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Nilkreuzfahrt gewonnen

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  • miriusM Offline
    miriusM Offline
    mirius
    schrieb am zuletzt editiert von
    #821

    Bei den vielen Gewinnern müssten die ja noch ein Flugzeug chartern. Allerdings gibt's da dann nur Stehplätze 😄

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    • Ena7E Offline
      Ena7E Offline
      Ena7
      schrieb am zuletzt editiert von
      #822

      paul2210 wrote:
      Habe gerade mal meine Mails gecheckt. Außer die Eingangsbestätigung von MONITOR war nichts da.

      Lieber Paul,

      immerhin ist Deine Mail dort angekommen. Warten wir mal weiter ab....

      LG Ena

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      • paul2210P Offline
        paul2210P Offline
        paul2210
        schrieb am zuletzt editiert von
        #823

        Ich bin gerade mal auf die Seite von Der Club gegangen. Dort gibt es eine Rubrik "Gewinnspiele" wenn man sich da durchklickt, dann gelangt man auch auf die jeweiligen Gewinnerlisten. Wenn die dort schon jedes einzelne Buch etc. auflisten, dann haben die ja reichlich zu tun, wenn die vielen "Gewinner" der Kreuzfahrt dort aufgelistet werden sollen. Werde mal beobachten in Zukunft, wenn das Spiel zu Ende ist, ob wir uns dort alle wieder finden. Ich denke mal nicht. Ach ja, es gibt dort tatsächlich auch Gewinner von Geldpreisen, aber wie seltsam, keinen "Gewinner" von Kreuzfahrten. Als ob die so eine Aktion wie diese zum ersten Mal gefahren haben. 😆

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        • angsteA Offline
          angsteA Offline
          angste
          schrieb am zuletzt editiert von
          #824

          Leute, Bertelsmann ist jetzt doch mehrfach auf diesen Thread hingewiesen worden, liest hier unter Garantie mit.

          Trotzdem werden hier nur die Leute mit nichtssagenden mails (nicht richtig zum Ausdruck gebracht wurde) hingehalten, auf die Unterlagen hingewiesen, statt mal hier aufzulaufen und den Gewinn schon mal richtig zu erklären.

          Es soll wohl verhindert werden, was für einen Mist die verzapft haben (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), wie sie Lose und Reisen unters Volk bringen wollen.

          Einfach nur schäbig.

          Ich möchte nicht wissen, was sie an dieser Aktion verdienen. Das wird in die Mio gehen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • ange1986A Offline
            ange1986A Offline
            ange1986
            schrieb am zuletzt editiert von
            #825

            Na super und ich habe mich sooooo über einen Gewinn gefreut!!!

            Und den Flug möchte ich nicht zahlen!! Tja, und damit hat der Bertelsmann Club noch ein Mitglied verloren!! 😞

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Jogi11J Offline
              Jogi11J Offline
              Jogi11
              schrieb am zuletzt editiert von
              #826

              Also was wir immer vermutet haben, den Gewinn bezahlen wir über Deckungsbeitragskosten selbst und aus dem Losevertickern bleibt auch noch ein wenig bei denen hängen! 😛

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • crazylillC Offline
                crazylillC Offline
                crazylill
                schrieb am zuletzt editiert von
                #827

                Die Reise können Sie in dem Zeitraum
                November 2008 bis April 2009 antreten.

                Das sagt doch schon alles! Wunschtermine gibts mit Sicherheit nicht. Kann mir gut vorstellen, dass Termine für "Lückenbüßer" vergeben werden, bzw. wenn Schiff nicht ausgelastet ist und dazu noch die Flugkosten selber zahlen?? Totale *******. Schade, schade, die HC-Nilfahrer dürfen nicht zusammen auf´s Schiff 😞

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • bronxx2000B Offline
                  bronxx2000B Offline
                  bronxx2000
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #828

                  Tja,

                  damit wird mein Gang zum Anwalt immer wahrscheinlicher.

                  Ich werde Eides statt erklären, dass mir am Telefon sowohl ein Hotel als auch die Hinflugtickets zugesichert wurden.

                  Außerdem bin ich nicht alleine, hier gibt es genügend andere, denen das selbe erzählt wurde.

                  Das wird eine nette Sammelklage werden. Wer sucht den Anwalt aus, oder geht eine Sammelklage auch mit mehreren Anwälten?

                  Ich werde auf diesen Gewinn und damit auf diese Reise bestehen! Ich HABE gewonnen stand da und der HotlineTyp hat selbiges erzählt. Inklusive Reisekosten etc. Muss nochmal bei meinem Bekannten nachfragen, aber ich glaube bei ihm war sogar von "Taschengeld" die Rede. Aber das ist keine gesicherte Aussage.

