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  • DelawareD Offline
    DelawareD Offline
    Delaware
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Meine Empfehlung:

    Cool bleiben und abwarten. Lasst die Vermieterin klagen bzw. wahrscheinlich, wird diese, vorher einen Mahnbescheid zusenden. Voraussgehend wird sich vielleicht ein Inkassobüro melden. Ihr habt dann 14 Tage nach Erhalt des Mahnbescheids Zeit, einen Wiederspruch ohne Begründung einzulegen.
    Die Frist dürft Ihr auf keinen Fall verstreichen lassen, da ansonsten nach Ablauf die Vollstreckung durch die Vermieterin beantragt werden kann. Man kann auch noch nach den 14 Tagen Widerspruch einlegen, solange keine Vollstreckung beantragt wurde.
    Nach dem Widerspruch kann dann die Vermieterin nur noch klagen, mit allen Kosten die so ein Verfahren mit sich bringt.
    (Rechtsanwalt, Reisekosten, Gerichtskosten)

    Die Hoffnung ist in vielen Fällen, Menschen durch Inkassobüros oder Mahnbescheide einzuschüchtern. Die wenigsten werden ein Verfahren anstrengen in Wisssenheit der Kosten, gemessen an den Forderungen und vor allem mit fragwürdigem Ausgang, vor allem in diesem Fall.
    Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, erst dann würde ich einen Rechtsanwalt nehmen und einen Vergleich anstreben.
    Auch für die Vermieterin gilt der Satz: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.

    Gruss Delaware

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    • haihappen66H Offline
      haihappen66H Offline
      haihappen66
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Hallo Ihr Lieben,
      hiermit möchte ich mich nochmal ganz herzlich für all eure Antworten bedanken.
      Haben mich ruhiger schlafen gelassen.
      Ich hatte mich dazu entschieden nichts zu machen. War am einfachsten. 😛
      Bisher hat sich die Vermieterin nicht mehr bei mir gemeldet und ich hoffe das bleibt auch so. Wir für unseren Teil werden uns jedenfalls nie wieder bei Ihr melden.
      Hatten gerade über Österreich-Werbung einen Prospeckt über diese XXX-Region bekommen. Na der flog mal ganz schnell ins Altpapier.
      Ich finde es nur sehr schade, das ich aufgrund ihrer Drohung keinen vor dieser Vermieterin warnen kann. Ich hoffe ihr habt ein wenig Verständnis, aber ich möchte mein Glück nicht herausvorden.
      Euch alle Zeit schöne Ferien und viel Erholung.
      Liebe Grüße
      Sabine

      1 Antwort Letzte Antwort
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