Nilkreuzfahrt gewonnen
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Ich bin gerade mal auf die Seite von Der Club gegangen. Dort gibt es eine Rubrik "Gewinnspiele" wenn man sich da durchklickt, dann gelangt man auch auf die jeweiligen Gewinnerlisten. Wenn die dort schon jedes einzelne Buch etc. auflisten, dann haben die ja reichlich zu tun, wenn die vielen "Gewinner" der Kreuzfahrt dort aufgelistet werden sollen. Werde mal beobachten in Zukunft, wenn das Spiel zu Ende ist, ob wir uns dort alle wieder finden. Ich denke mal nicht. Ach ja, es gibt dort tatsächlich auch Gewinner von Geldpreisen, aber wie seltsam, keinen "Gewinner" von Kreuzfahrten. Als ob die so eine Aktion wie diese zum ersten Mal gefahren haben.

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Leute, Bertelsmann ist jetzt doch mehrfach auf diesen Thread hingewiesen worden, liest hier unter Garantie mit.
Trotzdem werden hier nur die Leute mit nichtssagenden mails (nicht richtig zum Ausdruck gebracht wurde) hingehalten, auf die Unterlagen hingewiesen, statt mal hier aufzulaufen und den Gewinn schon mal richtig zu erklären.
Es soll wohl verhindert werden, was für einen Mist die verzapft haben (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), wie sie Lose und Reisen unters Volk bringen wollen.
Einfach nur schäbig.
Ich möchte nicht wissen, was sie an dieser Aktion verdienen. Das wird in die Mio gehen.
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Die Reise können Sie in dem Zeitraum
November 2008 bis April 2009 antreten.Das sagt doch schon alles! Wunschtermine gibts mit Sicherheit nicht. Kann mir gut vorstellen, dass Termine für "Lückenbüßer" vergeben werden, bzw. wenn Schiff nicht ausgelastet ist und dazu noch die Flugkosten selber zahlen?? Totale *******. Schade, schade, die HC-Nilfahrer dürfen nicht zusammen auf´s Schiff

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Tja,
damit wird mein Gang zum Anwalt immer wahrscheinlicher.
Ich werde Eides statt erklären, dass mir am Telefon sowohl ein Hotel als auch die Hinflugtickets zugesichert wurden.
Außerdem bin ich nicht alleine, hier gibt es genügend andere, denen das selbe erzählt wurde.
Das wird eine nette Sammelklage werden. Wer sucht den Anwalt aus, oder geht eine Sammelklage auch mit mehreren Anwälten?
Ich werde auf diesen Gewinn und damit auf diese Reise bestehen! Ich HABE gewonnen stand da und der HotlineTyp hat selbiges erzählt. Inklusive Reisekosten etc. Muss nochmal bei meinem Bekannten nachfragen, aber ich glaube bei ihm war sogar von "Taschengeld" die Rede. Aber das ist keine gesicherte Aussage.
Wenn "Der Club" echt meint, die Reise in den Sand fallen zu lassen, weil sich viele "Gewinner" keinen Flug leisten können, dann werden sie wohl ein Problem bekommen. Genügend Zeugen, eigentlich gesicherte rechtliche Lage seitens der Gewinner.
Das sollte sich Bertelsmann nicht erlauben können.
Und selbst wenn wir uns alle "verhört" haben sollten, ist da noch der Punkt, dass die Aussagen bewusst irreführend sein könnten um zum Kauf der Lose zu verleiten.
Ich warte das Schreiben ab und dann gehts rund.
Gruß bronxx
EDIT: Oder sollten wir bereits zu diesem Zeitpunkt die Verbraucherzentralen informieren? Ich denke aber das Warten aufs Schreiben is sinnvoller, oder?
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@ bronxx,
leider sind Sammelklagen in Deutschland nicht zulässig. Hier muß jeder alleine bzw. getrennt um sein Recht kämpfen. Es gäbe nur die Möglichkeit der sog. Prozessverbindung. Dort kann der Richter getrennte Prozesse zu einer gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung bringen, wenn es in allen Prozessen um die selbe Rechtsfrage geht.
Soweit wird es aber bestimmt nicht kommen. Auch wenn Ihr euch alle zu Recht veräppelt und abgezockt fühlt, bewegt sich diese "Gewinnmitteilung" durchaus noch im "dunkelgrünen Bereich". Die Marketing/Rechtsabteilung des BC wird diesen "Schrieb" abgesegnet und rechtlich durchleuchtet haben. Eine Aussicht auf Erfolg bzw. Klageerhebung ist nicht gegeben. Auch eine Rechtsschutzversicherung wird das so sehen und evtl. keine Deckungszusage geben. Man kann die Sache nur publik machen und kündigen. Für eine Abmahnung wegen Irreführung oder unseriösem Geschäftsgebaren könnte es aber reichen.
Ich kann diese Wut durchaus verstehen, aber nachher hat man u.U. noch Prozeßkosten am Hals. Ich würde, wie hier mehrfach angesprochen, sämtliche Medien auf die Sache aufmerksam machen. Es gibt doch auch bei SAT1 das neue Format: Die Abzocker. Man findet ein Forum zu der Sendung auf der Homepage von SAT1, wo man richtig Dampf ablassen kann.....Gruß
Sabine -
die Verbraucherzentrale kennen das Problem der Werbung mit Gewinnen. Siehe www.vz-nrw.de, nachfolgend einige Auszüge:
Sie befinden sich hier: > / > Markt + Recht > Werbung
Werbung
Reisegewinne
Woran Sie den Haken an einer gewonnenen Reise erkennen können und wie Sie sich gegen unlautere Gewinnspiele wehren.Gewinnspielwerbung - Die Maschen der Firmen
"Sie sind der Gewinner von 30.000 Euro in bar!" Tausende Herzen von Briefempfängern schlagen höher, wenn sie ein Glückwunschschreiben erhalten, in dem ihnen ein lukrativer Geld- oder Sachgewinn versprochen wird. Doch Vorsicht: Ein etwaiger Gewinnanspruch ist meist nicht durchsetzbar. Und freiwillig rücken die Absender der Gewinnzusagen den Preis nur in den seltensten Fällen heraus.
Das große Los ?Haben vermeintliche Glückspilze Anspruch auf den Gewinn?Wie lässt sich ein Hauptgewinn von einer Niete unterscheiden?Was tun, wenn der Preis nicht herausgerückt wird?Sollte man auf seinem Glück bestehen und den Gewinn einklagen?Was tun, wenn die Gewinnspielfirma im Ausland sitzt?Hilft die Rechtsschutzversicherung in jedem Fall?
Nach § 661 a BGB hat ein Unternehmer, der Gewinnreisen verspricht und durch die Gestaltung von Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, diesen Preis dem Verbraucher auch zu leisten. Eine Klausel, wonach die Erfüllung die-ser Gewinnzusage von der Zahlung einer Unkostenpauschale abhängig ist, ist nach einem Urteil des AG Cloppenburg (vom 23.2.2001, Az. 17 C 253/00) gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
Ein grundsätzlich bestehender Anspruch des Mitteilungsempfängers auf Aushändigung des Gewinns nach § 661 a BGB lässt sich meist nicht durchsetzen.
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Aber was ist mit der Dame, die vor kurzem noch 250.000 € Gewinn durchgesetzt hat?
Ich schaue gleich auch mal in den Stern der letzten Woche. Da stand auch was zu diesem Thema.
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Ahotep wrote:
Ich würde, wie hier mehrfach angesprochen, sämtliche Medien auf die Sache aufmerksam machen. Es gibt doch auch bei SAT1 das neue Format: Die Abzocker. Man findet ein Forum zu der Sendung auf der Homepage von SAT1, wo man richtig Dampf ablassen kann.....Gruß
SabineIch lach mich weg.