                  Wenn "Der Club" echt meint, die Reise in den Sand fallen zu lassen, weil sich viele "Gewinner" keinen Flug leisten können, dann werden sie wohl ein Problem bekommen. Genügend Zeugen, eigentlich gesicherte rechtliche Lage seitens der Gewinner.

                  Das sollte sich Bertelsmann nicht erlauben können.

                  Und selbst wenn wir uns alle "verhört" haben sollten, ist da noch der Punkt, dass die Aussagen bewusst irreführend sein könnten um zum Kauf der Lose zu verleiten.

                  Ich warte das Schreiben ab und dann gehts rund.

                  Gruß bronxx

                  EDIT: Oder sollten wir bereits zu diesem Zeitpunkt die Verbraucherzentralen informieren? Ich denke aber das Warten aufs Schreiben is sinnvoller, oder?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Ahotep2A 1
                    Ahotep2A 1
                    Ahotep2
                    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #829

                    @ bronxx,

                    leider sind Sammelklagen in Deutschland nicht zulässig. Hier muß jeder alleine bzw. getrennt um sein Recht kämpfen. Es gäbe nur die Möglichkeit der sog. Prozessverbindung. Dort kann der Richter getrennte Prozesse zu einer gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung bringen, wenn es in allen Prozessen um die selbe Rechtsfrage geht.
                    Soweit wird es aber bestimmt nicht kommen. Auch wenn Ihr euch alle zu Recht veräppelt und abgezockt fühlt, bewegt sich diese "Gewinnmitteilung" durchaus noch im "dunkelgrünen Bereich". Die Marketing/Rechtsabteilung des BC wird diesen "Schrieb" abgesegnet und rechtlich durchleuchtet haben. Eine Aussicht auf Erfolg bzw. Klageerhebung ist nicht gegeben. Auch eine Rechtsschutzversicherung wird das so sehen und evtl. keine Deckungszusage geben. Man kann die Sache nur publik machen und kündigen. Für eine Abmahnung wegen Irreführung oder unseriösem Geschäftsgebaren könnte es aber reichen.
                    Ich kann diese Wut durchaus verstehen, aber nachher hat man u.U. noch Prozeßkosten am Hals. Ich würde, wie hier mehrfach angesprochen, sämtliche Medien auf die Sache aufmerksam machen. Es gibt doch auch bei SAT1 das neue Format: Die Abzocker. Man findet ein Forum zu der Sendung auf der Homepage von SAT1, wo man richtig Dampf ablassen kann.....

                    Gruß
                    Sabine

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • fraenniF Offline
                      fraenniF Offline
                      fraenni
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #830

                      @bronxx2000,
                      @alle,

                      die Verbraucherzentrale kennen das Problem der Werbung mit Gewinnen. Siehe www.vz-nrw.de, nachfolgend einige Auszüge:

                      Sie befinden sich hier: > / > Markt + Recht > Werbung
                      Werbung
                      Reisegewinne
                      Woran Sie den Haken an einer gewonnenen Reise erkennen können und wie Sie sich gegen unlautere Gewinnspiele wehren.Gewinnspielwerbung - Die Maschen der Firmen
                      "Sie sind der Gewinner von 30.000 Euro in bar!" Tausende Herzen von Briefempfängern schlagen höher, wenn sie ein Glückwunschschreiben erhalten, in dem ihnen ein lukrativer Geld- oder Sachgewinn versprochen wird. Doch Vorsicht: Ein etwaiger Gewinnanspruch ist meist nicht durchsetzbar. Und freiwillig rücken die Absender der Gewinnzusagen den Preis nur in den seltensten Fällen heraus.
                      Das große Los ?Haben vermeintliche Glückspilze Anspruch auf den Gewinn?Wie lässt sich ein Hauptgewinn von einer Niete unterscheiden?Was tun, wenn der Preis nicht herausgerückt wird?Sollte man auf seinem Glück bestehen und den Gewinn einklagen?Was tun, wenn die Gewinnspielfirma im Ausland sitzt?Hilft die Rechtsschutzversicherung in jedem Fall?

                      Nach § 661 a BGB hat ein Unternehmer, der Gewinnreisen verspricht und durch die Gestaltung von Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, diesen Preis dem Verbraucher auch zu leisten. Eine Klausel, wonach die Erfüllung die-ser Gewinnzusage von der Zahlung einer Unkostenpauschale abhängig ist, ist nach einem Urteil des AG Cloppenburg (vom 23.2.2001, Az. 17 C 253/00) gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
                      Ein grundsätzlich bestehender Anspruch des Mitteilungsempfängers auf Aushändigung des Gewinns nach § 661 a BGB lässt sich meist nicht durchsetzen. 😞

                      "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bronxx2000B Offline
                        bronxx2000B Offline
                        bronxx2000
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #831

                        Aber was ist mit der Dame, die vor kurzem noch 250.000 € Gewinn durchgesetzt hat?

