13-Jährige bucht Urlaub - überhaupt rechtsfähig?
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meintest Du gesprochen mit Ihr vor dem Gang ins Reisebüro? Das halte ich nämlich für sehr angebracht. Wenn das davor abgeklärt war ist das doch ok, dann ist es schade u. traurig für das Kind, wenn diese Sache jetzt auf dessen Rücken ausgetragen wird. Wenn das vor dem Gang zum Reisebüro nicht besprochen war, kann ich die Sache schon verstehen.
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vor dem streit war sie noch mit im reisebüro und hat dan die erlaubnis wieder entzogen

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hi,
ich hab da auch mal ne frage, und zwar möchte meine Tochter 17 Jahre alt mit ihrem Freund für 2 Wochen in die Türkei. Muss dann von mir eine Einverständisserklärung vorliegen oder geht das auch ohne? Und kann es passieren das der Hotelier dann sagt, nö Minderjährige dürfen hier nicht rein???
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@Blacktiger
selbstverständlich braucht Deine Tochter eine Einverständniserklärung. Genauso gut muß sie sich an das Jugendschutzgesetz halten, sie ist noch nicht volljährig. Was das Hotel für Ansichten hat dort, dazu kann ich nichts sagen. Vieleicht mal im RB informieren oder beim Jugendamt.
LG -
Grundsätzlich sieht es so aus:
Alle bis 14 Jahren dürfen nach dem Taschengeldgesetz handeln
Alle bis 18 Jahren dürfen je nach Status, das heißt ein Schüler im Rahmen des Taschengeldgesetzes, ein Azubi im Rahmen seines Azubisgehaltes handeln.
Wenn eine 17jährigen im Monat 1000 Euro netto bekommt, dann darf sie auch einen in dieser Preisklasse entsprechenden Urlaub buchen und braucht nicht mal die Eltern fragen. Was aber trotzdem sinnvoll ist.
LG
holzwurm -
holzwurm wrote:
Wenn eine 17jährigen im Monat 1000 Euro netto bekommt, dann darf sie auch einen in dieser Preisklasse entsprechenden Urlaub buchen und braucht nicht mal die Eltern fragen.
LG
holzwurmNein darf sie nicht. Sie darf sich vll. eine höherwertige Sache kaufen, aber verreisen, das nicht.
LG
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Grundsätzlich nennt es sich nur umgangssprachlich Taschengeldparagraph, soll heißen, dass 14-18 jährige Verträge im Rahmen ihres Einkommens tätigen dürfen.
Das gilt das auch für die Reise- buchen darf sie tatsächlich ohne Einwilligung der Eltern, wenn sie entsprechend verdient-nur fahren nicht!
Dass minderjährige ohne Eltern in Urlaub fahren dürfen, auch im Inland, muss von den Eltern genehmigt sein. -
also, so wie ich das jetzt verstanden habe, wenn ich meiner Tochter die Einverständnisserklärung gebe dann darf sie alleine verreisen oder?
Ich hatte mir das so gedacht, ich gehe zusammen mit meiner Tochter und deren Freund (der ist schon 18) ins RB und buche die Reise auf den Namen meiner Tochter und deren Freund, aber ich unterschreibe die Buchung. Dann dürfte es doch eigendlich funktionieren!?
Meine bedenken sind halt, das meine Tochter beim einchecken im Hotel probleme bekommt. Nacher sagen die "du kommst hier nit rein" und dann??? -
Hallo,
anstatt hier stunden- oder gar tagelang im Forum zu sein würde ich das ganz einfach so machen:
Option im Reisebüro buchen. Anruf / Mail an das Hotel und dort nachfragen. Sollte es dort keine Probleme geben, die Reise bestätigen.
Mal davon abgesehen, daß ich dort auch keine Probleme erwarte. Aber dann wäre es definitiv sicher.
Gruß
Berthold
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@Blacktiger
wer ist denn der Vertragspartner bzw. wer soll es sein für das Reisebüro?
Die Reise buchen auf deren Namen u. Du unterschreibst??? -
Blacktiger wrote:
Ich hatte mir das so gedacht, ich gehe zusammen mit meiner Tochter und deren Freund (der ist schon 18) ins RB und buche die Reise auf den Namen meiner Tochter und deren Freund, aber ich unterschreibe die Buchung. Dann dürfte es doch eigendlich funktionieren!?
Meine bedenken sind halt, das meine Tochter beim einchecken im Hotel probleme bekommt. Nacher sagen die "du kommst hier nit rein" und dann???Das geht nicht. Entweder bucht ihr Freund auf seinen Namen und unterschreibt (und haftet für ALLE Reiseteilnehmer!) oder du unterschreibst, und es wird auch auf DEINEN Namen eingebucht. (Würde ich von abraten, dann haftest du für den Freund deiner Tochter mit.)
Wenn ER unterschreibt, ist er auch dafür verantwortlich, dass sie die Einverständniserklärung der Eltern hat. (Vertraglich hat sie damit dann nichts zu tun.)
ABER: Ob sie ausreisen darf und in diesem Land einreisen darf, ist eine andere Sache, auf jeden Fall Einverständniserklärung für die Ausreise mitgeben und sich beim auswaertigen Amt informieren über die aktuellen Einreisebestimmungen im jeweiligen Land.
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Hallo, meine 13 Jährige Tochter hat einen Urlaub gebucht.
Nun meine Frage an dich wie verhalte ich mich jetzt?
Da sie Bankdaten und so weiter angegeben hat.
Reiseveranstalter reagiert mit Rechnungen auf meine emails und beharrt auf sein Geld.Danke im vorraus @harwusche
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Du hast aber schon gesehen,das die Beiträge vor dir bereits 11 Jahre alt sind und harwusche wahrscheinlicht nicht mehr aktiv ist.
Ansonsten kommen vielleicht noch eine Userin hier vorbei,die sich in sowas auskennt.
BtW herzlich willkommen im Forum. -
Du hast aber schon gesehen,das die Beiträge vor dir bereits 11 Jahre alt sind und harwusche wahrscheinlicht nicht mehr aktiv ist.
Ansonsten kommen vielleicht noch eine Userin hier vorbei,die sich in sowas auskennt.
BtW herzlich willkommen im Forum.Danke, hatte ich gesehen es aber trotzdem versucht

