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Airline ATA (Hawaii) pleite. Geld zurück ?!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Chiara SalutaC Offline
    Chiara SalutaC Offline
    Chiara Saluta
    Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    ... man verwechsle nicht abbuchung von der CC mit abbuchung vom Konto, dass sind 2 paar schuhe.....

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    • yamwunsenY Offline
      yamwunsenY Offline
      yamwunsen
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Hm Chiara, da du keine Kreditkarte zu besitzen scheinst, kläre ich dich mal auf: Zahle ich mit der Kreditkarte, wird immer einmal pro Monat ein Gesamtbetrag abgebucht und nicht jede Zahlung einzeln. Alle Zahlungen die ich im i-net tätige werden zwar bestätigt, werden aber vom Kreditkartenunternehmen erst am Monatsstichtag vom Konto abgebucht 😉 .

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      • Chiara SalutaC Offline
        Chiara SalutaC Offline
        Chiara Saluta
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        du sagst zwar das richtige, verkennst aber immer noch die zusammenhänge, also nochmal für dich ganz langsam:
        sobald du im internet buchst, kaufst oder sonstetwas, wird deine CC SOFORT belastet und wie du es richtig erwähnst 1 mal im monat von deinem konto abgebucht (unabhängig davon, dass es auch bei CC Unternehmen andere varianten gibt) da aber die belastung im märz erfolgte und die abbuchung vom konto erst im april, gilt die belastung als stichtag und nicht die abbuchung, alles klar 😉

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        • yamwunsenY Offline
          yamwunsenY Offline
          yamwunsen
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          😄 Aber natürlich Chiara, alles klar. Du hast selbstverständlich Recht und ich Halbwissende meine Ruhe. 😆

          Ich wünsch dem Threaderöffner jedenfalls alles Gute und viel Erfolg beim durchsetzen seines guten Rechtes. ( falls er hier überhaupt noch mitliest, ich könnt es ihm nicht verdenken falls nein)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Chiara SalutaC Offline
            Chiara SalutaC Offline
            Chiara Saluta
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            ... das ist ja das schöne in einem forum, du kannst es glauben oder sein lassen, besser wird es allerdings dadurch nicht 😆

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernhard707B Offline
              bernhard707B Offline
              bernhard707
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              "...wird deine CC SOFORT belastet und wie du es richtig erwähnst 1 mal im monat von deinem konto abgebucht (unabhängig davon, dass es auch bei CC Unternehmen andere varianten gibt) da aber die belastung im märz erfolgte und die abbuchung vom konto erst im april, gilt die belastung als stichtag und nicht die abbuchung, alles klar"

              Ist völlig richtig, und auf der monatlichen CC Abrechnung ist das Datum der Belastung einzelner Positionen deutlich aufgeführt.

              Life is too short to limit your vision ... indeed

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • privacyP Offline
                privacyP Offline
                privacy
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Mit dem Zugang der Kreditkartenabrechnung ( online oder
                per Post ) beginnt die Frist für den Widerspruch,
                unabhängig vom Belastungs- und Abbuchungsdatum.

                Gruß privacy

                Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                Bertrand Russell (1872-1970)

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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  "...dass xxxxx den Betrag am 07. April abgebucht hat, obwohl ATA am 02. April Konkurs angemeldet hat."

                  Was die Frist für den Widerspruch im konkreten Fall aber sogar verlängern kann, oder habe ich da was falsch verstanden? :?

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

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                  • ADEgiA Offline
                    ADEgiA Offline
                    ADEgi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Hallo,

                    die Frage ist, wann ATA den Flugbetrieb eingestellt hat. Soweit ich das verfolgen kann hat ATA am 02.11. nur den Konkursschutz nach Chapter 11 beantragt dann aber am 06. oder 07.04. den Flugbetrieb erst eingestellt.

                    Jetzt müsste man wissen, wie es mit der Information und der tatsächlichen Belastung der Kreditkarte wirklich war. Nur so kann man ersehen, ob eventuell wirklich ein Ticket ausgestellt wurde, als die Airline nicht mehr flog.

                    Nochmals: Chapter 11 hat gar nichts zu sagen! Der Termin der Betriebseinstellung ist hier entscheidend.

