Geschäftsgebahren der LTU
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Direktflüge könne auch einen Wechsel des Fluggerätes beinhalten.....lediglich die Flugnummer bleibt gleich Beispiel: CO51 FRA-EWR-IAH
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Lasst eure Diskussion sein - sie führt zu nichts.
Thorben-Hendrik du bist schnell bei der Hand mit vorschnellen Urteilen - wir haben keine Verspätung um 8 Stunden, sondern eine Verdoppelung der Reisezeit. Außerdem wer sagt dir, ob wir nicht behindert sind? Ich habe der LTU bereits angeboten, ein ärztliches Attest vorzulegen, dass wir beide thrombosegefährdet sind - das interessiert überhaupt nicht. Darum auch eine teure Safari mit uns als alleinige Reisende. Trotzdem bin ich dir und dem Forum in keiner Weise eine Rechenschaft über unsere Reisepläne schuldig!
Im Übrigen habe ich bereits eine Anwältin im Verwandtenkreis konsultiert, die mir bestätigt, dass ich bei einer Klage gute Aussichten habe, Recht zu bekommen. Das nützt uns jedoch nichts, denn wir haben die Hotels ab 9. Jan. gebucht und ein Rechtstreit dauert.
Nun doch noch an dieser Stelle eine nähere Erläuterung, warum wir uns so gegen die Flugänderung über Nairobi wehren. Meine Tochter hatte exakt den gleichen Flug im März und für sie war das der reinste Horrortrip. Das Umsteigen klappte in keiner Weise - in München wurde versichert, dass das Gepäck durchgecheckt wird, durch Zufall sahen sie in Nairobi ihr Gepäck am Laufband. Sie bekamen keinerlei Hinweise vom unfreundlichen Personal wohin sich man begeben soll, um nach Mombasa zu kommen, obwohl sie fließend Englisch spricht. Man musste mit dem ganzen Gepäckstücken zu einem anderen Flugsteig, nochmals voll einchecken und verlor natürlich Zeit. Sie kamen schließlich drei Stunden später, als im Flugplan vorgesehen, in Mombasa an, also eine Reisezeit von vollen 19 Stunden gegenüber dem Direktflug von 8 Stunden. Das ist für uns alte Leute einfach unzumutbar!
Vielleicht überlegst du Thorben-Hendrick auch, warum wir für 9 Wochen in die Tropen reisen - ich finde einfach deine Mutmaßungen und Hinweise unqualifiziert!
Yeiyo -
Yeiyo wrote:
Hallo Forum,Wir werden mit Sicherheit einen Anwalt einschalten - aber was nützt dies. Die LTU rechnet damit, dass ihre Kunden auf einen langwierigen Rechtstreit verzichten werden und letztlich wäre uns auch nur geholfen, wenn wir unseren ursprünglich gebuchten Flug bekommen könnten.
Gruß Yeiyo
In dem Fall muß meiner Ansicht nach ein Eilverfahren angestrengt werden.
Aber eine Anwältin bzw. ein Anwalt kann Dir sicherlich besser weiterhelfen.
LG
holzwurm -
Viel Glück bei der Klage!

Euer Anwalt verdient auf jeden Fall....

Eilverfahren

Da Ihr ja nun wisst was Euch in Nairobi erwartet, ist das doch auch kein Problem mehr.....
Das Tromboserisiko sinkt übrigens mit jedem Umsteigen.....den Hinweis würde ich also lassen

So alt seht Ihr gar nicht aus...wer auf Safari gehen kann, kann auch umsteigen....meine Meinung!
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Hallo Thorben Hendrik,
ich finde hier verrennst Du dich in was. Ich denke vieles ist klar geschildert. Auch wenn sich die Reisezeit verdoppelt, so verdoppelt sich nicht die reine Flugzeit. Somit hast Du natürlich recht, was die Trombose angeht, jedoch schreiben die Threaderöffner auch wie und warum Sie entsprechend vorsorgen.
Beispiel: private, statt fest organisierte Safari.
