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Feuer im Grand Resort?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Ägypten
427 Beiträge 70 Kommentatoren 87.0k Aufrufe
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  • habebtiH Offline
    habebtiH Offline
    habebti
    schrieb am zuletzt editiert von
    #221

    @ADEgi
    Ich finde es sehr schade, wie du hier manche Betroffene, allen voran CHEREE angreifst.
    Bislang habe ich dich als sehr korrekten, sachlichen Beobachter und Ratgeber gesehen. Aber in diesem Falle wäre es besser, du würdest dich zurückhalten, denn was du tust, ist "Öl ins Feuer" gießen.
    Ich für meinen Teil fühle Bedauern, wie es den Gästen während des Brandes und danach gegangen ist und kann gut nachvollziehen, in was für einer Ausnahmesituation sich diese Urlauber befanden und immer noch befinden, da sie diese Schreckenssituation z. T. bis heute noch nicht verarbeitet haben. Bestes Beispiel dafür ist CHEREE.
    Sie braucht jetzt nicht deine - sorry, wenn ich das sage, besserwisserischen Ratschläge, was sie alles hätte tun oder lassen sollen, sondern sie braucht Verständnis und Mitgefühl, für das was da passiert ist.
    Das wäre auch "vor Ort" nötig gewesen, medizinische und psychologische Betreuung der Gäste nämlich. Und nicht Spott und Ignoranz. Das treibt die Menschen ja dazu dann unsinnige finanzielle Entschädigungen zu verlangen, denn man will einfach irgendwie eine Art Wiedergutmachung für das Erlittene.
    Die körperlichen Wunden heilen in den meisten Fällen auch schneller als die psychischen. Und du tust mit deinen Aussagen leider überhaupt nichts dazu bei, um den betroffenen Gästen zu helfen, diese schrecklichen Erlebnisse verarbeiten zu können. Nein - leider ganz im Gegenteil.
    In dieser Angelegenheit ist nicht dein "kühler Kopf", sondern ich würde meinen - "mehr Herz" gefragt.
    @CHEREE
    Ich denke, dass dir in deiner Situation ein guter Psychotherapeut mehr
    helfen kann wie ein Anwalt.
    Du brauchst jetzt dringend Hilfe in der Vergangenheitsbewältigung und monate- bzw. jahrelanges Prozessieren ist dabei sicher nicht sehr förderlich. Du siehst ja allein hier im Forum schon, wie verletzend manche Äußerungen für dich sind. Vergiss das Prozessieren, schade um Nerven, Zeit und Geld. Ich wünsche dir viel Kraft und gute Besserung.
    Mfg
    Andrea

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    • ADEgiA Offline
      ADEgiA Offline
      ADEgi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #222

      Hallo,

      aber ich helfe Ihr doch nicht damit, wenn ich Ihr sage, daß sie alles richtig gemacht hat, wenn ich völlig anderer Meinung bin. Was nützt es ihr denn, wenn ich hier Probleme sehe und diese nicht anspreche, sie dann aber in einen Prozess geht, bei dem genau das dann angesprochen wird und am Ende außer Spesen nichts herauskommt?

      Ich gestehe ja jedem ein Fehlverhalten während des Brandes zu. Jedoch nicht davor und nur bedingt danach. Es kann ja wieder einmal eine solche Situation geben und wenn man alles unkommentiert läßt lernt man ja auch nichts daraus. Auch andere lesen hier sicher mit, die vielleicht den Einen oder anderen Tipp ganz brauchbar finden.

      Daß das für die Betroffenen alles andere als schön ist, sollte jedem klar sein. Daß ich aber nicht mit aller Vehemenz Schuldige suchen muß, eigentlich auch.

      Gruß

      Berthold

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • baggerwilliB Offline
        baggerwilliB Offline
        baggerwilli
        schrieb am zuletzt editiert von
        #223

        Also ich gebe ADEgi recht, mir ist die CHEREE auch sehr unsympatisch, ich habe ihre Beiträge hier auch alle verfolgt und sie wiederspricht sich in jeden Beitrag.
        Ich fühle auch mit den Betroffenen mit und bin bis jetzt froh das ich so etwas noch nicht erlebt habe, aber ich würde nie jemanden Verklagen deswegen auf solche Gedanken würde ich garnicht kommen.
        Wäre doch froh das man nur mit dem Schrecken davon gekommen ist und würde evtl. meinen 2. Geburtstagfeiern.
        Also ich denke sie will aus dieser Sache nur profitieren.