                    Gruß

                    Berthold

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • privacyP Offline
                      privacyP Offline
                      privacy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Normalerweise liegt das Abbuchungsdatum ja nach dem Datum
                      des Zuganges der Abrechnung. Insoweit liegt dieses im Normal-
                      fall zwischen Belastungs- und Abbuchungsdatum und verlängert
                      nicht unbedingt die Widerspruchsfrist, bezogen auf das
                      Abbuchungsdatum.

                      Nach Zusendung oder Kenntnisnahme ( je nach Kreditkarten-
                      vertrag oder -organisation ) z.B. 6 Wochen.

                      So, genug Theorie. Was ist mit den ATA-Buchungen?
                      Gibt es das Geld zurück?

                      Gruß privacy

                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                      Bertrand Russell (1872-1970)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • hotfile2001H Offline
                        hotfile2001H Offline
                        hotfile2001
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Forenteilnehmer die etwas zum Thema beitragen möchten bitte erst ab dem 2.ten Abschnitt lesen.
                        1.
                        Auch wenn ich heute morgen noch geschrieben habe, dass ich mich in diesem Forum nicht mehr äußern möchte, bzw. mir das stellen weiterer Fragen verkneife, möchte ich einfach DANKE sagen. DANKE dafür das es auch noch Leute in Foren gibt, die auch sachlich und konstruktiv zum Thema beitragen und nicht nur Ihre Zeit damit verbringen auf einem Buch zu schlafen "Kontra geben aber richtig". Sprüche von Äxten und Zimmermännern waren hier nicht mein begehr. Autohäuser sind auch schon pleite gegangen und die Kunden mussten um Ihr Geld kämpfen, auch in D (jaja die Wahrheit ist hart).
                        Die Klugheit ist oft so lästig wie ein Nachtlicht im Schlafzimmer.

                        CUT....
                        2.
                        nun zum Thema:
                        Natürlich weiss ich, dass es ein Fehler war !!! JA es war ein Fehler und doch ich habe mich informiert. ATA ist seit 35 Jahren auf den Markt und in Amerika war die Airline bis dato sehr angesehen. Leider sind die deutschen Websiten nicht gerade reich mit Flügen vom Festland nach Hawaii gesegnet, so dass mir als Individualtourist keine andere Möglichkeit geblieben ist! Ich kann es aber leider nicht mehr ändern. p......com verweisst in den FAQ auf die Website der Airline. Dort steht, dass man bei Buchung mit Kreditkarte über sein KK Firma den Betrag wegen nicht zu erbringender leistung zurückbuchen soll. pxxxcom hat mir auch kein Ticket in diesem Sinne ausgestellt sondern lediglich den Flug vermittelt & den Betrag abgebucht. Die Leistung ist nicht zu erbringen und bei allen KK Unternehmen heisst das=> Zurückbuchung möglich. Das böse Wort mit B wäre es dann wenn ich schon eine Leistung in Anspruch genommen hätte. Natürlich habe ich auch schon diesbzgl. Kontakt zu p...com aufgenommen und warte auf Rückmeldung.
                        Noch zur Vervollständigung am 07. April wurde der Betrag auf der Kreditkarte! belastet nicht von meinem Konto.

                        Danke und Gruß

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • yamwunsenY Offline
                          yamwunsenY Offline
                          yamwunsen
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          😉 du musst dich hier nicht rechtfertigen hotfile, kann dich voll verstehen. Glaub sowas ist vor ein paar Monaten schonmal passiert mit einer Hawaii-Airline, dort wurden die Flüge allerdings von American Airlines übernommen.
                          Wünsche euch echt viel Glück und das die Sache gut ausgeht. Mehr als ärgerlich sowas.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ADEgiA Offline
                            ADEgiA Offline
                            ADEgi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Hallo Thorsten,

                            dann verstehe ich aber nicht, warum Du uns alle so im Nebel herumstochern läßt, wenn die Dinge abgeklärt sind und Du alles in Absprache mit dem Anbieter so machst! Was macht dann dieser Thread überhaupt für einen Sinn?

                            Her kannst Du natürlich auch keine klaren Antworten erwarten, wenn die Hälfte an Informationen fehlt, die Du ja schon offensichtlich hast.

                            Sorry, aber ich klinke mich hiermit aus, weil ich mir verar..... vorkomme.
                            Was brauchst Du noch Tipps, wenn Du es besser weißt, bzw. die Fragen schon lange geklärt hast?