Habe soeben die Website für oben angeführte Sendung aufgerufen und was meint ihr was ich finde?????
Ganz oben auf der Seite die erfreuliche Mitteilung:
SIE SIND UNSER 999.999 BESUCHER!
JETZT UM: 15:47:04 UHR!
Dadurch sind sie unser möglicher AUDI A5 Gewinner. AUDI A5 mit freier Farbwahl im Wert von 32.750,- Euro! Auf jeden Fall haben sie eine 5-Sterne-Nil Kreuzfahrt gewonnen! >>hier nachsehen<<Wer vermutlich dahintersteht wissen wir ja wohl. Hab ich bestimmt schon 30 mal auf den Schirm bekommen, vermutlich eine noch größer angelegte Aktion, halt mit Angabe der Kosten.
lg ginus
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weiterer Auszug VBZ NRW:
Und wenn das Verfahren endlich gewonnen ist, steht immer noch nicht fest, ob der Gegner nun den Gewinn freiwillig herausgeben wird oder Betroffene erst einen Gerichtsvollzieher auf eigene Kosten los schicken müssen.
Diese Risiken bestehen zwar grundsätzlich bei jeder Klage, dennoch ist die Gefahr bei Gewinnspielwerbungen höher, am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben. Denn wenn viele Verbraucher ihren Gewinn erfolgreich einklagten, könnte dies zur Folge haben, dass ein Unternehmen vor horrend hohen Verpflichtungen steht.
Erfreulicherweise mehren sich die Urteile, in denen aufgrund einer Gewinnspielwerbung die Absender zur Aushändigung des Gewinns verurteilt worden sind.
OLG Frankfurt, Urteil v. 19.02.02 (AZ: 8 U 228/01)
Hier stellte das Gericht folgenden Leitsatz auf: "Wird bei einem Verbraucher durch Übersendung einer 'Gewinnbestätigung' der Eindruck erweckt, er sei eindeutig als Gewinner einer Summe von 30.000 DM ermittelt worden, muss diese Gewinnzusage auch dann eingehalten werden, wenn sie in gleicher Form an einer Vielzahl anderer Empfänger gesandt worden ist und sich aus dem Kleingedruckten entscheidende Einschränkungen des Versprechens ergeben (§ 661 a BGB)." Entsprechend wurde die Beklagte - eine Firma aus der Schweiz - zur Zahlung von 30.000 DM verurteilt.
OLG Hamm, Urteil 25.11.02 (AZ: 8 U 65/02)
Eine Hausfrau aus Bielefeld kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm von einem holländischen Versandhandel 17.895,22 Euro aus einer Gewinnzusage verlangen. Die inländische Gerichtszuständigkeit ergebe sich aufgrund des zustande gekommenen Verbrauchervertrages, der Zahlungsanspruch aus § 661 a BGB. Auch dass im Kleingedruckten die Gewinnzusage relativiert worden sei, sei wegen der besonders herausgestellten Gewinnzusage unerheblich, so die OLG-Richter.Am besten gehen "die Betroffenen" mal auf die HP www.vz-nrw.de, denn da stehen viele Infos zu diesem leidigen Thema und der fiesen Masche !
lg
fraenni -
fraenni wrote:
Ein grundsätzlich bestehender Anspruchdes Mitteilungsempfängers auf Aushändigung des Gewinns nach § 661 a BGB lässt sich meist nicht durchsetzen.Meistnicht durchsetzen
. Aber bei einem Global Player wie Bertelsmann ist schon was zu holen, denn der Anspruch auf den Gewinn besteht ja grundsätzlich erstmal.Bisher kamen diese "Gewinne" ja immer von irgendwelchen kleinen dubiosen Firmen.
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Kann doch nicht sein das wir Verbraucher immer die Gelackmeierten sind. Am besten solche Post wieder in den Umschlag und an Absender zurückschicken. Mich nervt das gewaltig. Seit Wochen habe ich auf meinem AB eine penetrante Firma dran (über Band) ich hätte immer noch nicht meinen Gewinn abgerufen und wann ich zu Hause wäre er käme vorbei mit dem Gewinn bla bla bla bla. Ich hab mir schon ein neues Telefon gekauft weil mein Anrufbeantworter beim Alten an einem Tag so vollgemüllt war dass ich den AB nicht mehr löschen konnte. GRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR

Ps Wenn ich einen direkt daran habe sage ich immer" geben sie bitte ihren Namen, Firma und Telefonnummer die brauche ich für die Verbraucherzentrale" Schwupp wird aufgehängt.

Könnte wie ein HB-Männchen in die Luft gehen..... -
habe wieder post von bc

Guten Tag Frau xxxxxxx,
bei dem Reiseveranstalter handelt es sich um einen seriösen
Kooperationspartner. Sobald Sie die Unterlagen vorliegen haben,
schauen Sie sich das Angebot doch unverbindlich an.Ihrem Wunsch entsprechend werden wir auf Ihrem Mitgliedskonto
vermerken, dass Sie derartige Angebote künftig nicht mehr bekommen.Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxx
ist das nicht nett
Name entfernt - bitte Verhaltensregeln unbedingt beachten!!!
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ja, der Gewinn ist eine "Nilkreuzfahrt" nicht mehr und nicht weniger
und es steht jedem frei, die Anreise, usw. selbst zu organisieren oder das "hochherzige" Angebot anzunehmen, Flüge, Transfers, Ausflugsprogramm, Essen gegen eine kleine Gebühr vom Reiseveranstalter organisieren zu lassen..... man braucht nur noch bezahlen
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Hallo eslipart,
völlig richtig. Aber glaubst Du nicht, das ein Unternehmen wie Bertelsmann, eine solche "Werbeaktion" durch ihre Rechtsabteilung (da sitzen bestimmt einige Juristen) hieb und stichfest abgesichert hat !?

Ohne die Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung wäre mir eine Klage gegen so einen Multi zu riskant. Wahrscheinlich bleiben einem im Endeffekt nur die Kündigung. Aber das wird wohl so sein, als ob du einen Elefanten mit einem Zahnstocher stichst !
Diese Feststellung der VBZ sagt doch auch einiges aus:
Unternehmen zu überwachen oder Maßnahmen gegen sie zu ergreifen wie eine (Aufsichts-) Behörde in anderen Bereichen, ist uns nicht möglich. Im Rahmen des Verbraucherrechts können wir das Verhalten von Anbietern auf seine Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht und den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen überprüfen und gegebenenfalls einen Unterlassungsanspruch auch gerichtlich geltend machen.
Da wir jedoch nur über äußerst begrenzte Kapazitäten verfügen, sind wir gezwungen, Schwerpunkte zu setzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen der Vielzahl der Beschwerden nicht in jedem Fall sofort tätig werden können. :?
lg
fraenni -
Nein, daß die Verbraucherschützer da nichts ausrichten können ist klar.
Jemand mit einer guten Rechtschutz könnte was tun. Und darauf könnten die Medien hinweisen.Es gibt klar einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, denn auf der Gewinnbenachrichtigung steht wohl nichts von Glückspirale.
Es besteht gesetzlich ein Anspruch auf den angekündigten Gewinn.
