Wer bezahlt Krankenhaus in der Türkei?
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Jenny, du hast doch eine Antwort von Günter erhalten - direkt im Anschluss an dein Posting.Leider nein. Denn wenn es angeblich alles gleich weitergeleitet wird oder sonstiges warum habe ich nie wieder etwas von denen gehört bzw nie eine richtige Rechnung erhalten. Ich würde gern wissen an wen ich mich wenden muss der mir da genaue Auskunft geben kann ob ich einreisen kann bzw unter welchen Bedingungen. Bei der deutschen bootschaft sagte man mir gestern das es sehr merkwürdig klingt da nie eine Rechnung oder ein Bußgeld Bescheid kam bei der türkischen Botschaft in Hamburg erreiche ich leider niemanden
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Wofür hälst Du das "Schriftstück" das Du nach eigenen Angaben 9 Wochen später erhalten hast?
Auf die Idee die Rechnung zu bezahlen nachdem Du die Überweisungsdaten bei der Klinik erfragt hast kommst Du wohl nicht?
Auf die Idee in die Türkei unbehelligt einreisen zu wollen nachdem man der Klinik Geld schuldet, muss man auch erst einmal kommen.Ps. Anschliessend kann man dann in der Presse lesen, deutscher Staatsbürger an der Einreise in die Türkei gehindert?
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Jenny, es war an dir, auf das Schreiben des Krankenhauses zu antworten. Hast du nicht gemacht. Kannst du aber immer noch nachholen.
Schreib an die Privatklinik, leg eine Kopie des damals erhaltenen Schreibens an, teile mit, dass du die Zahlung nachholen möchtest und bitte um die Kontodaten. Wäre doch eine Möglichkeit, nicht ? -
Wenden solltest Du dich zuerst mal an die Klinik und um Klärung bitten und nachfragen nach den Kontodaten würde ich mal sagen.
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Ich bezweifle offengestanden, dass Jenny Ambitionen hat das Schriftstück als Rechung zu betrachten und eine Zahlung vorzunehmen.
Vielmehr möchte sie sich absichern, auch ohne diesen unnützen Aufwand bestätigt zu bekommen, dass sie unbeschadet ein- und auch wieder ausreisen kann. Das würde ich allerdings nicht in Aussicht stellen, wahrscheinlicher ist, dass in der Türkei ein Haftbefehl erlassen wurde und dieser direkt bei der Einreise vollstreckt wird.
Es ist überhaupt nichts daran "merkwürdig", dass sie keinen "Bußgeldbescheid"(?!) erhalten hat. Zumeist ist Gläubigern die Vollstreckung im Ausland zu teuer, nichts desto trotz erwirken sie einen Titel gegen den Schuldner, aus dem sie dann 30 Jahre in dessen Vermögen vollstrecken können. Der Einreisebehörde genügt ein Scan und die Handschellen klicken, das läuft genauso ab wie hier bei uns. -
Also Sachen gibt´s ...

Kann man so machen, muss man aber evtl. nicht. Unter den Umständen würde ich einen recht großen Bogen um den Zoll in der Türkei machen, oder aber schauen, dass vor meiner Einreise alles geklärt ist. Das Mitführen einer bankbeglaubtigen Überweisung, wohlmöglich noch von offizieller Stelle "abgesegnet", wäre evtl. nicht schlecht. Andernfalls würde ich mir ggf. ein anderes Reiseziel setzen. -
Darf ich mal fragen, wie abgesichert eure Antworten bezüglich der EInreise in die Türkei mit offenen privaten Rechnungen (hier in sehr geringer Höhre) gegenüber Türkischen Firmen sind?
Hört sich für mich wie Trallala an, aber nicht fundiert.
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Warum fragst du?
Ich bin zwar kein ausgebuffter Didaktiker, glaube aber die möglichen Risiken einigermaßen anschaulich dargestellt zu haben.
Sie sind nicht geringer geworden. -
@Gastro24,
lies Dir doch bitte den Beitrag von @OliverQ121171 genau durch. das wird Dir und Anderen im Fall des Fallers viel Ärger ersparen.
Auch @vonschmeling hat natürlich Recht mit dem Hinweis, dass eine Verhaftung an der Grenze durchaus gegeben sein kann.
Natürlich ist die Begleichung der Offenen Forderung der Klinik möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen der beste Weg.
@Jenny867, es wird Dich möglicherweise überraschen, aber die Bezahlung von Rechnungen ist eine übliche Vorgehensweise überall in der Welt.
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Hallo Jenny867,
woraus schließt du, dass du keine richtige Rechnung erhalten hast? Weil da nicht Rechnung drauf steht und keine Kontoverbindung?
Du hast ein Schreiben welches die erbrachten Leistungen belegt sowie eine Kostensumme für diese Leistungen. Mal daran gedacht, dass das eventuell nach türkischem Recht ausreicht?Fakt ist, du hast in der Türkei eine Leistung in Anspruch genommen und diese nicht bezahlt hast!