Was mir aber immer noch nicht einleuchtet ist, was eigentlich erreicht werden soll. Folglich soll doch jemand gezwungen werden die Maschine zu verlassen, der geanu so, wie die Beiden im Besitz eines gültigen Flugtickets ist.
Die Alternative dürfte, wenn auch nicht angenehm, so doch trotzdem zumutbar sein. Das Erkrankungsrisiko dürfte nicht durch die Umstiege, denn diese sind ja zusätzlich, sondern durch den etwas besseren Sitzabstand veringert werden. (Sofern keine XL Sitze gebucht wurden)
Eine entsprechend längere Flugzeit kann sich auch ergeben, wenn beispielsweise ein Defekt am Flugzeug festgestellt wird. Hatte ich auch vor Jahren mal bei der LTU. Wir hatte etwa 3 Stunden in der Maschine ausgeharrt.Wie gesagt, alles nachvollziehbar und klar, aber was soll hier die Klage im Augenblick bringen. Man müsste schon nachweisen können, daß andere Gäste besser geiegnet sind umzusteigen. Auch das wird nach 35maliger Kenia Erfahrung kaum gelingen.
Gruß
Berthold
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Ich sehe in der Änderung von 8 auf 16 Stunden einen gravierende Leistungsänderung. Die Frage ist nur: wenn alle vergleichbaren Flüge ausgebucht sind, was hilft eine Gerichtsentscheidung? Was hilft Geld Monate später als Entschädigung?
Ich sehe in der Tatsache, dass jemand Thrombose-gefährdet ist und trotzdem längere Flugzeiten als drei bis vier Stunden auf sich nimmt, als leichtsinnig bis fahrlässig im Umgang mit der eigenen Gesundheit.
Ich sehe in der Aussage, dass diese Reise von älteren Menschen angetreten wird, eine gewisse Gesundheitsproblematik grundsätzlich: Kenia ist ein Malaria-Gebiet beispielsweise, die bis zum Tod führen kann;
Ich sehe in diesen acht Stunden eine Kürzung der Gesamturlaubszeit von 1.344 Stunden um 0,59 %.
Ich sehe die Möglichkeit, dass auch bei einem Direktflug das Gepäck gar nicht ankommen kann, wenn es in Deutschland falsch verladen wurde.
Ich sage aber nicht, dass das Vorgehen der Fluglinie korrekt oder hinzunehmen wäre. Ich meine nur einfach, dass man abwägen sollte, welcher Aufwand einem diese acht Stunden im Gesamtverhältnis der Reisedauer wert ist und sein sollte.
Eine Reise nach Kenia ist eine Fernreise.
Fernreisen sind und werden es bleiben: belegt mit Unwägbarkeiten.
Fernreisende sollten daher auch eine gewisse Unempfindlichkeit gegenüber Problemen haben.Aber keine Frage: in Ordnung ist diese Umbuchung sicherlich nicht
meint emotionslos
Peter -
Was soll die Airline machen.....Sie MUSS ja umbuchen also trifft es irgend wen......die Kandidaten sind doch bestens geeignet....
JEDE Airline hat in den AGB die Umbuchung verankert...bei LTU- Änderungen/Flugzeitänderungen
Die Fluggesellschaft ist nach besten Kräften bemüht, Reiseteilnehmer und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Die Fluggesellschaft wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Reiseteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, sich die Flugzeit telefonisch im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor Rückflug über das Servicecenter unter Tel.: +49 (0)1805-737 800 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz/ abweichende Preise aus Mobilfunknetzen sind möglich) bestätigen zu lassen. Darüber hinaus wird empfohlen, bei der Flugbuchung eine Rufnummer zu hinterlegen, unter welcher der Reiseteilnehmer auch am Zielort erreichbar ist. Die Fluggesellschaft ist - nur soweit erforderlich - berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei die Fluggesellschaft für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall eines Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich über den Wechsel und die Identität des anderen Luftfahrtunternehmens informiert wird. In jedem Fall wird der Reiseteilnehmer bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg unterrichtet (EG-VO 2111/05).
