen und werde, abzüglich des Versichertenanteils, die Kosten für die Hep. A und B Impfung erstattet bekommen.
Nur die IKK macht eben noch Zicken und versteckt sich (noch) hinter ihren Vorschriften, die angeblich noch nicht schriftlich fixiert sind. Da unser minderjähriger Sohn aber bei meinem Mann mit versichert ist, bin ich der Meinung, dass die IKK zumindest bei unserem Sohn sich vor der Erstattung nicht drücken kann, da bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zumindest die Hep. B-Impfung übernommen wird. Hepatitis A hatte die IKK ja im letzten Jahr bei meinem Mann schon als Einzelfallentscheidung übernommen. Im Grunde gehts jetzt eigentlich nur noch um die Hep. B Impfung.
LG DomRepperin
