Zug zum Flug und Bahn streikt?
-
magiceye04 wrote:
Hallo Zusammen!Gibt es vielleicht eine "Flug-verpasst-Versicherung" ? Wenn ja, wo?
Gruß, MagicEye
Ja!
Verspätungs-Schutz (Teil G)*
Wir ersetzen die Mehrkosten z. B.
- der Hin- und Rückreise bis zu EUR 1.500,- bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel
- für notwendige Ersatzkäufe bis zu EUR 250,– bei verspätet ausgeliefertem Reisegepäck
Quelle: Europäische
LG
holzwurm -
JulieL. wrote:
Die Mehrkosten werden aber nur ersetzt, wenn die Zugfahrt Teil der Reise ist und auch zusammen mit der Reise als Teil gebucht wurde und auch versichert wurde.Das ist klar.
Da ich ja auf die Quelle verwiesen hatte, kann ja sich jeder selber ein Bild machen und die entsprechenden AGB lesen.
Aber auf die Fragestellung bezogen war meine Antwort richtig.
LG
holzwurm -
Muß mal nachhaken.
Wir haben zur Reise noch Rail&Fly Tickets extra dazubestellt und bezahlt (Reiseveranstalter). Normalerweise war Rail&Fly nicht für die Pauschalreise vom Reiseveranstalter inclusive.
Da wir nächste Woche eventuell mit einem Streik auch im Personenfernverkehr rechnen müssen, stellt sich die Frage von wem wir das Geld für die dann nicht benutzbaren Tickets erstattet bekommen.
Vom Reisebüro (Buchung der R&F Tickets, also mein Ansprechpartner?), vom Reiseveranstalter oder der Bahn?
Zeitlich würden wir auch mit dem Auto den Flieger bekommen, es geht nur um die extra bezahlten Rail&Fly Tickets.
LG
Klaus -
Also ich werde wohl lieber die Auto-Variante nehmen.
Hoffentlich ist Berlin Montag früh um 9 halbwegs durchquerbar.. -
Trotz vorherrschend anderer Meinung von Forenteilnehmern hier kommt das
Amtsgericht Erfurt (Az. 5C 36/07) zu einem gegensätzlichen Urteil:rail & fly, die Verbindung von Bahn & Flug
stellt eindeutig eine Pauschalreise dar. Voraussetzung sind
"mindestens zwei verschiedene typische Reiseleistungen, die
miteinander verbunden sind und bei denen nicht eine
Leistung von völlig untergeordneter Bedeutung ist."Auf den Punkt gebracht:
Rail & fly ist ein Gesamtangebot. Der Reiseveranstalter ist schadensersatzpflichtig, wenn ein Urlauber durch Verspätung
der Deutschen Bahn seinen Flug nicht erreicht.Fazit: Nicht nur bei Streik, sondern generell bei Verspätung
der Bahn ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, wenn er
das Komplettpaket Rail & Fly verkauftWeitere Informationen > hier klicken <
Hinweis: Bei der Urteilsnennung handelt es sich lediglich um einen ersten Verweis auf die allgemeine Rechtslage unter Vorbehalt. Dies stellt keine Rechtsberatung dar. Ein Bezug zu Einzelfällen ist daher in der Regel nicht möglich. Jeder Einzelfall hat seine eigene Charakteristik. Eine Haftung für Inhalte und Aktualität kann nicht übernommen werden. Wende Dich ggf. für ein persönliches Gespräch z.B. an Verbraucherverbände oder einen Fachanwalt für Reiserecht.