Zimmer wg. Krankheit storniert - teilweise weitervermietet - Restkosten fällig???
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Hallo,
ich möchte mich der Meinung - DerCavemann - anschliessen.
Der Hotelier pocht auf seinem Recht, Kulanz wäre gut wenn
man später seine Gäste wieder sehen möchte.
Sehe es auch so 3 x 20 = 60 und der Leerstand 80 % !
Reiserücktrittversicherung wäre hilfreich gewesen.
Vielleicht nützt Säbelrasseln und drohen mit RA, owohl
keine RV vorhanden ist.
Eine gütliche Einigung wäre jedenfalls besser,
gerichtlich verteuert die Sache ! -
ericmu wrote:
Vielleicht nützt Säbelrasseln und drohen mit RA, owohl
keine RV vorhanden ist.Angesichts der ohnehin schon erhitzten Stimmung und der gegebenen rechtlichen Situation halte ich das für wenig zielführend. Gütliche Lösungen sind immer noch die besten

Wolfgang
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Hallo ihr erhitzten Gemüter,
der Hotelier hat doch seine Vorstellungen über das was er haben will schon von sich gegeben, er will 80 % der Gesamt-Summe. Fact. So und nicht anders ist sein Verhalten zu werten. Die AGBH sagt 90 % sind zu zahlen, 10 % sind ersparte Aufwendungen (ungeachtet anderlautender Gerichtsurteile mit 80/20 %) vielleicht findet er diesen Passus auch noch und will dann auch das für ihn bessere anwenden.
Zu glauben dass man mit ihm eine "gütliche" Einigung erzielen kann ist ja sehr schön, aber dieser Glaube ist sehr stark rosa verfärbt. Leider weiß ich immer noch nicht ob Katrinas Schwester schon bezahlt hat.
Katrina wollte wissen was Sache ist in rechtlicher Hinsicht. Wie sie in dieser Sache dann weiter vorgeht, wird und muss sie selber entscheiden. Wenn sie alles zusammen hat an Infos wird sie selber entscheiden!!!! Wenn Katrina jedoch denkt, dass doch noch bessere Einigung freiwillig mit ihm zu erzielen ist, dann rohe Ei-Behandlung und Vorsicht.
Jedoch, der Vermieter darf nichts tun um zu verhindern, dass die gebuchte Vermietung nunmehr über eine andere, geeignete Partei erfolgen kann, wenn wir auch bei den Ausführungen von käserinchen lasen er muss keine Anstrengungen unternehmen (?). Aber auch hier gilt noch der alte Grundsatz von "Treu und Glauben".
Es ist das "l e g i t i m e" Recht beider Vertragspartner bei Kündigung den für ihn anfallenden (Geld-) Schaden so gering wie möglich zu halten, und so ist eben auch Katrinas Schwester berechtigt unter anderem Ersatzmieter vorzuschlagen - es ist eben wie im Mietvertrag, zum mindesten in weiten Teilen. Hier findet das Reiserecht so gut wie keine Anwendung, wenn von privat gebucht wird. Anders ist es - wie käserinchen andeutete - wenn ein Reisevermittler eingeschaltet war, hier aber nicht der Fall.
Es geht nur noch darum, kann Katrina das für Ihre Schwester die im Moment gewiss mit anderen Sorgen geplagt ist erledigen, muss der Vermieter/Zimmerzurverfügersteller Katrina als Ansprechpartner akzeptieren?
Ja, muss er, sobald der Mieter (Schwester/Schager) dieses dem Vermieter gegenüber schriftlich erklärt. Sein Pech wenn er in Katrina einen härteren Verhandlungspartner hat als in ihrer Schwester. Und alles nur noch schriftlich und jeweils mit Fristsetzung. Ich denke mails sind hier nicht das geeignete Mittel der Wahl. Wenn es geht macht es mindestens mit Fax weil es halt schnell gehen muss.
Katrina wenn man so ein Geschiss in Bearbeitung übernimmt, dann erntet man nie den Dank des Vaterlandes. Ich beneide dich in keinster Weise. Ich werde dir noch eine PN zukommen lassen und wünsche dir erstmal eine Gute Nacht und alles gute für deine Familie.