        Ist meine Meinung!!
        LG

        Lerne aus den fehlern Anderer! Du hast nicht die Zeit sie selbst zu machen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • copyheroC Offline
          copyheroC Offline
          copyhero
          schrieb am zuletzt editiert von
          #224

          Cheree wrote:
          @ADEgi....

          Ich ziehe in kein Hotel mit einem Schlachtplan....wie und wann rette ich mich wohin. Oder in welchem Zimmer oder welcher Etage werde ich gerettet, wenn es brennt?

          sollte man aber machen! Versucht einmal in eurer verrauchten Wohnung/Haus nach draussen zu finden! Wird nix! Im Rauch ist es wie im Nebel, man verliert die Orientierung. Daher ist es super wichtig, GERADE IM URLAUB! sich um die evtl. Brandrettung-Fluchtwege zu informieren.

          Der hat gut reden, Hektik, Angst Nervosität, alles macht so einen Vorhaben zu einer Unmöglichkeit. DAHER UMSO WICHTIGER SICH BEI ANKUNFT ZU INFORMIEREN, wo komme ich am schnellsten raus?!

          Unabhängig ob Rauchmelder funktionieren oder Feuerlöscher gewartet sind!
          Ist alles wichtig aber im Fall des Falles Zweitrangig, da es erst mal ums Überleben geht und dann vielleicht Brandbekämpfung.

          Das viele von Euch Betroffenen im Rauch aufgewacht sind, fettes Glück gehabt, solltet vielleicht alle 2. Geburtstag feiern, denn normalerweise ist dies nicht der Fall.
          Eher schlaft ihr noch fester mit noch schöneren Träumen bis in alle Ewigkeit weiter.

          Also Flasche Champus aufgemacht!
          Zur Ägyptischen Hotelausstattung sag ich mal nix.

          Wer von Euch hat schon beim Rückflug im gerade noch zu tankenden Maschine mit gesessen? Schon mal auf den Feuerwehrwagen geschaut?
          Fahrer liest Zeitung, schläft oder ist sonstwo.
          Die Löschkanone ist sonstwo hingerichtet, nur nicht da wo ein Brand entstehen kann.
          Gehe ich mal von einem normalen ZLF aus, so reicht die tolle Kanone gerade mal gute 3 min. Wenn überhaupt! Ist der Wagen zur versorgung mit Löschwasser am Hydranten dran?

          Ihr seht es sieht überall nicht so dolle aus und das auf einem Intern. Flughafen 😉

          Abschliessend kann ich nur sagen, ich wünsche keinem von Euch so ein Erlebnis, die die es hatten kann ich nur alles Gute wünschen und seid froh das ihr noch lebt.
          Denn ich weiß wovon ich rede-Crisu lässt gruessen ;)!!!!!!!!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • agricolaA Offline
            agricolaA Offline
            agricola
            schrieb am zuletzt editiert von
            #225

            Hallo Freunde,

            wie hier manche mit Cheer umgehen, das ist schon
            ziemlich makaber.
            Im großen und ganzen wurde Cheer von anderen
            Betroffenen bestätigt.
            Nur, weil man Cheer nicht mag, sie runterzumachen,
            dass ist geschmaklos.
            Sie ist wie einig andere auch eine Geschädigte
            und verdient nicht, daß man jetzt auch noch auf
            ihr herumtrampelt.

            In diesem Sinne
            kurt

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Melli83M Offline
              Melli83M Offline
              Melli83
              schrieb am zuletzt editiert von
              #226

              Hallo !