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Gestern, Freitag, 21.12. bekamen wir um 17:30 Uhr für unseren am 8.1.07 gebuchten Flug von München nach Mombasa über unser Reisebüro folgende Mitteilung der LTU:
Ich hege hier den Verdacht, dass nicht die LTU schuld hat, sondern das Reisebüro, event. noch der Veranstalter, welcher die Flüge vermittelte.
So, wie ich das sehe, haben die beiden gar nicht direkt einen Flug gebucht, sondern einen Veranstalterflug (aus dem Kontingent). Dieser Veranstalter hat nun mit seiner Buchung bei LTU zulange gewartet und nun keinen freien Flug mehr bekommen, weil sein Kontingent bereits erschöpft war und keine weiteren freien Plätze mehr vorhanden gewesen sind.
Kurzfassung:
LTU reserviert/verkauft 20 Plätze für Veranstalter X
X verkauft 22 Plätze,
LTU hat keine zwei zusätzlichen Plätze frei
X sucht auf dem Markt nach alternativen ... z.b. KLMDer Reisende hat pech gehabt, weil er weder Anspruch auf eine bestimmte Fluglinie noch auf einen Direktflug hat. Hier kommt dann wieder der Spruch "Anreisetag = Reisetag". Anspruch auf irgendeine Entschädigung besteht somit auch nicht, weil es sich weder um eine Verspätung noch um eine Anulierung handelt.
Hätten die beiden direkt bei der LTU diesen Flug gebucht wär alles anders. Aber wie sagte eben der Trainer von Nürnberg ... "Hätte der Hund nicht geschissen, hätte er den Hasen erwischt"
PS
Vielen ist nicht klar, dass sie bei einer Bausteinreise nicht wirklich einzelne Segmente buchen, wie zum Beispiel explizit den Flug mit LTU am Tat x, sondern wieder nur eine Beförderungsleistung eines Veranstalters. -
retareB wrote:
Hätten die beiden direkt bei der LTU diesen Flug gebucht wär alles anders.Lese mal den Beitrag des Threaderöffners von heute 12.49 Uhr.
Dort steht drin, daß der Flug bei LTU gebucht wurde.
Somit bist Du auf dem Holzweg mit Deiner Ansicht.
LG
holzwurm -
Yeiyo wrote:
Hallo Forum,Wir haben den Flug über ein Reisebüro direkt bei LTU gebucht, das Hotel und die Safari wiederum über das Reisebüro als Reisebaustein.
...
Unsere Flugbestätigung ist vom 20. August 2007 und es mutet schon etwas befremdlich an, wenn Bekannte, die erst Ende November gebucht haben, den Direktflug MUC - MBA bekommen haben. Ihnen liegt das Ticket bereits vor.
Ich gehe davon aus, dass die beiden eine Bestätigung ihrer Reise vom Reisebüro bekommen haben, in welcher die vorraussichtlichen Reisedaten aufgeführt wurden.
Hätten die beiden die Flüge direkt bei LTU gebucht bzw. einem Reisevermittler, dann hätten sie auch sofort den Flug zahlen müssen aber auch sofort die Tickets bekommen. So, wie deren Bekannte im November.
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Da geht aber einiges durcheinander.
- Ein Reisebüro ist ein Vermittler
- Ein Reisebüro kann einem Kunden Flüge der LTU aus dem Charterbereich, oder aber auch als Linie verkaufen. Natürlich nur sofern von der LTU angeboten und abhängig von den Kundenwünschen.
- Linienflüge werden in der Regel sofort ausgestellt und sind sofort zahlbar. Bei Charterflügen teilt es sich in der Regel in Anzahlung und Restzahlung, zumal die Ticktets regelmäßig nicht sofort ausgestellt werden.
Viele Grüße!