                            Berthold

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • hotfile2001H Offline
                              hotfile2001H Offline
                              hotfile2001
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Hallo Berthold,
                              nein, es ist leider überhaupt nicht´s abgeklärt. Von p.....com habe ich noch kein Feedback. Sämtliche Informationen bestehen nur aus dem prosa diverser Websiten.
                              Auf der ATA Homepage steht lediglich: ATA customers who purchased tickets using a credit card should contact their credit card company or travel agency directly for information about how to obtain a refund for unused tickets.

                              Ich hab keine Ahnung ob das nur für Direktbuchung (HP ATA) gilt oder allgemein. Ich hab´s jetzt halt mal so allgemein ausgelegt wie es da steht.
                              Und bin schon aktiv geworden auch ohne Rückantwort. Ich stocher also genauso im Nebel!!!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ADEgiA Offline
                                ADEgiA Offline
                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Hallo Thorsten,

                                dann will ich mal nicht so sein, aber für mich hat sich das vorher so angehört, als ob Du schon alles mit Deinem Vermittler abgeklärt hättest.

                                Ich kenne den Vermittler nicht. Daher wäre es sinnvoll einmal nachzusehen, wer effektiv Deine Kreditkarte belastet hat. War es der Vermittler, so sieht es wohl so aus, wie ich es hier schon gepostet habe. Eine nicht ganz ungefährliche Sache das Geld einfach zurückzubuchen bzw. der Buchung zu wiedersprechen, da derjenige, der abgebucht hat, seine Leistung ja erbracht hatte.

                                Steht dort aber die ATA als Abbucher und wird eventuell ein zusätzliches Servicegeld verlangt, das vom Vermittler eingezogen worden ist, dann kannst Du natürlich die Buchung der Fluggesellschaft rückgängig machen, da hier der Leistungsträger (ATA) die erworbene Leistung nicht mehr erbringen kann.

                                Je nach Art der Abbuchung würde ich Dir den Tipp mit dem Anwalt schon ans Herz legen. Wenn der Vermittler nämlich vor Ort den Fehlbetrag geltend macht und dies eventuell gerichtlich durchsetzen will und ggf. sogar kann, dann kommen nicht nur höhere Kosten auf Dich zu, sondern Dein ganzer USA Trip kann in Gefahr kommen. Zumindest würde ich mir dann mal eine andere Kreditkarte zulegen!

                                Ich an Deiner Stelle hätte mich bei der Kreditkartenfirma erkundigt, bis wann ich den Betrag rückgängig machen kann. Das hätte Dir Luft verschafft und hätte, falls der Vermittler der Abbucher ist, nichts an der Sache geändert.

                                Tu Dir bitte selbst den Gefallen und kläre das mit den entsprechenden Stellen ab. Nachfragen beim Kreditkartenunternehmen, weitere Mail an deinen Vermittler etc.

                                Mit der ATA sehe ich das eigentlich auch wie Du. Mit einer Pleite war nicht zu rechnen und somit hast Du dort nichts falsch gemacht. Ob die Airline über ein Reisebüro zu buchen gewesen wäre kann ich auch nicht sagen, da mir der Fall noch nicht untergekommen ist. Eventuell findet sich die Fluggesellschaft sogar auf einigen Billigfliegerseiten.

                                Gruß

                                Berthold

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • MarcellM Offline
                                  MarcellM Offline
                                  Marcell
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Hallo Berthold,

                                  was soll denn der Tinnef mit dem Rechtsanwalt??? Wo zum ****** soll den Gerichtsstand sein??? Jawoll, wir fliegen alle mal kurz in die Staaten 😆Manno, wenn alle Deine Beratungen so versiert ablaufen, prost Mahlzeit.

                                  Nee nee, jetzt mal im Ernst, Thorsten. Ziehe einfach Deine Kreditkartenzahlung zurück und fertig. ... Und lass Dich nicht mit halbseidenen Tipps vollqaken, die nur weitere Kosten nach sich ziehen.

