Marco und kein Ende in Sicht!
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Was wollt Ihr eigentlich

Der Junge wird auf jeden Fall verurteilt, er hat sexuelle Handlungen an einer Minderjährigen begangen!
Das ist eine Straftat sowohl in D als auch in der TR. Das ist auch gänzlich unstrittig und wurde von Ihm auch (vielleicht leichtfertig) zugegeben.
Ob es denn eine Vergewaltigung war.....das steht auf einem anderen Blatt.Da er ja aber wegen der sexuellen Handlungen sowieso verknackt wird...und die U_Haft angerechnet...ist es auch nicht so entscheidend wann der Prozess abgeschlossen wird, sofern die U_Haft nicht länger ist, als die Haftstrafe, die wegen der sexuellen Handlungen sowieso auf Ihn wartet!
So oder so der Junge hat eine oder mehrere Straftaten begangen und deshalb gehen viel der hier gebrachten Argumente am Thema vorbei, denn ungeschoren kann er aus der Nummer nicht herauskommen...lediglich die Vergewaltigung steht zur Diskussion, der Rest steht schon unstrittig fest!
Er wird also so oder so verknackt......und zwar absolut auch zu Recht!
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@T-H: nicht richtig, Euer Ehren. Es steht noch die Frage offen, ob das Mädchen vorgetäuscht hat, älter zu sein. Äler ausgesehen habe sie auf jeden Fall, sagt mein Sohn, und ein grünes Armband habe sie auch getragen. Der hat da sehr genau hingesehen, weil er mir immer aufgezählt hat, wer alles - außer ihm - ein "Erwachsenbändchen" trotz Minderjährigkeit hatte. Es hat ihm nur nichts genützt,
ich bin hart geblieben. Wenn Marco annehmen mußte, das Mädel sei 14+ gewesen, ist es eben keine Straftat mehr bzw. wird nicht als solche gewürdigt - auch nicht im türkischen Strafrecht, das ja die diesbezüglichen §§ aus dem dt. StGb fast abgeschrieben hat.
Gruß, Peter -
Laut Ausführung des internationalen Jugend-Rechtsexperten bei Maybritt gibt diese**"Anscheinsunterscheidung"** NUR im deutschen Recht und NICHT im türkischen!!!!Dort ist es völlig unerheblich welchen Anschein das Mädel hatte.....
Als Grund für diese Unterscheidung zwischen Recht in D und TR wurde genannt, dass man wegen der Probleme mit der "Kinderheirat" KEINE Hintertürchen offen lassen wollte so wie es das Recht in D mit der "Anscheinsunterscheidung" tut!!!
Wer sich an Minderjährigen vergeht sollte keine Ausreden haben und bestraft werden.
Maco hat sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen vorgenommen und deshalb in der TR auch keine Ausrede von Wegen.....die sah aber älter aus....und war geschminkt....
Diese Ausrede würde auch in den meisten anderen Ländern nicht ziehen......
Jeder Kinderschänder könnte sich dann ja ganz leicht rausreden....
Der neuen Anwalt von Marco hat in der Runde KEINEN TON zu diesem Vorwurf gesagt, ich denke genau das ist der springende Punkt der in der Öffentlichkeit absichtlich flach gehalten wird..,...der Junge wird so oder so verurteilt werden müssen, wegen der begangenen sexuellen Handlungen an dem Minderjährigen Mädchen, die U-Haft wird angerechnet, ein Freispruch insgesamt sowieso unmöglich......davon haben seine Anwälte ja auch nie etwas gesagt....die fordern ja nur immer die Freilassung auf Kaution nie einen Freispruch...das fällt nur (absichtlich) immer unter den Tisch und ist meiner Meinung auch der Grund warum die Politik sich so zurück hält, der Junge ist eben so oder so schuldig!
Nur die meisten raffen es eben nicht, dass es um 2 Straftaten geht und nur die ein, die Vergewaltigung strittig ist.....das kam in der Sendung auch sehr schön raus.....Marcos Anwalt hat sich auch NUR zu der Vergewaltigung geäußert....zum Vergehen der sexuellen Handlung hat er nix gesagt....warum auch die ist unstrittig....
Der Jugend-Rechtsexperte hat auch klar gesagt, dass die U-Haft hier in D bei einer solchen Sachlage, ein Vergehen bewiesen, das andere bei Gericht, auch nie aufgehoben würde....schon gar nicht bei einem Ausländer!
Merke, wer mit Kindern ins Bett steigt muss auch mit den Konsequenzen leben können!
Das für diesen Straftäter nun hier soviel Sympatie geschürt wird ist unglaublich....
Aber bleibt Ihr nur alle schön weg von der TR, dann haben die Russen eben mehr Betten frei zum buchen....das juckt doch dort keinen mehr, die haben inzwischen wichtigere und besser zahlende Touristenströme!
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In dem Punkt muß ich mich geschagen geben, das war mir bzgl. der Anscheinunterscheidung nicht klar, wie steht es mit dem (von Marco unterstellten) Einvernehmen?
Mit der U-Haft in D habe ich auch schon von Anfang an - mehr oder weniger unbeachtet - angeführt. Der feine Unterschied ist nur der, daß unter den ggb. Umständen eine U-haft in D nie so lange dauern würde.
Und das mit Minderjährigen ins Bett usw ist ja auch völlig richtig, Du vergißt aber zu erwähnen, daß Marco selbst minderjährig ist der zumindest beim Tathergang einer war. Ich habe keine Sympatie mt Sexualstraftätern, ich bin aber ein glühender Verfechter der Unschuldvermutung, Du scheinst ihn aber schon vorverurteilt zu haben. Und hier gibt es zu viele Ungereimtheiten, viel zu viel Schlamperei in der Ermittlung als daß man hier von einem "klaren Fall" sprechen könnte.
Das mit dem Türkeiboykott ist natürlich, mit allem RESPEKT, naiv zu nennen, um mich vorsichtig auszudrücken. Man hat es ja an Spanien gesehen, der Stierkampf wurde ja schon vor Jahren abgeschafft, seitdem drei unerschrockene Deutsche Ibiza boykottiert haben

