Raucher = Massenmörder ?
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mabysc wrote:
...ein Schild mit der Aufschrift "Club" an die Tür zu hängen. Hat da einer von gehört ?Ein Privat-Club – mit der Konzession für Alkoholausschank – kann bei den zurzeit bestehenden Gesetzten die Getränke nur zum Einkaufspreis verkaufen.
Ansonsten muss ein Gaststättengewerbe beantragt werden und bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden.
Die Erlaubnis ist für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume zu erteilen. Die Betriebsart ist in der Erlaubnisurkunde zu bezeichnen; sie bestimmt sich nach der Art und Weise der Betriebsgestaltung, insbesondere nach den Betriebszeiten und der Art der Getränke, der zubereiteten Speisen, der Beherbergung oder der Darbietungen.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn den notwendigen Anforderungen zum Schutze der Gäste und der Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder den sonst zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Anforderungen nicht genügen.
Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis bedürfen, können jederzeit Auflagen zum Schutze der Gäste und der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erteilt werden. Gegenüber Gewerbetreibenden, die ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können Anordnungen erlassen werden.
Noch besteht im Deutschen Gesetz eine Lücke zur Umkonzessionierung einer Gaststätte in einen Privat-Club.
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Kowo wrote:
Hallo,ab 1. Januar geht es den Bayern an den Kragen und zwar
heftig.Es gibt kein Raucherzimmer in Gaststätten und in den
Bierzelten darf auch nicht geraucht werden
Viel Spass auf dem Oktoberfest.
Das gibt Krawall.Da sind wir Baden-Württemberger ja noch gut dran.
Grüssle
Glaubst Du noch an den Weihnachtsmann? Krawall? Hat es Krawall bei der Einführung von Hartz IV gegeben? Ein paar halbherzige Demonstratiönchen, das war's. Und da ging es ja um noch
Exisistenzielleres als beim Rauchen.
Wie sagte Lenin einmal? Wenn deutsche Revolutionäre einen Bahnhof stürmen wollen, stellen sie sich erst am Schalter an und lösen eine Bahnsteigskarte
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mabysc wrote:
.......... Es kam scheinbar im TV, dass ein Kneipenbesitzer auf die Idee kam, ein Schild mit der Aufschrift "Club" an die Tür zu hängen. Hat da einer von gehört ?Grüße
Marcushabe ich auch gehört. Es gibt scheinbar eine "kleine Gesetzeslücke", die sich mit dem Thema: Raucherclub auseinandersetzt.
Was rauskommt und ob was rauskommt, ... keine Ahnung. So wie ich Beckstein vor 14 Tagen? verstanden habe, wird das noch geprüft. Ich hatte ein klein bißchen den Eindruck, dass er sowas befürworten würde.
Mal schaun.
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Der Bundesverband "Deutscher Hotel- und Gaststättenverband" (DEHOGA) gab eine Antwort auf die Anfrage:
Ist die Einrichtung von Raucherclubs bzw. Raucherlounges zulässig?Grundsätzlich ja, aber es gibt eine Vielzahl an offenen Fragen zu den Anforderungen an sogenannte Raucherclubs. Soweit über Konzepte nachgedacht wird, in denen der einzelne Gast mit seiner Tageseintrittkarte eine Mitgliedschaft im "Raucherclub" erwirbt, die er mit Verlassen des Lokals wieder kündigt, besteht erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit dieses juristischen Konstruktes. Daher rät der DEHOGA gegenwärtig von Investitionen in Clubgründungen ab. Insbesondere sei zur Vorsicht gemahnt, wenn Firmen bereits die Organisation und Ausstattung von Raucherclubs anbieten.
Der Gesetzentwurf in Nordrhein-Westfalen spricht von "Raucherclubs", also Vereinen und Gesellschaften, deren Zweck der gemeinschaftliche Tabakkonsum ist. Die Prüfkriterien bzw. die Zulässigkeit für sogenannte Raucherclubs werden von den zuständigen Behörden sicherlich eher einschränkend gehandhabt.
Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit eines "Raucherclubs" werden sich wohl aus dem Vereinsrecht ergeben. Das heißt, es müssen insbesondere eine dauerhafte Clubmitgliedschaft, eine Satzung mit entsprechenden Regelungen zu Zweck, Vereinsbeitrag, Nachweis der Mitgliedschaft und ähnlichem vorliegen.
Offen und unbeantwortet blieben die Fragen, ob ein konzessioneller Getränkeausschank mit Gewinn zulässig ist, und ob ein Privatclub nach arbeitsrechtlichen Grundlagen mit geltendem Arbeitsschutzgesetz Personal einstellen darf.
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Unsere Stammkneipe hat einen Haupt( das ist derSchank)-raum, und ein kleines Nebenzimmer für 15 Personen.
Nun wurde der Hauptraum(35 Plätze) zur Nichtraucherzone ,aber Nichtraucher und Raucher sitzen gemeinsam im Raucherzimmer.
Nach einem Gespräch im Rathaus wurde am 06.12.2007 bestätigt:
Die Pächterin darf Ihren Hauptraum wieder als Raucherzone benützen.
Das Nebenzimmer wird zur Nichtraucherzone, mit der Auflage an der sichtbaren Fensterscheibe, einen blauen Aufkleber anzubringen.
Darauf steht: NICHTRAUCHERZONE
alter Spruch:
Gesetze sind dehnbar wie eine ****

Gruss aus dem Schwabenland