Ginus
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ginus wrote:
Zu glauben dass man mit ihm eine "gütliche" Einigung erzielen kann ist ja sehr schön, aber dieser Glaube ist sehr stark rosa verfärbt.Das mag sein, aber andere Möglichkeit gibt es hier wohl keine, zumindest sehe ich sie nicht.
ginus wrote:
Leider weiß ich immer noch nicht ob Katrinas Schwester schon bezahlt hat.Was würde das in diesem Fall deiner Meinung nach ändern?
ginus wrote:
Katrina wollte wissen was Sache ist in rechtlicher Hinsicht. Wie sie in dieser Sache dann weiter vorgeht, wird und muss sie selber entscheiden. Wenn sie alles zusammen hat an Infos wird sie selber entscheiden!!!! Wenn Katrina jedoch denkt, dass doch noch bessere Einigung freiwillig mit ihm zu erzielen ist, dann rohe Ei-Behandlung und Vorsicht.Ich denke die rechtliche Seite ist allen klar hier, oder nicht?
ginus wrote:
...Sein Pech wenn er in Katrina einen härteren Verhandlungspartner hat als in ihrer Schwester. Und alles nur noch schriftlich und jeweils mit Fristsetzung. Ich denke mails sind hier nicht das geeignete Mittel der Wahl. Wenn es geht macht es mindestens mit Fax weil es halt schnell gehen muss.Ginus, welche Fristen willst du denn dem Vermieter in diesem Fall setzen? Und hier "harte Verhandlungen" zu führen halte ich für äußerst unangebracht, auf diese Weise wird man den Wind nicht aus den Segeln nehmen können. Auch wenn du es für "stark rosarot gefärbt" hältst: Viele andere Möglichkeiten als zu versuchen eine gütliche Lösung herbeizuführen sehe ich hier (rechtlich) nicht, lasse mich aber gerne eines besseren belehren!

Wolfgang
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Wolfgang,
ich glaube du verstehst meine Intension nicht. Wer um alles in der Welt darf jemand anderem verbieten selber dazu beizutragen dass der eigene (Geld-) Schaden möglichst gering ausfällt. Versuche es doch mal von dieser Seite aus zu sehen. Und das deckt sich völlig mit dem deutschen Recht, das ist des einen Partners "gutes" Recht.
Katrina hat ja schon bevor ich entsprechendes gepostet habe mitgeteilt, dass sie bereits in dieser Richtung vorgegangen ist und nur durch die Handlungsweise dieses Vertragspartners (oder muss man schon sagen -Gegners) daran gehindert wird und völlig zur Handlungsunfähigkeit verdammt ist. Das ist nicht vertragskonform, so darf er sich nicht verhalten. So schädigt er mit Absicht seinen Partner.
Ginus
Ob Katrina was erreichen kann ist völlig nebensächlich. Aber er muss ihr bzw. seinem Partner die Gelegenheit dazu bieten/kann sie nicht vorenthalten.
Und außerdem gehe ich davon aus, dass diese "Goodwill" Verhandlungen schon stattgefunden haben, das Wasser schon verschüttet wurde. Woher sollten denn sonst die beleidigenden Äußerungen kommen? -
@wolvo:
Schön, dann sind wir komplett einer Meinung.@ginus:
Der Passus, dass der Vermieter keine Anstrengungen unternehmen muss, um das Zimmer weiter zu vermieten, verstehe ich so: Wenn ein Kunde anfragt, ist zu vermieten aber es muss keine aktive Werbung für das freie Zimmer gemacht werden...
Wie gesagt, das steht in meinem dicken Lehrbuch "Der Hotelempfang", aber leider wirklich ohne Erklärungen. -
Hallo nochmal

Soviele Antworten - ich bin ja ganz baff!! Vielen Dank euch dafür.
Habe heute in der Vermieterdatenbank der Insel nach Zimmern für genau diese gebuchte Woche gesucht und NICHTS ist frei, nur 3 Hotels bieten Zimmer an.