              Auch ich war in dieser Nacht in dem Hotel und bin durch meine Schwester geweckt worden. Wäre ich alleine gewesen (wie schon einige Male zuvor) hätte ich den Zauber wohl verschlafen, da ich in der Nacht zuvor angekommen bin und entsprechend müde war und zu allem Übel auch noch erkältet, so dass ich den Rauch nicht mal gerochen habe.Wir waren im Zimmer 1345 , also 2 Stockwerke über dem Brandherd. Wir wurden von einem Techniker des Hotels durch lautes Rufen und Klopfen an der Tür aufgefordert das Zimmer zu verlassen. Mit einigen anderen Gästen von unserem Flur sind wir von dem Techniker durch das Treppenhaus (das ich in der Situation nicht so schnell gefunden hätte) zur Sammelstelle am Pool begleitet worden.
              Um 6:30 Uhr konnten wir zurück in unser Zimmer, wo es noch nach Rauch stank.
              Ich gehöre wohl zu der entspannteren Riege der Touristen, denn ich vertrete auch die Meinung, dass man in einem Land wie Ägypten eben nicht erwarten kann, dass da ein Löschzug vorfährt wie in Deutschland. Auch kann ich verstehen, dass das Personal versucht hat, keine Massenpanik aufkommen zu lassen.
              Was Cheere betrifft - ich muss mich Berthold anschließen. Wenn ich körperlich behindert bzw. nicht in der Lage bin mich aus höheren Stockwerken zu retten, dann achte ich darauf, dass ich ein Zimmer im Erdgeschoss bekomme.
              Das Ganze war schon aufregend und ich hätte es auch nicht gebraucht, aber im Endeffekt war ich einfach nur froh, dass alles so glimpflich abgelaufen ist und ich bin dem Personal immer noch dankbar, dass sie unermüdlich versucht haben alle Gäste zu evakuieren. Ich denke, dass die vielmehr eine ärztliche Versorgung nötig gehabt hätten.Auch mir war schlecht, aber das hat sich schnell gelegt und ich war froh, dass unser Zimmer trotz der Nähe zum Brandort nichts abbekommen hat und ich nicht noch groß umziehen musste. Wie gesagt - ich bin da wohl insgesamt etwas entspannter, vielleicht liegt das auch an meinem Beruf (ich bin Krankenschwester in der Anästhesie).
              Irgendwo wurde mal erwähnt, es gäbe keine Fluchtpläne (hängen an jeder Zimmertür), Feuerlöscher (auf allen Fluren, weiß aber nicht wie häufig die gewartet werden) und in der Nähe unseres Zimmer gab es verborgen hinter einer Holztür (die gekennzeichnet war) in der Wand einen Löschschlauch.

              Liebe Grüße

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • agricolaA Offline
                agricolaA Offline
                agricola
                schrieb am zuletzt editiert von
                #227

                Guten morgen,

                in einem stimmen alle Berichte überein:

                So richtig hat das alles nicht funktioniert.

                Da schleicht sich der Standpunkt ein:

                Lass es uns doch nicht so verbissen sehen. Es ist doch

                insgesamt ein gutes Hotel.

                Nur, mit einer Rauchvergiftung ist nicht zu spaßen.

                Habe gerade bei Ebay reingeschaut. Ein ordentlicher

                Rauchmelder kostet gerade mal rd. 8 Euro.

                Soviel sollte die Gesundheit und Sicherheit der Gäste wert sein

                und erst recht das Image und die Quotoe des Hotels im Internet.

                Ah, und jetzt kommt gleich der Einwand:

                Du bist in Ägypten, bring Dir deinen Rauchmelder doch selbst mit

                oder fahr doch in die Heide, wenn dir das nicht passt!

                Einen schönen Tag noch
                kurt

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • agricolaA Offline
                  agricolaA Offline
                  agricola
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #228

                  Guten Abend Freunde,

                  das mit dem Verklagen ist so eine Sache.
                  Man muß da folgendes beachten:

                  Ersteinmal seine Forderung beim Veranstalter per
                  Einschreiben geltend machen.
                  Die Fristen für Reisemängel sind sehr kurz.
                  Dann nachsehen, ob eine Rechtschutzversicherung
                  besteht, die den Reiserechtsschutz einschließt.
                  Besteht eine Rechtsschutzversicherung schriftliche
                  Deckungszusag erbitten.
                  Wenn die Deckungszusage da ist, dann zum Anwalt
                  gehen.
                  Vorher alle Daten sammeln. Beweise sind zum Beispiel
                  Schriftstücke
                  Bilder
                  Zeugenaussagen.

                  Äußerungen im Internet sind keine Beweismittel.

                  Es kommt hier darauf an, dem Hotel grobes Fehlverhalten
                  nachzuweisen.
                  Der Reiseveranstalter haftet stellvertretend für das Hotel.