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Natürlich ist ein Reisebüro ein Vermittler
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Genau so ist es. Jedoch kann ein und derselbe Flug als Charter wie auch als Linie verkauft werden (sprich direkt, oder über Veranstalter). In diesem Fall scheint mir der Flug über den Veranstalter und dessen Kontingent verkauft worden zu sein. (Also nix mit seperat Flug gebucht, sondern Baustein gekauft)
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Deshalb hat er auch eine Reisebestätigung bekommen und keinen Flugschein.
Den klassischen Charterflug ohne Einzelplatzverkauf gibt es bei der LTU sowieso nicht mehr (ausgenommen Vollcharter, aber davon gehen wir mal nicht aus).
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@ Yeiyo
wenn ihr einen Tag früher könnt
Hier die Daten:Flugnr.:
Airline:SN Brussels Airlines
SN2650
Abflug:7.01.2008 / 07.10 München (MUC)
Ankunft:07.01.2008 / 08.40 Brüssel (BRU)
Flugnr.:SN481
Abflug:07.01.2008 / 10.40 Brüssel (BRU)
Ankunft:07.01.2008 / 20.50 Nairobi (NBO)
Rückflug:
Flugnr.:SN481
Abflug:03.03.2008 / 21.50 Nairobi (NBO)
Ankunft:04.03.2008 / 06.10 Brüssel (BRU)
Flugnr.:SN2641
Abflug:04.03.2008 / 07.05 Brüssel (BRU)
Ankunft:04.03.2008 / 08.35 München (MUC) -
Hallo,
es ist sehr nett von Pittpatt, dass du uns eine Alternative aufzählst - aber was sollen wir um 20.50 Uhr in Nairobi? Wir müssen nach Mombasa.Nochmals zur Klarstellung - ich finde es eben nicht in Ordnung, wenn man gebuchte Flüge ohne triftigen Grund umbucht, zumal der Flug ja stattfindet.
Und auch nochmals: wir haben am 20. 8. 2007 von der LTU direkt eine Rechnung sowie ein elektronisches Flugticket bekommen für den Flug, den ein Reisebüro direkt bei der LTU (wie auch immer) für uns gebucht hat. Der Reisepreis wurde längst bezahlt. Das Reisebüro trifft m. E. also keinerlei Schuld.
Dass die Bestuhlung der Business-Class ansteht, ist der LTU nicht erst seit 2 Tagen bekannt. Unserem Reisebüro wurde von der LTU erläutert, dass
die Umbuchungen nur bei Kunden vorgenommen wird, die direkt bei der LTU gebucht haben und nicht über einen Veranstalter.
Wir haben jedoch den Verdacht, dass es uns erwischt hat, weil wir (auch seit Monaten) einen Sitzplatz in Reihe 9 reserviert haben und die Business-Class bis Reihe 10 erweitert wird.
Wo bleibt hier der Vertrauensschutz? Ich sehe hier ein Geschäftsgebahren wie bei einem Unternehmen mit zweifelhaftem Ruf.
Noch ein Wort zu den Anmerkungen wegen der Fernreise nach Kenia:
Es ist nicht unser erster Flug dorthin, wir fliegen seit 20 Jahren mindestens zweimal jährlich in dieses Land und sind mit den gesundheitlichen Risiken vertraut und wissen auch damit umzugehen!
Wir haben uns jetzt schon mal gedanklich damit angefreundet, den angebotenen Alternativ-Flug anzutreten (was bleibt uns auch übrig?). Aber wie ist das mit dem Freigepäck? Als LTU-Card-Inhaber haben wir Anspruch auf 10 kg Mehrgepäck, außerdem ist bei einer Reise über 4 Wochen bei der LTU die Freigrenze 30 kg. Wir brauchen (aus welchen Gründen auch immer) diese 40 kg Gepäck-Grenze. Habe ich bei einem Alternativ-Flug mit der KLM bzw. Kenia-Airways diese?
Gruß Yeiyo -
Hallo,
also bei langen Aufenthalten hat man in aller Regel bei Flugdauern von mehr als 4 Wochen, auch mehr Freigepäck. Wie es da ausschaut muß die LTU sagen. Da der Vertrag aber mit der LTU besteht, wäre die Gesellschaft auch für eventuelle Übergepäckraten verantwortlich. Die Leistung muß ja mindestens die Gleiche bleiben. Somit wäre die LTU für Mehrkosten zuständig.
