Nilkreuzfahrt gewonnen
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Guten Morgen,
was mich stört ist, dass Der Club Lotto-Service mir einen Gewinn garantiert und mir suggeriert, der Absender sei der "Buchclub". Ja, ich bin Mitglied im BC. Nein, ich mit kein Mitglied in einem Glücksspiel- oder Lotterie-Club. Wenn ich das nicht weiß und meine Mitgliedschaft beim BC aber genau das beinhaltet (das - und wer weiß was sonst noch?!) dann nenne ich das "zerrüttetes Vertrauensverhältnis". Dieses Benutzen meiner Daten zu einem entfremdeten oder erweiterten Zweck gefällt mir überhaupt nicht. Die Mitgliedschaft nicht zu kündigen, heißt für mich "stillschweigende Duldung". Damit leistet man der Tendenz "Gewinnoptimierung um jeden Preis und mit allen Mitteln" Vorschub. Und wenn ich die Allereinzige wäre, die kündigt und wüsste, dass es niemanden stört - dann bleibt mir immer noch die Gewissheit, ICH mach' dabei nicht mit. Ich kauf ja auch nicht jedes Handy, oder Dinge, von denen ich weiß, dass die durch Kinderarbeit hergestellt wurden, oder, oder, oder...
...und viele kleine Leute, die viele kleine Schritte tun - können durchaus das Gesicht der Welt verändern.
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Hallo paul2210,
@allper Fax -können kann man- ! In den Club-Vereinbarungen steht:
Ihre Mitgliedschaft können Sie .........., völlig formlos kündigen -per Telefon, Fax, Post oder per E-Mail. Sollte wirklich eine "Kündigungswelle" (tausende von Kündigungen, nicht paar hunderte) ausbrechen, dann werden die um jeden Kunden und Kündigung kämpfen. Von daher ist die Kündigung per Einschreiben und Rückschein nur die sichere Variante. Alle Kündigungsformen nützen einem nichts, wenn die Kündigung nicht bestätigt wird !
Noch ein Tipp: Die eigentliche Kündigung nur ordnungsgemäß und rechtlich einwandfrei formulieren. Allerdings würde ich dann in einem separatem Anschreiben gehörig Dampf ablassen und wäre auch in der Wortwahl nicht zimperlich !
Bei der Kündigungswelle von P........., hatte ich per Telefon, per Fax, per E-Mail, per Einschreiben Firmensitz Hamburg, per Einschreiben Firmensitz München, meinen langjährigen Vertrag fristlos gekündigt. Es hat dann "nur" ca. 6 Wochen gedauert, bis ich eine Kündigungsbestätigung erhalten habe.
Nur tausende von anderen Abonnenten hat man nicht vorzeitig aus dem Vertrag gelassen und die Kündigungsfristen voll ausgenutzt.Viel Glück
Gruß
fraenni -
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Hey Leute,
alles wirklich sehr interessant hier! Hab also auch diese schöne Nilkreuzfahrt gewonnen! Ich hab den netten Herrn mal ausgefragt, was denn sonst noch so gewonnen wurde. Er teilte mir mit, dass gerade erst am Morgen eine Karibikkreuzfahrt gewonnen wurde! Die Dame sei aber seekrank gewesen und er habe ihr daraufhin mitgeteilt, dass die Reise übertragbar sei! Nein, was für ein Glück

Ich hab mich auch nicht gefreut und daher hat er wohl schon gemerkt, dass es keinen Sinn macht, mir nen Los oder so anzudrehen! AUf meine Nachfrage nach dem bekannten Haken kam nur: Ich müsse eben noch GEld für SOnnencreme etc aus geben! Die Reise sei umsonst für 2 Personen und giklt für 7 Tage auf dem super Luxusdampfer lol.....
Also ich warte dann mal ebenso auf die Unterlagen ,.... bin bei allen schandtaten dabei freunde!!!
LG Kessmania

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habe gerade post vom bc erhalten
hier mein schreiben von gesternhiermit möchte ich meinen ärger einmal los werden
habe bei ihnen auch die kreutzfahrt gewonnen
es wurde mir am telefon mitgeteilt das keinerlei kosten auf mich
zukommen.
nun lese ich in einem forum das man flug und vp selbst zahlen muß
meine frage wo ist da ein gewinn?
wenn sie jetzt auch mit solchen tricks arbeiten betrachte ich meine mitgliedschaft
mit sofortiger wirkung als gekündigt.
ich möchte sie bitten mir dieses schriftlich zu bestättigenhochachtungsvoll
xxxxxxxxxxx
und hier die antwort heute
Guten Tag Frau xxxxxvielen Dank für Ihre Nachricht.
Tatsächlich haben Sie bei unserer Treuemailingaktion eine einwöchige 5 Sterne Nilkreuzfahrt
gewonnen, dazu gratuliere auch ich Ihnen ganz herzlich. Die Reise können Sie in dem Zeitraum
November 2008 bis April 2009 antreten. Detaillierte Informationen zu ihrem Gewinn erhalten Sie
in den nächsten 14 Tagen.Nochmals vielen Dank für ihre Treue und weiterhin viel Freude an ihrer Mitgliedschaft.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxx
Der Club Bertelsmann
Anm. d. Admins: Namen entfernt
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Hi,
ich habe Anfang letzten Jahres schon einmal eine Kündigung zu BC geschickt, per UPS, die kommen so schön praktisch ins Büro
(ich hasse nix mehr als am Postschalter stehen zu müssen
)Natürrlischkam Post wiesowarumweshalb und ich wurde auch angerufen und gefragt warum ich den nach soooo vielen Jahren (satte 7
waren es) nun nicht mehr dabei sein wolle.
Ich habe kurz auf die wesentlich günstigeren Online Anbieter aufmerksam gemacht, die eine wensentlich besser strukturierte, schnelle Website anbieten und noch portofrei, innerhalb 1-2 Tagen, liefern.
Daraufhin hat man mir schriftlich zugesichert, dass ich ab sofort nur noch einen Kauf per Anno (ohne Limit) tätigen muss um meine Mitgliedschaft fortlaufen zu lassen und weiterhin alle Vergünstigungen für Goldcardmitglieder zu bekommen.
Nur mal so als Info am Rande