                  Fehlverhalten liegt zum Beispiel vor, wenn Feuerschutzein-
                  richtungen nicht funktioniern.
                  Auch das Löschen mit dem Wasser aus dem Pool gehört dazu.

                  Die Frankfurter Tabelle greift meines Erachtens hier nicht, denn
                  durch das Feuer und der anschließenden mangelhaften Betreuung
                  (das ist noch zu beweisen) und Nachsorgen ist der gesamte Urlaubs-
                  erfolg (Erholung) hinfällig.
                  Ich glaube, hier gibt es alles zurück.
                  Eine Sammelklage braucht es nicht. Es reicht, wenn einer mit
                  Rechtsschutversicherung klagt und dann das Aktenzeichen in
                  das Internet stellt.
                  Geklagt muß am Gerrichtsstand des Veranstalters.
                  Es sollte niemand klagen, der nicht eine Rechtsschutzversicherung
                  hat.
                  Jeder, der klagt muß sich auch bewußt sein, daß auch bei Klageerfolg
                  viel Arbeit und Nervenstärke erforderlich ist.
                  Wer diese Nervenstärke nicht aufbringt , der sollte das Klagen lassen
                  und sich mit einem faulen Vergleich abfinden lassen.

                  Abschließend noch eins, Berthold, mir hat man auch schon gedroht.
                  Ich hab da keine Probleme. Mich hat bisher niemand verklagt.
                  Ich bin auch nicht mit einem Bonus für einen Aufenthalt zu kaufen.

                  Ich stelle mir die Klage eines Reiseveranstalter gegen Cheree vor.
                  Da würde ich glatt hinfahren und die Presse mitbringen.
                  Den Bericht würde ich Dir dann zum Einrahmen schicken.

                  Nach dem, was ich hier im "Threed" gelesen habe, konnte Cheree
                  in gutem Glauben in die oberen Geschosse umziehen.
                  Sie mußte nicht an Ihrer Sicherheit in dem Hotel zweifeln.
                  Die Sorgfaltspflicht eines Urlaubers geht nicht so weit, daß er
                  als Urlauber alles in Frage stellt.
                  Der Uhrlauber muß nicht prüfen, ob alle Feuerschutzeinrichtungen
                  funktionieren.
                  Im Gegenteil, die Bewertung haben den Eindruck vermittel, daß man
                  hier in einem beschützenden Ramen einen schönen Urlaub verbringen
                  kann.
                  Also an die Geschädigten.
                  Tauscht per Mail Adressen und Photos aus, dann werdet Ihr
                  auch gewinnen.

                  In diesem Sinne
                  kurt

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • BlaumarB Offline
                    BlaumarB Offline
                    Blaumar
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #229

                    agricola wrote:
                    Die Frankfurter Tabelle greift meines Erachtens hier nicht, denn
                    durch das Feuer und der anschließenden mangelhaften Betreuung
                    (das ist noch zu beweisen) und Nachsorgen ist der gesamte Urlaubs-
                    erfolg (Erholung) hinfällig.
                    Ich glaube, hier gibt es alles zurück.
                    Eine Sammelklage braucht es nicht. Es reicht, wenn einer mit
                    Rechtsschutversicherung klagt und dann das Aktenzeichen in
                    das Internet stellt.
                    kurt

                    😆 😆 😆 😆

                    Jura haste aber gerade nicht studiert, gelle

                    Das wird ja immer besser hier....

                    Merke... man sollte nur Tipss geben, wenn man auch die Rechtsgrundlage klar kennt... hier haste aber gründlich daneben gegriffen, mit As und zehn 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ADEgiA Offline
                      ADEgiA Offline
                      ADEgi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #230

                      agricola wrote:
                      Eine Sammelklage braucht es nicht.

                      Natürlich nicht,
                      denn eine Sammelklage gibt es nach deutschem Recht nicht!

                      Ansonsten stört mich eigentlich nur eine zentrale Aussage von Dir.

                      "Es sollte niemand klagen, der nicht eine Rechtsschutzversicherung
                      hat."

                      Ja was denn nun. Wenn ich im Recht bin, dann gehe ich davon aus, daß ich den Prozess auch gewinne. Folglich klage ich, ganz egal, ob ich entsprechend versichert bin, oder nicht. Wenn ich nur klage, wenn ich eine Rechtschutzversicherung habe, dann schließe ich daraus, daß der Klagegrund (jetzt mal ganz allgemein gesehen) so dramatisch ja nicht sein kann und ich letzten Endes nur darauf aus bin Geld für etwas zu bekommen, weil man es halt herausschlagen kann.

