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Krankheitsfall im Urlaub

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  • icke2311I Offline
    icke2311I Offline
    icke2311
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    naja wie schon vermutet gibts natürlich nix... war ja abzusehen.
    Also nächstes mal nicht versuchen schnell nach Hause zu kommen sondern schön brav dort auskurieren 😆

    ansonsten 2 Kunden weniger 😛

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    • maxl02M Offline
      maxl02M Offline
      maxl02
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Hallo,
      ich habe noch einen Tipp für Euch: falls deine Freundin eine ADAC-Mitgliedschaft hat (muss aber PLUS sein) oder ihr beide zusammen wohnt und du die PLUS-Mitgliedschaft habt, könnt ihr versuchen die Kosten über den ADAC erstattet zu bekommen.
      Bei uns haben sie sich sehr kulant gezeigt.
      LG
      Maxl02

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      • icke2311I Offline
        icke2311I Offline
        icke2311
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Danke für den Tip, werden wir mal versuchen

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • anika1412A Offline
          anika1412A Offline
          anika1412
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Musst mal nachsehen, ob du nicht irgendwo eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hast. (Ist manchmal über Kreditkarten, ADAC, ... in den Leistungen inkludiert.)
          Eine reine RKV kommt für die Mehrkosten der Rückreise oder verlängerten Aufenthalt nicht auf, das wäre die Abbruchversicherung.

          § 5 Verlängerter Aufenthalt

          1. Wird die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson aufgrund
            schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung während der
            versicherten Reise reiseunfähig und kann sie deshalb die versicherte Reise
            nicht planmäßig beenden, erstattet die EUROPÄISCHE je Versicherungsfall die
            nachgewiesenen zusätzlichen Kosten, die der versicherten Person für die
            Unterkunft entstehen
            a) bis zu € 1.500,–, sofern eine mitreisende Risikoperson sich in stationärer
            Behandlung befindet oder
            b) bis zu € 750,–, sofern lediglich eine ambulante Behandlung der versicherten
            Person oder einer mitreisenden Risikoperson erfolgt.
          2. Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterkunft mitgebucht und mitversichert
            wurde. Bei Erstattung der Kosten wird auf die ursprünglich gebuchte Qualität
            abgestellt. Nicht erstattet werden die Kosten für den stationären Aufenthalt.

          (Auszug aus den Bedingungen der Europäischen, für eine RAV)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • icke2311I Offline
            icke2311I Offline
            icke2311
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            Danke. Wir gucken mal bein ADAC. Vielleicht haben wir doch noch Glück. Ansonsten ist es halt Lehrgeld für's nächste Mal... 😉
            Auch haben wir uns natürlich schon nach ner anderen Versicherung umgeschaut wo solche sachen mit drin sind.
            Was mich halt wirklich ärgert ist die Tatsache das z.B. die Telefonkosten nur deshalb so in die Höhe gegangen sind weil besagte KV nicht in der lage war innerhalb eines halben Jahres den Vertrag bzw die RKV-Nr ins System zu bringen. Das kostete dann etliche Telefonate weil uns dadurch fast die umgebuchten Flüge flöten gegangen wären 😞

            1 Antwort Letzte Antwort
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