Ich gehe mit gutem Beispiel voran, ich fahre über Wehnachten in die Türkei, ob Russen da sind oder nicht, ist mir Bockwurst, solange die bei Vodka bleiben und mir mein Bier übrig lassen
und ich lasse mir von jedem Mädchen, das mein Sohn anbaggern will - oder umgekehrt - den Pass zeigen und eine Einwilligungserklärung unterschreiben

Gruß, Peter -
Ob einvernehmlich oder nicht ist ebenfalls rechtlich wurst sowohl in D als in der TR!
...das Kind hatte ja auch Spaß....ist also auch keine akzeptable Ausrede.Kinder unter 14 Jahren sollen vor jeglichen sexuellen Handlungen geschützt werden und das ist ja auch gut so!
Ergo ist Marco so oder so schuldig, er ist KEIN Kind mehr, sondern strafmündig und ist mit einem straf unmündigen KIND ins Bett gegangen. Das hat er auch zugegeben....woher soll also die Unschuldsvermutung kommen

Irgendwo muss man nun mal die Altersgrenze ziehen und die liegt in D und der TR bei 14 Jahren. Wer also älter als 14 ist und mit Kindern ins Bett geht macht sich strafbar, wobei es in D eben noch das Hintertürchen mit der Ausrede gibt.....in anderen Länder (z.B. auch in Asien) gibt es diesen Ausweg nicht, da langt die Tatsache zur Strafe!
Marco als fast Erwachsener ist mit einem Kind (in juristischem Sinne) in Bett gestiegen und dafür muss er nun die Konsequenzen tragen.
Er wird so ca. 2 Jahre für die Handlungen an dem Kind bekommen, die Vergewaltigung endet wohl eher mit Freispruch....in Summe kann sich der Prozess noch lange ziehen, OHNE dass er irgendwelche Nachteile erleidet!
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Thorben-Hendrik wrote:
Kinder unter 14 Jahren sollen vor jeglichen sexuellen Handlungen geschützt werden und das ist ja auch gut so!sicher, da hast Du völlig recht. Keine Frage.
Aber unabhängig davon sollte man und da sind die Eltern gefordert, die oft schon sehr frühreifen Früchtchen im Zaum halten wollen und das auch können.
Sicher ändert das nichts am sog. Tatbestand aber da sei Dir sicher das solche Geschichten Jahr für Jahr in sämtl. Urlaubsgebieten ablaufen und nicht nur dort. Nur merken das nicht alle Eltern und die Eltern der kleinen Möchtegernlolita hatten das Glück das sie das mitbekommen haben und können jetzt Krach schlagen um das eigene Fehlverhalten in den Hintergrund treten zu lassen. -
Stimme 100% zu.....ändert aber nichts daran, das der gute Marco eine Straftat begangen hat und dafür hinter Gitter wandert.....hätte er eben vorher überlegen sollen, mit wem er ins Bett steigt, bzw. SEINE Eltern hätten den möchte gern Casanova auf die möglichen Folgen aufmerksam machen müssen, wenn er sich an viel jüngeren vergeht.
Aber das weiß er ja nun......