                      Kurz zusammengefasst:

                      Wenn etwas dramatisch war, dann klage ich.
                      Wenn etwas nicht so dramatisch war, dann lasse ich es.
                      Wenn ich nur Klage, weil ich ja versichert bin dann will ich nur Geld herausschlagen!

                      Gruß

                      Berthold

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #231

                        Hi,

                        da stimmt schon mehr nicht:

                        Ersteinmal seine Forderung beim Veranstalter per
                        Einschreiben geltend machen

                        Warum Einschreiben und was hilft eine Forderung, wenn ich keine Nachweise habe. Etwa vor Ort bestätigte Mängelanzeige etc.....

                        Die Fristen für Reisemängel sind sehr kurz

                        Na ja, vier Wochen können auch verdammt lang sein. Beispielsweise, wenn man sie in einem total verrrauchten Hotelzimmer zubringen müßte.

                        Ich glaube, hier gibt es alles zurück.

                        Na da bin ich aber mal gespannt 😆

                        chepri

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • agricolaA Offline
                          agricolaA Offline
                          agricola
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #232

                          Guten Morgen Freunde,

                          zunächst einmal hier greift der Satz:

                          "Fragen sie Ihren Arzt oder Apother", in diesem Falle
                          den Rechtsanwalt.
                          Der Rechtsanwalt kostet aber Geld.

                          Mit Sicherheit weiß niemand wie ein Prozeß ausgeht.
                          Da gilt die Regel:

                          "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand".

                          Allein ein formaler Fehler, hier versäumte Fristsetzung, kann
                          die Sache scheitern lassen.

                          Dann ist recht kriegen oft eine Sache der Verhätnismässigkeit.
                          Ich stelle mal in den Raum:

                          Wert der Reise rd. 1OOO,-- Euro , davon 2O % Ersatzt = 2OO,-- Euro.
                          Für 2OO Euro Euro schreibt der Anwalt gerade mal einen Brief.
                          Habe mich vor Jahren mal mit meinem Hausjuristen unterhalten.
                          Mein Hausjurist meinte unter 1.5OO Euro Prozeßwert ist das alles nur
                          Mandantenpfege.
                          Wenn man dann keine Rechtsschutzversicherung hat, traut man sich nicht
                          mehr, sein Recht durchzusetzen.
                          Das wissen auch die Reisegesellschaften. So erledigen sich die meisten
                          Beschwerden durch langes liegen.
                          Mancher glaubt, er hat ja noch Zeit seine Forderung
                          an den Veranstalter geltend zu machen.
                          Die Frist ist sehr kurz. Ich glaub nicht einmal 2 Monate,
                          also nachfragen oder im Forum Reiserecht nachlesen.
                          Alle Briefe sollte man per Einschreiben oder mit FAX-Bestätigung
                          versenden. Es ist damit zu rechnen, dass der Eingang sonst bestritten
                          wird.

                          Eine Klage macht viel Arbeit und kostet auch Nerven.
                          Selbst wenn man gewinnt fragt man sich m Ende:

                          Hat sich das alles eigentlich gelohnt?!

                          Meistens ist ein fauler Vergleich besser als ein fetter Prozess.

                          In diesem Sinne
                          kurt

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                          • gabriellaG Offline
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                            gabriella
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #233

                            salam apricola

                            da geb ich dir in allen punkten recht kurt 😛

                            lg.gabriella 😉

                            • gabriellas reiseseiten * i ♥ egypt *
                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • ADEgiA Offline
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                              ADEgi
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #234

                              agricola wrote:
                              .....denn durch das Feuer und der anschließenden mangelhaften Betreuung
                              (das ist noch zu beweisen) und Nachsorgen ist der gesamte Urlaubs-
                              erfolg (Erholung) hinfällig.
                              Ich glaube, hier gibt es alles zurück.

                              Hallo Kurt,

                              auch hier habe ich so meine Zweifel. Zumindest müssten dafür einige Voraussetzungen gegeben sein.