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Sehr geherter Club Bertelsmann,
gern nehme ich den Gewinn über die 4* Nilkreuzfahrt an. Ich möchte Weihnachten/ Silvester 08 die Reise antreten.Auf Zusatzangebote verzichte ich, ich werde mich selber drum kümmern.
Da laut Gesetz eine Verknüpfung Gewinn und Kauf (Buchung) verboten ist, haben sie sicher nichts dagegen.
Bitte teilen sie mir mit, wann und für welches Schiff mein Gewinn gilt.
Sollte entgegen ihrer Gewinnzusage mir meine Kabine nicht zur Verfügung stehen, werde ich auf einen anderen 4* einchecken und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen. Siehe § 661a

Ich muß ja nicht fliegen, kann den Gewinn doch verfallen lassen, oder?
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@ s_77
Aus diesem Grund ist es strengstens untersagt, die Teilnahme an dem Gewinnspiel an den Verkauf oder Absatz von Waren zu koppeln. Wenn die Teilnahmevoraussetzungen vorsehen, daß nur die Personen an der Verlosung teilnehmen können, die zuvor ein Produkt gekauft haben, ist dieses wettbewerbswidrig und unzulässig, gegebenenfalls sogar strafbar (vgl. §§ 284, 286 StGB). <<<
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@eulen
Wenn die Geldgewinne erst im Juni ausgelost werden, wie passt dass dann mit dem im Anschreiben, genannten Termin Mitte Mai zusammen, bis zu dem wir alle anrufen sollen, um den Gewinn zu erfahren? Das ist ja noch weniger seriös, wenn nicht gar Betrug.
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@ s 77
kloar - kein Problem -> § 4 Nr. 6 UWG
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Da passt aber noch mehr... oder nicht??
§ 4 Beispiele unlauteren Wettbewerbs
Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer
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Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;
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Wettbewerbshandlungen vornimmt, die geeignet sind, die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern oder Jugendlichen, die Leichtgläubigkeit, die Angst oder die Zwangslage von Verbrauchern auszunutzen;
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den Werbecharakter von Wettbewerbshandlungen verschleiert;
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bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt;
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bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen nicht klar und eindeutig angibt;
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die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig macht, es sei denn, das Preisausschreiben oder Gewinnspiel ist naturgemäß mit der Ware oder der Dienstleistung verbunden;
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die Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen
oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft; -
über die Waren, Dienstleistungen oder das Unternehmen eines Mitbewerbers oder über den Unternehmer oder ein Mitglied der Unternehmensleitung Tatsachen behauptet oder verbreitet, die geeignet sind, den Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des Unternehmers zu schädigen, sofern die Tatsachen nicht erweislich wahr sind; handelt es sich um vertrauliche Mitteilungen und hat der Mitteilende oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse, so ist die Handlung nur dann unlauter, wenn die Tatsachen der Wahrheit zuwider behauptet oder verbreitet wurden;
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Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er
a) eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt,
b) die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt oder
c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat; -
Mitbewerber gezielt behindert;
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einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
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mirius wrote:
Hier zur Unterhalting ein Video über dubiose ReisegewinneGruß mirius
Hallo Ihr Lieben,
die Reportage ist schon interessant. Vielleicht kann das ZDF ja demnächst über die Bertelsmann-Nilkreuzfahrt berichten....Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn die Medien Interesse an unserem Unmut haben und unsere Geschichte veröffentlichen. Ich denke mir, dass wir alle glücklich darüber sind, dieses Informationsportal gefunden zu haben. Aber ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen auch noch betroffen sind, die leider keine Möglichkeit haben, sich über das Internet zu informieren und völlig übers Ohr gehauen werden. Schon allein deswegen wäre Aufklärungsarbeit sehr wichtig.
Es hatten sich doch einige von Euch bei den Medien gemeldet. Gibt es irgendetwas Neues dazu?
LG Ena
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...das könnte ich mir inzwischen auch gut vorstellen, dass keine Reiseunterlagen verschickt werden, weil Bertelsmann doch über unseren Unmut informiert ist. Die haben auf jeden Fall jetzt sehr viel Zeit, sich genauer rechtlich abzusichern....
LG Ena
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Gibts eigentlich keinen Juristen unter den Usern?
Wär es nach den Gesetzen nicht sogar grundsätzlich verboten, NUR unter den Mitgliedern etwas zu verlosen? Die sind ja grundsätzlich verpflichtet, etwas zu kaufen, bzw im Vorfeld was gekauft zu haben.
WO IST EINER DIESER ABMAHNANWÄLTE, WENN MAN IHN MAL BRAUCHT?
