Einreisebestimmungen
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Natürlich reicht ein Gerichtsbeschluss, der dir das alleinige Sorgerecht bestätigt, vollkommen aus!
Du würdest erstens vom Jugendamt auch keine englische Version bekommen, zweitens dürften deine Englischkenntnisse die der meisten Zollbeamten bei weitem toppen - da spricht schon eher mal einer bayrisch!
Richtig ist der Hinweis, dass ein abweichender türkischer Familienname tendenziell ungefähr das einzige Kriterium ist (aus den von @juanito genannten Gründen), was zu genaueren Nachfragen führen kann ... oder auch nicht, wenn sich beim Scan keinerlei weitere fragwürdigen Merkmale ergeben.Ich finde es grundsätzlich gut, dass du dich im Vorfeld sehr genau erkundigst, deine rechtliche Absicherung ist jedoch tadellos und könnte im schlimmsten Fall zu einer Wartezeit führen, wenn sie von der dt. Botschaft bestätigt werden müsste. Damit ist aber nicht zu rechnen, wenn du eine beglaubigte Kopie des Gerichtsbeschlusses für den Nachfragefall mitbringst.
Edit: Solltest du die Telefonnummer der teutonischen ständigen Vertretung in Ankara meinen, spricht man am anderen Ende ausgezeichnetes Deutsch - eine andere Nummer würde m.E. keinen wahren Nutzen bedeuten ...!?

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Vielleicht kann ich Dir hier ein wenig die Ängste nehmen. Unser Sohn hat sogar einen türkischen Nachnamen (nach Papa) und es bestanden nie Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise in die Türkei, weder mit mir noch mit meinen Eltern. Hier wurde eher bei der deutschen Grenzpolizei nachgefragt. Und das obwohl mein Sohn sogar die türkische Staatsangehörigkeit besitzt. Der türkische Grenzbeamte hat einmal seinen Namen gerufen, als Terorkrümel durch die Kontrolle flitzte, der junge Mann hat reagiert und das war es.
VG -
Was ist aber, wenn mein Mann und ich mit seinen Kindern in die Türkei reisen möchten.Er hat weder das Sorgerecht,sondern nur ein Umgangsrecht,noch den selben Nachnamen.Liebe Grüße.
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Dokumentiere das Umgangsrecht und gib deinen Hotelvoucher als Kopie dazu.
Der behördliche Einreiserummel ist sehr viel schlichter, als sein Ruf! -
Danke an alle, insbesondere an vonschmeling. Ich denke, dass ich damit nun wieder beruhigt voller Vorfreunde auf August sein kann.
Ich pack eine Kopie vom Urteil einfach ein und den Rest lass ich rankommen.VG
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Antje Vroni wrote:
Was ist aber, wenn mein Mann und ich mit seinen Kindern in die Türkei reisen möchten.Er hat weder das Sorgerecht,sondern nur ein Umgangsrecht,noch den selben Nachnamen.Liebe Grüße.Hier würde ich aber doch vorsorglich eine Vollmacht der Mutter mitnehmen .... weil eine Bescheinigung über das Umgangsrecht gibt keinerlei Auskunft über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich habe das damals meinen Elten auch mitgegeben - die Bundespolizei hat da schon recht genau genommen. Meinem Mann wollte sie damals, trotz gleichem Nachnamen, die Ausreise mit unserem Sohn verweigern.
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Hallo! Ist jemand von Euch schon mal mit einem Reisepass in die Türkei ein- und ausgereist, dessen Pass seit 4 Monaten abgelaufen ist???? Erfahrungen wären mir wichtig, da ich sonst einen vorläufigen Pass bräuchte. Danke. LG Barbara
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Ohne Selbstversuch:
Ich würde unbedingt einen vorläufigen Pass beantragen, sofern du - aus welchen Gründen auch immer! - nicht einfach auf den Perso ausweichen kannst! -
Überflüssiges Doppelzitat von der gleichen Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.
@Susi26
Das würde ich auch so machen! Habe meinem Ex vor 3 Jahren sowohl eine Vollmacht (da ich das alleinige SR habe), als auch die Kopie der Vaterschaftserklärung mitgegeben, damit es keine Probleme mit den verschiedenen Nachnamen gibt.Hat er tatsächlich auch vorlegen müssen. Wurde direkt anerkannt und gab keine weiteren Probleme.
SW: Vollmacht = Habe in der Vollmacht die Namen (meinen, KV, Kind), Geburtsdaten, die Reisedauer (vom - bis) und natürlich das Reiseziel eingetragen
- falls jemand diese Infos braucht...

Gruß Jana
- falls jemand diese Infos braucht...
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Hallo,
wir nehmen dieses Jahr die 16jährige Tochter von Freunden mit in den Silvesterurlaub.
Sie hat natürlich einen gültigen Reisepass. Brauchen wir noch eine Einverständniserklärung der Eltern, oder etwas in der Art?
lg
ruth -
@martinagans
Man "braucht" kein zusätzliches Dokument für die Einreise, generell schadet es aber nicht, sich den Betreuungsauftrag seitens der Eltern schriftlich bestätigen zu lassen.

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Überflüssiges Zitat entfernt ! Bitte dringend mal in die Forenregeln schauen - danke !
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Vielen Dank.Das werden wir auch so machen.Brauchen wir noch Extradokumente für die türkischen Beamten am Flughafen?Ich hab ehrlich etwas Schiss,daß wir irgendwo ein Problem bekommen.
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Ok.Danke für den Tip.