Danke für das willkommen @fugimaxi
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Von mir auch willkommen im Reiseforum,
was hat das herzallerliebste Töchterlein denn genau angestellt bzw., gebucht?
Ich gehe mal davon aus, ohne deine Beteiligung und Genehmigung?
Natürlich darf sie mit 13 Jahren keine Reise buchen, aber hat sie auch ihr Daten angegeben? -
@teeniealarm
Es ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, demnach hat der Veranstalter auch keinen Anspruch auf Bezahlung.
Ein 13jähriger Teenager ist bedingt geschäftsfähig, das heißt ein Vertrag schwebt solang bis die Zustimmung der Eltern vorliegt.Eine Ersatzpflicht der Eltern besteht nur, wenn der Teenager die Reise tatsächlich antritt und dem Vertragsgeber dadurch ein messbarer Schaden entsteht wenn keine Zahlung geleistet wird.
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Grundsätzlich ist ein solcher Vertrag, den ein Minderjähriger abschließt, schwebend unwirksam. Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit zu verweigern, dann wird der Vertrag unwirksam.
Allerdings stellt sich hier die Frage, wie Deine Tochter überhaupt buchen konnte? Ich kenne es eigentlich nur so, dass man sein Alter/Geburtsdatum angeben muss.
Für Außenstehende ist der Sachverhalt m. E. nicht wirklich schlüssig. Ich würde dem RV nochmals klipp und klar mitteilen, dass Ihr der Buchung widersprecht. Allerdings: Sollte sie vielleicht unter Deinem Namen gebucht oder ein falsches Alter angegeben haben, ist die Situation nicht eindeutig und ich würde einen Rechtsanwalt einschalten.
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Der Vertrag den sie geschlossen hat ist schwebend unwirksam bis ihn die gesetzlichen Vertreter genehmigen. Das sind ja meistens die Eltern. Stimmt ihr dem Vertrag nicht zu wird er unwirksam. Schau mal ins BGB, § 108. Der RV kann noch so viel verlangen wie er will. Wenn ihr nicht zustimmt, ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
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Ja, Leute ... vermutlich hat teeniealarm inzwischen gewissermaßen einen Anhaltspunkt ...

Edit: Auch wenn der Thread alt ist sollte vielleicht der Titel angepasst werden?