                              Das Feuer müsste den betreffenden Urlauber am Ende seines Urlaubs treffen. War er erst am Anfang, dann sollte er zumindest das Hotel gewechselt haben. Bleibt er die restlichen Tage, oder gar Wochen im gleichen Hotel, dann hat er sich sicherlich erholt, denn sonst hätte er mindestens die Unterkunft gewechselt, gleich welche Kategorie er bekommen hätte.

                              Auch sonst sehe ich die Chancen auf eine gerichtliche Erstattung nicht unbedingt positiv. Die Frage wird zuerst einmal sein, wie das Feuer zu bewerten ist. Man darf davon ausgehen, daß hier höhere Gewalt angenommen wird. Eine Branduntersuchung hat ja laut den Berichten nicht stattgefunden, zumindest schon einmal keine neutrale, und somit wäre es schon schwierig dem Hotel hier ein Verschulden nachzuweisen.

                              Gebrannt hat ein Zimmer. Soweit ich das gelesen habe, wurde kein weiteres Zimmer direkt in Mitleidenschaft gezogen, sondern nur indirekt durch die massive Rauchentwicklung. Die Löscharbeiten wurden, soweit ich das ebenfalls richtig lese, ausschließlich vom Personal durchgeführt. Und zwar erfolgreich.

                              Bleibt also vor allem noch die Information der Gäste. Daß hier Personal die Gäste weckt ist schön und gut. Die Aufforderung durch den komplett verrauchten Gang zu flüchten kann sicher als sinnvoll angezweifelt werden. Wenn ich jetzt allerdings die Storys zur dortigen Feuerwehr lese, dann kann ich mir wiederum auch vorstellen, daß den Hoteliers vor Ort deren Zustand und Ausrüstung gut bekannt ist. Diese also abgewogen haben, was für die Gäste das Beste sein könnte. Hätte das Feuer nämlich nicht gelöscht werden können, so wäre weitere Hilfe womöglich ausgeblieben. Somit könnte die an sich falsche Entscheidung zum Zeitpunkt des Brandes trotzdem die richtige gewesen sein.

                              Bliebe also noch die technische Ausstattung. Die Rauchmelder sollen ja keinen akustischen Alarm geben, sodern eine Meldung an die Rezeption weiterleiten. Wenn diese Art Rauchmelder nach ägyptischen Gesetzen ausreicht und keiner nachweisen kann, daß diese Meldung nicht erfolgte, dann sehe ich auch hier kaum Möglichkeiten einer Klage.

                              Zum Schluß noch diejenigen, die angeben hier körperlich und / oder psychisch geschädigt worden zu sein und daher Schadenersatz einklagen wollen. Hier wird sicher auch bewertet werden, ob Sie die eigenen Situation eventuell teilweise mitverschuldet haben. Diejenigen, die hier völlig planlos einfach in die verrauchten Gänge geflüchtet sind, ohne überhaupt die geringste Ahnung zu haben, wie sie denn aus dem Hotel kommen können, dürften auch dabei weing Chancen haben. Ebenso diese, die angeben eine Rauchvergiftung erlitten zu haben, vor Ort aber keinerlei Arzt aufsuchten. Ausnahmen könnten auch hier wieder Betroffene sein, deren Rückflug innerhalb ein bis zwei Tagen nach dem Ereignis stattfand.

                              Alles in allem also, nach meiner bescheidenen Meinung, relativ hohe Hürden, die es zu nehmen gilt. Diese solten auch ausführlich vorher mit dem in Frage kommenden Anwalt besprochen werden. Ein Fachmann wird hier vermutlich die richtigen Ratschläge geben können.

                              Abschließend kommen wir noch zu einem ganz anderen Punkt. Die Reiseveranstalter und deren Reklamationsbearbeitung. Vor Ort sicher nicht vorbildlich, jedoch darf auch hier von den Urlaubern ein gewisses Minimum an Eigeninitiative erwartet werden. Hier in Deutschland warte ich ja auch nicht, bis daß mich irgendwer ins Krankenhaus fährt, sondern auch hier organisiere ich einen Transport dorthin, sofern ich dazu körperlich noch in der Lage bin und ich diesen für nötig erachte.