Genau das macht mich so sauer (oder noch sauerer
als ich eh schon bin), weil er die Zimmer ja für 5 bzw. 4 Tage vermietet hat und noch 2 bzw. 3 Resttage bleiben. Wahrscheinlich mit Absicht .....
Der soll uns ja nicht mit Nachforderungen kommen, ich denke dann werden wir es wirklich über einen REchtsanwalt versuchen.Schon wegen der Beleidigung hätten wir anzeigen sollen.
Vorgeschichte? Keine!
Am Freitag erkrankt mein Schwager, Lebensgefahr.
Am Samstag (5 ! Wochen vor dem Urlaub) bittet meine Schwester ihre Freundin beim Vermieter anzurufen und zu stornieren, sie selbst ist nicht in der Lage dazu.
Vermieter schon recht unfreundlich
Sonntag: Vermieter schickt unfreundliches Fax, bedauert die STornierung, aber nicht die Erkrankung, kein Wort davon.
Montag: Ich schicke freundliche bereits erwähnte mail an den Vermieter, mit der Bitte alles über mich abzuwickeln, Schwester bangt weiterhin um ihren Mann
Wenige Stunden später ruft er bei meiner Schwester an, SEHR unfreundlich. Auf ihre Frage warum er denn so unfreundlich sei
"warum haben sie denn nicht selbst angerufen"???
Schwester " weil ich keine Kraft dazu habe...."
"Was kann ich denn dafür, daß ihr Mann im Sterben liegt"......Tiefer geht es nicht mehr, oder?
Meine Schwester hatte fast einen Zusammenbruch, sie ist ja eh schon an ihren Grenzen.Das einzig positive an der ganzen Geschichte?
Daß sie ihren Urlaub nicht bei so einem A....h verbringen mussten.Ansonsten einen Haufen Ärger, Kopf- und Magenschmerzen für nix und wieder nix.
Aber ich habe dadurch ein super Forum entdeckt und schon viele spannende Beiträge gelesen.
Sollte sich irgendwas irgendwann ergeben, dann meld ich mich wieder.
LG bis dahin
Katrina -
Käserinchen wrote:
Der Passus, dass der Vermieter keine Anstrengungen unternehmen muss, um das Zimmer weiter zu vermieten, verstehe ich so: Wenn ein Kunde anfragt, ist zu vermieten aber es muss keine aktive Werbung für das freie Zimmer gemacht werden...D`accord.
Aber halt auch nicht seine Werbung die er üblich immer macht, z.B. online anbieten, dann einstellen, das verstehe ich unter "Treu und Glauben".Ginus
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@ginus: Ich bin mir jetzt nicht sicher, wie ichs verstehen soll. Sorry, bei mir ist noch gestern. Heute ist wenn ich geschlafen habe... :?
Du meinst, wenn er seine übliche Werbung nicht macht, also zumindest online beim Fremdenverkehrsamt einstellen, verstößt er gegen Treu und Glauben. Keine Ahnung, ehrlich!
Er hat ja anscheinend das Zimmer nicht mehr online angeboten, aber man kann ihm nicht nachweisen, aus welchem Grund. Um Kosten für das Einstellen und Provision zu sparen? Weil er es schon teilweise vermietet hat? Weil er es ganz vermietet hat?
Aber was wäre wenn er Werbung schaltet, und das Zimmer nicht los wird? Wer trägt die Kosten für die Werbung? Eine Zeitungsanzeige in einer überregionalen Tageszeitung kann richtig Kohle kosten, wahrscheinlich fast den Wochenpreis eines Zimmers...Insgesamt eine ziemlich be******ene Situation für die Kunden.
Der Vermieter ist fein raus, Kohle gibts ja für das Zimmer. Aber es gibt immer noch genügend Leute, die auch in der nächsten Saison ein Zimmer auf der Insel möchten, und er ist wieder im Geschäft...
Und wie eine Bewertung in HC böse ausgehen kann, hat man gestern abend bei RTL sehen dürfen. -
Käserinchen, Hilfe, mißverständlich ausgedrückt?
