Stornierung beim ASC - Hilfe?
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Hallo Mary Stefan,
hab das Gleiche auch gerade gefunden.
Bei Wikipedia wird höhere Gewalt wie folgt definiert:
"Höhere Gewalt sind z. B. Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen oder im industriellen Sinne Maschinenschäden/Produktionsstörungen."
Aber ich weiß nicht recht. Dann hätten ja alle Kenyareisenden jetzt Anspruch auf kostenlose Stornierung, wenn das in Kenya z.B. schon als Unruhen bezeichnet wird.
Und das (kostenlose Stornierung) ist doch eigentlich erst bei Reisewarnung der Fall ???
Herzliche Grüsse
Gerd
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Okay dann warten wir mal Ab.
Wir müssen spätestens bis zum 14.2. die Restzahlung tätigen. Das ist ca. 30 Tage vor unserer Reise. Ab da betragen die Storno kosten 30%!
Also wenn wir zu lange warten wird es ja mehr Geld was wir verlieren. Oder wir haben Glück und es beruhigt sich. Sind ja noch ca 1 1/2 Monate.
Oder das AA gibt eine Reisewarnung raus.Mal abwarten!
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ADEgi wrote:
@HolzwurmEin Schiff (eventuell auch nur im Vollcharter)!
Wie soll ich das jetzt verstehen?
Jedenfalls es kommt auch darauf an wann gebucht wurde.
Falls bereits im Dezember gebucht wurde, dann hätte Anfang des Jahres ein kostenloses Storno bestanden und nicht genutzt.
Falls jetzt erst gebucht wurde, dann trägt im Endeffekt der Kunde die Schuld und Stornokosten, schließlich wurde bereits seit Dezember darvor gewarnt.
Ich weis warum man jetzt noch kostenlose Stornomöglichkeiten haben will, die derzeit nicht angeboten werden müssen, weil es inzwischen nur ein Reisehinweis ist und keine Reisewarnung.
Grundlage für kostenlose Stornos auf Kulanz ist immer die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und sonst nichts. Es muß ist es keinesfalls.
LG
holzwurm -
Hallo,
ich schreibe doch ziemlich langsam, sodass meist schon geschrieben steht, woran ich noch arbeite.
Herzliche Grüsse
Gerd
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wir haben letztes Jahr schon im Oktober gebucht. Habe auch nur gelesen das die großen Deutschen Anbieter kostenlose Stornierungen anbieten. Der ASC war nicht dabei, die haben glaube ich eine Pressemitteilung gegeben das keine Gefahr für Touristen besteht.
Wir dachten auch nicht das die Unruhen solange anhalten.
hm bin auch langsam mit schreiben...;-)
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Verdammt. Ich habe am 8 Januar nur mal kurz per Mail nachgefragt was ich für Möglichkeiten habe. Aber es kam keine Antwort. Hätte ich nur mal angerufen!