Bitte klärt dies vor Abflug ab. Es kann sein, daß angemeldetes Übergepäck preiswerter ist, oder daß je nach Gepäck die LTU einen Versand mit Luftfracht vorsieht, da dies eventuell preiswerter sein könnte.
Auch sonstige Leistungen der LTU Card sollten auf dem Ersatzflug erbracht werden. Die Änderung der Gesellschaft ändert ja nicht die gebuchten Leistungen.
Gruß
Berthold
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Nachfragen.....
Vertrauensschutz ist echt etwas naiv gedacht...

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Hallo Yeiyo,
ich denke, Du hast Recht mit Deiner Vermutung bezüglich der Änderung der Bestuhlung bei LTU. Im Airline-Forum gibt es dazu bereits einen Thread.
Wir haben Anfang Oktober für unsere Pauschalreise in die Dom.Rep. per Email bei LTU Sitzplätze für den Hin- und Rückflug in der Reihe 8 reservieren lassen. Das bereitete einige Probleme, da uns zweimal per Email von LTU falsche Sitzplätze bestätigt wurden.
Erst nach dem x-ten Anruf und nochmaliger Durchgabe unserer Platzwünsche, bekamen wir die korrekte Bestätigung per Email. Erst danach erfuhren wir hier im Forum, dass LTU die Sitzreihen bis zur Reihe 10 zugunsten der sog. "Relax-Class" auflöst. Das Geld für die Reservierungen hat LTU gern genommen. Nun sind wir gespannt, wenn wir am 12. März fliegen, ob man uns beim Checkin darüber in Kenntnis setzt, dass wir ganz woanders (nämlich viel weiter hinten) Platz nehmen dürfen, da die Plätze bis Reihe 10 nicht mehr existieren (jedenfalls nicht als Economy). Damit rechne ich schon stark und gehe davon aus, dass man uns das Geld für die Sitzplatzreservierung anstandslos erstattet.
Da wir pauschal gebucht haben, gehe ich davon aus, dass wir die Flüge trotzdem antreten können, ärgerlich ist dieses Gebaren aber trotzdem.
LG DomRepperin
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Yeiyo wrote:
...ich finde es eben nicht in Ordnung, wenn man gebuchte Flüge ohne triftigen Grund umbucht, zumal der Flug ja stattfindet.
Und auch nochmals: wir haben am 20. 8. 2007 von der LTU direkt eine Rechnung sowie ein elektronisches Flugticket bekommenIch sehe das als Flugüberbuchung:
Deshalb anspruch bei Langstrecke 600 € Person, da aber ein Ersatzflug angeboten wird, nur die Hälfte, also 300 € pro Person. Diese würde ich bei der LTU einfordern unter dem Hinweis auf das EU-Reiserecht.
Nachzulesen z.B. <
> !Mehr ist da meiner Meinung nach nicht zu machen.
Viel Spass in Kenia
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Yeiyo wrote:
Aber wie ist das mit dem Freigepäck? Als LTU-Card-Inhaber haben wir Anspruch auf 10 kg Mehrgepäck, außerdem ist bei einer Reise über 4 Wochen bei der LTU die Freigrenze 30 kg. Wir brauchen (aus welchen Gründen auch immer) diese 40 kg Gepäck-Grenze. Habe ich bei einem Alternativ-Flug mit der KLM bzw. Kenia-Airways diese?
Gruß YeiyoDiese Mehrkosten muss LTU ersetzen, dazu gibt es bereits Urteile.
Und wíe bereits von anderer Stelle richtig bemerkt wurde: liegt bereits ein Flugticket vor, so handelt es sich um eine Überbuchung / Annullierung und die Fluggastverordnung mit der Entschädigungszahlung ist anzuwenden.
Bei Problemen mit der LTU die Schlichtungsstelle Mobilität einschalten
rät
Peter