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Raucher = Massenmörder ?

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  • DylanD Offline
    DylanD Offline
    Dylan
    schrieb am zuletzt editiert von
    #321

    mabysc wrote:
    ...ein Schild mit der Aufschrift "Club" an die Tür zu hängen. Hat da einer von gehört ?

    Ein Privat-Club – mit der Konzession für Alkoholausschank – kann bei den zurzeit bestehenden Gesetzten die Getränke nur zum Einkaufspreis verkaufen.

    Ansonsten muss ein Gaststättengewerbe beantragt werden und bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis kann auch nichtrechtsfähigen Vereinen erteilt werden.

    Die Erlaubnis ist für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume zu erteilen. Die Betriebsart ist in der Erlaubnisurkunde zu bezeichnen; sie bestimmt sich nach der Art und Weise der Betriebsgestaltung, insbesondere nach den Betriebszeiten und der Art der Getränke, der zubereiteten Speisen, der Beherbergung oder der Darbietungen.

    Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn den notwendigen Anforderungen zum Schutze der Gäste und der Beschäftigten gegen Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit oder den sonst zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Anforderungen nicht genügen.

    Gewerbetreibenden, die einer Erlaubnis bedürfen, können jederzeit Auflagen zum Schutze der Gäste und der im Betrieb Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit erteilt werden. Gegenüber Gewerbetreibenden, die ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betreiben, können Anordnungen erlassen werden.

    Noch besteht im Deutschen Gesetz eine Lücke zur Umkonzessionierung einer Gaststätte in einen Privat-Club.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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    • Siggi1234S Offline
      Siggi1234S Offline
      Siggi1234
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #322

      Kowo wrote:
      Hallo,

      ab 1. Januar geht es den Bayern an den Kragen und zwar
      heftig.

      Es gibt kein Raucherzimmer in Gaststätten und in den
      Bierzelten darf auch nicht geraucht werden
      Viel Spass auf dem Oktoberfest.
      Das gibt Krawall.

      Da sind wir Baden-Württemberger ja noch gut dran.

      Grüssle

      Glaubst Du noch an den Weihnachtsmann? Krawall? Hat es Krawall bei der Einführung von Hartz IV gegeben? Ein paar halbherzige Demonstratiönchen, das war's. Und da ging es ja um noch 😉 Exisistenzielleres als beim Rauchen.
      Wie sagte Lenin einmal? Wenn deutsche Revolutionäre einen Bahnhof stürmen wollen, stellen sie sich erst am Schalter an und lösen eine Bahnsteigskarte 😆

      Das Leben ist eine lange Straße. Manchmal befindet sich das Ziel aber am Wegesrand.

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      • BrigitteB Offline
        BrigitteB Offline
        Brigitte
        schrieb am zuletzt editiert von
        #323

        mabysc wrote:
        .......... Es kam scheinbar im TV, dass ein Kneipenbesitzer auf die Idee kam, ein Schild mit der Aufschrift "Club" an die Tür zu hängen. Hat da einer von gehört ?

        Grüße
        Marcus

        habe ich auch gehört. Es gibt scheinbar eine "kleine Gesetzeslücke", die sich mit dem Thema: Raucherclub auseinandersetzt.

        Was rauskommt und ob was rauskommt, ... keine Ahnung. So wie ich Beckstein vor 14 Tagen? verstanden habe, wird das noch geprüft. Ich hatte ein klein bißchen den Eindruck, dass er sowas befürworten würde.

        Mal schaun.

        Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an.

        Albert Schweitzer

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        • DylanD Offline
          DylanD Offline
          Dylan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #324

          Der Bundesverband "Deutscher Hotel- und Gaststättenverband" (DEHOGA) gab eine Antwort auf die Anfrage:
          Ist die Einrichtung von Raucherclubs bzw. Raucherlounges zulässig?

          Grundsätzlich ja, aber es gibt eine Vielzahl an offenen Fragen zu den Anforderungen an sogenannte Raucherclubs. Soweit über Konzepte nachgedacht wird, in denen der einzelne Gast mit seiner Tageseintrittkarte eine Mitgliedschaft im "Raucherclub" erwirbt, die er mit Verlassen des Lokals wieder kündigt, besteht erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit dieses juristischen Konstruktes. Daher rät der DEHOGA gegenwärtig von Investitionen in Clubgründungen ab. Insbesondere sei zur Vorsicht gemahnt, wenn Firmen bereits die Organisation und Ausstattung von Raucherclubs anbieten.

          Der Gesetzentwurf in Nordrhein-Westfalen spricht von "Raucherclubs", also Vereinen und Gesellschaften, deren Zweck der gemeinschaftliche Tabakkonsum ist. Die Prüfkriterien bzw. die Zulässigkeit für sogenannte Raucherclubs werden von den zuständigen Behörden sicherlich eher einschränkend gehandhabt.

          Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der Zulässigkeit eines "Raucherclubs" werden sich wohl aus dem Vereinsrecht ergeben. Das heißt, es müssen insbesondere eine dauerhafte Clubmitgliedschaft, eine Satzung mit entsprechenden Regelungen zu Zweck, Vereinsbeitrag, Nachweis der Mitgliedschaft und ähnlichem vorliegen.

          Offen und unbeantwortet blieben die Fragen, ob ein konzessioneller Getränkeausschank mit Gewinn zulässig ist, und ob ein Privatclub nach arbeitsrechtlichen Grundlagen mit geltendem Arbeitsschutzgesetz Personal einstellen darf.

          Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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          • katze2oooK Offline
            katze2oooK Offline
            katze2ooo
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #325

            Unsere Stammkneipe hat einen Haupt( das ist derSchank)-raum, und ein kleines Nebenzimmer für 15 Personen.

            Nun wurde der Hauptraum(35 Plätze) zur Nichtraucherzone ,aber Nichtraucher und Raucher sitzen gemeinsam im Raucherzimmer.

            Nach einem Gespräch im Rathaus wurde am 06.12.2007 bestätigt:

            Die Pächterin darf Ihren Hauptraum wieder als Raucherzone benützen.

            Das Nebenzimmer wird zur Nichtraucherzone, mit der Auflage an der sichtbaren Fensterscheibe, einen blauen Aufkleber anzubringen.

            Darauf steht: NICHTRAUCHERZONE

            @Brigitte

            alter Spruch:

            Gesetze sind dehnbar wie eine **** 😉

            Gruss aus dem Schwabenland

            Kann seit dem 25.4 ab ca. 20 Uhr nicht mehr schreiben!
            Warum? keine Ahnung

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            • DylanD Offline
              DylanD Offline
              Dylan
              schrieb am zuletzt editiert von
              #326

              katze2ooo wrote:
              Gesetze sind dehnbar wie eine **** 😉

              Nein!, liebe Katze,
              **Gesetze/Paragraphen sind dehnbar wie ein Gummi...
              ...und die Politik ist eine **!

              Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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