Was hindert dich daran Kontakt mit dem Krankenhaus aufzunehmen und eine Lösung herbeizuführen?
Vermutlich dass, das du gar nicht gewillt bist die offene Forderung zu bezahlen

Es wurden genügend Hinweise von anderen gegeben, nur scheinbar passen dir de Antworten nicht!
Es wird dir hier keine Absolution erteilen. Kümmer dich um deine Schulden, dann kannst du da auch wieder Urlaub machen.
Und vielleicht mal die Geiz ist geil Mentalität ablegen und ne Auslandskrankenversicherung abschließen. Kostet bei der eigenen Krankenkasse meistens nicht mehr als 10 Euro fürs ganze Jahr!VG
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Einfachste Lösung: Rechnung bezahlen.
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Ich bezweifle offengestanden, dass Jenny Ambitionen hat das Schriftstück als Rechung zu betrachten und eine Zahlung vorzunehmen.
Vielmehr möchte sie sich absichern, auch ohne diesen unnützen Aufwand bestätigt zu bekommen, dass sie unbeschadet ein- und auch wieder ausreisen kann. Das würde ich allerdings nicht in Aussicht stellen, wahrscheinlicher ist, dass in der Türkei ein Haftbefehl erlassen wurde und dieser direkt bei der Einreise vollstreckt wird.
Es ist überhaupt nichts daran "merkwürdig", dass sie keinen "Bußgeldbescheid"(?!) erhalten hat. Zumeist ist Gläubigern die Vollstreckung im Ausland zu teuer, nichts desto trotz erwirken sie einen Titel gegen den Schuldner, aus dem sie dann 30 Jahre in dessen Vermögen vollstrecken können. Der Einreisebehörde genügt ein Scan und die Handschellen klicken, das läuft genauso ab wie hier bei uns.Also nun reicht es langsam mal. Mir hier irgend etwas zu unterstellen. in der Klinik ist nicht alles mit rechten Dingen zugegangen das weiß ich daher vermute ich auch das es keine richtige Rechnung gibt. Dies haben mir mehrere Patienten vor Ort mit geteilt ich habe nie gesagt das ich es nicht bezahlen möchte nur wenn dann soll es auch rechtens. Und mit eurem Vermutungen das ich keine auslandsversicherung habe liegt ihr alle falsch nur konnte meine Versicherung nix mit den zettel anfangen und sagten mir damals es muss eine Rechnung folgen
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Und wieso beantragst du dann nicht einfach eine Rechnung wie deine Versicherung sie sich vorstellt?
Was soll denn dort nicht mit rechten Dingen zugegangen sein? -
Was soll denn nicht mit rechten Dingen zugegangen sein?
Privatklinik in der Türkei ist nun mal teuer(du bist noch günstig weggekommen, glaube es mir).
Die Lösungen deines Problems sind dir genannt worden, ebenso die Konsequenzen, wenn du diese Lösungen nicht beherzigst.Anstatt die Botschaften und Konsulate zu bemühen, wäre eine Email an die Klinik sicherlich ratsamer gewesen, aber das kannst du nun nachholen.
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@Jenny867:
Und warum hast du dir vor- bzw. nicht während der Behandlung eine Kostenübernahme mit Direktabrechnung bei der Versicherung geholt?
Auslandskrankenversicherungen haben dafür Hotlines. Dazu must du nicht mal selbst anrufen, kann jeder machen der die Policennummer und deine persönlichen Daten kennt machen. Meistens wird dann direkt mit dem Krankenhaus abgerechnet.Sorry, aber deine ganze Story stinkt!
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@Jenny867 sagte:
... ärgerlicher weise am unseren abreise Tag ins Krankenhaus eingeliefert Verdacht auf Blinddarm das War ein privat Krankenhaus was ich vorher nicht wusste. Ich musste ca 8std dort bleiben wurde dann entlassen sollte unten dann 1580 Euro bezahlen... Wieder Zuhause angekommen ca 9 Wochen später ein Schriftstück bekommen wo drauf stand welche Leistungen ich erhalten habe bzw das dies insgesamt 1580 euch kostet
Bei Verdacht auf Blinddarmentzündung wird es ja wohl so einige Untersuchungen gegeben haben, nicht wahr ? Und diese Leistungen waren auf dem Schriftstück aufgeführt - einschließlich der Kosten für die Behandlung. Wenn nun aufgrund der fehlenden Kontodaten deine Auslands-Krankenversicherung nicht handeln konnte, so wäre es ein Leichtes gewesen, diese Daten beim Krankenhaus anzufordern. Auch verstehe ich nicht so recht, warum du dich bezügl. der Kostenübernahme nicht schon im Krankenhaus mit deiner Versicherung in Verbindung gesetzt hast. Aber ok, hast du nicht...