                                  LG Marcell

                                  Der schon ein paar Kreditkartenzahlungen storniert hat.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • reifelR Offline
                                    reifelR Offline
                                    reifel
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Eigentlich steht ja auf der HP von ATA alles erklärt wie man sich verhalten soll... Ich weiss nicht ob der Threaderöffner sich das mal angeschaut hat, aber da rät sogar ATA seinen Kunden die Kreditkartenzahlung wegen nichterbrachter Leistung zurückbuchen zu lassen... Und zwar völlig unerheblich ob zum Zeitpunkt der Ticketausstellung und Zahlung ATA den Flugbetrieb aufgegeben hatte oder nicht... Genau dasselbe haben übrigens die anderen zum selben Zeitpunkt Pleite gegangenen Airlines (Aloha, Skybus...) auch ihren Kunden geraten...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • ADEgiA Offline
                                      ADEgiA Offline
                                      ADEgi
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Hallo Marcell,

                                      der Gerichtsstand interessiert eigentlich erst einmal überhaupt nicht (dürfte aber die USA sein). Wenn Thorsten jetzt aber zufällig beim falschen zurückgebucht hat und dieser, als Vermittler, eine berechtigte Forderung hat, dann würde ich mich schon einmal informieren.

                                      Ich jedenfalls kenne mich nicht damit aus - ist übrigens auch nicht mein Fach; bitte nicht vergessen - würde es mir aber überlegen, wie die Rechtslage vor Ort sein könnte. Einfach damit er nicht bei der nächsten Zahlung mit der gleichen Kreditkarte einfach Orte in den USA kennenlernt, die er nun wirklich nicht sehen wollte.

                                      Oder wie siehst Du das? Zahlen mit einer Kreditkarte, gegen die vor Ort eventuell ein Betrug gemeldet ist. Tinnef ist das sicher nicht.

                                      Nur so meine ich das. Mit der generellen Forderung an die ATA, oder den Vermittler hat der Tipp mit dem Anwalt nichts zu tun.

                                      Gruß

                                      Berthold

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ADEgiA Offline
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                                        ADEgi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        reifel wrote:
                                        Eigentlich steht ja auf der HP von ATA alles erklärt wie man sich verhalten soll... Ich weiss nicht ob der Threaderöffner sich das mal angeschaut hat, aber da rät sogar ATA seinen Kunden die Kreditkartenzahlung wegen nichterbrachter Leistung zurückbuchen zu lassen...

                                        Hallo,

                                        richtig, und der Eröffner kennt auch diesen Ratschlag. Fakt ist aber, daß er nicht direkt bei der ATA gebucht hat, sondern über einen Vermittler. Somit ist es nicht definitiv sicher. daß hier die Ratschläge der Airline gelten.

                                        Das könnte der Unterschied sein.

                                        Gruß

                                        Berthold

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                                        • reifelR Offline
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                                          reifel
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #40

                                          Als Nachtrag:
                                          In der Regel wird einem von der Kreditkarte bei einer reinen Flugbuchung zwei Posten abgebucht:
                                          -1. von der Airline direkt der Flugpreis
                                          -2. von der vermittelnden Agentur die Service-Gebühr

                                          Zweites solltest Du natürlich auf keinen Fall zurückerstatten lassen, denn die Vermittlungsleistung ist ja erfolgt, auch wenn Du jetzt nichts davon hast.

                                          Agenturen können jedoch aber auch von Dir das komplette Geld inkl. der Servicegebühr entgegennehmen, die Servicegebühr für sich behalten und den Preis für das Flugticket an die Airline abführen. Das wird in Deutschland z.B. dann gemacht, wenn man im Reisebüro Bar, per Überweisung oder vielleicht per Scheck zahlt. Bei Kreditkartenzahlungen ist es eher unüblich, weil das Disagio für die Agentur (die abbucht) je höher der Betrag wird auch steigt.

                                          Sobald ccccccccc alles zusammen unter seinem Namen abgebucht hat ist es natürlich kritisch was eine Zurückbuchung angelangt.

                                          Wenn Du aber ganz klar erkennen kannst dass ein Posten von ATA abgebucht wurde, dann hätte ich da nicht soviel Skrupel. Nur die Servicegebühr von xxxxxxx, die würde ich nicht anrühren...

                                          Anm. d. Admins:

                                          Den Namen des Vermittlers lassen wir aber trotzdem nach wir vor raus, ok? Wir wollen hier weder positive noch negative Werbung machen...

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