Der Vermieter muss seine üblichen Angebote weiterbetreiben/nicht einstellen für die fragliche Zeit. Diese (Minimalst-) Kosten dann ggf. als nicht eingespart berechnen. Handeln nach Motto (ggf. noch laut zum Ausdruck gebracht): bin auf sicherer Seite meinen Gewinn hab ich, ist was ich meine mit gegen "Treu und Glauben", das schädigt den Kunden mit Vorsatz und kann u.U. das Recht auf Vergütung ganz oder teilweise bedeuten.(Zusätzliche) Zeitungsanzeige = Anstrengung = nicht erforderlich. Letzteres ausgehend davon, dass sich ein Richter auch dieses 1991 Urteil auch heute noch zu eigen machen würde?
Die rechtliche Lage. Was daraus wird auf dem Verhandlungs-oder noch härteren Wege? Aber es gibt auch noch mehr nicht stimmige Komponeten an dieser "Komposition".LG
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Guten Morgen !

Ich habs wohl nicht verstanden, weil ich einfach zu müdchen war...
Eine Werbekampagne zu beenden nach dem Motto:" Es könnte ja einer kommen und ein Zimmer wollen, Hilfe, vielleicht geht mir da noch der schöne Gewinn flöten..." Nee, nach meinem Rechtsverständnis geht das nicht okay.Zu den zu unternehmenden Anstrengungen:
Das der Hotelier keine besonderen Anstrengungen unternehmen muss, hat rechtsdogmatische Gründe: Die sog. Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB glt nur bei SChadenersatzansprüchen, nicht bei Erfüllungsansprüchen. Um einen solchen handelt es sich bei §§ 535 (Mietvertrag) , 537 BGB (Entrichtung der Miete bei persönlicher Vehinderung des Mieters). Für die Praxis bedeutet dies, dass der Hotelier weder beim Verkehrsamt nach weiteren Gästen fragen noch annoncieren muss. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) darf er jedoch Gäste, die bei ihm nach freien Zimmern nachfragen, nicht ablehnen. Ihnen muss er die stornierten Zimmer geben.
Quelle: Hänssler,Management in der HOtellerie und Gastronomie, 2004, Oldenbourg Verlag, S. 430Übrigens zum Kündigungsrecht von Reiseveranstalter was ich mal erwähnt hatte: Das Urteil, in welchem Reiseveranstaltern ein Kündigungsrecht von drei Wochen zugestanden wurde, wurde vom OLG Frankfurt 2000 revidiert...
Quelle: selbes Buch, selbe SeiteWas meinst du mit weiteren Kompenten der Komposition, die so nicht stimmig sind?
"Kompenten der Komposition" det klingt wie unser leicht verrückter Küchenchef, wenn er sich mal wieder was total Tolles ausgedacht zu haben meint
Und das war nicht böse gemeint, ginus -
Hi, ich bin neu hier und hab direkt auch eine sehr dringende frage. Ich hab mit meinen freund eine Flugreise komplett mit Hotel in Mallorca gebucht und nun müssen wir leider ausziehen. kann ich da im nach hinein noch eine reiserücktrittsversicherung abschließen und reicht mein Grund aus? wer kann mir eine empfehlen und wie viel bekomme ich dort wieder?
HILFE!!!!!!!!! ich hab echt keine Ahnung.
danke im voraus, dass ihr alle probiert so kompetent wie möglich zu antworten. danke danke danke. hab hier schon viel gelesen aber nie genau meine Situation gefunden.
liebe grüße lisa
Überflüssiges Zitat entfernt bzw. repariert!
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@lieblingslisa
Überflüssiges Zitat entfernt!Wann hast Du Deine Reise gebucht?
Eine Reiserücktrittvers. kannst Du nur in einem eng begrenzten Zeitraum nach Buchung, 14 oder 21 Tage o.ä., aber sicher nicht unbegrenzt nachträglich abschliessen.
Dein Rücktrittsgrund wäre auch nicht versichert, da er Dir vor Abschluss der Versicherung bekannt war.
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