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Nur gut das Dir so etwas niemals passieren kann......
Ich finde es schwer nachvollziehbar, wie man einen 17 jährigen - dem unter Umständen ( weil noch gar nicht bewiesen ) der Verstand in die Hose gerutscht ist - mit einem Kinderschänder auch nur annähernd vergleichen kann

Ich glaube kaum TH, dass Du Dir in Deiner Jugend von jedem Mädel den Ausweis hast zeigen lassen, bevor Du etwas mit ihr angefangen hast...
Wer sagt Dir denn dass nicht das Mädel ihn verführt hat - soll ja auch schon vorgekommen sein oder??????
Damit mich aber keiner hier falsch versteht - natürlich ist eine Vergewaltigung in keinster Weise zu tolerieren und muss auch entsprechend bestraft werden - aber um diese handelt es sich hier ja wohl nicht - zumindest haben das die Ärzte festgestellt, die das Mädel untersucht haben.....
Da keiner von uns dabei war, sollten wir uns also auch nicht als Moralapostel aufspielen und Marco so (vor) verurteilen.....
Dankt doch mal darüber nach

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Schade habe Deinen letzten Kommentar zu spät gelesen.... eigentlich nur grosses Kopfschütteln über Deine Einstellung

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Du hast es immer noch nicht verstanden :?
Lies noch einmal!Ob es eine Vergewaltigung war oder nicht wird noch geklärt werden....
Er hat ein sexuelle Handlung an einem Kind begangen und dies auch zugegeben!
DAS IST EINE STRAFTAT!Und allein dafür schon geht er in den Knast!
Sofern die Vergewaltigung auch noch dazu kommt wird es noch schlimmer.....Nee würde mir mit SICHERHEIT nicht passieren, ich gehe nicht mit Kindern ins Bett, auch in meiner Jugend schon nicht, im Gegensatz zu unserem Freund Marco..... :?
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Es ist wie immer - Du hast Deine radikale Einstellung und schaust nicht links oder rechts.....

Du weisst sicherlich genau wann ein Mädel 13 ( Kind nicht erlaubt ) oder 14 ( auch noch Kind aber erlaubt ) ist..... :?
Bzw. mit 17 wusstest Du es bestimmt ganz genau