                        Ich schaue gleich auch mal in den Stern der letzten Woche. Da stand auch was zu diesem Thema.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • ginusG Offline
                          ginusG Offline
                          ginus
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #832

                          Ahotep wrote:
                          Ich würde, wie hier mehrfach angesprochen, sämtliche Medien auf die Sache aufmerksam machen. Es gibt doch auch bei SAT1 das neue Format: Die Abzocker. Man findet ein Forum zu der Sendung auf der Homepage von SAT1, wo man richtig Dampf ablassen kann.....

                          Gruß
                          Sabine

                          Ich lach mich weg. 😆 😆 😆 😆

                          Habe soeben die Website für oben angeführte Sendung aufgerufen und was meint ihr was ich finde?????

                          Ganz oben auf der Seite die erfreuliche Mitteilung:
                          SIE SIND UNSER 999.999 BESUCHER!
                          JETZT UM: 15:47:04 UHR!
                          Dadurch sind sie unser möglicher AUDI A5 Gewinner. AUDI A5 mit freier Farbwahl im Wert von 32.750,- Euro! Auf jeden Fall haben sie eine 5-Sterne-Nil Kreuzfahrt gewonnen! >>hier nachsehen<<

                          Wer vermutlich dahintersteht wissen wir ja wohl. Hab ich bestimmt schon 30 mal auf den Schirm bekommen, vermutlich eine noch größer angelegte Aktion, halt mit Angabe der Kosten.

                          lg ginus

                          Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • fraenniF Offline
                            fraenniF Offline
                            fraenni
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #833

                            @bronxx2000
                            @alle,

                            weiterer Auszug VBZ NRW:

                            Und wenn das Verfahren endlich gewonnen ist, steht immer noch nicht fest, ob der Gegner nun den Gewinn freiwillig herausgeben wird oder Betroffene erst einen Gerichtsvollzieher auf eigene Kosten los schicken müssen.

                            Diese Risiken bestehen zwar grundsätzlich bei jeder Klage, dennoch ist die Gefahr bei Gewinnspielwerbungen höher, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Denn wenn viele Verbraucher ihren Gewinn erfolgreich einklagten, könnte dies zur Folge haben, dass ein Unternehmen vor horrend hohen Verpflichtungen steht.
                            Erfreulicherweise mehren sich die Urteile, in denen aufgrund einer Gewinnspielwerbung die Absender zur Aushändigung des Gewinns verurteilt worden sind.
                            OLG Frankfurt, Urteil v. 19.02.02 (AZ: 8 U 228/01)
                            Hier stellte das Gericht folgenden Leitsatz auf: "Wird bei einem Verbraucher durch Übersendung einer 'Gewinnbestätigung' der Eindruck erweckt, er sei eindeutig als Gewinner einer Summe von 30.000 DM ermittelt worden, muss diese Gewinnzusage auch dann eingehalten werden, wenn sie in gleicher Form an einer Vielzahl anderer Empfänger gesandt worden ist und sich aus dem Kleingedruckten entscheidende Einschränkungen des Versprechens ergeben (§ 661 a BGB)." Entsprechend wurde die Beklagte - eine Firma aus der Schweiz - zur Zahlung von 30.000 DM verurteilt.
                            OLG Hamm, Urteil 25.11.02 (AZ: 8 U 65/02)
                            Eine Hausfrau aus Bielefeld kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm von einem holländischen Versandhandel 17.895,22 Euro aus einer Gewinnzusage verlangen. Die inländische Gerichtszuständigkeit ergebe sich aufgrund des zustande gekommenen Verbrauchervertrages, der Zahlungsanspruch aus § 661 a BGB. Auch dass im Kleingedruckten die Gewinnzusage relativiert worden sei, sei wegen der besonders herausgestellten Gewinnzusage unerheblich, so die OLG-Richter.

                            Am besten gehen "die Betroffenen" mal auf die HP www.vz-nrw.de, denn da stehen viele Infos zu diesem leidigen Thema und der fiesen Masche !

                            lg
                            fraenni

                            "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • angsteA Offline
                              angsteA Offline
                              angste
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #834

                              fraenni wrote:
                              Ein grundsätzlich bestehender Anspruchdes Mitteilungsempfängers auf Aushändigung des Gewinns nach § 661 a BGB lässt sich meist nicht durchsetzen.

                              Meistnicht durchsetzen 😉 . Aber bei einem Global Player wie Bertelsmann ist schon was zu holen, denn der Anspruch auf den Gewinn besteht ja grundsätzlich erstmal.