                              Bezüglich der Reklamation hier kann ich nur sagen, daß ich mit ITS keinerlei Erfahrungen habe. Bei ETI gab es einmal eine Reklamation, wegen eines nicht rechtzeitig fertiggestellten Nilschiffes. Diese leif, da auch keinerlei Diskussion über den Sachverhalt nötig war, für meine Kunden völlig problemlos und zufriedenstellend ab.

                              Und davon könnte es ja auch im wesentlichen abhängen, ob überhaupt geklagt wird. Andersherum, ob sich eine Klage überhaupt rechnet.

                              Gruß

                              Berthold

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                ADEgi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #235

                                agricola wrote:
                                Die Frist ist sehr kurz. Ich glaub nicht einmal 2 Monate,
                                also nachfragen oder im Forum Reiserecht nachlesen.
                                Alle Briefe sollte man per Einschreiben oder mit FAX-Bestätigung
                                versenden.

                                Hallo Kurt,

                                auch hierzu zwei bis drei Vetos.

                                1. Die Frist ist exakt geregelt und beträgt vier Wochen nach der Rückkehr nach Deutschland.

                                2. Eine Faxbestätigung genügt nicht, da diese keine Empfangsquittung ist. So könnten durch technische Defekte beim Veranstalter die Daten gelöscht werden.

                                3. Ein Einschreiben mit Rückschein ist sicher die richtige Möglichkeit. Wenn ich aber unverzüglich reagiere, tut es auch ein ganz normaler Brief. Denn die meisten Veranstalter bestätigen den Erhalt der Reklamation mit einem Standardschreiben. Dies kommt in aller Regel innerhalb weniger Tage. Sollte ich also schnell genug sein, dann erhalte ich die Bestätigung schon lange, bevor die Reklamationsfrist abläuft. Andernfalls kann ich immer noch ein Einschreiben nachlegen.

                                Gruß

                                Berthold

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  klein_steffchen
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #236

                                  Ich hatte ganz zu Anfang dieses Thread mal einen Beitrag zum Thema geschrieben und musste nun geschockt feststellen, was für eine Diskussion hier losgegangen ist.
                                  Jeder, der nicht in der Nacht im Hotel war, hat meines Erachtens kein Recht sich hier groß aufzuspielen, Leute zu beleidigen und "hilfreiche" Tipps abzugeben.
                                  Ich war in so einer Notsituation noch nie. Dementsprechend war ich ziemlich geschockt und verängstigt als wir durch den Rauch geweckt wurden. Man war nur noch panisch. dann Tipps zu geben, man dürfe nicht planlos durch die Gänge rennen, finde ich nur unverschämt. Die einen können einen coolen Kopf behalten, manche jedoch sehen/riechen nur Rauch und ihr Körper drängt zur Flucht.
                                  Auch ich habe eine Reiseminderung beim Veranstalter eingefordert. Aus dem einfachen Grund:
                                  WIR wurden nicht geweckt! Auch wenn die Rauchmelder ANGEBLICH ein Signal an die Rezeption (das glaube ich nie im Leben), dann hätte die Rezeption einen Weckruf starten MÜSSEN. Und selbst das wäre nicht ausreichend gewesen, da manche Hotelgäse schon bewusstlos hätten sein können.
                                  Das war seit 3 Jahren mein erster Urlaub. Klar, danach hatte ich noch eine halbwegs schöne Zeit und ich habe nicht das Hotel gewechselt, weil ich es bewusst unter den vielen Hotels ausgewählt habe. Für upgraden hatten wir kein Geld und weniger Leistung wollten wir auch nicht haben. Das Hotel ist nach wie vor gut.
                                  Aber der Erholungseffekt bliebt aus. Und das ist für mich ein Reisemangel.
                                  Da ich keinerlei Körper-oder Sachschäden habe, werde ich nicht klagen. Erfolgsaussichten dürften immer vom Einzelfall abhängig sein.
                                  Man kann aber auch ohne Reiseschutzversicherung klagen. Man kann zB Prozesskostenhilfe beantragen. Dadurch erhält der Rechtsanwalt (vorerst) eine geringere Vergütung und die Gerichtskosten + Rechtsanwaltvergütung werden in Raten abgezahlt. Die Raten können auch 0,-EUR betragen, wenn man nicht viel verdient. Maximal müssen 48 Raten gezahlt werden. Wenn man also schon klagen möchte, aber kein bzw. nicht viel Geld hat, sollte beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, um sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Das sind nur ein paar Tipps.
                                  Ich bin auf jeden Fall gespannt wie ETI bzw. ITS reagieren wird. Vom Grand Resort erwarte ich, dass sie einen Notfallplan für die Mitarbeiter und der heimischen Feuerwehr entwickeln. Auch wenn der Brand nicht ihre Schuld war, müssen sie etwas an dem Krisenmanagement ändern.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    agricola
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #237