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Hallo, meine Reise soll am 03.03 beginnen. Ich habe heute durch einen
Anwalt die Reise storniert. Bei drei Anwälten habe ich mir Auskunft geholt
und habe drei verschiedene Antworten bekommen. Nach den heutigen
Nachrichten sieht es nicht gut aus. Da ich auch Rechtsschutz habe, lasse
ich es darauf ankommen. Nach Auskunft des Anwalts ist die Aussage des
AA wiedersprüchlich, da es heißt ,für nicht notwendige Reisen. Die Reise
ist ja wohl für uns nicht notwendig. Selbst wenn ich die Stonogebühren
selber zahlen muss, ist es mir lieber als wenn ich dort bin und der Bürgerkrieg
bricht aus. Viel Glück -
holzwurm wrote:
ADEgi wrote:
@HolzwurmEin Schiff (eventuell auch nur im Vollcharter)!
Wie soll ich das jetzt verstehen?
Du hattest doch vorher die Besitztümer von ASC aufgezählt. Und zumindest die letzten Jahre hatten die einen Kreuzfahrer. Ob eigen, oder nur als Charter weiß ich nciht.
Gruß
Berthold
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Mal unabhängig vom Veranstalter: ein kostenfreier Rücktritt ist generell nur dann möglich, wenn Gefahr für das Leben der Touristen besteht. Das heißt, es muss eine konkrete Bedrohung direkt in den Feriengebieten vorliegen.
Dann wird man bei der Beurteilung einer Rücktrittsmöglichkeit auch die Situation zum Zeitpunkt der Buchung betrachten müssen. Das heißt, gärte es bereits zum Zeitpunkt der Buchung, so war also dieser Umstand bekannt und kann jetzt nicht als kostenfreie Begründung eingewendet werden.
Anders betrachtet: man darf bei Buchung einer Fernreise nicht die Augen verschließen und soziale Unruhen, kriegerische Auseinandersetzung einfach wegwischen mit der Hoffnung, das Auswärtige Amt werde dann schon aktiv werden.
Aus Urteilen bei früheren Problemen dieser Art (Anschläge in der Türkei, Ägypten) geht weiters immer hervor, dass man eine angemessene Zeit zuwarten muss. Das hieße für einen Urlaub 16.3. etwa bis Ende Februar. Erst dann muss eine Entscheidung gefällt werden, ob hier tatsächlich Gefahr vorliegt oder einfach ein Unruheherd, der den gebuchten Hotelkomplex nicht berührt.
Diese doch recht rigiden Bestimmungen stellen auch einen Schutz für das Urlaubsland dar. Stellt euch vor, ein paar Chaoten würden in Deutschland ein paar Autos anzünden, und alle Welt riete von Reisen nach GANZ Deutschland ab - da wärd ihr auch nicht glücklich. Und genauso geht das mit Kenya, Ägypten, Türkei, usw. Man muss sich halt VOR Auswahl seines Urlaubslandes ein Bild der politisch-sozialen Lage dort machen und sich fragen, ob man damit leben kann oder nicht.
Meint
Peter -
Hallo Mary Stefan
schau doch mal ins Kenia Forum und lies ganz genau.!
Auch wir fliegen am 15.03.!
Und ich denke wenn du dich gut informierst und vielleicht auch mal mit dem Auswärtigen Amt ( es besteht KEINE Reisewarnung)
bis du etwas entspannter.
WEnn du naurlich große Angst hast bleibt dir nur zu stonieren.....Lg Turtle 1994
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Wir haben uns jetzt entschieden das wir am 16.3. fliegen werden soweit es bis dahin keine Reisewarnung gibt. Ein bisschen Angst ist schon dabei aber die wirklichen Unruhen sind ja im Westen Kenias. Hoffe das es ein schöner Urlaub wird. Habe auch schon aus Urlaubsberichten gelesen das man von den Unruhen nichts mitbekommt. Außer das es viel weniger Gäste sind.
Macht ihr auch eine Safari in die Massai Mara?
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Jambo
toll das es nach Kenia geht.Es wird sicher ein Traumurlaub....
Ja wir sind 5 Tage in der Mara unterwegs.
Können es kaum abwarten.LG Turtle 1994
PS:Und das es weniger Gäste sind ist für uns ja gut
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Dem Verein bloss kein Geld mehr ueberweisen.....die hatten zu meiner Zeit des Rechtsstreites in D kein pfaendbares Konto geht alles sosofrt in die Schweiz und zu dieser Zeit ueber 500 Klagen in Muenchen anhaengig also VORSICHT da bekommst du nie was zurueck.....
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schon laenger her....
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holzwurm wrote:
Zum ASC gehören ein Flugzeug und 10 Hotels.
Was dann noch an Fuhrpark oder anderes an Eigentum vor Ort ist kann ich leider nicht beantworten.
LG
holzwurmDie Frage ist leicht beantwortet!

"Zur ASC-Gruppe gehören international 28 Reisebüros, ein Langstreckenflugzeug der African Safari Airways (Airbus A310-308), das 4-Sterne-Kreuzfahrtschiff "MS Royal Star", das 5-Sterne-Nilschiff "MS Star of Luxor" und vor allem eine ganze Palette an attraktiven Ferienhotels und Bungalows an den Traumstränden Kenias. Darüber hinaus verfügt der ASC über mehrere Safari-Lodges sowie -Camps in verschiedenen Nationalparks und Tierreservate Kenias, zweimotorige, speziell für Safaris geeignete Flugzeuge, einen großen Fuhrpark mit Geländewagen, Bussen und Exkursionsfahrzeugen sowie mehrere Yachten, Hochsee-Fischerboote und Sportanlagen."

quelle: http://www.asc-ch.net/