                              Bisher kamen diese "Gewinne" ja immer von irgendwelchen kleinen dubiosen Firmen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • tosca4711T Offline
                                tosca4711T Offline
                                tosca4711
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #835

                                Kann doch nicht sein das wir Verbraucher immer die Gelackmeierten sind. Am besten solche Post wieder in den Umschlag und an Absender zurückschicken. Mich nervt das gewaltig. Seit Wochen habe ich auf meinem AB eine penetrante Firma dran (über Band) ich hätte immer noch nicht meinen Gewinn abgerufen und wann ich zu Hause wäre er käme vorbei mit dem Gewinn bla bla bla bla. Ich hab mir schon ein neues Telefon gekauft weil mein Anrufbeantworter beim Alten an einem Tag so vollgemüllt war dass ich den AB nicht mehr löschen konnte. GRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR 😱 😱 😱 😱 😱 😱
                                Ps Wenn ich einen direkt daran habe sage ich immer" geben sie bitte ihren Namen, Firma und Telefonnummer die brauche ich für die Verbraucherzentrale" Schwupp wird aufgehängt. 😆 😆
                                Könnte wie ein HB-Männchen in die Luft gehen.....

                                23.11-27.11 Dublin

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • buki154B Offline
                                  buki154B Offline
                                  buki154
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #836

                                  habe wieder post von bc 😄

                                  Guten Tag Frau xxxxxxx,

                                  bei dem Reiseveranstalter handelt es sich um einen seriösen
                                  Kooperationspartner. Sobald Sie die Unterlagen vorliegen haben,
                                  schauen Sie sich das Angebot doch unverbindlich an.

                                  Ihrem Wunsch entsprechend werden wir auf Ihrem Mitgliedskonto
                                  vermerken, dass Sie derartige Angebote künftig nicht mehr bekommen.

                                  Mit freundlichen Grüßen

                                  xxxxxxxxxxx
                                  ist das nicht nett 😆

                                  Name entfernt - bitte Verhaltensregeln unbedingt beachten!!!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • ralloR Offline
                                    ralloR Offline
                                    rallo
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #837

                                    ja, der Gewinn ist eine "Nilkreuzfahrt" nicht mehr und nicht weniger

                                    und es steht jedem frei, die Anreise, usw. selbst zu organisieren oder das "hochherzige" Angebot anzunehmen, Flüge, Transfers, Ausflugsprogramm, Essen gegen eine kleine Gebühr vom Reiseveranstalter organisieren zu lassen..... man braucht nur noch bezahlen

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • angsteA Offline
                                      angsteA Offline
                                      angste
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #838

                                      @ buki154

                                      Jetzt ist es kein Gewinn mehr, sondern ein Angebot? 😱 Da würde ich aber ganz schnell nachhaken.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • fraenniF Offline
                                        fraenniF Offline
                                        fraenni
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #839

                                        Hallo eslipart,

                                        völlig richtig. Aber glaubst Du nicht, das ein Unternehmen wie Bertelsmann, eine solche "Werbeaktion" durch ihre Rechtsabteilung (da sitzen bestimmt einige Juristen) hieb und stichfest abgesichert hat !? ❓
                                        Ohne die Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung wäre mir eine Klage gegen so einen Multi zu riskant. Wahrscheinlich bleiben einem im Endeffekt nur die Kündigung. Aber das wird wohl so sein, als ob du einen Elefanten mit einem Zahnstocher stichst ! 😄

                                        Diese Feststellung der VBZ sagt doch auch einiges aus:

                                        Unternehmen zu überwachen oder Maßnahmen gegen sie zu ergreifen wie eine (Aufsichts-) Behörde in anderen Bereichen, ist uns nicht möglich. Im Rahmen des Verbraucherrechts können wir das Verhalten von Anbietern auf seine Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht und den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls einen Unterlassungsanspruch auch gerichtlich geltend machen.

                                        Da wir jedoch nur über äußerst begrenzte Kapazitäten verfügen, sind wir gezwungen, Schwerpunkte zu setzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen der Vielzahl der Beschwerden nicht in jedem Fall sofort tätig werden können. :?

                                        lg
                                        fraenni

                                        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • angsteA Offline
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                                          angste
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #840

                                          Nein, daß die Verbraucherschützer da nichts ausrichten können ist klar.
                                          Jemand mit einer guten Rechtschutz könnte was tun. Und darauf könnten die Medien hinweisen.

                                          Es gibt klar einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, denn auf der Gewinnbenachrichtigung steht wohl nichts von Glückspirale.

                                          Es besteht gesetzlich ein Anspruch auf den angekündigten Gewinn.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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