                                    Hallo Berthold,

                                    diesmal hast Du so gar ein paar hilfreiche Anmerkungen
                                    gebracht (Frist).
                                    Wie gesagt, das Prozeßrisikon nimt dem Urlauber nur die
                                    Rechtsschutzversicherung ab.
                                    Wünsche der Petra für den Termin eine Richterin, dann hat
                                    der Reiseveranstalter aber schlechte Karten.

                                    Eine andere Seite wurde hier noch gar nicht beleuchtet.
                                    Wie weit trifft den Reiseveranstalter ein Organisations-
                                    verschulden?
                                    Prüfung der Feuersicherheit!?
                                    Warten wir die Entscheidung der Gerichte ab. Aber villeicht ist
                                    das alles gar nicht nötig und die Reiseveranstalter bieten einen
                                    angemessenen Ausgleich.

                                    Zur Brandprüfung:

                                    Hier in Deutschland gibt es in einem solchen Falle gleich ein
                                    Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft.
                                    Wenn sich da jemand fahrlässig verhalten hat, dann folgt
                                    sogar ein Strafverfahren.

                                    In diesem Sinne
                                    kurt

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                                      bernhard707
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #238

                                      klein_steffchen wrote:
                                      ...Man kann zB Prozesskostenhilfe beantragen. Dadurch erhält der Rechtsanwalt (vorerst) eine geringere Vergütung und die Gerichtskosten + Rechtsanwaltvergütung werden in Raten abgezahlt. Die Raten können auch 0,-EUR betragen, wenn man nicht viel verdient. Maximal müssen 48 Raten gezahlt werden. Wenn man also schon klagen möchte, aber kein bzw. nicht viel Geld hat, sollte beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, um sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Das sind nur ein paar Tipps.

                                      Jetzt ohne mich zum Thema selbst zu äussern.

                                      Prozesskostenbeihilfe wegen Vermögenslosigkeit und einer gebuchten Ägyptenreise. ❓

                                      Also klagen auf Kosten der Steuerzahler? 😱

                                      Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                      • ADEgiA Offline
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                                        ADEgi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #239

                                        Hallo Bernhard,

                                        Dein Gedanke war auch mein erster. Ich möchte jetzt aber einfach einmal annehmen, daß der Hinweis auf Prozesskostenhilfe ganz allgemein gemeint war. Ich denke auch nicht, daß man so etwas beanspruchen kann um Mängel an einem fünf Sterne Urlaub geltend zu machen.

                                        Ausnahme, man wäre vielleicht von zusätzlichen Elementarschäden getroffen worden. Ansonsten sicher nicht.

                                        Vielleicht noch etwas zu den Tipps der Unbeteiligten, zu denen ich ja auch gehöre. Ich denke die sollten sich hier nicht raushalten, sondern das genaue Gegenteil davon tun. Denn nur als Unbeteiligter kann man das Ganze völlig emotionslos sehen. Denn diejenigen, die dann die Entscheidungen und Ratschläge treffen sind Anwälte und Richter. Und genau diese Herren sind alles nur Unbeteiligte.

                                        Gruß

                                        Berthold

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #240

                                          agricola wrote:
                                          Zur Brandprüfung:

                                          Hier in Deutschland gibt es in einem solchen Falle gleich ein
                                          Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft.
                                          Wenn sich da jemand fahrlässig verhalten hat, dann folgt
                                          sogar ein Strafverfahren.

                                          In diesem Sinne
                                          kurt

                                          Man sitzt in den Flieger und schwupps ist man in Ägypten. Gut, schnell und meistens in Top-Hotels. Trotzdem sollte man sich den Unterschieden zwischen Deutschland und Ägypten bewusst sein. Wenn ich überall deutschen Standart erwarte, dann dürfte ich schlussendlich nur noch in Deutschland Ferien machen.

                                          Heinz


                                          Ich mache keinen Urlaub, sondern Ferien

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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