Nun zu schreiben, in der Klinik sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen... was denn z. B. ? -
Ob du nun der Meinung bist dass da war nicht mit rechten Dingen zugegangen ist oder nicht, ist total egal. Du bist, auch in der Türkei, dann in der Beweiss- und Widerspruchspflicht. Haste Widerspruch auf die erhobenen Kosten gemacht? Kannste es beweisen?
Ich vermute mal, beides mal Nein. Weg ignorieren ist ja auch einfacher.
Bist du wirklich so naiv oder tust du nur so? -
Also nun reicht es langsam mal. Mir hier irgend etwas zu unterstellen. in der Klinik ist nicht alles mit rechten Dingen zugegangen das weiß ich daher vermute ich auch das es keine richtige Rechnung gibt. Dies haben mir mehrere Patienten vor Ort mit geteilt ich habe nie gesagt das ich es nicht bezahlen möchte nur wenn dann soll es auch rechtens. Und mit eurem Vermutungen das ich keine auslandsversicherung habe liegt ihr alle falsch nur konnte meine Versicherung nix mit den zettel anfangen und sagten mir damals es muss eine Rechnung folgen
@Jenny867 sagte:
... ich habe nie gesagt das ich es nicht bezahlen möchte nur wenn dann soll es auch rechtens.
Nicht rechtens ist, zu gehen ohne zu zahen und nicht auf ein 9 Wochen später erhaltenes Schreiben der Klinik mit Kostenaufstellung zu reagieren.
Eine Reaktion kommt dir erst heute in den Sinn, da du nun - weit über ein Jahr danach - erneut in die Türkei reisen möchtest. Dass User da entsprechend reagieren, sollte dich eigentlich nicht wundern. Das ist keine astreine Story. -
Jein ... ohne eine Rechnung (mit alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben) hat man ein Zurückbehaltungsrecht - insofern könnte (angenommen "das Schreiben" entbehrt tatsächlich jeglicher Eigenschaften um es als Rechnung zu erkennen) Jenny sich tatsächlich darauf berufen.
Wie erfolgreich das ggf. bei der Einreisebehörde in der Türkei funktioniert vermag ich nicht vorauszusagen.
Nur soviel: Ich würd´s nicht probieren wollen. -
Hallo
Ich habe eine frage und zwar waren wir im Juni 2016 in der Türkei im Urlaub ich wurde dann ärgerlicher weise am unseren abreise Tag ins Krankenhaus eingeliefert Verdacht auf Blinddarm das War ein privat Krankenhaus was ich vorher nicht wusste. Ich musste ca 8std dort bleiben wurde dann entlassen sollte unten dann 1580 Euro bezahlen nun ja das Geld hatte ich nicht hab den angeboten 700 Euro zu bezahlen wo drauf die sich aber absolut nicht drauf einliesen sie wollten alles. Sie wollten mich nicht gehen lassen und haben gesagt sie halten mich fest bis ich alles bezahlt habe. Hotelbekannte sagten dann zu uns auf keinen Fall bezahlen und wir sollen die Polizei rufen die auch dann kam und mir sagte das die mich dort nicht festhalten können bzw dürfen und ich gehen darf. Wieder Zuhause angekommen ca 9 Wochen später ein Schriftstück bekommen wo drauf stand welche Leistungen ich erhalten habe bzw das dies insgesamt 1580 euch kostet muss aber dazu sagen es War weder ein überweisungsträger oder eine Kontonummer dabei es stand weder was von überweisen Sie das Geld oder sonstiges. Nun ist es über ein Jahr her und ich nie wieder was von denen gehört. Ich würde aber gern im nächsten jahr dort im Land wieder Urlaub machen. Nun meine frage habe ich da irgendwas zu befürchten bzw kann mir da was passieren??@Jenny867 sagte:
wurde dann entlassen sollte unten dann 1580 Euro bezahlen
Ohne eine Rechnung zu erhalten ? Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen, will's aber nicht bestreiten.
Dazu meine Erfahrung: In der Klinik gab's vor der Entlassung eine Rechnung, habe ich drauf gewartet, dann per KK gezahlt. Erst im Hotel stellte ich fest, dass auf der Rechnung keine Diagnose vermerkt war, benötigte ich aber zur Erstattung durch die Versicherung, war mir bekannt, aber zuvor nicht aufgefallen. Ich habe dann über die Rezeption in der Klinik anrufen lassen und am frühen Abend kam die Rechnung mit Diagnose per Fax.
Ich kann demnach nachvollziehen, dass man in einem solchen Fall aufgeregt ist und dadurch auch Fehler unterlaufen können. Nicht nachvollziehen kann ich die jetzige (doch sehr verspätete) Aktivität von Jenny und denke, dass sie einzig auf ihren Wunsch zurückzuführen ist, erneut in die Türkei zu reisen. Sie hat bisher nicht erwähnt, eine nachträgliche Begleichung der offenen Rechnung vorzunehmen.