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Unschuldvermutung gilt selbst dann, wenn man jemanden mit dem Messer in der Hand neben der Leiche aufgreift. Was Du, Thorben-Hendrik, hier mehr oder weniger postulierst, ist Hau-Ruck-Juristerei. Du verurteilst sogar die "unglaubliche Sympathie" für den Jungen. ich weiß ja nicht , wie Du so mit 17 drauf warst, ob Du da immer mit dem StGB in Urlaub gefahren bist. Ich kann zumindest nicht ausschließen, daß hier etwas ganz entsetzlich schief lief und hinter Marco kein perverser Kinderschänder steckt.
Jugendstrafrecht geht im übrigen von der Unterscheidung zwischen noxischen und nicht noxischen Neigungen aus. Und da der Bursche noch nie strafaufällig war, kann man wohl hier nicht von noxischen Neigungen ausgehen. Du scheinst hier sehr vom Erwachsenenstrafrecht behaftet zu sein. Das Jugendstrafrecht sieht die Strafe als letzte Konsequenz bei "unheilbaren" Fällen vor, ansonsten ist Korrektur von Verhalten bzw. Resozialiesierung (die wohl bei Marco auch nicht in Frage kommt) die absolute Priorität. Die moderne Rechtsphilosophie sieht übrigens nicht mehr die tat, sondern den Menschen im Vordergrund.
Last but not least muß ich davon ausgehen, daß Du wohl kein Kind im fraglichen Alter hast bzw. hattest. Das ist jetzt sehr subjektiv und hat mit Jus wenig zu tun, aber wer aktiv jung war, sich daran noch erinnern kann und dann noch Kind(er) hat, der kann nicht so denken wie Du. Wenn Du wirklich so denkst. Woran ich mittlerweile leise zweifle. Ich weiß sehr wohl, was ein Advocats Diaboli ist
Gruß, Peter -
Hier geht es zum einen um einen juristischen Sachverhalt, da gibt es kein wenn und aber und deshalb geht er ja auch in den Knast.
Ich musste mit 17 Jahren um 22:00 Uhr zu Hause sein, meine Eltern haben immer gewusst wo ich bin und ich hatte andere Interessen als 13 jährige Engländerinnen.....auch eine 14 jährige hätte mich nicht ins Bett bekommen.....
Wer heute mit 16 ein Kind am Bein hat, ist ja in der Gesellschaft eher hip......als ein Exot...
Vielleicht sollte man die Gesetze entsprechend anpassen und das Alter auf 10 Jahre senken.....das wäre natürlich auch eine Lösung......nur hilft die dem Marco nun nicht mehr....
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Der heilige TH - auch eine 14 jährige hätte ihn nicht ins Bett bekommen - sorry aber ich glaube - nachdem was Du hier so von Dir gibst - fehlte Dir in der Jugend irgenwie etwas.....
Marco ist kein erwachsener Mann im Alter von sagen wir mal 40 oder 50 der immer wissen sollte was er darf und was nicht - sondern er ist ein 17 jähriger jugendlciher, der im Urlaub ein Mädel kennengelernt hat welches nachweislich Älter ausgesehen hat und auch Älter gewirkt hat als 13......
Wer sagt Dir denn nun, dass nicht das Mädel ihn verführt hat?????
Also jetzt lass doch mal bitte Deine Hasstiraden und Deine Radikaleinstellungen beiseite und denke mal ganz vernünftig darüber nach was Du hier so schreibst....
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Was die 16-Jährige mit Kind am Bein mit dem Thema zu tun hat, bleibt Dein Geheimnis.
"Deshalb geht er auch in den Knast". Befriedigt Dich das? Vom psychlogischen Standpunkt könnte man das als von einer restriktiven Erziehung verursachtes Syndrom sehen. Könnte. Muß man natürlich nicht.
Und wenn Du mit 17 kein Interesse an Mädels hattest (auch damals wußte man bei "Inaugenscheinnahme" nicht unbedint, wie alt das Mädel wirklich war), dann hast Du etwas sehr Schönes versäumt und Dir damit mein Mitleid verdient.
Und mein relatives Verständnis für eine versteinerte, rein faktbezogene Einstellung, die zum Verstehen der modernen Justizphilosophie nicht fähig ist. Sei's drum.
Justitia vincat - möge die Gerechtigkeit siegen.
Gruß, Peter -
@cartenw
Da muss ich Dir auch zustimmen...... beide Eltern hätten aufpassen müssen - besonders aber die von dem Mädel...... hinterher Anklage erheben - obwohl nachweislich keine Vergewaltigung stattgefunden haben soll - ist auch keine feine Art......
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Also TH, ich finde auch du gehst hier mit Marco zu hart ins Gericht. Ich selbst habe einen 14jährigen Sohn, wenn ich mir die gleichaltrigen Mädels so anschaue - die könnten locker für mindestens 16 durchgehen.
Ich würde zwar nie in der Türkei Urlaub machen, aber spätestens jetzt, wäre dieses Land eh keine Urlaubsüberlegung mehr wert.
Was da abgelaufen ist, ist doch unter aller ***...und sowas will in die EU

Ich sage nur: NEVER!!!!!